Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Kassandra – Die kommentierte Presseschau zur bAV:

Zwei Schritte vor, einer zurück

Unregelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV.

Heute: Weiter Wurm im SPM, die Bundesregierung hat sich schon etwas einfallen lassen, und warum nicht bei der Vorsorge sparen – statt für sie …

 

 

ver.di (11. August): „IBM will keine neue bAV.“

 

Irgendwie ist in Sachen SPM weiter der Wurm drin:

 

Seit langem schon stehen viele Modelle vor der Tür, und immer wieder war damit zu rechnen, dass das erste, welches auch immer, nun bald die magische Schwelle überschreiten werde. Nun aber erst mal wieder das Gegenteil, und der Eifler Traditionen Kundige dürften sich an eine „Echternacher Springprozession” erinnert fühlen.

 

Da ist zum ersten die Uniper, deren Pläne schon recht weit gediehen sein sollen, aber es wäre wohl nachvollziehbar, wenn dass Energieunternehmen derzeit andere Sorgen hat. Hier nun eine Meldung der ver.di, die über das Scheitern der Tarifvertragsgespräche betreffend eine neue bAV bei der deutschen IBM berichtet.

 

IBM operiert hier schon seit vielen Jahren sehr zurückhaltend: einerseits mit geschlossenen Versorgungswerken und Entgeltumwandlung, andererseits mit einfachen, daher verwaltungsarmen Gehaltszuschüssen zur privaten Alters und Hinterbliebenenvorsorge.

 

Es steht zwar nicht ausdrücklich in der ver.di-Meldung, doch auch hier soll es im Prinzip um Gespräche zu einem SPM gegangen sein. Ein Knackpunkt sei wohl gewesen, so wie es die Meldung vage andeutet, dass die Bilanzierung eines kollektiven Vorsorgemodells in Deutschland bei der US-Mutter unter US-GAAP möglicherweise nicht als DC zu qualifizieren wäre – eine nicht nur reine akademische Frage, die deutsche Töchter von US-Konzernen vielleicht künftig häufiger bewegen könnte (sicher eine spannende Frage für die Consultants).

 

Wie dem auch sei, es gilt weiter, auf die erste SPM-Erfolgsmeldung zu warten. Gut sieht es bekanntlich derzeit in der Chemie aus. Wir werden sehen.

 

 

 

Deutsche Sozialversicherung Europa (im August): „Bewährungsprobe für britisches Modell der betrieblichen Altersvorsorge – Der rasante Anstieg der Lebenshaltungskosten zeigt erste Auswirkungen.“

 

Sie wollen einen Blick in die nähere Zukunft? Hier kommt er aus UK: Wie hier berichtet, schlägt sich der aktuelle Anstieg der Lebenshaltungskosten – vulgo Inflation genannt – in der Beteiligung an der britischen bAV nieder. Zwischen 11 und 5% sollen ihre Beiträge bereits reduziert haben, 6% denken darüber nach. Doch ist das nur in UK so? Siehe folgenden Beitrag.

 

 

 

DIA (18. August): „Erste Einschränkungen bei der Vorsorge.“

 

Auch hierzulande sparen offenbar gar nicht so wenige Menschen schon nicht mehr für die Vorsorge, sondern an ihr: Das Dia hat festgestellt, dass die höheren Preise für Nahrungsmittel, Energie und andere Konsumartikel bereits erste Auswirkungen auf das Vorsorgeverhalten der Menschen haben – wenn auch noch nicht in der Breite.

 

Aber immerhin: Laut DIA Deutschland-Trend gab bereits ein knappes Viertel der Befragten an, dass die aktuellen Preiserhöhungen zum Stopp bei vorhandenen Sparverträge geführt haben. 51% verneinten dies, doch 35% prüfen bereits einen Stopp.

 

Diese Zahlen übertreffen die aus UK gemeldeten Werte, jedoch geht es bei der DIA-Umfrage offenbar nicht explizit um die bAV. Erfahrungsgemäß dürfte diese, sicher auch wegen AG-Matching, von der Entwicklung als letzte betroffen sein.

 

 

 

Die Welt (11. August): „So viele offene Stellen wie noch nie – aber die Zahl der Arbeitslosen steigt.“

 

Der Artikel liegt hinter der Bezahlschranke – doch sagt doch die Überschrift schon fast genug aus. Wie hieß es in der jüngsten LEITERbAV-Feuilletonausgabe zur Lage an den deutschen Flughäfen (in einer Fußnote):

 

Auch die Friktionen auf dem Arbeitsmarkt fallen nicht vom Himmel. Im Gegenteil, wer Lockdowns mit Transferleistungen, Geldschwemme und sinnfreier Regulierung (Nachweisgesetz) kombiniert, der darf sich nicht wundern, wenn auch der Arbeitsmarkt, gerade der Arbeitsmarkt völlig aus den Fugen gerät.“

 

Übrigens: „Die Politik muss sich etwas einfallen lassen“, sagte gestern Abend eine Reporterin im heute-journal zu der Entwicklung. Wie bitte? Hat sie doch schon. Mit dem kommenden Bürgergeld wird die Perspektive, von Transferleistungen zu leben statt für wenig mehr Netto-Lohn arbeiten zu gehen, sichtlich kommoder als bisher. Und wer sich einmal im System der Transferleistungen gemütlich eingerichtet hat, statt morgens im Berufsverkehr zu pendeln, und der sich übrigens auch nicht mehr ob explodierender Energiekosten grämen muss, den wird so leicht auch eine schöne bAV nicht umstimmen können.

