Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

EIOPA versus BaFin:

Zwei Empfehlungen und ein Statement

Die EIOPA hat sich die Arbeit gemacht, 27 nationale Aufsichten und deren Umgang mit EbAV zu analysieren, zu klassifizieren und zu bewerten. Die BaFin nimmt die sie betreffenden Ergebnisse nicht ohne weiteres hin.

 

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung hat einen Peer Review veröffentlicht, der sich mit der Anwendung der„Prudent Person Rule“ für die Aufsicht von IORP befasst. Hier wurde für den Zeitraum 2014 bis 2016 untersucht, inwiefern die nationalen Aufsichten (NCA) gewährleisten, dass EbAV die seit jeher in der IORP-II-Richtlinie verankerte PPR einhalten. Die EIOPA schreibt:

 

The objective of this peer review is to explore supervisory practices relating to the PPR for IORPs with the aim of promoting a common supervisory culture and supervisory convergence by identifying best practices and by issuing recommended actions where needed.“

 

Deutschland ein Entwicklungsland?

 

Gabriel Bernardino, Chairman EIOPA.

Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist…

 

…that countries that have adopted a risk-based or a prudent person plus supervisory approach use more sophisticated tools and perform their supervisory activities in a risk-based and forward-looking manner, whilst a compliance-based supervisory approach focuses on past compliance. The peer review also found that NCAs in a compliance-based legal system can enhance their supervision by including risk-based, forward looking tools in their supervisory approaches.“

 

Die deutsche BaFin zählt zu den Aufsichten die compliance-based arbeiten, was die EIOPA umschreibt mit „…verifies compliance with quantitative investment limits set by legislation“.

 

Ob dieser Ansatz zu Deutschland passt? Hier stolpert man zum ersten Mal beim Lesen des Reviews. Denn so schreibt die EIOPA weiter:

 

A compliance-based approach may be adequate in countries where a pensions industry has just started to develop. Pension markets that are at this stage of development usually require a significant number of ex-ante approvals, as well as extensive and frequent compliance reporting. IORPs in these countries are still developing and AuM are at a low level. These IORPs are in the process of acquiring relevant expertise and resources. As NCAs need to monitor this process closely, their close involvement is very common.“

 

Für reifere Pensionsumfelder gelte dagegen anderes:

 

As a pension market develops further, NCAs’ supervisory approaches should also develop, for example from a compliance-based to a more risk-based approach. This in turn implies the use of different supervisory tools for ongoing supervisory purposes, particularly for the PPR assessment.“

 

BaFin nicht auf dem Siegertreppchen

 

Sechs „best practices“ will die EIOPA identifiziert haben, und ebenso nationale Aufsichten, welche diese erfüllen. Deutschlands BaFin wird dort nicht genannt. Als da wären:

  • Thematic review to identify potential vulnerabilities (FSMA Belgien).

  • Quantitative indicator to assess quality asset management (COVIP Italien).

  • Intranet application for recordkeeping and knowledge sharing (CSSF Luxemburg).

  • Written and oral fit and proper assessment (DNB Niederlande).

  • Disclosure of the investment plan and risk appetite by the IORP (DNB Niederlande).

  • A comprehensive risk assessment system (ASF Portugal).

 

27 Maßnahmen empfiehlt die EIOPA, die sie an 19 Aufsichten richtet. Die empfohlenen Maßnahmen betreffen:

  • The frequency and granularity of the data collected.

  • The manner in which NCAs conduct their supervisory assessment.

  • The regular application of the look-through approach.

  • The appropriate consideration of interest rate risks for DB schemes.

  • NCAs’ supervisory practices with regard to IORPs’ governance.

  • The frequency of on-site inspections (im Durchschnitt laut Report drei bis sechs Jahre).

 

Auch der BaFin geben die Kollegen vom Frankfurter Westhafen Ratschläge, und zwar deren zweie:

  • introduce more formal reporting obligations for Pensionsfonds.

  • increase its inspection cycle (currently 7 – 12 years) to conduct more on-site inspections, depending on the risk categorisation tool.

 

Dabei soll der erste der Ratschläge von mittlerer, der zweite von hoher Wichtigkeit sein.

 

Drei Seiten anderer Sicht auf die Dinge

 


Frank Grund, BaFin. Foto: Frank Beer.

So ganz scheint man bei der Anstalt in Bonn und Frankfurt die Erkenntnisse der EIOPA nicht hinzunehmen bereit zu sein. Jedenfalls hat die BaFin (als einzige NCA) ein Statement in den EIOPA-Review schreiben lassen, das immerhin drei der 60 eng beschriebenen Seiten des Reviews einnimmt und sich mit dem Zyklus der On-site-Prüfungen befasst.

 

Kern der BaFin-Aussage: Der Zyklus von sieben bis zwölf Jahren sei auch für die Zukunft angemessen, weil man weitere Risikosenker anwende:

  • Quantitative and qualitative Vorschriften für die Kapitalanlage, also AnlV und PFAV sowie diverse Rundschreiben.

  • Sicherungsvermögen samt Verzeichnis und Treuhänder sowie die Vorrangstellung in der Insolvenz.

  • Vorschriften zum internen Risikomanagement.

  • Dichte Berichtspflichten für Pensionskassen gegenüber der BaFin (wobei die Anstalt ankündigt, dass die der Pensionsfonds ausgedehnt werden sollen).

  • Künftiges Berichtswesen der EIOPA.

  • Regelungen der Prüfungsberichteverordnung – PrüfV.

  • Risikoklassifizierung der BaFin, von der die Prüfungsfrequenz abhängt.

  • Aufsichtsinterviews.

 

Der Report „results of the peer review on supervisory practices with respect to the application of the prudent person rule for IORPs“ findet sich hier.

Derzeit aktuell auf pensions.industries hrservices

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.