Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

aba-Pensionskassentagung (I):

Zwischen zweifelhaft, nicht durchdacht und Kannibalen

Der übliche herbstliche Tagungsmarathon auf LEITERbAV ist noch lange nicht vorbei. Heute berichten Ingo Budinger, Andreas Kopf und Matthias Lang für LEITERbAV von der neulichen aba-PK-Tagung wegen der Inhaltsdichte in zwei Teilen. Teil I: die Lage der Gesetzlichen, warum die bAV vieles kann, der Aufwand der ERB und wie das Geld nach Köln kommt.

 

Am 6. Oktober hat die jährliche aba-Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen stattgefunden – in diesem Jahr erstmals als hybride Veranstaltung, also sowohl vor Ort in Bonn, aber zusätzlich an den „heimischen“ Bildschirmen.

 

Wie immer viel zu tun im DFW

 

Juergen Rings, Hoechster Penka.

Zu Beginn berichtet Jürgen Rings, Vorstandsvorsitzender der Höchster Penka und Leiter der Fachvereinigung, kompakt über die Themen der Fachvereinigung in 2020 und 2021:


Die Umsetzung des Insolvenzschutzes von Pensionskassenzusagen in der Praxis und die Einführung des neuen § 234 Abs. 7 VAG zur Teilkollektivsanierung begleitet die Fachvereinigung durch Unterstützung der aba-Arbeitsgruppen zu diesen Themen.


Die Mitwirkung an der Ausarbeitung einiger aba-Stellungnahmen nimmt einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit der Fachvereinigung ein. Er nennt hier explizit die BaFin-Rundschreiben zur
MaGo für EbAV / ERB bzw. VAIT-Novelle und die BaFin-Abfrage zu den Nachhaltigkeitsrisiken.

 

Nicht unerwähnt bleibt auch der aktive Part durch die Mitarbeit in Fachbeiräten und Gremien bei der Entwicklung der Digitalen Rentenübersicht.

 

Zum Abschluss wird von der Einrichtung einer Europa-Arbeitsgruppe der Fachvereinigungen Pensionskasse und Pensionsfonds berichtet mit dem Ziel, sich den zahlreichen europäischen Themen vertieft widmen zu wollen. Dies betrifft Draft Opinions von EIOPA, die EU-Rentenpolitik und den angekündigten EIOPA Stresstest 2022.


GRV kommt gut durch die Seuche – kein Handlungsbedarf bei den Haltelinien

 

Im ersten Vortrag präsentiert Reinhold Thiede, Leiter Geschäftsbereichs „Forschung und Entwicklung“ der Deutschen Rentenversicherung, die Rentenpolitik nach der Bundestagswahl mit einem Blick nach Brüssel aus der Sicht der GRV. Zunächst beschreibt er die Finanzlage der Gesetzlichen Rentenversicherung:

 

Die Auswirkungen der Pandemie sind letztlich nicht so gravierend wie befürchtet. Dies zeigt sich zum einen an den geringen Auswirkungen von Kurzarbeit und Stundungen auf die Beiträge 2020 und zum anderen an dem leichten Beitragsplus der GRV 2020 sowie einer Normalisierung des Beitragswachstums in der ersten Jahreshälfte 2021. Die Beitragsprognose zeigt bis 2025 keinen zusätzlichen Finanzierungsbedarf des Bundes, und auch der Trend des Rentenniveaus zeigt bis 2025 kein Absinken.

 

Im Hinblick auf Europa erwartet Thiede in der anstehenden Legislaturperiode eher eine Zurückhaltung der EU im Hinblick auf die nationale Rentenpolitik. Er erwähnt mit dem Grünbuch zum Thema „Altern“ und dem „Pension Adequacy Report 2021“ zwei aktuelle Initiativen der EU-Kommission. Gemeinsamkeit beider Untersuchungen ist der Fokus auf die Angemessenheit der Renten in Bezug auf die Lebensstandardsicherung und die Armutsvermeidung.

