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Neubesetzung der OPSG 2020 (I):

Zum Fünften: EIOPA WANTS YOU!

Pensionsexperten, wie die Zeit vergeht: Schon zum fünften Male ruft die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA das Parkett auf, ihre Bewerbungen für eine nun vierjährige Mitgliedschaft in ihren beiden Stakeholder Groups abzugeben. Infolge der Corona-Krise hat sie die Bewerbungsfrist just etwas verlängert.

 

Dienstsitz der EIOPA in Frankfurt am Main.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA unterhält gem. Artikel 37 ihrer Verordnung bekanntlich zwei Interessengruppen: eine für die bAV (Occupational Pensions Stakeholder Group OPSG) und eine für das Versicherungs- und Rückversicherungswesen (Insurance and Reinsurance Stakeholder Group IRSG). Dort engagieren sich unter anderem Verbraucher bzw. Berechtigte, Vertreter von EbAV, Industrie und Verbänden sowie Wissenschaftler. Erstmalig traten die je 30 Köpfe starken Gruppen im März 2011 zusammen.

 

Die Amtszeit läuft nach einer Überarbeitung der EIOPA-Verordnung nun nicht mehr nur zweieinhalb, sondern vier Jahre. Grundsätzlich sind weiterhin maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten möglich.

 

Eben wegen dieser Neufassung der Verordnung müssen die Gruppen nun etwas vorzeitig neu besetzt werden, und die Frankfurter Behörde hat just ihre Bewerbungsfrist für beide Interessengruppen vom 13. April bis zum 19. April verlängert. Außerdem können wegen des vorzeitigen Endes der laufenden Amtszeit Mitglieder, die bereits zum zweiten Mal in einer Gruppe sitzen, nun erneut antreten.

 

Zuständig für die Berufung ist das Board of Supervisors der EIOPA. In der ersten Juli-Woche will die EIOPA ihre Auswahl präsentieren, am 16. Juli soll das „Inaugural meeting“ der OPSG stattfinden, am 23. September das der IRSG.

 

Die OPSG trifft sich mindestens viermal im Jahr im Haus der EIOPA im Frankfurter Westhafen und ein fünftes Mal gemeinsam mit dem Aufsichtsrat der Behörde. Die Sitzungen werden in Abstimmung mit der EIOPA organisiert.

 

In der gegenwärtigen OPSG sitzen die Deutschen Christian Gülich vom BdV, Philippe Seidel von dem Seniorenverband AGE Platform Europe sowie als waschechter Vertreter der unternehmenseigenen bAV Bayers Stefan Nellshen in seiner zweiten Amtszeit. Nellshen tritt erneut an, aba und BDA unterstützen diese Kanditatur.

 

(In einer ersten Variante des Artikels hatte es, da die Redaktion die Neufassung der Verordnung übersehen hatte, fehlerhaft geheißen, dass wie bisher die Amtszeit nur 2,5 Jahre betrage. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen).

 

Es sei daran erinnert, dass das Verfahren hat in der Vergangenheit mehrfach für Unmut auf dem deutschen Pensions-Parkett gesorgt hat.

 

Die fragwürdige Rochade von 2013

 

Die EIOPA hatte erstmalig Anfang Oktober 2013 ihre beiden Stakeholder Groups neu besetzt. Manche der Berufungen haben damals – gelinde gesagt – überrascht. Unmut hatte seinerzeit erregt, dass mit Bernhard Wiesner, weiland Chef des Bosch Pensionsfonds, der einzige deutsche Vertreter eines Industrieunternehmens aus dem Gremium ausscheiden musste und mit Michaela Koller ausgerechnet die Generaldirektorin der Insurance Europe, des europäischen Versicherer- und Rückversichererverbandes für die OPSG (ausdrücklich als EbAV-Vertreterin) berufen worden war.

 

Alexander Gunkel, BDA.

Anschließend hatte Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA, in einem Beitrag auf LEITERbAV Forderungen nach einer Reform des Verfahrens erhoben und gemahnt, dass sich eine solche Art der Berufung „nie wiederholen darf.“

 

Gabriel Bernardino, Chairman EIOPA.

Doch damit war es nicht genug: In einem Brief hatten sich im Mai 2014 dann vier europäische Verbände, nämlich mit BusinessEurope und mit CEEP die europäischen Verbände der privaten und öffentlichen Arbeitgeber, mit UEAPME der europäische KMU- und Handwerksverband und mit der European Trade Union Confederation (ETUC) die Gewerkschaften gemeinsam an EIOPA-Chef Gabriel Bernardino gewandt, um ihre Besorgnis wegen der Art und Weise des Auswahlprozesses der OPSG als auch die mangelhafte Vertretung echter Arbeitgeber zum Ausdruck zu bringen.

 

Allerdings hatte Bernardino in seiner Antwort auf den Brief schon seinerzeit keinerlei Einlenken erkennen lassen.

 

Erstaunen ließ damals auch die offenkundige Durchlässigkeit zwischen der OPSG und der IRSG. Denn Koller war Teil einer bemerkenswerten Rochade: War die Lobbyistin zuvor noch Mitglied in der IRSG, wechselte sie 2013 nahtlos über in die OPSG. Umgekehrt räumte zwar Frank Ellenbürger von KPMG seinen Stuhl in der OPSG, nahm dafür nun aber in der IRSG Platz. Thomas Keller – über den auf dem Parkett seinerzeit länger gerätselt wurde, wer er überhaupt ist – war als Vertreter der KMU gleich in beiden Stakeholder Groups vertreten.

 

Immerhin hat die Behörde, wie die zweimalige Berufung Nellshens zeigte, es anschließend nicht mehr gewagt, die deutsche Industrie erneut zu übergehen. Man wird sehen, wie die deutsche bAV, namentlich die unternehmenseigene, in der kommenden OPSG vertreten sein wird.

 

Einzelheiten zum Applikationsprozess finden sich hier.

 

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