Die Öffentlichkeit kann sich darauf einstellen, demnächst mehr Details zu der seit der denkwürdigen BaFin-Pressekonferenz Anfang Mai nicht abreissenden Diskussion zur Lage bei den deutschen Pensionskassen zu erfahren. Nun hat nach der neulichen Kleinen Anfrage der Grünen auch die FDP im Bundestag zu diesem Instrument gegriffen.
Wenige Tage nach der erneuten Kleinen Anfrage der Grünen zur Lage bei den Pensionskassen hat die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag nachgezogen. Ihre Anfrage dreht sich vor allem um den Umgang mit der ZZR bei LV, räumt aber auch Pensionskassen breiten Raum ein. Diese betreffend will die FDP folgendes wissen:
Sieht die Bundesregierung aufgrund der Feststellungen der BaFin im Jahresbericht 2017 eine höhere Handlungsnotwendigkeit im Hinblick auf die negativen Auswirkungen eines anhaltenden Niedrigzinsumfeldes auf Lebensversicherer, Pensionskassen sowie Pensionsfonds?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass rund ein Drittel der Pensionskassen von der BaFin „intensiv beaufsichtigt“ werden?
Welche Gefahren sieht die Bundesregierung hierbei für die bAV?
Welche Schlüsse wird die Bundesregierung aus der Feststellung der BaFin ziehen, dass sich die Pensionsfonds mit den möglichen mittel- und langfristigen Auswirkungen einer noch länger anhaltenden Niedrigzinsphase auseinandersetzen sollten?

Aus welchen Gründen greift die ZZR derzeit nicht für sämtliche Pensionskassen bzw. nicht für sämtliche von Pensionskassen angebotenen Tarife?
Plant die Bundesregierung daran festzuhalten, den § 5 DeckRV nur für nicht genehmigungspflichtige Tarife von Pensionskassen bzw. auf nicht regulierte Pensionskassen anzuwenden?
Sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen geplant, um auf die von der BaFin geschilderte Lage bei den Pensionskassen zu reagieren? Und wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, und wie kann die Bundesregierung dabei auch künftig sicherstellen, dass im Falle von Garantieleistungen diese (auch bei anhaltend niedrigen Zinsen) definitiv gewährt werden können?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass es im Zusammenhang mit einer ausbleibenden Anpassung der ZZR bzw. einer Fortführung des Niedrigzinsumfeldes zur Anwendung von Zahlungsverboten bzw. Leistungskürzungen nach § 314 VAG kommen könnte, und wie kann die Bundesregierung den Eintritt solcher Verbote bzw. Kürzungen ausschließen?
Die Kleine Anfrage der FDP findet sich hier.
UPDATE: LEITERbAV hat zwischenzeitlich zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage berichtet.