Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):

Von Löchern und Lücken

Angesichts der Systematik des EIOPA-Stresstests für EbAV warnt Georg Thurnes davor, aus den Ergebnissen voreilige Schlussfolgerungen zu ziehen.

 

Gestern hat LEITERbAV die Kritik der drei großen Berater an Systematik und Aussagekraft des Stresstests dokumentiert, neben Mercer und Willis Towers Watson auch auszugsweise die von Aon Hewitts Georg Thurnes. Dessen Bewertung des Tests heute nun en Detail im folgenden Gastbeitrag:

 

Georg Thurnes. Chefaktuar Aon Hewitt.
Georg Thurnes, Chefaktuar Aon Hewitt.

Die nunmehr veröffentlichten Ergebnisse des EIOPA Stresstests für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)der im Sommer 2015 auch in Deutschland von Pensionskassen und Pensionsfonds durchgeführt wurde, sind alles andere als überraschend. Dies haben verschiedene Kommentatoren schon seit Durchführung des Stresstests, also bereits vor der Veröffentlichung der Ergebnisse am 26. Januar bekundet.

 

Leider auch vorhersehbar war, dass sich weite Teile der Presse und manche Vertreter der Politik – sei aus Sensationslust, aus vielleicht mangelndem Verständnis oder aus politischen Gründen – auf die sehr hohen Eurobeträge stürzen werden, die in dem Zusammenhang entstehen mussten, und gerne mit Begriffen wie „Finanzierungslücken“ oder „Löchern in der Bilanz“ tituliert werden. Da hilft es leider wenig, wenn EIOPA fairerweise selbst verlautet, dass die Ergebnisse nicht zur Beurteilung einzelner EbAV herangezogen werden dürfen, dass die europäischen EbAV in ihrer Gesamtheit extrem inhomogen sind und kaum in einheitlichen Modellen erfasst werden können beziehungsweise dass dazu noch umfangreiche weitere Arbeiten erforderlich sind.

 

Stresstest für Defined Benefit und Defined Contribution Pläne

 

Am Stresstest waren 140 europäische Defined Benefit (DB) Pläne beteiligt. Angesichts des von den Teilnehmern repräsentierten Anteils am Gesamtvolumen der entsprechenden Vermögenswerte dürften zumindest in einigen Ländern (wie Deutschland) maßgeblich große EbAV teilgenommen haben, was natürlich nachteilig für ein repräsentatives Bild ist.

 

Im Test wurden auch Defined Contribution (DC) Pläne untersucht, die es in Deutschland in dieser Reinform nicht gibt. Daher soll hier auch nicht weiter auf den Stresstest für DC-Pläne eingegangen werden, höchstens auf die Grundsatzfrage: Negative Kapitalmarktszenarien wirken sich bei DC Plänen nicht auf die Stabilität der EbAV, sondern ausschließlich auf das Versorgungsniveau aus. Wie stark, das hängt wesentlich davon ab, wieviel Zeit dem einzelnen Berechtigten bis zum Rentenbeginn verbleibt, um die schockartigen Vermögensverluste wieder auszugleichen. In welchem Zusammenhang solche Veränderungen des Versorgungsniveaus zu den systemischen Risiken stehen sollen, deren Analyse und Überwachung zu EIOPAs obersten Aufgaben gehört, erschließt sich nicht.

 

Rückblick auf eine fiktive Situation

 

Der Stresstest unterstellt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 gewisse Schockszenarien für die Aktiv- und die Passivseite der Bilanz. Anders als im BaFin-Stresst wird also nicht nach vorne auf den nächsten Bilanzstichtag hochgerechnet und dann das Vermögen gestresst, sondern es wird im Rückblick eine fiktive Situation unterstellt, von der man schon weiß, dass sie nicht eingetreten ist. Verwendet man den Stresstest – seiner Konzeption nach richtigerweise – als Instrument des Risikomanagements, dann ist das nicht weiter von Belang. Leitet man aus den Stresstestergebnissen aber angeblich existierende Lücken und Löcher ab, ist dies vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht.