 

Im Weiteren beleuchtet der Referent die Wahlprogramme der vier möglichen Regierungsparteien im Hinblick auf die Auswirkungen auf die GRV in Deutschland. Bezüglich den für die GRV relevanten Personenkreis geht Thiede davon aus, dass ein erneuter Versuch der obligatorischen Altersversorgung für die Selbständigen unternommen werden und eventuell auch über den Einbezug von Abgeordneten nachgedacht wird.

 

 

Die Sozialpolitik wird in der nächsten Legislaturperiode nicht die höchste Priorität besitzen.“

 

 

Für die Haltelinien des Beitragssatzes und Rentenniveaus sei bis 2025 kein Handlungsbedarf vorhanden. Um langfristig eine Rentenniveaukonstanz mit gedämpftem Beitragsanstieg zu erhalten, könnte es zu Diskussionen bezüglich einer Umstellung auf eine Inflationsanpassung der gesetzlichen Rente bzw. einer entsprechenden Anpassung der Rentenformel kommen. Auch eine Flexibilisierung der Altersgrenze sei möglich.

 

Im Zusammenwirken der Drei Säulen berichtet Thiede schließlich, dass in den Wahlprogrammen von einer Anpassung der geförderten Zusatzvorsorge und der Einführung neuer Fondsmodelle die Rede ist. Er merkt kritisch an, dass die Leistungsphase derartiger Modelle in keinem Wahlprogramm beschrieben wird. In der späteren Kurzdiskussion wird er noch deutlicher und nennt das Modell der Aktienrente der FDP „in dieser Hinsicht nicht durchdacht“.

 

Thiedes Fazit: Die Sozialpolitik wird in der nächsten Legislaturperiode nicht die höchste Priorität besitzen. Ob vor diesem Hintergrund die durchaus vorhandenen neuen Ideen auch wirklich umgesetzt werden, bleibt zweifelhaft.

 

Die Vorteile der Staatsfondsmodelle ohne deren Schwächen

 

Richard Nicka, BASF.

Im Anschluss übernimmt Richard Nicka, Vice President Benefits bei der BASF SE, Vorstandsvorsitzender der BASF Pensionskasse VVaG und stellvertr. Vorsitzender der aba, die Einordnung der aktuellen Rentenpolitik aus der Position von Pensionskassen und aba:

 

Nicka berichtet zunächst von einer Europäischen Initiative aus dem Jahr 2019 in Form einer Expertengruppe mit dem Ziel, die Angemessenheit von Zusatzrenten in Europa zu untersuchen und Hinweise zu konkreten Maßnahmen zu geben. Zentrale Ergebnisse sind dabei ein holistischer Ansatz über die verschiedenen Säulen hinweg und das Ziel der Generationengerechtigkeit.

 

Mit dem Hinweis darauf, dass die aufgeführten Ziele in den Wahlprogrammen überwiegend nicht berücksichtigt wurden, richtet auch er den Blick auf eben diese der möglichen Regierungsparteien. Er erkennt, mit Abstrichen bei der FDP, keine substanzielle Förderung der bAV und warnt bei den neuen Modellen explizit vor einer „Kannibalisierung der bestehenden bAV“.

 

 

 

Der Generationengerechtigkeit kann man in der bAV besser gerecht werden, wenn Eingriffe in den Future Service deutlich erleichtert werden.“

 

 

Als konkrete Kritikpunkte nennt Nicka u.a. die fehlende Beschreibung der Leistungsphase und die Tatsache, dass weder interne noch externe Sicherungen beschrieben sind. Auch sieht er viele offene Fragen hinsichtlich der Beteiligung von Stakeholdern, der Aufsicht, Haftungsfragen und eine mögliche staatliche Einflussnahme.

 

Die Lösung dieser Probleme ist für Nicka bereits vorhanden – die bAV. Sie bietet alles was wir für den Weg in eine generationengerechte Zukunft benötigen. Deshalb plädiert er für die Ausweitung der reinen Beitragszusage auf alle Unternehmen, da diese die Vorteile der Staatsfondsmodelle auf sich vereint ohne deren Schwächen zu besitzen. Des Weiteren betont er die Wichtigkeit, Bürokratie und Regulierung abzubauen. Der Generationengerechtigkeit kann man in der bAV besser gerecht werden, wenn Eingriffe in den Future Service durch Anpassungen im Arbeitsrecht deutlich erleichtert werden.

