Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I):

Von 79 Milliarden, Optimisten, Pessimisten …

und mehr: Weiter geht es auf LEITERbAV mit der Berichterstattung zum Tagungs-Herbst im deutschen Pensionswesen. Ab heute folgen in mehreren Teilen Auszüge aus der diesjährigen, inhaltsreichen aba-Mathetagung. Heute Teil I: Fahrplan zur Digitalen Rentenübersicht und die Haltung der Stakeholder, die fatale Wirkung von Corona auf die deutschen Pensionslasten. Caroline Braun und Günter Hainz waren dabei.

 

 

Am 24. September 2020 hat – traditionell am Tag nach der IVS-Tagung – die Tagung der aba-Fachvereinigung Mathematische Sachverständige stattgefunden, diesmal in digitaler Form als Live Stream aus Köln.

 

Stefan Oecking, Mercer.

Stefan Oecking, Leiter der Fachvereinigung, führt durch die Veranstaltung. Es gibt drei Zeitslots, eine Mittagspause und ansonsten ausgiebig Programm, also alles wie immer, so Oecking. Die Herbsttagung 2021 ist zurzeit noch als Präsenzveranstaltung geplant und soll am 22. September 2021 in Frankfurt stattfinden.

 

Oecking würdigt in seiner Einführung zunächst den am 9. Juni 2020 im Alter von 88 Jahren verstorbenen Claus-Jürgen Beye, langjähriger Leiter der Fachvereinigung und Ehrenmitglied des aba-Vorstands, und hebt insbesondere dessen Verdienste im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Ministerien hervor.

 

BMAS: Der Fahrplan zur Digitalen Rentenübersicht …

 

Nach einem kurzen Programmüberblick und der obligatorischen Vorstellung der aktuellen SV-Rechengrößen (7.100 Euro BBG West etc.) beginnt die Tagung mit dem Vortrag von Natalie Brall, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die den Gesetzentwurf zur „Digitalen Rentenübersicht“ vorstellte:

 

Natalie Brall, BMAS.

Die Einrichtung einer säulenübergreifenden digitalen Renteninformation, die die Kenntnisse der Menschen über ihre Altersversorgung verbessern soll, war bereits im Koalitionsvertrag 2018 verankert. Das nun laufende Gesetzgebungsverfahren soll Ende Dezember abgeschlossen sein, das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft treten, erläutert die Referentin.

 

Das Gesetz selbst regelt den Prozess der Entwicklung und Einführung des angestrebten Onlineportals und die Einrichtung einer zentralen Stelle (ZfDR) unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund. Auf die Entwicklungsphase (Brall nennt hier 21 Monate) soll eine zwölfmonatige erste Betriebsphase mit freiwilliger Anbindung, danach die verpflichtende Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen folgen.

 

Aufgabe der ZfDR ist die Entwicklung der inhaltlichen und technischen Ausgestaltung und die Definition der bereitzustellenden Informationen. Die Stakeholder aus bAV, privater Altersversorgung, BMAS, BMF, Verbrauchern und Deutscher Rentenversicherung sind im Steuerungsgremium der ZfdR eingebunden. Brall betont die Komplexität des Vorhabens: schrittweises Vorgehen und Schnelligkeit, nicht Vollständigkeit und Perfektion von Beginn an, werden angestrebt.

 

Als Identifikationsmerkmal dient die Steuer-ID, welche für jeden Bürger vorhanden ist und (nur) für „Bestandskunden“ vollautomatisch beim BZSt abgerufen werden kann. Dem von der aba geäußerten Wunsch, dies auch für „Neukunden“ vorzusehen, sieht der Gesetzentwurf derzeit nicht vor.

 

Die ZfDR erteilt selbst keine Auskünfte, sondern führt die Standmitteilungen der einzelnen Produkte zusammen, auch die wertmäßigen Angaben über alle Säulen. Es werden in der Digitalen Rentenübersicht keine Nettobeträge, sondern lediglich grundsätzliche Anmerkungen über Besteuerung und Verbeitragung zur Verfügung gestellt.