 

Der Systematik wohnt auch inne, dass nur die finanzielle Auswirkung der untersuchten Stresssituationen am Stichtag untersucht wird. Allein hieraus lässt sich natürlich keine Aussage über die längerfristige Finanzierungssituation von DB-Plänen und die Nachhaltigkeit der finanzierten Leistungen treffen. Auch EIOPA konzediert, dass die Leistungsversprechen von EbAV extrem langfristig sind und dass die Folgen der untersuchten Schocks angesichts dieser langen Laufzeiten sicherlich zu einem guten Teil oder auch gänzlich durch wie auch immer geartete Sanierungspläne ausgeglichen werden könnten.

 

Stresstest auf Basis nationalen Bilanzrechts – Ausgangssituation

 

In einer Variante werden die Stresstests auf Basis der jeweils für die EbAV gültigen Rechtslage durchgeführt. In der Ausgangssituation – das heißt vor Anwendung fiktiver Stresssituationen – weisen die teilnehmenden EbAV in Summe zwar eine Unterdeckung auf (bezüglich des Deckungsvermögens rund 15% der Verpflichtungen und bezüglich des Gesamtvermögens rund 5% der Verpflichtungen), die aber maßgeblich auf einzelne Länder zurückgeht. Für die deutschen EbAV wird hier ein Bedeckungsgrad von rund 105% ausgewiesen, der angesichts der zu erfüllenden Solvabilitätsvorschriften wenig überrascht. FN 1)

 

Hier klaffen die in Teilen der Presse beschriebenen gigantischen Finanzierungslücken also wohl schon mal nicht. Aber auch die Unterdeckungen in einigen anderen Ländern müssen per se nicht problematisch sein. In Abhängigkeit von Leistungsplan- und Personenbestandsstrukturen sowie dem angewandten Finanzierungsverfahren können vermeintliche aktuelle Unterdeckungen durchaus auch „im Plan“ liegen. Das ist bei so langfristigen Verpflichtungen durchaus möglich.

 

Stresstest auf Basis der Holistischen Bilanz – Ausgangssituation

 

In einer zweiten Variante werden die Stresstests auf Basis fiktiver Bilanzen durchgeführt, die nach einer sogenannten „Common Methodology“ aufgestellt werden. Die Bezeichnung ist nur ein anderer Begriff für die Holistische Bilanz (HBS), eine Bilanzsicht, die maßgeblich auf Solvency-II Prinzipien basiert und deren Tauglich- beziehungsweise Untauglichkeit für die Anwendung auf EbAV schon vielfach analysiert und kommentiert wurde, was daher hier nicht im Detail wiederholt werden muss.

 

Zwar versucht der Ansatz richtigerweise, etwaige Subsidiärverpflichtungen des Arbeitgebers, mögliche Insolvenzsicherungseinrichtungen wie unseren PSVaG und optionale Leistungskürzungen zu berücksichtigen, nur ist man dabei in der technischen Umsetzung bislang nicht erfolgreich. Die Entwicklung der entsprechenden Bewertungsansätze von den ersten HBS-Entwürfen bis hin zu der im Verbund mit dem EIOPA Stresstest durchgeführten sogenannten Quantitativen Untersuchung offenbart vielmehr, dass für die Vielfalt der diesbezüglichen bestehenden Konstellationen bislang keine einheitlich akzeptablen Bewertungsansätze gefunden werden können. Die EbAV werden vielmehr angehalten, sich selbst etwas Geeignetes beziehungsweise Angemessenes auszudenken, was natürlich einer Vergleichbarkeit wenig zuträglich ist. Dass EIOPA den Ergebnissen auf Basis der „Common Methodology“ einen höheren Erkenntniswert als den Ergebnissen auf Basis der jeweils gültigen Rechtslage beimisst, irritiert daher, denn:

 

– gemessen wird gegen Verpflichtungsgrößen, die anders bewertet sind, als dies bei der Steuerung der EbAV, insbesondere der Anlagestrukturierung, zugrunde gelegt wird;

 

– die vorbeschriebenen zusätzlichen Positionen der HBS wie der Wert der Arbeitgeberunterstützung sind uneinheitlich und vielleicht zweifelhaft bewertet;

 

– es werden für die extrem langfristigen Verpflichtungen (angebliche) Marktzinsen zur Bewertung herangezogen, die auch bei Fälligkeiten von insgesamt bis zu 80 Jahren im Mittel von rund 1% Zins, im Stress sogar noch von deutlich weniger ausgehen;

 

– die jeweiligen nationalen oder gar EbAV-spezifischen Besonderheiten werden ausgeblendet.

