Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):

Von Chancen und Hybriden.

Von HFA 30 und vier Vaus.

IAS 19, Versorgungsausgleich, BMF-Schreiben: Auch abseits der rBZ gibt es für bAV-Aktuare genug zu besprechen, besonders wenn sie unter ihresgleichen sind. Gegen Ende der Tagung gab es noch einen Ausblick auf eine arbeitsreiche Zukunft. André Geilenkothen war dabei. Teil II eines zweiteiligen Berichts.

 

Stuttgart, 26. September: Nach der aba-Pensionskassen– und der aba-Aufsichtsrechtstagung in Mannheim fand die Tagung der aba-Fachvereinigung Mathematische Sachverständige statt. Im Kern des ersten Teils der Berichterstattung von der Tagung ging es um mathematische Fragen rund um die reine Beitragszusage. Im weiteren Verlauf der Tagung standen dann Themen abseits der rBZ auf der Tagesordnung.

 

BRSG: Chancen auch außerhalb des SPM

 

Alexandra Ziegler, thyssenkrupp.

Zum Abschluss des Themenblocks rund um das BRSG widmete sich Alexandra Ziegler von der thyssenkrupp AG der Frage, ob versicherungsförmige Entgeltumwandlungslösungen an Attraktivität gewinnen werden. Dabei zeigte sie auf, dass diese über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sowohl im Rahmen der rBZ als auch in der traditionellen bAV aufgrund der neuen Weitergabepflicht für ersparte SV-Abgaben eine generelle Stärkung erfahren werden.

 

Ziegler arbeitete aber auch heraus, dass die Entgeltumwandlung in der Direktzusage trotz dieser generellen Stärkung von Entgeltumwandlungsmodellen in den versicherungsförmigen Durchführungswegen nicht zu einem Schattendasein verurteilt ist, sondern vielmehr weiterhin ihre Berechtigung und Chancen hat. Gerade in Unternehmen mit hoher Tarifpluralität und bei Nutzung attraktiver Kapitalanlagen böten sich vielfältige Gestaltungschancen auch außerhalb der rBZ. Zur Stärkung der Entgeltumwandlung insgesamt werde voraussichtlich auch die neue gesetzliche Flankierung eines Optionsmodells beitragen, d.h. eines „Automatic bAV Enrolments“ mit der Möglichkeit zum Opt out, welches grundsätzlich für alle Durchführungswege offensteht.

 

 

Die aktuelle Stunde – noch viele offene Fragen

 

André Geilenkothen, Aon Hewitt.

Im Rahmen der aktuellen Stunde erläuterte der Autor diese Beitrages ein im Frühjahr 2017 gestartetes Projekt, die IFRS-Bilanzierung sog. „hybrider Pläne“ (beitragsorientierte oder wertpapiergebundene Versorgungspläne, die sowohl DB- als DC-Charakteristika aufweisen) insgesamt besser und aussagekräftiger zu gestalten. Dieses Projekt wird aktuell von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) betrieben; erste Ergebnisse sind frühestens 2018 zu erwarten. Darüber hinaus berichtete er, dass die seit zwei Jahren betriebene Anpassung an IAS 19 bzgl. der Bilanzierung von Sonderereignissen nun kurz vor der finalen Verabschiedung durch das IASB steht (Erstanwendung ab 2019), während die zeitgleich diskutierten Anpassungen an IFRIC 14 zunächst ausgeklammert wurden und einer weiteren Analyse unterzogen werden sollen.

 

Tobias Tausch, Neuburger & Partner.

Tobias Tausch von Neuburger & Partner berichtete über zwei wegweisende BGH-Entscheidungen in Sachen Versorgungsausgleich. Im ersten Fall (BGH v. 08.03.2017 – XII ZB 697/13) ging es um eine Versorgung im öffentlichen Dienst, in deren Fall der BGH entschieden hat, dass der Ausgleichswert unter Berücksichtigung von Unisex-Rechnungsgrundlagen (an Stelle geschlechtsspezifischer Rechnungsgrundlagen) zu ermitteln ist. Da die Entscheidung auf besonderen Umständen im Bereich der öffentlichen Versorgung beruht, sei derzeit nicht von einer Übertragbarkeit auf andere Umstände auszugehen. In dem zweiten Verfahren (BGH v. 22.02.2017 – XII ZB 247/16) ging es um die Berücksichtigung von Vordienstzeiten in der zeitratierlichen Berechnung des Ehezeitanteils, der im Versorgungsausgleich zu teilen ist, und die im Einzelfall zu kuriosen Ergebnissen führen kann.

 

Bernd Hackenbroich. PwC.