 

Eine verpflichtende Anbindung ist nur für solche Versorgungseinrichtungen geplant, welche die in der Plattform bereitzustellenden Informationen bereits jetzt verpflichtend in Form von Standmitteilungen liefern müssen, so Brall weiter. Insbesondere Direktzusagen und U-Kassen sind damit zunächst nicht erfasst. Der Gesetzentwurf sieht keine Detailfestlegungen vor; das ist ja gerade die Aufgabe des Steuerungsgremiums, man werde sich aber sicher an den bestehenden Standmitteilungen orientieren.

 

Brall berichtet von einem bestehenden regen Interesse vieler Versorgungseinrichtungen, sich freiwillig anbinden zu lassen, es gäbe hier bereits viele Anfragen. Auf die Frage, ob Überlegungen zur verpflichtenden Anbindung der Direktzusagen und U-Kassen bestünden, betont sie, dass hier nichts geplant ist, der Gesetzesentwurf die aktuelle Sachlage abbildet, sich das BMAS aber natürlich wünscht, dass auch möglichst viele Informationen aus diesen Bereichen zur Verfügung gestellt werden.

 

und die Diskussion der Stakholder

 

In einer Onlineumfrage geben die Tagungsteilnehmer ihre Einschätzung zum Zeitraum ab, der bis zu einer vollständig abrufbaren Altersvorsorgeübersicht vergehen wird: Je 30% nennen 7 bzw. 10 Jahre, 19% legen sich auf 5 Jahre fest, 17% sind ganz pessimistisch und tippten auf „Nie“, echte Optimisten (Option: 3 Jahre) stellen nur einen Anteil von 4%.

 

Im Anschluss kommentieren Dietmar Droste (E.ON SE) aus Sicht der Direktzusage, Thomas Neumann (U-Kasse des DGB e.V.) aus Sicht der U-Kasse und André Geilenkothen (Aon) aus Sicht der Aktuare.

 

Dietmar Droste, E.ON.

Droste hält es angesichts der großen Bedeutung der Direktzusage für sehr wahrscheinlich, dass zumindest auf große Arbeitgeber implizit Druck zur Teilnahme ausgeübt werden wird, zudem gerade bei unterschiedlichen oder gar durch Anrechnungsvorschriften kombinierten Durchführungswegen bei einem Arbeitgeber sonst unvollständige oder sogar irreführende Informationen vorlägen. Der Leading Expert Pensions der E.ON SE fordert, dass eine Lösung einfach sein muss, so dass sie auch von kleinen Arbeitgebern prinzipiell durchgeführt werden kann. Zudem passen Begriffe wie Kunde und Produkt nicht zur bAV, die betriebliche Sozialleistung und Bestandteil der Vergütung ist. Offene Fragen sieht Droste in der Darstellung von Ratenzahlungen, erfolgsabhängigen Komponenten und der Anrechnung von Leistungen. Auch Arbeitgeber, bei denen die bAV auf Direktzusagen basiert, sollten daher in die Gestaltung eingebunden sein, um diese positiv begleiten zu können.

 

Thomas Neumann, ukdgb.

Auch aus Sicht der U-Kassen betont Neumann, dass ihre Vertreter von Anfang an in den Gestaltungsprozess eingebunden werden sollten – weniger um Schlimmeres zu verhindern, sondern um den Prozess auch für die U-Kassen passend zu gestalten. Herausforderungen sieht der Leiter der ukdgb in den sehr verschiedenartigen Versorgungsplänen insbesondere auch im Bereich der pauschaldotierten U-Kassen, in den Vorausberechnungen und in der Komplexität, die oftmals durch die Historie der Kassen bedingt ist (Stichwort abgelöste Altanwartschaften), sowie der Entkoppelung von Arbeitgebern und Versorgungseinrichtung bei unverfallbar Ausgeschiedenen.