 

Nickas Fazit daher: Finger weg von neuen unausgereiften Modellen und stattdessen den Fokus auf die bAV richten, die durch Adjustierung von wichtigen Stellschrauben alles Notwendige bieten kann.

 

Sieben Monate ERB …

 

Kamil Sander, Soka-BAU.

Kamil Sander, Soka-BAU, und Frank Weber, BVV, stellen anschließend in ihren Praxisberichten die Ansätze, Erfahrungen und Herausforderungen vor, die sie in ihrer Einrichtung bei der Durchführung der eigenen Risikobeurteilung (ERB) verfolgt und beobachtet haben. Diese stand für größere Pensionskassen in 2021 erstmalig an:

 

Im ersten Teil geht Sander auf die Vorüberlegungen bei der Soka-BAU ein, die von der Auslegung des Proportionalitätsprinzips und der Nutzung bereits vorhandener Dokumente bis hin zur Erstellung der Leitlinie reichen. Für den ERB-Bericht setzt die Soka-BAU auf dem vorhandenen Risikobericht auf und ergänzt diesen um zusätzlich geforderte Themengebiete.

 

 

Die in einzelnen Punkten nur vage beschriebenen Anforderungen lassen zwar Gestaltungsspielraum, erfordern aber eine intensive Auseinandersetzung mit dem anzustrebenden Grad der Detailtiefe.“

 

 

 

Sander rät allen Einrichtungen, sich rechtzeitig mit dem Themenkomplex ERB zu beschäftigen. So hat der Prozess der Erstellung und Abstimmung bei seiner Pensionskasse rund sieben Monate in Anspruch genommen.

 

Als besondere Herausforderung stellt Sander den Finanzierungsbedarf heraus. Die zukunftsgerichteten Aussagen werden bei der Soka-BAU über ALM-Analysen abgedeckt, denen aufwändige Zusatzberechnungen zugrunde liegen. Auch die Beschäftigung mit der Datenqualität, die an einigen Stellen des BaFin-Rundschreibens immer wieder erwähnt wird, kann je nach Ausgangslage zeitintensiv sein.

 

Als besondere Herausforderung stellt Sander den Finanzierungsbedarf heraus. Die zukunftsgerichteten Aussagen werden bei der Soka-BAU über ALM-Analysen abgedeckt, denen aufwändige Zusatzberechnungen zugrunde liegen. Auch die Beschäftigung mit der Datenqualität, die an einigen Stellen des BaFin-Rundschreibens immer wieder erwähnt wird, kann je nach Ausgangslage zeitintensiv sein.

 

Sein Fazit: Vor allem im übergreifenden Zusammentragen aller Maßnahmen des Risikomanagements in einem Dokument und der damit verbundenen Stärkung des Risikobewusstseins liegt der Mehrwert der eigenen Risikobeurteilung.

 

und bitte nicht unterschätzen

 

Frank Weber, BVV.

Im zweiten Teil berichtet Weber von den Erfahrungen des BVV mit der ERB. Einleitend stellt er den geforderten Umfang des ERB-Berichts mit Verweis auf die Randnummern des BaFin-Rundschreibens 09/2020 dar und erläutert, in wie weit der notwendige Inhalt in ähnlicher Form bereits bei der Kasse vorhanden ist oder noch intensiver Arbeit erfordert.

 

Als Themenbereiche mit nur begrenzt bereits vorhandenem Material zeigen sich der Finanzierungsbedarf, die Risiken aus Sicht der Anwärter und Leistungsempfänger sowie die Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage.

 

Anschließend stellt Weber den zeitlichen Ablauf der ersten ERB bei seiner Pensionskasse vor, angefangen bei der Erstellung der Leitlinien, über die Workshops mit den Fachbereichen bis hin zur Finalisierung des ERB-Berichts. Auch hier haben sich die Arbeiten auf einen Zeitraum von etwa sieben Monaten erstreckt.

