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Interview mit Matthias W. Birkwald:

„Wir finden auch echte Betriebsrenten wirklich gut“

Betonung auf der ersten Säule und Ablehnung der Zielrente: Die Partei Die Linke hat sichtlich andere Vorstellungen von der künftigen Rolle der bAV als sie sich durch die Reform abzeichnet. Mit dem rentenpolitischen Sprecher ihrer Bundestagsfraktion sprach für LEITERbAV Nikolaus Bora.

 

Herr Birkwald, Ihre Partei legt die absolute Präferenz auf das gesetzliche Rentensystem. Sie will „das Rentenniveau auf lebensstandardsichernde 53 Prozent anheben,“ heißt es. Dann müsste es für Sie doch nebensächlich sein, wie das BRSG gestaltet wird.

 

Die Linke findet auch echte Betriebsrenten wirklich gut. Das Problem für uns sind die reinen Beitragszusagen. Wenn ein Arbeitgeber eine Direktzusage macht und in der Auszahlungsphase für die Rente haftet, dann finden wir das gut. Lebensstandardsicherung sind zwar 53 Prozent Sicherungsniveau vor Steuern, aber bis zum letzten Gehalt ist da noch Luft. Bis 2001 hatten wir noch in mehr als der Hälfte aller Unternehmen eine ausschließlich arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente; heute sind das gerade einmal 28 Prozent. Ungefähr 60 Prozent der Betriebe geben ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum Aufbau einer Betriebsrente, und ein Viertel der Arbeitnehmer wird bei der Finanzierung der Betriebsrente komplett allein gelassen. Schon deswegen ist uns das Thema bAV nicht egal. Ein anderer Punkt ist, dass durch die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung die gesetzliche Rente geschädigt wird. Darum geht es auch beim BRSG.

 

 

Und wenn der Arbeitgeber die vollen Beiträge zahlt?

 

Wenn das der Fall ist, kann man über vieles reden. Im Gesetzentwurf ist aber vorgesehen, dass der Arbeitgeber nur einen Teil der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge dazugeben muss, nämlich nur 15 Prozent des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber spart aber 20,7 Prozent. Das heißt, auch nach dem neuen Gesetz können Arbeitgeber mit der Betriebsrente noch Gewinne machen.

 

Matthias W. Birkwald, Die Linke.

 

Und Ihre Kritik an der Zielrente?

 

Die Beschäftigten können noch nicht einmal sicher sein, dass sie ihre eigenen Beiträge zurückerhalten, wenn sie im Alter auf die Betriebsrente angewiesen sind. Es gibt ja sogar ein Garantieverbot, und es darf nicht die Höhe einer Betriebsrente zugesagt werden. Befürworter argumentieren mit höheren Chancen, verschweigen aber, dass allein die Arbeitnehmer das Kapitalmarktrisiko zu tragen haben. Wenn sie Pech haben, sind also nicht nur ihre eigenen Beiträge verloren, sondern auch die des Arbeitgebers. Wenn es nur um Menschen mit hohen Gehältern ginge, wäre es völlig anders. Wir reden aber auch über Beschäftigte mit 2000 bis 2500 Bruttoeinkommen im Monat. Die haben keinen Cent übrig zum Zocken. Sie werden im Alter eine niedrige gesetzliche Rente haben und brauchen darum sichere Betriebsrenten und nicht das Risiko, nicht einmal die Beiträge zurückzubekommen. Auch die Gewerkschaften sagen, das Kapitalmarktrisiko dürfe nicht allein auf die Arbeitnehmer abgeschoben werden.

 

 

Einige Verbesserungen sind im Entwurf zum BRSG doch vorgesehen, zum Beispiel bei der Anrechnung auf die Grundsicherung, und es soll Zuschüsse für Geringverdiener geben.

 

Die vorgesehene veränderte Anrechnung auf die Grundsicherung finden viele in meiner Partei sehr gut. Insgesamt ist es natürlich gut, wenn gering Verdienende nicht von 803 Euro Grundsicherung leben müssen. Ich halte diesen Punkt für systematisch falsch. Die Privilegierung von Betriebs- und Riesterrenten bei der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter benachteiligt die Bezieher der gesetzlichen Rente, weil diese mit der Grundsicherung verrechnet wird. Ferner kann die Anrechnungsfreiheit von kapitalgedeckten Altersvorsorgeprodukten dazu führen, dass gesagt wird, man brauche das gesetzliche Rentenniveau nicht mehr anzuheben. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Zuschüsse können Geringverdiener veranlassen, sich auf bAV-genannte Produkte einzulassen und – ich wiederhole – zu Beginn der Rentenphase mit weniger dastehen, als sie selbst bezahlt haben. Denn sie müssen ja auch Eigenbeiträge entrichten, und der Arbeitgeber kann einen Zuschuss von 240 bis 480 Euro im Jahr zahlen, den er steuerlich geltend machen kann. Und ich frage mich, welche Rente bei so geringen Beiträgen herauskommen soll. Das ist ein Stück weiße Salbe. Den Beschäftigten wird durch die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus vorher mehr genommen als später ausgeglichen wird.

 

 

Im bisherigen System der bAV gibt es rund 15 Millionen Verträge mit Garantien. Befürchten Sie, dass Unternehmen künftig auf die reine Beitragszusage ausweichen werden?

 

Ja, die Arbeitgeberseite wird das nach Auslaufen der Tarifverträge versuchen. Ich habe die Hoffnung, dass die Gewerkschaften dabei nicht mitmachen. Ich habe aber einen Vorschlag, wie alle Wünsche der Arbeitgeber mit Zustimmung der Linken erfüllt werden können. Man müsste nur die Höherversicherung in der gesetzlichen Rente, die wir bis 1998 schon einmal hatten, wieder einführen. In Österreich hat sich das bewährt. Das wäre für die Arbeitgeber pay and forget, unkompliziert, frei von jeder Komplexität, würde keinerlei Rückstellungen mehr bedeuten, wäre steuerlich einfach, und es gäbe keine Probleme mit der Portabilität. Es wäre eine gute Alternative zur reinen Beitragszusage und für die Beschäftigen eine Alternative zur Riesterrente. Es wäre auch ein praktikabler Weg für die KMU. Die Zahlungen müssten natürlich begrenzt werden.

 

 

Aber daneben sollten die alten bewährten Systeme der bAV bestehen bleiben, oder wollen Sie die vorhandenen Einrichtungen austrocknen wollen?

 

Nein. Die Höherversicherung wäre jedoch eine zusätzliche Möglichkeit, die im Wettbewerb zu den vorhandenen Durchführungswegen sicher sehr attraktiv wäre, vor allem weil wir eine Niedrigzinsphase haben. Die Renditen bei der gesetzlichen Rentenversicherung liegen bei drei bis 3,4 Prozent.

 

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