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21. Handelsblatt Jahrestagung bAV (I):

Von Grundrente, Garantien, Geschäftsmodellen …

und mehr: Die Alterssicherung soll solide und nachhaltig angekurbelt werden. Auf der HB-bAV-eTagung bezogen auch zwei Spitzenbeamte Stellung zum nötigen Feinjustieren. LbAV-Autor Detlef Pohl dokumentiert Ideen zweier Staatssekretäre, die auf dem virtuellen Forum geäußert wurden.

 

Für mich ist Altersvorsorge untrennbar mit der Sicherung vor existenzgefährdenden Risiken verbunden, was nur in kollektiven Alterssicherungssystemen funktioniert“, betont gleich eingangs der eTagung Rolf Schmachtenberg, beamteter Staatssekretär im BMAS. Das SPD-geführte Haus setzt sich „für eine starke gesetzliche umlagefinanzierte Rente sowie für gute kapitalgedeckte Zusatzrentensysteme auf kollektiver Basis ein“.

 

Doch aktuell werde die Pandemie zunehmend und völlig zurecht als Naturkatastrophe wahrgenommen. Die Dynamik der Entwicklungen ist gewaltig. Sehr schwierige Entscheidungen müssen in kurzer Zeit getroffen werden. Das gelte auch in der Altersvorsorge.

 

Rolf Schmachtenberg, BMAS, hier auf der HB-bAV-Tagung des Vorjahres. Foto: Dietmar Gust, Euroforum.

 

Zum ursprünglichen Termin der Tagung im März hatte die Rentenkommission ihren Bericht noch nicht vorgelegt, liefen noch die Gesetzgebungsverfahren zum 7. SGB IV ÄndG und zur Einführung der Grundrente, lag das Gesetz zur Einführung der Digitalen Altersübersicht noch nicht vor, „zu dem der Bundestag nun bald seine Beratungen abschließen wird“, so Schmachtenberg.

 

Wo stehen wir also in der Alterssicherungspolitik? Für 2020 sei eine rückläufige Lohnentwicklung zu erwarten, so der StS. „Die Rentengarantie verhindert zwar eine negative Anpassung bei den gesetzlichen Renten, aber aller Voraussicht nach wird es im Westen im nächsten Jahr eine Nullanpassung geben, im Osten aufgrund der gesetzlich geregelten Rentenangleichung eine geringe Anpassung“, so der Staatssekretär wörtlich.

 

Für die demografische Entwicklung sieht er Deutschland gut gerüstet. Mit dem Rentenpakt sei in dieser Legislaturperiode die doppelte Haltelinie eingeführt worden, die den nahezu 21 Millionen Rentnern bis 2025 ein Sicherungsniveau von mindestens 48 Prozent garantiert. Die Jüngeren würden zugleich durch stabile Beiträge entlastet, die im gleichen Zeitraum nicht über 20 Prozent steigen. Dieses Vorgehen, der Methodik der in Abschnitten fortzuschreitenden Haltelinien wird von der Rentenkommission auch für die Zeit ab 2025 empfohlen.

 

Grundrente und Selbstständigen-Pflichtvorsorge kommen

 

Im Folgenden geht Schmachtenberg auf die Grundrente ein, sagt aber nichts Neues. Immerhin: Beginnend ab Juli 2021 sollen die ersten Grundrentenbescheide verschickt werden können, und „die Zahlungen erfolgen dann aber auch rückwirkend zum 1. Januar 2021 bzw. dem Rentenbeginn bei Neurenten“.

 

Zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige: Hier existiere bereits ein Gesetzentwurf, der demnächst ins Parlament eingebracht werde. Quintessenz: Es sollen Schutzlücken für Selbstständige geschlossen werden, doch die Auswirkungen der Pandemie hätten deutliche Spuren in dem Reformvorhaben hinterlassen. Nun fordern viele Selbständige eine Art Ersatz-Kurzarbeitergeld, obwohl sie nie Beiträge gezahlt haben. „Vor diesem ambivalenten Hintergrund ist es politisch geboten, sorgfältig und gemeinsam zu überlegen, wie die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige vorgenommen werden kann – daran wird derzeit noch gearbeitet“, so der Staatssekretär.

