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Sperrfeuer – der Kommentar auf Leiter-bAV.de:

Warum nicht die Rosinen picken?

 

Die Diskussion um das Sozialpartnermodell des BMAS stockt ebenso wie die bAV an sich, nicht zuletzt infolge der zahlreichen widerstreitenden Interessen der Akteure. Helfen könnte ein Netz „differenzierender Tarifverträge“, schreibt Marco Arteaga.

 

 

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Im Januar 2015 hat das Bundesarbeitsministerium seinen überarbeiteten Diskussionsvorschlag für ein neues „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ vorgelegt. Es sollte vor allem die Tarifpartner, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften, dazu bewegen, möglichst zügig die bAV flächendeckend auszubauen. Denn auf diesem Gebiet gibt es großen Handlungsbedarf: Rund die Hälfte aller Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft besitzt keinen Anspruch auf Betriebsrente. Die Ausbreitung der bAV stockt. Nach dem Konzept der letzten Rentenreformen sollte sie jedoch stark zunehmen, denn das Leistungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für Rentnerjahrgänge ab circa 2035 so weit absinken, dass eine Lebensstandardsicherung ohne zusätzliche Einkünfte im Alter nicht mehr gewährleistet sein wird. Insbesondere Beziehern unterdurchschnittlicher Einkommen droht Armut im Alter. Betroffen sind besonders stark Frauen, wenn sie infolge von Familienzeiten nicht ihr ganzes Leben in Vollzeitbeschäftigung tätig waren.

 

 

Die Idee des BMAS

 

Jetzt ködert das Ministerium die Arbeitgeber mit der Perspektive, künftig bAV so betreiben zu können, dass sich die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers auf die von ihm bzw. die im Tarifvertrag versprochenen Finanzierungsbeiträge beschränken soll. Bislang ist das völlig anders: Verspricht heute ein Arbeitgeber eine bAV, so hat er uneingeschränkt für die Erfüllung dieses Versprechens einzustehen, selbst wenn für die Finanzierung Versicherungen oder andere Versorgungsträger eingesetzt werden. Er ist unbeschränkt nachschusspflichtig. Und was das bedeutet, das erleben die Unternehmen, die bereits betriebliche Versorgungen eingerichtet haben, derzeit besonders intensiv. Denn die aktuelle Niedrigzinsphase reißt milliardenschwere Finanzierungslücken in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Die Arbeitgeber haften für diese Lücken – ohne Limit. Ihr Interesse an einer Haftungsbegrenzung ist daher verständlich. Und dies gilt erst recht für klein- und mittelständische, meist inhabergeführte Unternehmen, für die nach dem Gesetz die gleiche völlig unbeschränkte Haftung gilt. Kein Wunder, dass hier bAV fast nicht stattfindet. Aber in Deutschland arbeiten mehr als drei Millionen Beschäftigte in Unternehmen mit weniger als zehn Arbeitnehmern. Das Problem ist gewaltig.

 

 

Der Widerstand der Verbände

 

Nichtsdestotrotz, die Tarifparteien lehnen den neuen Vorschlag ab. Auf der Arbeitgeberseite wird befürchtet, dass hier ein Feld eröffnet werden könnte, welches künftig immer weitere Begehrlichkeiten hervorbringt. Und die im ministeriellen Reformvorschlag enthaltene Idee, solche Tarifverträge (auf Antrag beider Tarifparteien!) durch eine ministerielle Verfügung allgemeinverbindlich zu erklären, so dass auch gerade die nicht-tarifgebundenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfasst werden, erzeugt zusätzliche Widerstände. Auf der Gewerkschaftsseite wiederum fürchtet man eine indirekte Schwächung der gesetzlichen Rentenversicherung und erlebt bereits jetzt Widerstände aus der Richtung von Mitgliedern, die bei einem der heutigen Versorgungsträger beschäftigt sind und die sich sorgen, ihr Arbeitsplatz geriete in Gefahr, wenn die bAV künftig anders organisiert würde als bisher.

 

Kurz: Wie bei jedem Reformvorhaben erleben wir unabhängig von der Dringlichkeit des Sachproblems den Vortrag der drei Kardinal-Gegenargumente: 1. Es war schon immer so. 2. Da kann ja jeder kommen. 3. Das wäre ja noch schöner. Die Reformdebatte stockt, und es besteht die Gefahr, dass die unzureichend versorgten künftigen Rentnergenerationen auf der Strecke bleiben.

 

 

Der Lösungsvorschlag: Rosinen picken!

 

Ein Ausweg aus diesem Dilemma drängt sich auf: Warum nicht die Rosinen herauspicken aus der bisherigen Reformdebatte und schauen, ob vielleicht damit alle Beteiligten zufrieden wären?

 

Wie könnte das aussehen? Zur Erinnerung: das Ministerium wünscht sich Tarifverträge zur bAV, die es gerne auch allgemeinverbindlich erklären würde. Denn so könnten rasch möglichst viele Arbeitnehmer in den Genuss einer Versorgung gelangen, die sonst kaum Aussicht darauf hätten. Gewerkschaftsseitig wünscht man sich mehr Arbeitgeberbeteiligung bei den Kosten, Mitspracherechte und die Vermeidung unnötiger Störung etablierter Strukturen. Und bei den Arbeitgebern will man eine überbordende Mitsprache der Gewerkschaften vermeiden, die Haftung in der bAV entschärfen und vor allem die Freiwilligkeit in der bAV sowie ihre unternehmensindividuelle Ausgestaltung erhalten.