 

Oftmals sei es eben kein Knopfdruck, sondern vielmehr der Gang in den Keller, der dann notwendig werden wird, um belastbare Werte liefern zu können, so Neumann. Die säulenübergreifende Renteninformation sei im Übrigen auch mit Blick auf das europäische Umfeld ein völlig richtiges und überfälliges Vorhaben.

 

André Geilenkothen, Aon.

Geilenkothen, Mitautor der Studie zur Digitalen Rentenübersicht für das BMAS, freut sich darüber, dass die vier V’s (Vollständigkeit, Vergleichbarkeit, Verlässlichkeit, Verständlichkeit) gut im Gesetz verankert wurden, und betont, dass Berater und Aktuare bereitstehen, um Wege aufzuzeigen, wie auch Direktzusagen und U-Kassen zunehmend auf freiwilliger Basis eingebunden werden können. Vor allen läge ein jahrelanger komplexer und ambitionierter Prozess, aber gemeinsam könne man das Ziel erreichen. Dienstleister können hier unterstützend mitwirken.

 

In der anschließenden Diskussion wird nochmals deutlich, dass die Runde davon ausgeht, mittel- bis langfristig werde auch Druck zur Teilnahme auf Direktzusagen und U-Kassen zukommen, da ansonsten zwei Drittel der bAV nicht in die Digitale Rentenübersicht einbezogen werden.

 

Die Seuche treibt die Pensionslasten

 

Der zweite Themenkomplex ist den Auswirkungen von Corona (Covid-19) auf Direktzusagen und U-Kassen gewidmet.

 

Susanna Adelhardt, Evonik.

Susanna Adelhardt berichtet zum einen von den ganz praktischen Herausforderungen im Hinblick auf die operative Arbeit sowie der Auslegung der Versorgungsregelungen bei Kurzarbeit. Problematisch sind jedoch, wie die Head of Benefits der Evonik Industries AG erläutert, vor allem die Auswirkungen des durch die Corona-Maßnahmen dauerhaft verfestigten Niedrigzinsniveaus und dessen dramatische Wirkung auf die Höhe des Pensionsaufwands für Direktzusagen. Adelhardt nennt in Summe 79 Mrd. Euro, die in den nächsten drei Jahren nur aufgrund der vermutlichen Zinsänderungen als Zusatzaufwand auf die deutschen Unternehmen zukommen könnten.

 

Um dem entgegenzuwirken, wurde als gemeinsame Initiative von IVS und BDA aktuell ein HGB-Zinsmoratorium an die Politik herangetragen:

 

Der HGB-Zins solle auf dem Niveau des letzten Bilanzstichtags (31. Dezember 2019: 2,71%) für die Geschäftsjahre bis 2022 eingefroren werden. In der Zwischenzeit könne gemeinsam mit Sachverständigen, Politik, Aufsicht, Wirtschaftsprüfern und Interessenverbänden der Unternehmen eine tragbare und zukunftsfähige Lösung für eine neue Festlegung des Rechnungszinses in der Handelsbilanz erarbeitet werden. Ein verlängerter Zeitraum für die Durchschnittsbildung bei der Ermittlung des Rechnungszinssatzes ist dabei nur ein denkbarer Ansatz; auch eine Berücksichtigung des Zinses innerhalb der Verrentungsfaktoren bzw. von Aspekten der Innenfinanzierung sei denkbar, so die Aktuarin abschließend.

 

Die U-Kassen und ihre Corona-Herausforderungen

 

Henriette Meissner, Stuttgarter.