 

 

Nach der ERB ist vor der ERB.“

 

 

 

Im weiteren Teil des Vortrags geht Weber nochmal im Detail auf die einzelnen Inhalte der ERB ein. Er erläutert, welche vorhandenen Dokumente als Grundlage für den ERB-Bericht dienen und stellt Aspekte vor, die besonderer Beachtung bedürfen. Insbesondere stellt er den Ansatz des BVV zur Beurteilung des Finanzierungsbedarfs dar, aufbauend auf ALM-Szenarien für die erwartete Entwicklung sowie für zwei negative Entwicklungen (Niedrigzins und Zinsanstieg) die Bedeckung der vier Dimensionen (versicherungstechnische Passiva, Kapitalausstattung, Risikotragfähigkeit und Liquidität) zu betrachten.

 

Aus der eigenen Erfahrung heraus gibt Weber abschließend den Ratschlag, den Aufwand für den Finanzierungsbedarf und die Darstellung der Schutzmechanismen nicht zu unterschätzen. Außerdem können Checklisten die Be- und Abarbeitung erleichtern.

 

Mit Verweis auf die Einbeziehung der ERB in die Leitungs- und Entscheidungsprozesse schließt Weber seinen Vortrag mit den aus einem anderen Zusammenhang bekannten Worten „Nach der ERB ist vor der ERB.“

 

Vermögen: flexibel von der Kasse nach Köln

 

Annika Borgers, PSV.

Annika Borgers, Gruppenleiterin Recht und Datenschutz des PSVaG, erläutert in ihrem Vortrag den Insolvenzschutz von Zusagen über Pensionskassen aus der Sicht des PSV:

 

Zunächst berichtet sie kurz von der Entstehung der gesetzlichen Neuregelung, um anschließend den Umfang des Insolvenzschutzes zu erläutern. Hier werden auch die unterschiedlichen Fallkonstellationen im Zusammenspiel von Eintritt des Sicherungsfalls und Leistungskürzung der Pensionskasse dargestellt. Im Folgenden werden die Details zur Beitragshöhe und zur Administration der Beitragszahlung ausgeführt.

 

 

Ein komplexes System an gegenseitigen Informations- und Anhörungspflichten, welches herausfordernd ist, aber Chancen für flexible und individuelle Lösungen bietet.“

 

 

Abschließend wird die neue Regelung des § 9 Abs. 3a BetrAVG beleuchtet, der die Vermögensübertragung von der Pensionskasse zum PSVaG ermöglicht. Es wird betont, dass es sich um keinen gesetzlichen Automatismus, sondern vielmehr um ein flexibles Verfahren mit mehreren Beteiligten (Pensionskasse, PSVaG und BaFin) handelt.

 

Ihr Fazit dazu lautet: Es wurde ein komplexes System an gegenseitigen Informations- und Anhörungspflichten geschaffen, welches herausfordernd ist, aber Chancen für flexible und individuelle Lösungen bietet.

 

Damit endet der erste Teil der Berichterstattung zu der diesjährigen aba-PK-Tagung. Der zweite Teil folgt in Kürze auf LEITERbAV.

 

Anm. d Red.: Die Tagungsberichterstattung auf LEITERbAV erfolgt regelmäßig im Indikativ der Referenten.

 

Ingo Budinger, Aon.

Die Autoren:


Ingo Budinger ist Aktuar und Principal bei
Aon.


Andreas Kopf ist Aktuar und Senior Consultant bei
Aon.


Matthias Lang ist Aktuar und Principal bei
Aon.

 

 

 

Andreas Kopf, Aon.

