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Die Grünen wollen es wissen (III):

Wer genau?

Nachdem die BaFin Anfang Mai in aller Öffentlichkeit mit scharfen Worten die Lage bei deutschen Pensionskassen thematisiert hat, wollen die Grünen nun Details wissen.

 

Markus Kurth, MdB Buendnis 90/Die Gruenen.

Kurz vor Weihnachten 2017 hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Bundestag das parlamentarische Instrument der Kleinen Anfrage genutzt, um die Bundesregierung umfassend zur Finanzaufsicht zu befragen.

 

Ein Ergebnis war, dass seit 2007 Pensionskassen in 27 Fällen die Verrentungsfaktoren für künftige Beiträge angepasst hatten.

 

Nach den alarmistischen Worten von BaFin-Exekutivdirektor Frank Grund auf der diesjährigen Pressekonferenz der Anstalt Anfang Mai vermeldet der Bundestag nun, dass die Grünen erneut eine Anfrage, diesmal ausschließlich fokussiert auf die bAV im Allgemeinen und die Lage bei den Pensionskassen, an die Bundesregierung gerichtet haben.

 

Vor allem wollen die Grünen namentlich wissen, mit welchen Pensionskassen die BaFin „intensivere Gespräche“ führen will, bei welchen Kassen die „Lage sehr ernst“ sei und bei welchen Kassen die Anstalt auf eine „höhere Kapitalausstattung“ gedrängt habe – alles samt detaillierter Größenordnungen.

 

Etwas irritierend ist die Frage Nr. 12 der Grünen, welche die HGB-Rückstellungsproblematik mit Pensionskassen in Verbindung bringt.

 

Welche konkreten Auswirkungen auf die Rückstellungen hatte die Änderung von § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie seit 2015 jährlich? Wie würde sich die Situation bei einzelnen Pensionskassen, bei denen die Lage sehr ernst ist, darstellen, wenn es diese Änderung nicht gegeben hätte?“

 

Die Kleine Anfrage der Grünen findet sich hier.

 

UPDATE: LEITERbAV hat zwischenzeitlich zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage berichtet.

 

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