 

Dies sind nur einige Gründe, die zu der Einschätzung führen, dass es schlicht falsch ist, Ungleiches mit einem zwar gleichen, aber in fast jedem Einzelfall unpassenden Ansatz zu bewerten, wenngleich natürlich der Wunsch einer europäischen Aufsicht nach einer länderübergreifenden Bewertungsmethodik grundsätzlich verständlich ist.

 

Dies als grundsätzliche Kritik vorausgeschickt nun zu der veröffentlichten Ausgangssituation nach der „Common Methodology“: Nach HBS-Prinzipien bemessen betragen die Vermögenswerte über alle Teilnehmer rund 428 Milliarden Euro weniger als die Verpflichtungen. Diese Zahl, die in der Presse häufiger zitiert wurde, berücksichtigt allerdings nicht die HBS in Gänze. Zieht man nämlich die Werte der Arbeitgeberunterstützungen und von Insolvenzsicherungseinrichten als HBS-Vermögen hinzu, kehrt sich das Defizit von 428 Milliarden Euro um in einen Überhang von rund 98 Milliarden Euro höheren Vermögenswerten als Verpflichtungen. Somit sind – wenn man sich vollständig auf den HBS-Ansatz einließe – eigentlich auch an dieser Stelle noch keine „Lücken“ und „Löcher“ ableitbar. Für die deutschen EbAV werden 15% weniger Vermögenswerte als Verbindlichkeiten konstatiert, unter Hinzuziehung von Arbeitgeberstützung und PSVaG besteht aber eine 102%ige Bedeckung. Die Verpflichtungen deutscher EbAV steigen unter der HBS-Systematik aufgrund des niedrigen Rechnungszinses um rund 50% an, dies wird aber vor allem durch die angesetzte Arbeitgeberunterstützung kompensiert.

 

Auswirkungen der Stressszenarien

 

Die „Löcher“ und „Lücken“ entstehen nun aber in den verschiedenen Stressszenarien. EIOPA und Teile der Presse bezeichnen die unterstellten Stressparameter als gar nicht so realitätsfremd – wenn dem so wäre, würde das beunruhigen. Denn zusammengefasst geht man dann davon aus, dass die EbAV unmittelbar signifikante Vermögensbestandteile verliert und in der Folge, wie bei der Verpflichtungsbewertung unterstellt, nur noch sehr geringe beziehungsweise praktisch keine Vermögenserträge mehr erzielt. Dass ein solches Szenario in einer Stichtagsbilanz markante Spuren hinterlassen muss, ist wohl nicht überraschend. Aber ist es realistisch?

 

Diese Frage sei auch zum Langlebigkeitsstress erlaubt: Hier wird unterstellt, dass sich die Sterblichkeitsraten schlagartig um 20% reduzieren und auf diesem Niveau verharren. Dieses Szenario entspricht sicherlich nicht der bisherigen Lebenserfahrung und ist nur schwerlich vorstellbar. Der Langlebigkeitsstress führt gegenüber der Ausgangssituation zu einem Verpflichtungszuwachs von rund 86 Milliarden Euro (nationale Bilanzen) beziehungsweise rund 98 Milliarden EUR („Common Methodology“). Der zweite Betrag ist höher, da sich die Langlebigkeit aufgrund der höheren Duration der gemäß „Common Methodology“ mit niedrigerem Zins bewerteten Verpflichtungen natürlich stärker auswirkt. Bei den deutschen Teilnehmern dürften sich die Effekte aus dem Langlebigkeitsstress auf rund +5,5% („Common Methodology“) beziehungsweise etwas weniger nach der nationalen Bilanzierung belaufen.