 

Zur digitalen Rentenübersicht soll das entsprechende Gesetzgebungsverfahren in den nächsten Tagen im Bundestag abgeschlossen werden, kündigt Schmachtenberg an. Für die Umsetzung des Projekts werde die DRV Bund als zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht die technischen Voraussetzungen sowie die Ausgestaltung der inhaltlichen Vorgaben entwickeln und umsetzen. In diesen Prozess würden auch die Träger der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung sowie Vertreter des Verbraucherschutzes eingebunden. Man wolle es schrittweise angehen und flexibel gestalten. „Wenn alle an einem Strang ziehen, können wir den ehrgeizigen Zeitplan halten und 21 Monate nach Verkündung dieses Gesetzes mit der ersten Betriebsphase beginnen“, bekräftigt der Spitzenbeamte.

 

bAV-Anwartschaften hoch, Durchdringung runter

 

Durch die Erleichterungen bei der „Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung“ sind die Rahmenbedingungen für die Betriebsrente verbessert worden. „Seit Beginn des Jahres haben wir in der gKV einen Freibetrag für Betriebsrenten“, erinnert Schmachtenberg. Damit würden Betriebsrentner jährlich um mehr als eine Milliarde Euro entlastet. Das sei zwar nicht die ganz große Lösung, die sich einige erhofft hatten. Aber es werde einem Fehlanreiz für den Auf- und Ausbau einer Betriebsrente wirksam entgegengewirkt.

 

Auch an einer weiteren, sehr kritischen Stelle sei einem Vertrauensverlust der Betriebsrente entgegengewirkt worden: Nachdem einige Firmenpensionskassen ihre Leistungen kürzen mussten, stellte sich die Frage nach dem Insolvenzschutz von Zusagen in diesem Durchführungsweg.

 

Spätestens mit dem Urteil des EuGH zum Insolvenzschutz bei Betriebsrenten mussten darauf Antworten gefunden werden. „Es war ein hartes Stück Arbeit, bis wir im Frühjahr dieses Jahres – bei allen Differenzen im Detail – einen weitgehenden Konsens für die notwendige Erweiterung des gesetzlichen Insolvenzschutzes gefunden und gesetzlich verankert haben“, blickt Schmachtenberg zurück.

 

 

Das Verbreitungspotential der bAV scheint mir bei weitem noch nicht ausgeschöpft“

 

 

In Kürze werde der Alterssicherungsbericht 2020 erscheinen. Darin sei nachzulesen, so Schmachtenberg: Die Zahl der aktiven Anwartschaften auf bAV ist von Ende 2017 bis Ende 2019 um rund eine halbe Million auf 21 Millionen gestiegen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit aktiven Anwartschaften ist auf rund18,2 Millionen angewachsen. Da sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in diesem Zeitraum insgesamt wesentlich dynamischer entwickelt hat, ist der prozentuale Anteil der Beschäftigten mit einer Betriebsrentenanwartschaft leicht auf knapp 54 Prozent 2019 zurückgegangen, relativiert der Staatssekretär.

 

Der 100er läuft, reine Beitragszusage noch nicht

 

Die Zahlen seien noch kein Anlass, von der bisherigen Politik abzuweichen, wonach der Auf- und Ausbau einer kapitalgedeckten Zusatzrente freiwillig erfolgen soll. Den Weg in mehr obligatorische Zusatzrentensysteme zu gehen, habe die Rentenkommission zwar erwogen, einen solchen Schritt jetzt noch für zu früh befunden.

 

Das Verbreitungspotential insbesondere der bAV scheint mir bei weitem noch nicht ausgeschöpft“, betont Schmachtenberg. Er sei „skeptisch, ein weiteres Obligatorium einzuführen“. Das BRSG habe mit einigen neu eingeführten Instrumenten die Erwartungen bislang erfüllt (§ 100 EStG). Andere, insbesondere das Sozialpartnermodell, konnten leider noch keine Dynamik entfalten, so der Staatssekretär. Vielleicht läuft es ja wie beim BER: Irgendwann hebt dann doch ein Flieger ab, und viele werden folgen, spornt Schmachtenberg die Tarifpartner an.