 

Daher nochmal zu besagter LbAV-Feuilleton-Fußnote:

 

Vermutlich stehen wir hier erst am Anfang der Entwicklung.“

 

 

 

OFF TOPIC – TO WHOM IT MAY CONCERN

 

Bild (10. August): „Wie gefährlich wird Kahrs für Scholz?“

 

Angesichts des Bargeld-Fundes bei dem – wohlwollend ausgedrückt – „schillernden“ SPD-Politiker Johannes Kahrs (eine kleine online-Recherche bringt schnell Bemerkenswertes über diese Person hervor, teils Schockierendes) hat nicht nur die BILD einen Zusammenhang zu der Cum-Ex-Problematik hergestellt – aber gleichzeitig die Aufgabe übernommen, das System Cum-Ex nochmals grafisch darzustellen.

 

Dazu drei Dinge:

 

1.: Cum/Ex, die Causa Abbas/Holocaust-Verharmlosung, die anhaltende Kritik an zögerlichen Waffenlieferungen an die Ukraine … alles mit Fug und Recht hochdiskutabel, und die Liste ließe sich fortsetzen. Bundeskanzler Olaf Scholz hat derzeit schlechte Presse und gerät von mehreren Seiten gleichzeitig unter Druck. Von einer Kampagne mag man noch nicht reden, aber die Entwicklung könnte spannend werden – besonders natürlich für Scholz selbst.

 

2.: In der Warburg-Sache fällt regelmäßig die Größenordnung 47. Mio. Euro. Das erscheint, ohne verharmlosen zu wollen, wie eine überschaubare Größenordnung, fast wie ein Sturm im Wasserglas. Doch bitte nicht den Fehler machen, zu übersehen, dass es bei Cum/Ex um viel mehr geht. Die Grünen, Scholzens akuter Koalitionspartner, nannten weiland eine Gesamtgrößenordnung eines europaweiten Schadens von geschätzt 55 Milliarden Euro für Cum/Ex und Cum/Cum-Geschäfte, nicht weniger als „der größte Raubzug der Geschichte.“

 

Der Begriff vom „größten Raubzug der Geschichte“ wurde unter Verweis auf einen Artikel aus der ZEIT auch in dieser Presseschau mit Blick auf Cum/Ex schon benutzt. Anlass war seinerzeit, dass deutsche Politiker sich in der Causa „Paradise Papers“ voller Empörung in die Brust warfen, öffentlichen Beifall vor allem in den Medien bekamen und die Bundesregierung verlautbarte, sich seit Jahren auf nationaler und internationaler Ebene für mehr Steuergerechtigkeit einzusetzen – über die ungleich fatalere Problematik Cum/Ex und Cum/Cum aber wurde gern geschwiegen.

 

3.: Es muss immer wieder betont werden: CumCEx ist eine Causa, die grundsätzlich vor Strafgerichte gehört.

 

Vor allem Einwendungen, wonach es sich bei Cum/Ex und Cum/Cum um eine Art „rechtliche Grauzone“ gehandelt habe, sind nur Augenwischerei – doch angesichts bspw. komplizierter Grafiken können Laien den Eindruck gewinnen, als handele es sich um eine juristisch besonders raffinierte Ausnutzung einer Gesetzeslücke. Doch ist das nicht im Ansatz der Fall. Es gibt keine Gesetzeslücke, sondern Cum/EX und Cum/Cum sind ganz banal was? Richtig: schwerer, bandenmäßiger Steuerbetrug durch Kriminelle.

 

Denn: Sich eine einmal gezahlte Steuer mehrfach erstatten zu lassen, ist schon allein infolge einer jeden Ratio Legis offenkundig nichts weniger als eine klare Straftat, und zwar vorgetragen mit erheblicher krimineller Energie.

 

Ein Steuerbetrug wird nicht deshalb zur Grauzone, nur weil die Täter kompliziert vorgehen.

Daher hier erneut das einfache Gedankenexperiment dazu: Man stelle sich nur einmal vor, was geschähe, wenn die Werbekunden von LEITERbAV mit einem Trick, Vorwand oder was auch immer ihre Rechnungen für ihre Bannerwerbung auf dieser Seite sich von LEITERbAV zwei Mal ausstellen ließen, um sich so auch die Umsatzsteuer zwei Mal erstatten lassen zu können. Probieren Sie es gerne aus, liebe Leserinnen und Leser, der Erfolg einer solchen Vorgehensweise dürfte überwältigend sein. Und wenn es dann beizeiten morgens um fünf bei Ihnen klingelt, erklären Sie den freundlichen Herren an der Tür einfach, dass es sich bei der mehrfachen Steuererstattung um eine „rechtliche Grauzone“ handele. Viel Erfolg!

 

Das zur heutigen Headline anregenden Kulturstück, immerhin UNESCO-Weltkulturerbe, findet sich hier.

 

Kassandra bei der Arbeit.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.