Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Die aba neulich in Königswinter (II):

„Wir brauchen ein bAV-PEPP“

Heute weitere Berichterstattung auf LEITERbAV zu den in diesem September dichtgedrängten Pensions-Tagungen mit noch dichteren Inhalten. Heute der zweite Teil zu der aba-Tagung Fachvereinigung Pensionskassen – in dem Europa den Ton angibt. FürLEITERbAV berichtet Caroline Braun.

 

 

Alles im Griff: Tagungsleiter Joachim Schwind.

 

11. September 2018, Königswinter am Rhein, Tagung der aba-Fachvereinigung Pensionskassen: Tagungsleiter Joachim Schwind, der jüngst in den Ruhestand getretene CEO der Höchster Penka, betont die steigenden regulatorischen Herausforderungen durch die Anforderungen von EIOPA, BaFin und EZB. Ein Projekt jage das andere, Pensionskassen würden zunehmend in der Regulatorik als „bloße“ Unternehmen der Finanzdienstleistung betrachtet, der Charakter als Sozialeinrichtung trete zunehmend in den Hintergrund. Die Ausweitung der expansiven Geldpolitik, mitursächlich für das anhaltende Niedrigzinsniveau, führe zu der Notwendigkeit, dass die Pensionskassen den bereits eingeleiteten Weg des De-Risking auch künftig weiter konsequent fortsetzen müssen.

 

 

 

Stefan Nellshen: Aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene

 

Stefan Nellshen, Leiter Asset Management Pensions der Bayer AG und Chef der Bayer Pensionskasse VVaG, gewährt einen umfassenden Blick auf die Vielzahl der europäischen Vorhaben, die für deutsche Pensionskassen bereits oder potentiell von Relevanz sind. Eine Menge kommt auf die EbAV hier zu, dies wird in Nellshens Vortrag überdeutlich. Verständlich, dass der Referent einleitend betont, nur der Überbringer dieser Nachrichten zu sein und das Auditorium prophylaktisch – und augenzwinkernd – um Gnade bittet. Für ihn persönlich, so betont er zu Beginn, gehöre die Idee eines geeinten Europas mit den dazugehörigen europäischen Institutionen, einer gewissen Mindestharmonisierung und dem Streben nach einheitlichen Standards, soweit sinnvoll, zu den besten Ideen, die es überhaupt geben könne. Allerdings müsse darauf geachtet werden, diese Idee so umzusetzen, dass das bereits heute Gute und Wertvolle in den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht geschwächt werde.

 

Im Folgenden geht der Referent auf die Themen

 

  • Umsetzung EbAV-II-Richtlinie
  • Aktionsplan „Sustainable Finance“
  • EbAV-Stresstest der EIOPA 2019
  • Review der ESA
  • PEPP und
  • Neue OPSG ab September 2018

 

ein. Im Einzelnen:

 

 

Umsetzung EbAV II-Richtlinie – Solvency II durch die Hintertür?

 

Nellshen bezeichnet die beabsichtigte Umsetzung insgesamt als erwartungsgemäß, sieht aber auch deutliche Problembereiche. Insbesondere stellt er die Gefahr der Einführung von Solvency-II-ähnlichen Anforderungen „durch die Hintertür“ heraus, resultierend aus den von EIOPA erlassbaren Leitlinien und Empfehlungen in Verbindung mit der Anforderung des Comply or Explain in § 329 (1) VAG an die deutsche Aufsichtsbehörde. Nellshen würde hier eine Vorabgenehmigungspflicht durch BMF und ggf. BMAS präferieren.

 

Auf Basis von § 43a VAG könnte die Aufsichtsbehörde zudem auf Basis des Auskunftsersinnens der EIOPA die Bereitstellung Solvency-II-basierter Informationen sowie die Trägerunternehmen betreffender Finanzdaten verlangen. Insbesondere letzteres sieht der Referent im Hinblick auf nichtöffentliche Daten börsennotierter Unternehmen ausgesprochen kritisch.

 

Bedenken äußert Nellshen auch bezüglich der Anwendung der Anforderung an die Vergütungssysteme auf externe Dienstleister (Stichwort Funktionsausgliederung) sowie deren Anwendung im Kontext ehrenamtlicher Funktionsausübung durch Mitarbeiter von Trägerunternehmen z.B. bei Firmenpensionskassen.