 

Die beiden negativen Kapitalmarktszenarien resultieren über alle Teilnehmer betrachtet in einem, gegenüber dem ungestressten Ausgangsszenario zusätzlichen fiktiven Auseinanderklaffen zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten von bis zu 300 Milliarden Euro (nationale Bilanz) beziehungsweise bis zu 345 Milliarden Euro („Common Methodology“). Addiert man zu den 345 Milliarden Euro aus der „Common Methodology“ die oben genannte 428 Milliarden Euro Unterdeckung, die ohne Ansatz von Arbeitgeberunterstützung und Insolvenzsicherungseinrichtungen, in der Ausgangssituation resultieren, erhält man die in der Presse zitierten „Löcher“ von 773 Milliarden Euro. Nach der vorstehenden Herleitung ist hoffentlich offensichtlich, welch eingeschränkte Aussagekraft diese Zahl eigentlich hat und vor allem, dass daraus keine wesentlichen Schlussfolgerungen oder Maßnahmen abgeleitet werden können und dürfen.

 

Die Kapitalmarktszenarien wirken sich im Übrigen unter der „Common Methodology“ durch die Verwendung von Marktzinsen bei der Verpflichtungsbewertung auch ganz wesentlich auf die Bewertung des Verpflichtungsumfangs aus. Für die deutschen Teilnehmer resultieren gemessen an den Verpflichtungen in der Ausgangssituation für die beiden Kapitalmarktstressszenarien zusätzliche Belastungen von 13% beziehungsweise 18%. Dabei entfallen die 13% im ersten Szenario mit rund 7% auf Vermögensminderungen und 6% auf die Erhöhung des Verpflichtungsumfangs. Bei den 18% im zweiten Szenario ist der Anteil, der auf die Verpflichtungserhöhung entfällt mit rund 11% deutlich höher. Dies ist die logische Folge aus den Stressparametern für die Zinssätze.

 

In den Stresssituationen steigt nach der „Common Methodology“ der zum Ausgleich erforderliche Wert an Arbeitgeberunterstützung natürlich erheblich an. Über alle Teilnehmer würde der Wert der Arbeitgeberunterstützung gemessen an den Verpflichtungen im Ausgangsszenario von etwa 20% auf über 30% ansteigen, für die teilnehmenden deutschen EbAV von etwas unter 20% auf um die 30%. Mit Blick auf die eigentlich ja in EIOPAs besonderem Interesse liegenden systemischen Risiken ist vielleicht die Auswertung im Ergebnisbericht interessant, wie hoch die im Stressfall durch Arbeitgeberunterstützung, Pensionssicherungseinrichtungen oder Leistungskürzungen abzudeckenden Unterfinanzierungen im Verhältnis zum jeweiligen Brutto-Inlandsprodukt wären. Während dieses Verhältnis für deutsche EbAV deutlich unter 5% liegt, beträgt es für Großbritannien knapp 20%, für Irland über 30% und für die Niederlande etwa 45%. Aber auch diese Zahlen dürfen nicht überbewertet oder dramatisiert werden, denn sie berücksichtigen nicht die bestehenden, gegebenenfalls über lange Zeiträume möglichen Sanierungsmaßnahmen, auf die ja selbst EIOPA verweist. Eine aussagekräftige Bewertung dieser Teilergebnisse würde sicherlich auch die Einbeziehung der in dem jeweiligen Land maßgeblichen Einbettung der EbAV in das Gesamtsystem der Altersvorsorge, das heißt auch inklusive der staatlichen und privaten Vorsorge erfordern. Allein für Deutschland erscheinen die potenziellen finanziellen Probleme zumindest im Vergleich zur Gesamtwirtschaft nicht erschreckend.

 

Die Schlussfolgerungen der EIOPA

 

Zusammenfassend leitet EIOPA unter anderem ab, dass das Langlebigkeitsstressszenario weniger schlimme Spuren hinterlässt als die Kapitalmarktstressszenarien. Dieses Teilergebnis dürfte in Ansehung der Stressparameter aber keinen Aktuar und keine mit dem Risikomanagement einer EbAV beschäftigte Person überraschen und stand im Vorhinein fest. Auch das Resultat, dass schlechtere Ergebnisse resultieren, wenn der Stress durch den Zins auf die extrem langfristigen Verpflichtungen einwirkt, dürfte schon vorher erwartet und bekannt gewesen sein. Mit etwas Sorge erfüllen eher die von EIOPA angedachten nächsten Schritte:

 

So will man an der „Common Methodology“ weiterarbeiten, die Europäische Pensionslandschaft noch besser verstehen und beschreiben können und vor allem ein besseres Verständnis dafür entwickeln, wie sich Druck, der auf dem Pensionssektor lastet, auf die Finanzmärkte und die Realwirtschaft auswirkt. Die zuletzt genannte Frage wäre mit mindestens gleicher Berechtigung aber vielleicht zielführender auch in der Gegenrichtung zu stellen.