 

Die Lösung könnte darin bestehen, dass ein Netz „differenzierender Tarifverträge“ geschaffen wird. Solche Tarifverträge könnten sich darauf beschränken, nur das zu regeln, was eben nur im Tarifvertrag geregelt werden kann. Das wäre zum Beispiel ein umfassender Risikoschutz für alle (ohne jedwede Gesundheitsprüfungen) bei Erwerbsminderung oder Tod. Das ist technisch nur bei Zusammenfassung großer Kollektive möglich. Und er könnte die Bedingungen für die Vereinbarung von haftungsbeschränkten Zusageformen schaffen. Und da könnte auch eine Arbeitgeberbeteiligung an den Kosten ausgehandelt werden. Und das könnte als Rechtsrahmen auch für die Umwandlung bestehender Versorgungen gelten. Und das könnte für die jeweilige Branche und Region auch alles allgemeinverbindlich sein.

 

Aber: Der kostenträchtigste Teil der bAV, nämlich die Ansparung der Altersrente selbst, die kann ohne weiteres im Unternehmen vereinbart werden. Hierfür könnten die Tarifparteien mit den Anbietern Sonderkonditionen aushandeln, die insbesondere Kleinunternehmen sonst nie erhalten können. Ebenso könnten sehr einfache Verwaltungsstrukturen festgelegt werden. Auch die Kommunikation könnten die Tarifparteien zentral vorbereiten, so dass die vielen klein- und mittelständischen Unternehmen nur wenig Aufwand selbst zu tragen hätten. Aber die tatsächliche Festlegung des Altersrentenmodells und die Verteilung der Finanzierungslasten könnte bis wie bisher in einem so vorbereiteten Rahmen weiterhin in der Entscheidungshoheit des Unternehmens verbleiben. Denn hier fallen in der Regel 80 bis 90 Prozent der Kosten der bAV an.

 

Ganz wichtig: Solche Tarifverträge sollten weitreichende Öffnungsklauseln enthalten, die es den Unternehmen erlauben, in Gänze vom Tarifvertrag abzuweichen, wenn bereits eine bAV besteht oder neu eingerichtet wird, die zumindest die tarifvertraglichen Vorgaben erreicht.

 

Bei einem solchen Vorgehen entstünde ein starker Schub in der bAV. Sie wäre in aller Munde, die Aufmerksamkeit wäre hoch. Sie könnte ihre Stärke ausspielen, nämlich kollektive Regelungen, die die Abdeckung großer Risiken jedes Einzelnen unkompliziert ermöglicht, außerdem sehr kostengünstige Altersversorgungslösungen und sehr schlanke Verwaltungs- und Kommunikationsstrukturen. Und vor allem bestünde weiterhin die Freiheit, auf Wunsch die betriebliche Altersversorgung weiterhin völlig unternehmensindividuell auszugestalten.

 

Ob wir nicht einmal Rosinen picken sollten?

 

 

Der Autor ist Rechtsanwalt und Partner bei DLA Piper in Frankfurt am Main.

 

Von ihm und anderen Autoren erschienen bereits als Kommentare zur bAV-Reformdebatte auf LEITERbAV:

 

 

Kein dritter Schuss“

von Bernhard Wiesner, seinerzeit Senior VP Corporate Pensions der Bosch Gruppe, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung und Mitglied des bAV-Ausschusses der BDA, 30. Oktober 2014.

 

Paradigmenwechsel mit Folgen“

von Markus Klinger, Leiter des Fachkreises „betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung“ in der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte e.V. VVB, 23. Februar 2015.

 

Stunde der Wahrheit“

von Bernhard Wiesner, a.a.O., 26. Februar 2015.

 

Evolution oder Revolution?“

von Klaus Mössle, Leiter des institutionellen Geschäfts bei Fidelity Worldwide Investment in Deutschland, 12. März 2015.

 

bAV in der Breite voranbringen”

von Peter Schwark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), 5. März 2015.

 

Falsche Furcht vor dem Kahlschlag. Oder: Warum der VFPK irrt.“

von LbAV-Autor Detlef Pohl, 1. Juni 2015.

 

Warum nicht die Rosinen picken?“

von Marco Arteaga, Rechtsanwalt und Partner bei DLA Piper in Frankfurt am Main, 19. Oktober 2015.

 

Es könnte so einfach sein…

von Bernhard Wiesner, a.a.O., 19. Februar 2016.

 

Der Staub der Jahrzehnte“

von André Geilenkothen, Principal bei Aon Hewitt in Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016.

 

Weiße Salbe und totes Pferd“

von Bernhard Wiesner, a.a.O., 4. April 2016.

 

Entgeltumwandlung 2.0: Insolvenzschutz einmal anders“

von Cornelia Rütters, Juristin, und Andreas Fritz, Vorstand der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft VVaG, Duisburg, 18. August 2016.

 

Wenn der Fahnenträger wankt“

von Bernhard Wiesner, a.a.O., 10. Oktober 2016.

 

 

Hinzu treten die Kommentare, die LbAV-Chefredakteur Pascal Bazzazi zu dem Thema verfasst hat:

 

Nicht, dass wir am Ende blank dastehen“, 8. Mai 2014.

 

The Great Game“, 18. November 2014.

 

The Great Game (II)“, 11. Mai 2015.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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