Aon (18.5.22.): Gehaltsumwandlung in der bAV: Arbeitnehmer bereit für automatische Modelle. Aon-Umfrage: Stay-in-Modelle kommen bei Arbeitnehmern gut an…
Die gegenwärtige EU-Kommission schreitet zum Ende ihrer Amtszeit mit ihrem Aktionsplan für nachhaltige Finanzen weiter voran. Nun haben ihre Experten umfassende Vorschläge gemacht. Freiwillig oder nicht? Greenwashing oder nicht? Das sind die Fragen, die sich künftig stellen werden.
Jüngst erst hatte LEITERbAV über die Kritik des Centrums für Europäische Politik an dem Vorhaben der EU-Kommission, im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Finanzen einen EU-Standard für grüne Anleihen zu entwickeln, berichtet.
Gestern hat nun die TEG, die Technische Expertengruppe der Kommission, auf 78 Seiten wie geplant ihr Gutachten zu einem möglichen EU-Standard für grüne Anleihen vorgelegt. Gleichzeitig veröffentlichte die TEG ihren 414-Seiten starken Bericht zur Taxonomie für umweltverträgliche wirtschaftliche Aktivitäten und schließlich einen Expertenbericht über Anforderungen für Indizes für Investoren, die klimabewusste Anlagestrategie verfolgen wollen (alles derzeit nur in englischer Sprache verfügbar).
Zehn Empfehlungen
Zusammengefasst hat die TEG zehn Empfehlungen für einen möglichen EU Green Bond Standard (GBS) entwickelt:
Immerhin freiwillig…
Wie berichtet, hatte das Centrum für Europäische Politik keine Notwendigkeit eines öffentlichen EU-Standards für grüne Anleihen gesehen und verwies auf bereits von Marktakteuren entwickelte, private Standards, die breite Akzeptanz fänden. Wenn die Kommission trotzdem einen EU-Standard entwickelte, sollte dieser freiwillig bleiben und nicht verpflichtend sein, so das cep.
Insofern deckt sich der Vorschlag mit der Forderung des Thinktanks. Gleichwohl bleibt abzuwarten, inwiefern manche der TEG-Vorschläge je nach endgültiger Ausgestaltung trotz Freiwilligkeit durchaus relevante Markteingriffe verursachen können.
…oder nicht verbindlich genug?
Sven Giegold. MdEP Gruene EFA.
Der grüne MdEP Sven Giegold zeigt sich mit dem TEG-Vorschlag zur Taxonomie zufrieden und erklärte:
„Der Ausschluss von Kohle und Atomkraft aus grünen Geldanlagen ist ein Erfolg für nachhaltige und stabile Finanzmärkte. Die Kommission sollte dem Rat der Expertengruppe folgen und mutig Standards für nachhaltige Investitionen setzen, die den Namen verdienen.“
Nur mit verbindlichen Regeln werde die EU beim Thema nachhaltiges Finanzwesen zur Vorreiterin, so Giegold weiter.
Im Gegensatz dazu ist der Grüne weniger glücklich mit dem Vorschlag für den EU-GBS:
„Die Empfehlungen sind enttäuschend. Grüne Anleihen, bei denen die finanzierten Projekte intransparent bleiben, öffnen Tür und Tor für Greenwashing.“
Giegold kritisiert, dass Emittenten grüner Anleihen, die dem EU-Standard folgen, wählen können sollen, ob sie die mit der Anleihe finanzierten Projekte einzeln veröffentlichen oder lediglich einen Gesamtüberblick über das Portfolio schaffen.
Außerdem gehe der Vorschlag kaum über den unverbindlichen Industriestandard hinaus und sei damit überflüssig. Die Kommission müsse nun bessere Vorschläge auf den Tisch legen, so Giegold weiter, und wünscht sich – anders als das cep – eben mehr Strenge:
„Verbindliche Regeln für nachhaltige Geldanlagen lenken Investitionen in die ökologische Modernisierung unserer Wirtschaft. Damit kommt die EU auch beim Klimaschutz voran.”
Wie geht es weiter?
Am 24. Juni wird die Kommission einen Stakeholder-Dialog über die klimabezogene Berichterstattung und die Berichte der TEG veranstalten. Die Veranstaltung wird auf dieser eigenen Event-Seite live übertragen. Die TEG wird in Kürze einen Aufruf zu Rückmeldungen zum Bericht über die Taxonomie und zum Zwischenbericht über Klima-Benchmarks starten, kündigte die Kommission gestern weiter an.
Die Technische Expertengruppe arbeitet seit Juli 2018 mit 35 Mitgliedern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und dem Finanzsektor im Zuge des Aktionsplans der Kommission für nachhaltige Finanzen. Diese Berichte ergänzen daher die von der Kommission im Mai 2018 vorgelegten Legislativvorschläge zur Taxonomie und Benchmarks. Sie zielen, so zumindest die Absicht der Kommission, darauf ab, weitere Anreize zu schaffen und Investitionen des privaten Sektors in eine nachhaltige Entwicklung zu lenken, indem sie die Anleger dafür sensibilisieren, in was sie investieren, und indem sie ihnen wichtige Instrumente an die Hand geben, um nachhaltig zu investieren.