 

Fazit

 

Die vorstehende kritische Auseinandersetzung mit dem ersten EIOPA Stresstest und seinen Ergebnissen soll nicht dahingehend missverstanden werden, dass die Auswirkungen eines andauernden Niedrigzinsumfelds verharmlost werden sollen. Ganz im Gegenteil – eine andauernde Niedrigzinssituation stellt jeden langfristigen Ansparvorgang und damit insbesondere auch die kapitalgedeckte Altersversorgung und die EbAV vor große Herausforderungen. Nur braucht man für diese Erkenntnis keinen neuen, zusätzlichen Stresstest, der auf im höchsten Grade diskussionsbedürftigen und teilweise realitätsfernen Ansätzen beruht. Und schon gar nicht hilfreich sind fett gedruckte Überschriften von „Lücken“ und „Löchern“, die die höchsten negativen Zahlen des Ergebnisberichts herausstellen, in unsachgerechter Art und Weise kommentieren und dabei auch die fairen Kommentare EIOPAs selbst zur Aussagekraft der Ergebnisse mehr oder weniger außer Acht lassen. Damit wird dem ansonsten häufig geäußerten Wunsch der stärkeren Ausbreitung der betrieblichen Altersversorgung ein Bärendienst erwiesen. Also bitte: Keine voreiligen Schlussfolgerungen aus „Lücken“ und „Löchern“!

 

Der Autor ist Chefaktuar von Aon Hewitt in Deutschland.

 

Von ihm beziehungsweise anderen Autorinnen und Autoren der Aon erschienen zwischenzeitlich auf LEITERbAV:

 

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aba-Forum Arbeitsrecht 2021:
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Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (III):
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Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (II):
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von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 3. November 2020.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I):
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Digitale Rentenübersicht:
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Die EbAV-Regulierung schreitet voran:
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Aon EbAV-Konferenz 2019:
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Im September in Köln (III) – aba-Mathetagung 2019:
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von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 27. November 2019

Im September in Köln (II) – aba-Mathetagung 2019:
Ein flüchtiges Wesen namens Zins
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aba-Forum Arbeitsrecht:
Von klein-klein, Textform, Vernachlässigung und mehr…
von Thomas Obenberger, Christine Gessner und Sophia Alfen, München; Mannheim, 30. April 2019

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von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 18. Dezember 2018

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von Gregor Hellkamp und Aida Saip, Mülheim an der Ruhr und München, 11. Dezember 2018

aba-Fachforum Arbeitsrecht:
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von Carsten Hölscher, Mannheim, 30. Mai 2018

EIOPA Stresstest 2017 (III):
Von Bären und Diensten
von Dr. Georg Thurnes, München, 21. Dezember 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Von Chancen und Hybriden. Von HFA 30 und vier Vaus.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 27. Oktober 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Von Rätseln und Mega-Themen.Von Püfferlis und Evergreens.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 26. Oktober 2017

aba-Forum Arbeitsrecht:
Teilentschärfung
von Carsten Hölscher, Mannheim, 5. Mai 2017

BGH zu VBL-Startgutschriften für Rentenferne:
Nicht pauschal abziehen!
von Andreas Kasper, München, 8. Juni 2016

Die Steuerbilanz nach den Anpassungen im 253 HGB:
Der Staub der Jahrzehnte
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016

Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):
Von Löchern und Lücken
von Dr. Georg Thurnes, München, 11. Februar 2016

 

 

FN 1) Einige quantitative Informationen, insbesondere die länderspezifischen, können nur aus Grafiken des Reports geschätzt werden, was natürlich zu Unschärfen führt.

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