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bAV-Prax-Advertorial – Studie zur Reform:

Zwei Ziele und die schwarze Null

Eine Reform der deutschen betrieblichen Altersversorgung könnte sich bei kluger Gestaltung für den Fiskus faktisch selbst gegenfinanzieren. Das hat eine aktuelle Studie ergeben, die von Fidelity International in Auftrag gegeben worden ist. Michael Hennig erläutert Einzelheiten.

 

Michael Hennig. Fidelity International.
Michael Hennig.
Fidelity International.

Der Druck, unter dem die gesetzliche Rentenversicherung steht, und die Notwendigkeit einer Stärkung der zweiten Säule in Deutschland sind unter Experten im Wesentlichen unstrittig. Umso größer ist der Dissens über das Wie einer Stärkung, und zuweilen kann man den Eindruck haben, dass sich die Stakeholder aus Politik, Verbänden und Interessengruppen eher im Klein-Klein der Paragrafen verirren, statt eine große Reform zu wagen.

 

Dabei ist wohl jede Reform, die den Ausbau eines Altersvorsorgesystems zum Ziel hat, mit Kosten für die öffentlichen Haushalte verbunden – zumindest zunächst. Doch bei kluger Gestaltung könnte sich eine Reform der zweiten Säule in Deutschland selbst gegenfinanzieren. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie von Professor Thomas Dommermuth vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung in Altenstadt. Die Studie, durchgeführt im Auftrag von Fidelity International, liefert darüber hinaus konkrete Reformvorschläge für die Gestaltung einer deutlich gestärkten und attraktiveren bAV in Deutschland.

 

Fünf Reformvorschläge

 

Für eine erfolgreiche Reform der bAV werden dabei zwei wesentliche Ziele vorausgesetzt: Zum einen müssen mehr Arbeitnehmer an der bAV teilnehmen, zum anderen müssen sie höhere Leistungen aus der bAV beziehen als bisher. Im Kern geht es darum, die bAV einfacher und renditestärker zu machen, um ihre Attraktivität deutlich zu steigern – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Die Studie liefert in diesem Zusammenhang konkrete Reformvorschläge für die Gestaltung einer deutlich gestärkten und attraktiveren bAV in Deutschland. Die sechs zentralen Reformvorschläge sind:

 

1. Einführung eines Opting-out in der Entgeltumwandlung (ergänzt durch freiwillige Arbeitgeberzuschüsse).

2. Weiterentwicklung der bAV als Beitragszusage.

3. Beseitigung der Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung.

4. Belastung der bAV mit gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren.

5. Anpassung des Abzinsungssatzes in der Steuerbilanz.

 

Diejenigen der Punkte, die in Zusammenhang mit einer Gegenfinanzierung der bAV durch eine umfassende Reform stehen, sollen im Folgenden kurz besprochen werden.

 

Vorbild Großbritannien: bAV als Regelfall

 

Wesentliche Grundvoraussetzung einer Gesetzesreform der bAV ist die Einführung eines gesetzlichen Opting-out in der Entgeltumwandlung, ohne das die dringend erforderliche Steigerung der Beteiligung an der bAV nicht zustande kommen wird. Der Blick nach Großbritannien zeigt, welche Wirkung ein solches „Auto Enrolment“ haben kann: Ähnlich wie in Großbritannien hält die Studie für Deutschland eine gesteigerte Teilnahmequote sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in der Entgeltumwandlung von 80 bis 90 Prozent innerhalb von zwei Jahren nach Einführung des Opting-Outs für realistisch.

 

Abbildung: Entwicklung des bAV-Durchdringungsgrades in Deutschland und Großbritannien. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Abbildung: Entwicklung des bAV-Durchdringungsgrades in Deutschland und Großbritannien.
Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Für Arbeitgeber: einfacher, risikoärmer, bezahlbarer

 

Die Studie geht davon aus, dass ein Arbeitnehmer nach heutigem Stand zur Schließung der späteren Versorgungslücke im Schnitt 20 Prozent seines Bruttoeinkommens in seine Altersvorsorge investieren muss. Das entspricht im Allgemeinen rund einem Drittel seines verfügbaren monatlichen Einkommens. Da diese Aufwendungen zu den Kosten für Wohnraum, den Fixkosten für Mobilität und den übrigen Lebenshaltungskosten hinzukommen, kann der Arbeitnehmer sie regelmäßig nicht alleine stemmen. Er braucht zu ihrer Finanzierung grundsätzlich die Unterstützung des Staates und ggf. seines Arbeitgebers.