 

Des Weiteren könnte die neue Pflicht zur eigenen Risikountersuchung zur faktischen Durchführung des Common Framework genutzt werden. Die Gefahr eines „Solvency II durch die Hintertür“ sieht er somit auch hier.

 

Mit Blick auf die Kostenaufschlüsselung im Rahmen der neuen Informationspflichten muss hier, so der Referent, bei Pensionsversicherungstarifen die Angabe der einkalkulierten tariflichen Kostensätze in Prozent genügen. Die geforderte Berücksichtigung sozialer und ökologischer Grundsätze im Rahmen des quantitativen Risikomanagements berge die Gefahr einer unsachgemäßen Verzerrung durch die Verwendung möglicherweise rein subjektiver ethischer und ideologischer Maßstäbe.

 

 

Aktionsplan „Sustainable Finance“: Keine Diskriminierung!

 

Aus dem europäischen Aktionsplan „Sustainable Finance“ heraus werden im Laufe des Jahres 2019 neue Anforderungen und Pflichten erwartet, die das Thema Nachhaltigkeit stärker in der Kapitalanlage und im Risikomanagement institutioneller Anleger verankern sollen.

 

Nellshen stellt als Topics des Aktionsplans die Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Finanzberatung, Nachhaltigkeitsbenchmarks und die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit im Hinblick auf Unternehmensführung heraus.

 

Der Referent betont, dass die Bemühungen um eine stärkere Berücksichtigung der ESG-Aspekte im Grundsatz sehr zu begrüßen ist. Auch das Darlegungserfordernis über das „Wie“ der Berücksichtigung ist aus seiner Sicht vertretbar und existiere zum Teil auch heute schon bei den EbAV. Studien hätten zwar gezeigt, dass keine Performance-Nachteile durch die Berücksichtigung von ESG-Aspekten bestehen, diese führten jedoch im Allgemeinen zu weniger diversifizierten und damit etwas risikobehafteteren Portfolios.

 

Stefan Nellshen, Bayer AG.

Nellshen fordert insbesondere, dass es keinerlei behördliche Diskriminierung bestimmter Assets aufgrund von subjektiven ideologischen Überzeugungen und Wertvorstellungen geben darf. Dies sei nicht nur schädlich für die EbAV und deren Begünstigten, sondern auch für die gesamte Volkswirtschaft und die Kapitalmärkte. Jede EbAV sollte individuell definieren können, was für sie nachhaltig ist, und dies dann veröffentlichen – nicht der Gesetzgeber sollte dies festlegen. Zudem müsse stets die sichere Finanzierung der Leistungen im Vordergrund stehen, denn schließlich ist dies der Existenzzweck einer EbAV. Der Referent schließt dieses Thema mit der Feststellung, dass es in der Verantwortung des Gesetzgebers liegt, gesellschaftlich unerwünschte wirtschaftliche Aktivitäten zu unterbinden – eine Delegation an die institutionellen Investoren sei – so Nellshen – unredlich und inkonsequent.

 

 

EbAV-Stresstest 2019: mit Parallelbetrieb

 

Der nächste EIOPA-Stresstest für EbAV ist bereits in Vorbereitung und wird vermutlich erneut sowohl eine Cashflow-Analyse und eine Berechnung nach der „Common Methodology“ vorsehen. Solvency-II-basierte Methoden würden damit, so Nellshen, ohne jede demokratische Legitimierung faktisch auch auf die EbAV ausgeweitet.

 

Nellshen sieht zudem die Gefahr eines dauerhaften „Parallelbetriebs“ von HBS (Holistic Blance Sheet) und Cash-Flow-Analyse. Da ESG-Faktoren auch hier einbezogen werden sollen, betont Nellshen auch hier die Gefahr einer Diskriminierung von Assets aufgrund subjektiver Überzeugungen und Werte. Als sehr kritisch sieht er auch die direkte namentliche Weitergabe der Ergebnisse großer EbAV durch die BaFin an die EIOPA an. Nellshen befürchtet mittelfristig die Gefahr eines Einstiegs in mikroprudentielle, d.h. auf einzelne EbAV bezogene europäische Maßnahmen.

