Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Anhörung gestern in Berlin:

Wie wäre es mit 7,3 Prozent?

Die Doppelverbeitragung steht diese Woche in Berlin wieder auf dem politischen Programm. Und der GKV-Spitzenverband will die Doppelverbeitragung ab 2019 beenden. Manfred Brüss berichtet.

 

Erst in der gestrigen Presseschau hatte LEITERbAV über die jüngste Skepsis von Gesundheitsminister Jens Spahn berichtet, in der Causa Doppelverbeitragung zu einer Lösung zu kommen.

 

Nun kommt diese Woche neue Bewegung in das politische Ringen um eine Beendigung der Doppelverbeitragung von Betriebsrentnern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Wichtige Impulse kommen dabei gerade vom GKV-Spitzenverband, der in seiner Stellungnahme zur gestrigen Anhörung zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) vorschlägt, ab 2019 zum halben Beitragssatz zurückzukehren. Am Mittwoch befassen sich die Ausschüsse mit dem Thema.

 

Jens Spahn, BM Gesundheit. Foto: Maximilian Koenig.

Gesundheitsminister Spahn (CDU) will mit seinem Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der GKV vor allem zur paritätischen Finanzierung der Beiträge zurückkehren, außerdem die in der GKV versicherten Selbstständigen mit geringem Einkommen entlasten, die Rücklagen der Krankenkassen begrenzen und für Arbeitslosengeld-II-Empfänger höhere Beiträge für die GKV festlegen.

 

 

2,9 Milliarden Euro müssten kompensiert werden

 

Der GKV-Spitzenverband regt in seiner umfangreichen Stellungnahme für die Anhörung an, den Gesetzentwurf um einen Passus zu ergänzen, ab 2019 zum halben Beitragssatz (7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag) auf Betriebsrenten zurückzukehren. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hatte sich bereits Ende August dafür ausgesprochen, dass „für pflicht- und freiwillig versicherte Empfänger von Versorgungsbezügen“ wieder der halbe Beitragssatz gelten sollte. Allerdings wird eine Kompensation für Einnahmeausfälle über jährlich 2,9 Milliarden Euro erwartet. Eine völlige Rückabwicklung der Doppelverbeitragung bis zum Jahr 2004 würde nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) über 42 Milliarden Euro kosten. Das Thema Doppelverbeitragung wurde in der Anhörung selbst übrigens nicht angesprochen.

 

 

Von den Ausschüssen ins Plenum

 

Der Deutsche Bundestag in Berlin. Foto: Bruess.

Die Berichterstatterin für den Antrag der Linksfraktion zur Abschaffung der Doppelverbeitragung (Bundestagsdrucksache 19/242), die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus, hatte Ende letzter Woche einen Zwischenbericht zum Stand der Beratungen vorgelegt. Aus diesem (Bundestagsdrucksache 19/4718) wird deutlich, dass in der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD um eine Lösung gerungen wird. So wird in dem Bericht hervorgehoben, dass es weder auf der Sitzung am 27. Juni noch in der am 26. September zu einer abschließenden Beratung gekommen sei, weil die Regierungsparteien weiteren Beratungsbedarf angemeldet hätten. Morgen steht das Thema Doppelverbeitragung im Gesundheitsausschuss wieder auf der Tagesordnung. Dieser zufolge sind dann auch Voten angefordert. Auch der mitberatende Ausschuss für Arbeit und Soziales wird seine Beratungen über den Antrag der Linksfraktion ebenfalls abschließen. Am Donnerstagmittag befasst sich dann das Plenum des Bundestages mit dem Antrag der Linksfraktion. Spätestens dann müssen die Koalitionsfraktionen in der auf 60 Minuten angesetzten Debatte Farbe bekennen. LEITERbAV wird berichten.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.