 

 

Jetzt handeln statt in Attentismus zu verfallen.“

 

 

Nach seiner Einschätzung „noch weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit“ wurde die Geringverdienerförderung verdoppelt. Sie enthalte innovative, ausbaufähige Ansätze, die sich positiv von der bisherigen Betriebsrentenförderung absetzen. „Dazu gehört, neben der personellen Zielgenauigkeit, die Arbeitgeberfinanzierung, die denkbar einfache verwaltungsmäßige Abwicklung und – nicht zuletzt – der Zuschnitt auf eine tarifvertragliche Umsetzung“, betont Schmachtenberg. Deshalb sollte diese Förderung in den nächsten Schritten zunächst dynamisch ausgestaltet und die Förderquote so erhöht werden, dass der Druck auf die Sozialpartner steigt, entsprechende Modelle zu implementieren. Fazit: Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente bleibe das Rückgrat des Gesamtsystems. „Bei der kapitalgedeckten Zusatzrente spricht vieles für die kostengünstig und effizient organisierbare Betriebsrente“, betont der BMAS-Beamte.

 

Der Gesetzgeber werde das Sozialpartnermodell nicht nachschärfen, betont der Referent ausdrücklich. Die Sozialpartner sollten „jetzt handeln statt in Attentismus zu verfallen“, ist Schmachtenberg offenbar bemüht, den Akteuren das zu versichern, was viele in der Politik möglicher- und nachvollziehbarerweise vermissen und auch auf LEITERbAV schon vielfach angemahnt worden ist: Die Verlässlichkeit, dass nicht morgen wieder alles anders wird – oder kurz: Good Governance.

 

Niedrigzinsphase rüttelt an Geschäftsmodellen

 

Besondere Anforderungen an die Altersvorsorge im Niedrigzinsumfeld sieht Jörg Kukies, beamteter Staatssekretär im BMF. Der Aufsichtsrahmen habe sich in der Krise bewährt, das beständige Anlageverhalten der Versicherer überdies stabilisierend für den Finanzmarkt gewirkt. Neben der GRV seien starke kapitalgedeckte Säulen wichtig und erforderlich.

 

 

Garantien machen noch lange kein gutes Produkt.“

 

 

Wir in Deutschland neigen allerdings dazu, Geld äußerst sicher anzulegen, was lange Zeit ausreichend gut funktioniert hat“ sagt Kukies. Im „low-for-long“-Umfeld komme das Modell allerdings an Grenzen – aus mehreren Gründen; doch in erster Linie können sichere Kapitalanlagen bei weitem nicht Renditen früherer Jahre generieren. Sicherheit müsse heutzutage teuer erkauft werden.

 

Auch Anbieter müssten sich noch intensiver mit der Frage auseinandersetzen, welche Garantien sie sich leisten können und welche Risiken mit diesen verbunden sind. „Garantien machen noch lange kein gutes Produkt“, so der Staatssekretär. „Gerade im Niedrigzinsumfeld sind Effizienz und Leistungsfähigkeit des Produkts viel wichtiger beim Aufbau der Altersvorsorge.“

 

 

Zuerst gilt es, die Herausforderungen aus der Vergangenheit zu lösen, um die zugesagten Leistungen weiterhin zuverlässig zu zahlen und damit Vertrauen in die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu erhalten“.

 

 

Ziele müssten daher sein, die kapitalgedeckte Altersvorsorge – aus Sicht des BMF sowohl bAV als auch private Altersvorsorge – fit für die Zukunft zu machen. Es gelte, mit akzeptablen Renditeaussichten bei begrenztem Verlustrisiko Antworten auf die Niedrigzinsphase zu geben und dabei eine höhere Verbreitung der kapitalgedeckten Altersvorsorge anzustreben. Davon erwarte sich Kukies in erster Linie positive sozialpolitische Effekte, aber auch wichtige Impulse für den deutschen Finanzmarkt und das Projekt der europäischen Kapitalmarktunion. Politik könne dafür geeignete Rahmenbedingungen schaffen, die kostengünstigeren, transparenteren und möglichst digitalen Produktlösungen müssten allerdings von den Anbietern kommen.