Bernd Hackenbroich, Direktor bei PwC, beschäftigte sich mit der Bilanzierung entgeltlich erworbener Pensionsverpflichtungen (z.B. im Rahmen eines Betriebsübergangs, eines Schuldbeitritts oder einer Erfüllungsübernahme) und erläuterte, was denn unter dem Postulat der Wirtschaftsprüfer in HFA 30 zu verstehen sei, dass weder im Rahmen des Anschaffungsvorgangs noch zu einem Folgezeitpunkt ein Erwerbsgewinn realisiert werden dürfe (Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen). Dabei zeigte er auch auf, wie eine sachgerechte Bilanzierung dieser Geschäftsvorfälle aussehen könnte und stellte in Aussicht, dass die Deutsche Aktuarvereinigung noch im Herbst dieses Jahres einen Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe Rechnungslegung dazu veröffentlichen könnte.

 

Manfred Stoeckler, Willis Towers Watson.

Zum Abschluss der Aktuellen Stunde widmete sich Manfred Stöckler von Willis Towers Watson zwei BMF-Schreiben. Das langerwartete Schreiben vom 9. Dezember 2016 beschäftigt sich mit der Altersgrenzenthematik und der steuerlichen Berücksichtigung der Altersgrenzen, insbesondere im Zusammenhang mit der BAG-Entscheidung vom 15. Mai 2012. Maßgebend für die steuerliche Bewertung sei jeweils das in der Zusage festgeschrieben Pensionsalter. Auch bei einer Anwendung der Grundsätze der BAG-Entscheidung vom 15. Mai 2012 (Interpretation des Alters 65 als dynamischer Verweis auf die Regelaltersgrenze) sei daher eine schriftliche Dokumentation empfehlenswert bzw. notwendig im Falle einer Rückstellungserhöhung. Das Risiko einer Auflösung den gesamten steuerlichen Rückstellungen bestehe in diesem Zusammenhang allerdings nur bei Gesamtversorgungszusagen, bei denen bis zum 31. Dezember 2017 keine schriftliche Dokumentation einer etwaigen Altersgrenzenanpassung vorgenommen wurde. In diesem Zusammenhang verwies Stöckler vor allem auf den Schriftwechsel zwischen aba und BMF.

 

Das kürzlich erschienene BMF-Schreiben vom 18. September 2017 behandelt die ertragssteuerliche Behandlung von Teilrenten sowie von Zusagen, bei denen eine Vererblichkeit der Leistung vorgesehen ist. Stöckler zeigte auf, dass das Schreiben insgesamt sehr erfreuliche Regelungen für die Praxis aufweise, aber auch noch eine Vielzahl von Fragen offen lasse, die nun in der Praxis und im Austausch mit den Finanzbehörden zu klären seien.

 

 

Die vier großen „V“

 

Den Schlusspunkt der Tagung setzte aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann, der das voraussichtliche Mega-Thema der nächsten Jahre im Bereich Altersversorgung vorstellte – die „Säulenübergreifende Renteninformation“.

 

Klaus Stiefermann, aba.

Seit Jahren werde immer wieder konstatiert, dass die Informationslage zur Altersversorgung und ihren verschiedenen Quellen einem komplizierten Puzzle ähnele – mit oft nicht zueinander passenden Teilen. Fast alle Parteien seien sich darüber einig, dass an dieser Stelle etwas passieren müsse. Das BMAS habe deshalb nach der Verabschiedung des BRSG im Sommer das nächste Großprojekt angeschoben und beabsichtige, noch im Herbst dieses Jahres eine Studie über „Konzeptionelle Grundlagen für eine säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation“ zu vergeben. Ziel sei, in den nächsten neun bis zwölf Monaten Wege aufzuzeigen, wie die bestehenden Informationen und Informationssysteme im Sinne von vier V – vollständig, verständlich, verlässlich, vergleichbar – zu einer säulenübergreifenden Renteninformation weiterentwickelt werden können.

 

Hierbei seien, so Stiefermann weiter, natürlich auch europarechtliche Entwicklungen und Vorgaben sowie die Erfahrungen aus dem europäischen Ausland (wo man teilweise bereits weiter ist als in Deutschland) zu berücksichtigen. Stiefermann machte in seinem Fazit klar, dass dies nur ein schrittweiser Prozess sein könne, der viel Kommunikation erfordere – mit Mut zum „work in progress“ und einer Warnung vor dem deutschen Hang zum „over-engineering“.

 

Zum Abschluss: Die aba-Fachvereinigung Mathematische Sachverständige trifft sich das nächste Mal anlässlich der aba Jahrestagung in Berlin (3./4. Mai 2018); die nächste Herbsttagung findet auch 2018 wieder am 26. September statt – voraussichtlich in Düsseldorf.

 

Und alle Aktuare und an aktuariellen Themen Interessierte sollten sich natürlich die Woche vom 4. bis 8. Juni 2018 vormerken: ICA 2018, der 31. Weltkongress der Aktuare in Berlin, den Stefan Oecking mit einem Kurzbericht und mit einem sehenswerten und stimmungsvollen Filmclip vorstellte… it’s getting closer!