 

 

ESA: Review der europäischen Aufsichtsbehörden

 

Im Rahmen der Diskussion der von Nellshen vorgestellten in Planung befindlichen Neuausrichtung der europäischen Aufsichtsbehörden werden zur Zeit sowohl die Struktur und Kompetenzen der Aufsichtsbehörden und die ihrer Gremien als auch die Finanzierung dieser Einrichtungen auf den Prüfstand gestellt.

 

Bezüglich ersterem betont Nellshen die Notwendigkeit, darauf zu achten, dass einzelne Gremien nicht zu mächtig werden und selbst einer angemessenen Kontrolle unterliegen. Zudem setze nationales, nicht harmonisiertes Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht Grenzen in Bezug auf eine Harmonisierung von Aufsicht.

 

Bezüglich der Finanzierung ist ein Switch von der heutigen (Teil-)Finanzierung durch die nationalen Aufsichtsbehörden auf die Beaufsichtigten selbst vorgesehen. Trägt die EU heute 40% der Kosten, könnten es künftig nur noch „bis zu 40%“ sein. Nellshen plädiert dafür, dass die Finanzierung weiterhin mit einem möglichst großen Anteil EU-finanziert bleiben solle, schon allein zur Stärkung der Kostendisziplin bei den europäischen Behörden. Den EbAV sollte dagegen möglichst wenig aufgebürdet werden, dies ginge letztlich zu Lasten der Versorgungsberechtigten und schwäche damit die bAV als Ganzes.

 

 

PEPP: charmant und komplex

 

Nellshen stellt als nächstes kurz die Grundidee der EU-Kommission für das Pan-European-Pension Product dar:

 

Primär als Produkt der dritten Säule konzipiert, soll es insbesondere EU-weite Portabilität bieten. Für PEPP soll es ein „zweites Regime“ zusätzlich zu den national existierenden Pensions-Regimes geben. Ein PEPP soll durch EIOPA autorisiert (oder auch nur registriert) werden, umfangreichen Informationspflichten unterworfen sein, und es muss verschiedene Investment-Optionen und flexible Payout-Optionen bieten. Die Verweildauer bei einem PEPP-Anbieter soll mindestens fünf Jahre betragen.

 

Nellshen spricht der Idee PEPP grundsätzlich einen gewissen Charme zu. PEPP ist zwar bisher als Produkt der dritten Säule konzipiert, doch „wir brauchen ein bAV-PEPP“ ist eine zentrale Aussage des Referenten in diesem Vortragsteil. EbAV sollten PEPP-Anbieter sein können, und zwar ohne dadurch unter die Regulierung der anderen PEPP-Anbieter zu fallen. Im Rahmen eines bAV-PEPP müssten dann die Informationspflichten in sachgerechter Weise reduziert werden, da bAV-Begünstigte schließlich von Privatverbraucher abzugrenzen sind.

 

Wichtig für Nellshen: dass ein PEPP steuerlich nicht besser als die bestehenden bAV-Produkte gestellt würde. Sofern durch das PEPP eine lebenslang laufende Rente angeboten wird, müssten die Übertragungsmöglichkeiten auf einen anderen PEPP-Provider derart eingeschränkt werden, dass ein vernünftiger Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit (hinsichtlich der biometrischen Risiken) möglich ist. Die Anforderung, innerhalb des PEPP ein „Compartment“ für jeden Mitgliedstaat anbieten zu müssen, würde ein PEPP zwar äußerst komplex und damit kostenintensiv, machen, andererseits wäre es sonst jedoch auch kein echtes pan-europäisches Produkt.

 

Die Abstimmung zu PEPP im „Economic Commitee“ des Parlaments soll im September 2018 erfolgen, Beginn der Trilog-Verhandlungen ist für Oktober 2018 vorgesehen.

 

 

OPSG: neu ab September 2018

 

Der Referent schließt seinen Vortrag mit einigen Worten über die neu zusammengesetzte Occupational Stakehoder Group der EIOPA, die im September 2018 ihre Arbeit aufgenommen hat. Die 30 Sitze der neuen Gruppe wurden auf Basis von 90 Bewerbungen aus 25 Ländern unter Berücksichtigung geografischer und geschlechtsbezogener Ausgewogenheit sowie Ausgewogenheit bezüglich der vertretenen Interessengruppen besetzt. Im Vergleich zur vorhergehenden Gruppe hat sich der Anteil an Verbraucherschutz-Vertretern erhöht. Nellshen selbst ist weiterhin Mitglied der OPSG. Bei der Fülle der Themen zeichnet sich für die Mitglieder dieser Gruppe sehr viel Arbeit ab.

