Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Round Table Frauen in der bAV (I):

Zwischen Eis und Pipeline

Die Legislaturperiode geht nun schnell dem Ende entgegen, die Politik schaltet in den Wahlkampfmodus. Jedoch gibt es bAV-relevante Projekte, welche noch vor der Wahl die Gesetzgebung durchlaufen haben werden. Umgekehrt gilt, dass so manch brandaktuelle Frage von durchaus strategischer Bedeutung von dem derzeitigen Gesetzgeber nicht mehr angefasst werden wird. Eine Fachfrau das BMAS gab jüngst einen Überblick, den Utta Kuckertz-Wockel und Isabel Noe für LEITERbAV dokumentieren.

 

 

In der aktuellen Stunde des Lurse Round Tables Frauen in der bAV am 19. Mai 2021 berichtete Natalie Brall, Unterabteilungsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, über die Gesetze und Verordnungen, die in dieser Legislaturperiode noch zu erwarten sind. Im Folgenden Auszüge, sämtlich im Indikativ der Referentin:

Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Verordnungsermächtigung für das Steuerungsgremium der Digitalen Rentenübersicht

 

Die Verordnung zum Steuerungsgremium befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und kommt am 9. Juni zur Beschlussfassung ins Kabinett, so Brall auf der Veranstaltung. Nach dem Beschluss des Kabinetts kann dann die erste offizielle Sitzung des Steuerungsgremiums erfolgen (inoffizielle Sitzungen haben bereits stattgefunden, in denen es einen großen Konsens zwischen den Mitgliedern gegeben hat).

 

Die Mitglieder des Steuerungsgremiums – GRV Bund, aba, GDV, vzbv, BMF und BMAS – haben jeweils eine Stimme. Es gibt Forderungen, dass das Gremium weitere Mitglieder aufnehmen soll, aber dieses soll bewusst klein und schlagfertig gehalten werden, so die Beamtin. Um jedoch Ideen aufzunehmen, soll im September ein Fachforum für alle Interessierten stattfinden, auf dem Steuerungsgremium Input gegeben werden kann.

 

Faire Verbraucherverträge mit Ausnahmen für die bAV

 

Natalie Brall, BMAS.

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge kann grundsätzlich Wirkung auf die bAV haben, weil Abtretungsverbote häufig „im Kleingedruckten“ vorhanden sind, um die Altersversorgung der Arbeitnehmer zu schützen. Nach der Gesetzesänderung werden jedoch Abtretungsverbote in AGB nicht mehr zulässig sein.

 

Hintergrund ist, dass es für Verbraucher keine im Kleingedruckten enthaltene Einschränkungen geben soll. Hier hat es nun eine schnelle Korrektur und Ausnahmeregelung für die bAV gegeben. Aktuell befindet sich der Entwurf im Rechtsausschuss und wird dort wohl durchgehen. Im Ergebnis wird es beim Status Quo der Abtretungsverbote bei der bAV bleiben.

 

Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz

 

In dem Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz wird es mit dem § 234 Abs. 7 VAG n.F. eine Änderung hinsichtlich der Nachschussmöglichkeiten von Arbeitgebern bei Pensionskassen geben.

 

Bislang sind Nachschüsse der Arbeitgeber de facto für alle bei der Pensionskasse Versicherten verwandt worden (also auch für die versicherten Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber keinen Nachschuss geleistet haben). Nun soll es möglich werden, per Satzungsänderung die Rahmenbedingungen für Nachschusszahlungen dahingehend ändern zu können – und zwar auch für bestehende Verträge –, dass die Nachschüsse jeweils lediglich für die versicherten Arbeitnehmer des nachschießenden Unternehmens verwandt werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist am 7. Mai vom Bundestag verabschiedet worden.

 

Rentenversicherungs- bzw. Altersvorsorgepflicht für Selbständige – und mehr…

 

Utta Kuckertz-Wockel, Lurse. Foto: Dietmar Gust.

 

Zur Rentenversicherungs- bzw. Altersvorsorgepflicht für Selbständige existiert ein Referentenentwurf. Dieser ist aber wegen der Corona-Pandemie nicht herausgegeben worden, um eine weitere Beitragsbelastung für Selbständige in der aktuellen Krisenzeit zu vermeiden. Das Projekt soll in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgenommen werden.

 

 

 

 

Isabelle Noe, Lurse.

 

Ansonsten gibt es keine weiteren Dinge „in der Pipeline“, so Brall zum Ende ihres Vortrages. Der Themenkomplex um Garantien und Riester liegt auf Eis. Die Teilnehmerinnen könnten ihr aber gerne generell Input geben, so dass sie diesen für das nächste Gesetzgebungsverfahren schon mal „in der Schublade“ hätte, denn in Petitionen geht so manches auch unter, so Brall abschließend.

 

 

 

 

Die Autorinnen:

 

Utta Kuckertz-Wockel ist bei Lurse Senior Managerin.

 

Isabel Noe bei Lurse Senior Consultant.

 

 

Von ihnen und anderen Autorinnen und Autoren der Lurse sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:

 

Studie: Das BRSG …

und der Verlauf der Entgeltumwandlung

von Miroslaw Staniek und Björn-Schütt-Alpen, 9. November 2020

 

REthinking Pensions:

auch außerhalb eines Sozialpartnermodells

von Utta Kuckertz-Wockel und Matthias Edelmann, 8. Januar 2021

 

Round Table Frauen in der bAV (I):

Zwischen Eis und Pipeline

von Utta Kuckertz-Wockel und Isabel Noe, 8. Juni 2021

 

Round Table Frauen in der bAV (II):Covid, Frauen, bAV …

Corona vertieft Pension Gap

von Utta Kuckertz-Wockel, 12. Juli 2021

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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