 

Damit aber muss die bAV für Arbeitgeber vor allem einfacher und bezahlbarer werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage kann sie sich für Unternehmen zu einer unzumutbaren Last entwickeln und bei einer ungünstigen Zinsentwicklung regelrecht zur Falle werden. Maßnahmen wie die Gestaltung der bAV als Beitragszusage, und eine Anpassung des Abzinsungssatzes auch in der Steuerbilanz an die offenkundigen Realitäten der Niedrigzinsphase bedeuteten für Arbeitgeber eine erhebliche Vereinfachung und Risikominderung der bAV.

 

Für Arbeitnehmer: höhere Rendite, von der mehr ankommt

 

Die Arbeitnehmer müssen sehen, dass sich Sparen für das Alter weiterhin lohnt. Dafür muss sich in der bAV zweierlei ändern: Ihre Renditen müssen steigen, und von ihren Leistungen muss mehr übrigbleiben.

 

Bezüglich der Rendite gilt, dass eine aktienbasierte Gestaltung der bAV als Beitragszusage eine Anlage in Produktivkapital und damit die Teilhabe am weltweiten Wirtschaftswachstum ermöglicht. In der Rentenphase würde ein Verzicht der Anrechnung auf die Grundsicherung sowie eine geringere Belastung von bAV-Leistungen durch die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung dazu führen, dass von den ausgezahlten Brutto-Leistungen aus der bAV netto mehr übrigbliebe. Eine attraktive, weil renditestarke und weniger belastete bAV dürfte die Arbeitnehmer motivieren, zusätzlich für das Alter vorzusorgen und nicht aus der bAV auszuoptieren. Dies gilt umso mehr, wenn der Gesetzgeber mit höheren steuerlichen Freibeträgen die entsprechenden Spielräume erweitern würde.

 

Nicht zum Nulltarif, aber mit „schwarzer Null“

 

Für diese umfassende Reform der bAV müsste staatlicherseits zunächst investiert werden, doch zahlen sich diese Investitionen langfristig aus. Maßnahmen wie die Erhöhung von Freibeträgen, die Abschaffung der Anrechnung auf die Grundsicherung sowie die Entlastung bei den Beiträgen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) führten dabei zwar zunächst einmal zu Einnahmeausfällen für den Staat. Doch ist aus Sicht der Studie die Investition in eine Reform nicht nur ohnehin alternativlos, um einen angemessenen Lebensstandard der künftigen Rentner sicherzustellen, sondern stärkt auf lange Sicht die Marktwirtschaft, setzt Impulse für den Binnenkonsum und erweitert die Einnahmequellen des Staates.

 

Die Wirkung auf Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsaufkommen im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2050

 

Um die sich jährlich stark ändernden Werte der Nettokosten und Einnahmen ab 2016 handlicher darzustellen, werden diese in der Studie mittels finanzmathematischer Grundsätze mit einem Rechnungszins von 2 Prozent in eine konstante Annuität umgerechnet.

 

Die Studie geht dabei davon aus, dass eine Reform 2016 realisiert wird und betrachtet zunächst die Kostenentwicklung bis 2050. Im Szenario der Studie entstehen bis 2050 für den Fiskus im Durchschnitt jährliche Nettokosten in Form von Steuermindereinahmen in Höhe von 5,2 Milliarden Euro. Für die Sozialversicherungsträger ergeben sich durchschnittliche Nettokosten von voraussichtlich rund 4 Milliarden Euro pro Jahr. Summa Summarum also 9,2 Milliarden Euro Mindereinnahmen pro Jahr bis 2050.

 

Langfristig würde eine höhere Beteiligung an der bAV jedoch zu zusätzlichen unmittelbaren und mittelbaren Einnahmen für den Staat führen. Die unmittelbaren Einnahmen ergeben sich aus nachgelagerten Steuern und KVdR-Beiträgen und geringeren Leistungen der gesetzlichen Rente. Die mittelbaren Einnahmen stammen aus zusätzlichen Umsatz-, sonstigen Verbrauchs- und Unternehmenssteuern. Davon profitieren der Fiskus und die Sozialversicherungsträger erstmals im Jahr 2033, wenn die ersten in die Studie einfließenden Neuabschlüsse des Jahres 2016 in Rente gehen (allerdings noch in sehr geringem Maße). In den Folgejahren nach 2033 steigen die Einnahmen bis 2050 moderat an.