 

Die aba-Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen am 11. September 2018 in Koenigswinter.

 

Der erste Teil der Berichterstattung zur der diesjährigen aba-PK-Tagung – über den Vortrag von Dietmar Keller (BaFin) zur Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie in deutsches Recht – findet sich hier.

 

Der dritte Teil der Berichterstattung zur der diesjährigen aba-PK-Tagung – über bAV-Internetportale sowie die säulenübergreifende die Renteninformation – und der vierte Teil – über die aktuelle bAV-Rechtsprechung und ALM im Niedrigzins – folgen in Kürze auf LEITERbAV; ebenso die Berichterstattung zu der am Vortag stattgefundenen aba-Tagung zum EbAV-Aufsichtsrecht.

 

Caroline Braun, H2B.

Die Autorin ist Aktuarin und Geschäftsführerin der H2B Aktuare GmbH in München.

 

Von ihr bzw. anderen Autorinnen und Autoren der H2B sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:

 

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Alle für eine
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Zwischen Hoffnungsschimmer und ...
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022

Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (IV):
Zurück zur Sieben?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 28. Juni 2023

Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (III):
Quo vadis, lebenslang?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 13 Juni 2023

aba-Tagung Mathematische Sachverständige:
Kostenlose Vertragsprüfung von Amts wegen
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 24. Oktober 2022

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III):
Von DRÜ und doppelten Steuern, von Wiki UND IAS 19 ...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II):
De-Risking mit und ohne EBIT-Power
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 19. Oktober 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I):
Alte Welten, neue Welten, dritte Quartale
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2021

Versorgungsausgleich:
Karlsruhe konkretisiert Karlsruhe …
von Jan Hartloff, 14. Juni 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (IV):
Rückwirkende Disqualifikation?
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 26. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III):
Live and let die...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II):
Aktuare pandemiefest
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 16. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I):
Von 79 Milliarden, Optimisten, Pessimisten …
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2020

Neulich in Erfurt:
Altersteilzeit kann Teilzeit sein
von Dr. Günter Hainz, 25. März 2020

aba-Pensionskassentagung in Bonn (II):
Auch rückwirkend Schluss mit Privilegien ...
von Caroline Braun und Günter Hainz, 10. Oktober 2019

aba-Pensionskassentagung in Bonn (I):
Ora live on Stage
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 2. Oktober 2019

81. aba-Jahrestagung in Bonn (III):
Wenn best practices Druck machen…
von Dr. Günter Hainz, 11. Juni 2019

81. aba-Jahrestagung in Bonn (II):
Kaum mehr zu bewerkstelligen“
von Sven Scholz, 28. Mai 2019

Die aba neulich in Königswinter (IV):
Von Einstandspflichten und Portfolios. Und ein Abschied.
von Caroline Braun, 22. Oktober 2018

Die aba neulich in Königswinter (III):
Von Vaus und Feldberg
von Caroline Braun, 15. Oktober 2018

Die aba neulich in Königswinter (II):
Wir brauchen ein bAV-PEPP“
von Caroline Braun, 2. Oktober 2018

Die aba in Königswinter (I):
Der Aktuar in der Funktion
von Caroline Braun, 27. September 2018

BGH zum Versorgungsausgleich:
Was wie zu teilen wäre...
von Jan Hartloff, 24. Mai 2018

BMF-Schreiben vom 30. November 2017:
Auf BFH folgt AIFM folgt BMF
von Dr. Günter Hainz, 7. Dezember 2017

aba-Tagung Fachvereinigung Pensionskassen:
Kein Strom aus der Steckdose
von Dr. Günter Hainz, 17. Oktober 2017

Neues BMF-Schreiben:
Zwischen praktikabel und kompliziert
von Dr. Günter Hainz, 28. September 2017

BGH zum Versorgungsausgleich:
Externe Teilung fondsgebundener Zusagen
von Dr. Günter Hainz, 7. September 2017

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.