 

 

Der Autor ist Aktuar und Partner bei Aon Hewitt.

 

Von ihm beziehungsweise anderen Autorinnen und Autoren der Aon erschienen zwischenzeitlich auf LEITERbAV:

 

Contractual Trust Arrangements:
Warum mehr Aufmerksamkeit gut täte
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Pascal Stumpp, 10. April 2024

Erfurt bringt Licht ins Dunkel der Invaliditätsversorgung:
Die Ausnahme ist nicht die Regel
von Roland Horbrügger und Alexandra Steffens, 14. Februar 2024

Anpassungsprüfung und Rententrends:
Die Anpassung hat Methode
Jan Andersen und Dr. Christian Rasch, 5. Dezember 2023

aba-Pensionskassentagung (III):
Abwarten …
von Andreas Kopf, Rainer Goldbach und Bianca Ermer, 13. November 2023

aba-Pensionskassentagung (II):
Funding for nothing?
von Bianca Ermer, Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 6. November 2023

aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (II):
Lieber beim Index bleiben
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 17. August 2023

aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (I):
Der Ruf nach dem Gesetzgeber ...
von Roland Horbrügger und Jan Andersen, 10. August 2023

Neulich in München – mit Blick nach Erfurt:
Leitplanken Made in Erfurt
von Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 17. April 2023

aba-Pensionskassentagung (III):
Mucksmäuschenstill ...
von Tanja Grunert und Ingo Budinger, 18. November 2022

aba-Pensionskassentagung (II):
Von Staatsfonds und Stresstest ...
von Andreas Kopf und Rainer Goldbach, 14. November 2022

Entgeltumwandlung und Arbeitsvetrag:
Stay in statt Opting out
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 26. August 2022

aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (II):
Wie weit lässt sich die Tür öffnen …
von Roland Horbrügger und Carsten Hölscher, 4. April 2022

aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (I):
Gewisse Skepsis, weniger Strenge
von Carsten Hölscher und Roland Horbrügger, 21. März 2022

aba-Pensionskassentagung (II):
Von 3V, VAIT und Großer Koalition
von Matthias Lang, Andreas Kopf und Ingo Budinger, 11. November 2021.

aba-Pensionskassentagung (I):
Zwischen zweifelhaft, nicht durchdacht und Kannibalen
von Ingo Budinger, Andreas Kopf und Matthias Lang, 8. November 2021.

aba-Forum Arbeitsrecht 2021:
Die Operation am offenen Herzen …
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Roland Horbrügger, 30. April 2021.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (III):
Bier ist bAV…
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 6. November 2020.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (II):
How to do Insolvenzschutz?
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 3. November 2020.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I):
Das ist nicht hausgemacht“
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 2. November 2020.

Digitale Rentenübersicht:
Auf dem richtigen Weg
von Gundula Dietrich und Dr. André Geilenkothen, 14. September 2020

Die EbAV-Regulierung schreitet voran:
Von SIPP und EGA
von Wolfram Roddewig, 8. Juni 2020

Aon EbAV-Konferenz 2019:
Von MaGo, ORA, SIPP und mehr...
von Detlef Coßmann, München, 6. Januar 2020

Im September in Köln (III) – aba-Mathetagung 2019:
Weniger als Null wird es nicht
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 27. November 2019

Im September in Köln (II) – aba-Mathetagung 2019:
Ein flüchtiges Wesen namens Zins
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 20. November 2019

aba-Forum Arbeitsrecht:
Von klein-klein, Textform, Vernachlässigung und mehr…
von Thomas Obenberger, Christine Gessner und Sophia Alfen, München; Mannheim, 30. April 2019

aba-Mathetagung:
Mathe fast schon magisch
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 18. Dezember 2018

Auch das noch (II):
Informationsbedürfnis versus zumutbare Beratung
von Gregor Hellkamp und Aida Saip, Mülheim an der Ruhr und München, 11. Dezember 2018

aba-Fachforum Arbeitsrecht:
Auf den Punkt gebracht!
von Carsten Hölscher, Mannheim, 30. Mai 2018

EIOPA Stresstest 2017 (III):
Von Bären und Diensten
von Dr. Georg Thurnes, München, 21. Dezember 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Von Chancen und Hybriden. Von HFA 30 und vier Vaus.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 27. Oktober 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Von Rätseln und Mega-Themen.Von Püfferlis und Evergreens.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 26. Oktober 2017

aba-Forum Arbeitsrecht:
Teilentschärfung
von Carsten Hölscher, Mannheim, 5. Mai 2017

BGH zu VBL-Startgutschriften für Rentenferne:
Nicht pauschal abziehen!
von Andreas Kasper, München, 8. Juni 2016

Die Steuerbilanz nach den Anpassungen im 253 HGB:
Der Staub der Jahrzehnte
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016

Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):
Von Löchern und Lücken
von Dr. Georg Thurnes, München, 11. Februar 2016

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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