Von ihnen beziehungsweise anderen Autorinnen und Autoren von Aon erschienen zwischenzeitlich auf LEITERbAV:

 

 

Erfurt bringt Licht ins Dunkel der Invaliditätsversorgung:
Die Ausnahme ist nicht die Regel
von Roland Horbrügger und Alexandra Steffens, 14. Februar 2024

Anpassungsprüfung und Rententrends:
Die Anpassung hat Methode
Jan Andersen und Dr. Christian Rasch, 5. Dezember 2023

aba-Pensionskassentagung (III):
Abwarten …
von Andreas Kopf, Rainer Goldbach und Bianca Ermer, 13. November 2023

aba-Pensionskassentagung (II):
Funding for nothing?
von Bianca Ermer, Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 6. November 2023

aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (II):
Lieber beim Index bleiben
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 17. August 2023

aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (I):
Der Ruf nach dem Gesetzgeber ...
von Roland Horbrügger und Jan Andersen, 10. August 2023

Neulich in München – mit Blick nach Erfurt:
Leitplanken Made in Erfurt
von Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 17. April 2023

aba-Pensionskassentagung (III):
Mucksmäuschenstill ...
von Tanja Grunert und Ingo Budinger, 18. November 2022

aba-Pensionskassentagung (II):
Von Staatsfonds und Stresstest ...
von Andreas Kopf und Rainer Goldbach, 14. November 2022

Entgeltumwandlung und Arbeitsvetrag:
Stay in statt Opting out
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 26. August 2022

aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (II):
Wie weit lässt sich die Tür öffnen …
von Roland Horbrügger und Carsten Hölscher, 4. April 2022

aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (I):
Gewisse Skepsis, weniger Strenge
von Carsten Hölscher und Roland Horbrügger, 21. März 2022

aba-Pensionskassentagung (II):
Von 3V, VAIT und Großer Koalition
von Matthias Lang, Andreas Kopf und Ingo Budinger, 11. November 2021.

aba-Pensionskassentagung (I):
Zwischen zweifelhaft, nicht durchdacht und Kannibalen
von Ingo Budinger, Andreas Kopf und Matthias Lang, 8. November 2021.

aba-Forum Arbeitsrecht 2021:
Die Operation am offenen Herzen …
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Roland Horbrügger, 30. April 2021.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (III):
Bier ist bAV…
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 6. November 2020.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (II):
How to do Insolvenzschutz?
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 3. November 2020.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I):
Das ist nicht hausgemacht“
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 2. November 2020.

Digitale Rentenübersicht:
Auf dem richtigen Weg
von Gundula Dietrich und Dr. André Geilenkothen, 14. September 2020

Die EbAV-Regulierung schreitet voran:
Von SIPP und EGA
von Wolfram Roddewig, 8. Juni 2020

Aon EbAV-Konferenz 2019:
Von MaGo, ORA, SIPP und mehr...
von Detlef Coßmann, München, 6. Januar 2020

Im September in Köln (III) – aba-Mathetagung 2019:
Weniger als Null wird es nicht
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 27. November 2019

Im September in Köln (II) – aba-Mathetagung 2019:
Ein flüchtiges Wesen namens Zins
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 20. November 2019

aba-Forum Arbeitsrecht:
Von klein-klein, Textform, Vernachlässigung und mehr…
von Thomas Obenberger, Christine Gessner und Sophia Alfen, München; Mannheim, 30. April 2019

aba-Mathetagung:
Mathe fast schon magisch
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 18. Dezember 2018

Auch das noch (II):
Informationsbedürfnis versus zumutbare Beratung
von Gregor Hellkamp und Aida Saip, Mülheim an der Ruhr und München, 11. Dezember 2018

aba-Fachforum Arbeitsrecht:
Auf den Punkt gebracht!
von Carsten Hölscher, Mannheim, 30. Mai 2018

EIOPA Stresstest 2017 (III):
Von Bären und Diensten
von Dr. Georg Thurnes, München, 21. Dezember 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Von Chancen und Hybriden. Von HFA 30 und vier Vaus.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 27. Oktober 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Von Rätseln und Mega-Themen.Von Püfferlis und Evergreens.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 26. Oktober 2017

aba-Forum Arbeitsrecht:
Teilentschärfung
von Carsten Hölscher, Mannheim, 5. Mai 2017

BGH zu VBL-Startgutschriften für Rentenferne:
Nicht pauschal abziehen!
von Andreas Kasper, München, 8. Juni 2016

Die Steuerbilanz nach den Anpassungen im 253 HGB:
Der Staub der Jahrzehnte
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016

Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):
Von Löchern und Lücken
von Dr. Georg Thurnes, München, 11. Februar 2016

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.