 

Es sei davon auszugehen, dass sich das Niedrigzinsumfeld in der aktuellen wirtschaftlichen Lage weiter verfestigt. Die Herausforderungen bestünden nicht nur im Umbau des Geschäftsmodells, speziell mit Blick auf kapitalgedeckte Altersvorsorge: „Zuerst gilt es, die Herausforderungen aus der Vergangenheit zu lösen, um die zugesagten Leistungen weiterhin zuverlässig zu zahlen und damit Vertrauen in die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu erhalten“. Die BaFin, so Kukies, habe ihre Aufsicht über Lebensversicherer und Pensionskassen auf diese Herausforderungen ausgerichtet. Darüber hinaus hätten zahlreiche Arbeitgeber ihre Pensionskassen mit zusätzlichem Kapital ausgestattet.

 

Kein Schnellschuss beim Höchstrechnungszins

 

Risiken im Niedrigzinsumfeld beträfen auch Garantien im Neugeschäft. „Das ist ein ganz wichtiger Punkt für mich“, so der Kukies. Diese Garantien würden schon heute in der Regel deutlich unterhalb des Höchstrechnungszinsens anzusiedeln sein. Die letzte Anpassung des Höchstrechnungszinses erfolgte zum 1. Januar 2017, die Zinsen seien weiter gefallen. „Es wird aber keinen Schnellschuss geben“, versichert der Referent. Die Branche sei aufgefordert, mit den laufenden Überprüfungen der im Neugeschäft angebotenen Garantien nicht zu warten. Stabilisierung für die bAV käme nun auch durch die Neuregelung, die Wettbewerbspensionskassen unter diesen Schutzschirm des PSV bringt.

 

Jörg Kukies, BMF, ebenfalls hier auf der HB-bAV-Tagung des Vorjahres. Foto: Dietmar Gust, Euroforum.

 

Das BRSG habe wichtige Impulse gegeben. Seit Anfang 2019 gelten beispielsweise neue arbeitsrechtliche Regeln für seitdem abgeschlossene Entgeltumwandlungen. Beschäftigte haben jetzt die Gewissheit, dass ihr Arbeitgeber eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in bestimmtem Rahmen weitergeben muss, erinnert Kukies.

 

Sozialpartner könnten seit 2018 bAV auch in Form reiner Beitragszusagen vereinbaren – ein Rahmen für eine moderne bAV ohne Garantien. Das mache eine flexiblere und chancenreichere Kapitalanlage im Interesse der Beschäftigten möglich und eröffne Anbietern interessante Perspektiven, ihr Geschäftsmodell im Niedrigzinsumfeld anzupassen. Und nicht zu vergessen: „Die neue Betriebsrente zielt darauf, für große Kollektive kostengünstige bAV mit einem generationengerechten System anzubieten“, ermuntert der Staatssekretär. Dies sei Neuland und brauche Zeit, um angenommen zu werden. „Wichtiges Signal dafür wäre der Abschluss der ersten reinen Beitragszusage, und ich hoffe, dass die Verhandlungen dazu nach Ende der Pandemie wieder Fahrt aufnehmen und mit Erfolg abgeschlossen werden“, so Kukies.

 

Bundesregierung unterstützt PEPP-Initiative

 

Auf europäischer Ebene sei das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) ein ambitioniertes Vorhaben im Rahmen der Kapitalmarktunion. Aktuell würden letzte technische Details geklärt: Die Europäische Kommission bereite delegierte Rechtsakte vor, die sich mit dem PEPP-Kostendeckel, Risikominderungstechniken und Produktinformationen befassen.

 

Zwölf Monate nach Inkrafttreten diesen delegierten Rechtsakte werde es dann erstmals PEPP auf dem Markt geben – voraussichtlich in ersten Quartal 2022. Die Bundesregierung habe die PEPP-Initiative unterstützt, betont der BMF-Beamte. Nun sei es Aufgabe der Anbieter, entsprechende Produkte zu entwickeln und einen Beitrag zur weiteren Verbreitung der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung in Europa zu leisten.

 

Weitere Berichterstattung zur diesjährigen 21. Handelsblatt Jahrestagung bAV findet sich zwischenzeitlich auf LEITERbAV hier und hier.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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