 

Die Wirkung auf Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsaufkommen im Betrachtungszeitraum 2050 bis 2080

 

Ab dem Jahr 2050 geht ein Großteil der Arbeitnehmer, die 2016 mit der Einzahlung in die reformierte bAV des Studienszenarios begonnen haben, in Rente. Daher kommt erst nach 2050 der größte Teil der mittelbaren und unmittelbaren Einnahmen des Staates zum Tragen. Die Studie geht dabei davon aus, dass die zusätzlich verfügbaren Renten aus der bAV in voller Höhe zu Konsumausgaben führen werden. Betrachtet werden hier auch die Alterskohorten, die nach 2050 in eine bAV eingezahlt haben, ihre Leistung jedoch bis 2080 erhalten; diejenigen, deren Leistungsbeginn erst nach 2080 eintreten wird, werden aus der Analyse eliminiert, da ihr Beitrag zur nachgelagerten Besteuerung und SV-Einnahmen erst nach 2080 eintreten wird. Dadurch ergeben sich ab 2016 bis 2080 die tatsächlich relevanten konstanten Nettokosten in Höhe von 1,3 Milliarden Euro bei Steuern und rund 579 Millionen Euro bei der Sozialversicherung pro Jahr. Summa Summarum ergeben sich so knapp 1,9 Milliarden Euro Mindereinnahmen pro Jahr ab 2016, wenn man nach dem Algorithmus der Verteilung des Gesamtwertes in eine Annuität über den gesamten Zeitraum 2016 bis 2080 vorgeht. Diese lediglich unmittelbaren Wirkungen grenzen sich von den oben ermittelten 9,2 Milliarden Euro Mindereinnahmen insofern ab, als nun auch die Einnahmen (Renten) aus der bAV, die nach 2050 eintreten, in die Betrachtung einbezogen wurden.

 

Bezieht man nun noch die mittelbaren Wirkungen ein, die sich infolge des dann höheren Konsums im Alter mit entsprechend höherem Aufkommen an MWSt und weiteren Verbrauchsteuern (zusammen 1,7 Milliarden Euro p.a.) und an Unternehmenssteuern (200 Millionen Euro p.a.) ergeben, dann kehren sich aufgrund dieser mittelbaren Effekte von insgesamt 1,9 Milliarden Euro die oben ermittelten jährlichen Nettokosten für den Fiskus von 1,3 Milliarden Euro in ein voraussichtliches Plus von 625 Millionen Euro p.a. um. Zieht man nun noch das Minus bei der Sozialversicherung von 579 Millionen Euro p.a. ab, bleiben knapp 50 Millionen Euro p.a. als Überschuss – die „schwarze Null“.

 

Summa summarum 2016 bis 2080: die „schwarze Null“

 

Die langfristige Betrachtung kommt somit zu dem Ergebnis, dass in der Saldierung von Mindereinnahmen der Sozialversicherungen und Mehreinnahmen durch Steuern – nach finanzmathematischen Grundsätzen umgerechnet in jährlich konstante Zahlungen – ein konstantes jährliches Plus von knapp 50 Millionen Euro, also quasi die „schwarze Null“, zu erwarten ist. Eine umfassende Reform der bAV wie im Studienszenario würde langfristig also keine zusätzlichen Kosten verursachen, sondern sich selbst finanzieren.

 

Zu diesen quantifizierbaren Effekten träten nicht quantifizierbare Effekte hinzu, die aus heutiger Sicht schwer respektive gar nicht zu ermitteln sind und daher hier nur aufgezählt werden können. Dazu gehören die Sicherung von Arbeitsplätzen, geringere Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit, geringere Aufwendungen für die Grundsicherung sowie ein durch zufriedenere Menschen geprägtes soziales Klima, das – bei einem künftig deutlich höheren Rentneranteil in der Bevölkerung – zur politischen Stabilität und zum Vertrauen der Bürger in den Staat beitragen könnte.

 

 

Die „Studie zur gesetzlichen Reform der betrieblichen Altersversorgung“ von Professor Dommermuth kann bei dem Autor dieses Beitrags angefordert werden.

 

Der Autor ist stellvertretender Leiter Investment- und Pensionslösungen von Fidelity International.

 

Von ihm beziehungsweise Fidelity International sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:

 

 

„… und neuer Schwung für die drei Akteure“, 25. Juli 2017

 

Von Strahlkraft, Verantwortung Mitleid und mehr…“, 21. Oktober 2019

 

Der Weg zum Ruhestand, 4. November 2019

 

Von 0 auf 150? Sechs Regionen auf dem Prüfstand, 28. Juli 2020

 

Pandemie verstärkt ESG-Fokus – bei Unternehmen und Anlegern, 8. April 2021

 

An einer Rentenreform führt kein Weg vorbei, 28. Juli 2021

 

15. Villa Mumm Konferenz am 9. September online aus Kronberg, 26. August 2021

 

Nachbericht – 15. Villa Mumm Konferenz:

Von seltenen Tieren, goldenen 20ern, ökonomischem Long Covid …, 1. Oktober 2021

 

 

Kontakt:

Holger Schwarze

Head of Workplace Investing Marketing

Fidelity International

Kastanienhöhe 1

61476 Kronberg im Taunus, Deutschland

 

Tel.: +49 6173 509 3250

Mobil: + 49 151 54428539

Email: holger.schwarze@fil.com

www.fidelity.de

 

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

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Weitere Informationen unter: www.fidelity.de/bAV

 

 

 

 

 

 

 

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