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Kleine Anfrage der AfD:

Wieviel?

Doppelverbeitragung und kein Ende. Nun ist das Thema erneut im Bundestag – auf Basis eines parlamentarischen Mechanismus', der seit einiger Zeit regelmäßig harte Fakten zur bAV an die Oberfläche befördert. Der Öffentlichkeit soll's recht sein.

 

Deutscher Bundestag in Berlin. Foto: Bruess.

Die Fraktionen der Grünen, der Linken und der FDP im Bundestag nutzen in Sachen bAV zunehmend das parlamentarische Instrument der Kleinen Anfrage, um die Bundesregierung zur mehr Offenlegung harter Fakten zu zwingen. Erstmalig hat sich nun auch die Fraktion der Alternative für Deutschland dieses Instrumentes bedient – und fasst sich kurz. Die Kleine Anfrage der Fraktion um Alice Weidel und Alexander Gauland firmiert unter dem Titel „Offenlegung der Kosten für die Rückabwicklung der Doppelverbeitragung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten“

 

Die Abgeordneten bemerken eingangs knapp:

 

In verschiedenen Medien kursierten seit Juni 2018 Meldungen, dass eine Rückabwicklung der Belastungen 40 Milliarden Euro kosten würde. Laut Medienberichten wurde diese Summe von Bundesminister Spahn in einer Sondersitzung der Unionsfraktion den Abgeordneten präsentiert.“

 

Hierzu verweisen sie auf einen Bericht des Handelsblatts.

 

Im eigentlichen Fragenkatalog beschränkt sich die AfD auf drei Fragen:

 

1. Wie hoch ist das jährliche Beitragsaufkommen aus den Einnahmen der Doppelverbeitragung aller betrieblichen Formen der Altersversorgung für die Kranken- und Pflegeversicherungen seit 2004? (schlüsseln Sie dies bitte nach Kassen auf)?“

 

2. Welche Kosten würde eine Rückabwicklung der Doppelverbeitragung der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge auf alle Formen der bAV genau verursachen (bitte legen Sie eine aufgeschlüsselte Kostenrechnung vor)?

 

3.Wer müsste die Kosten für eine Rückabwicklung tragen?“

 

Fazit von LEITERbAV: Wie hoch die Zahlen auch immer sein werden – eine Rückabwicklung dürfte nach 14 Jahren wohl unfinanzierbar sein. Eine amtliche Kenntnis der (wenn auch theoretischen) Größenordnungen dürfte wie die Antworten der Kleinen Anfragen der anderen Fraktionen in Sachen Doppelverbeitragung für die Öffentlichkeit gleichwohl wissenswert sein.

 

Die Kleine Anfrage der AfD findet sich hier.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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