Henriette Meissner berichtet von den zunächst ganz unmittelbaren, praktischen Herausforderungen, die durch Shutdown und Homeoffice entstanden. Zusätzlich ergeben sich jedoch in Folge der Pandemie eine ganze Reihe von für U-Kassen spezifischen Herausforderungen. Die Chefin der Stuttgarter Vorsorge-Management nennt hier beispielsweise die Organisation der Beiratswahlen, Verwerfungen in den steuerlich vorgegebenen maximalen Anteilen verschiedener Leistungshöhen (88/8/4 -Regelung, § 2 KStDV) durch verstärktes Insolvenzgeschehen unter den Trägerunternehmen, die Rückführungsverpflichtung für Darlehen der U-Kasse an ein Trägerunternehmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Trägerunternehmens sowie die Schriftformerfordernis bei Zusageänderungen auch bei einer Entgeltumwandlung.

 

Sofern Trägerunternehmen Eingriffe ins Leistungsrecht oder auch ein Aussetzen der Rentenanpassung vorsähen, solle die U-Kasse frühzeitig eingebunden werden. Meissner schließt ihren Vortrag mit dem Petitum an die Finanzverwaltung, in Pandemiezeiten flexibel zu reagieren und die steuerlichen Anforderungen, insbesondere das Schriftformerfordernis, krisenfest zu gestalten.

 

Soweit zu den ersten Inhalten der diesjährigen aba-Mathetagung.

 

Teil II der Berichterstattung findet sich zwischenzeitlich auf LEITERbAV hier.

 

Teil III der Berichterstattung findet sich zwischenzeitlich auf LEITERbAV hier.

 

Teil IV der Berichterstattung findet sich zwischenzeitlich auf LEITERbAV hier.

 

Caroline Braun, H2B.

 

Caroline Braun und Günter Hainz sind beide Aktuare und Geschäftsführer der H2B Aktuare GmbH in München.

 

Von ihnen bzw. anderen Autorinnen und Autoren der H2B sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:

 

 

 

 

Günter Hainz, H2B.

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Alle für eine
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Zwischen Hoffnungsschimmer und ...
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022

Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (IV):
Zurück zur Sieben?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 28. Juni 2023

Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (III):
Quo vadis, lebenslang?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 13 Juni 2023

aba-Tagung Mathematische Sachverständige:
Kostenlose Vertragsprüfung von Amts wegen
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 24. Oktober 2022

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III):
Von DRÜ und doppelten Steuern, von Wiki UND IAS 19 ...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II):
De-Risking mit und ohne EBIT-Power
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 19. Oktober 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I):
Alte Welten, neue Welten, dritte Quartale
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2021

Versorgungsausgleich:
Karlsruhe konkretisiert Karlsruhe …
von Jan Hartloff, 14. Juni 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (IV):
Rückwirkende Disqualifikation?
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 26. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III):
Live and let die...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II):
Aktuare pandemiefest
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 16. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I):
Von 79 Milliarden, Optimisten, Pessimisten …
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2020

Neulich in Erfurt:
Altersteilzeit kann Teilzeit sein
von Dr. Günter Hainz, 25. März 2020

aba-Pensionskassentagung in Bonn (II):
Auch rückwirkend Schluss mit Privilegien ...
von Caroline Braun und Günter Hainz, 10. Oktober 2019

aba-Pensionskassentagung in Bonn (I):
Ora live on Stage
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 2. Oktober 2019

81. aba-Jahrestagung in Bonn (III):
Wenn best practices Druck machen…
von Dr. Günter Hainz, 11. Juni 2019

81. aba-Jahrestagung in Bonn (II):
Kaum mehr zu bewerkstelligen“
von Sven Scholz, 28. Mai 2019

Die aba neulich in Königswinter (IV):
Von Einstandspflichten und Portfolios. Und ein Abschied.
von Caroline Braun, 22. Oktober 2018

Die aba neulich in Königswinter (III):
Von Vaus und Feldberg
von Caroline Braun, 15. Oktober 2018

Die aba neulich in Königswinter (II):
Wir brauchen ein bAV-PEPP“
von Caroline Braun, 2. Oktober 2018

Die aba in Königswinter (I):
Der Aktuar in der Funktion
von Caroline Braun, 27. September 2018

BGH zum Versorgungsausgleich:
Was wie zu teilen wäre...
von Jan Hartloff, 24. Mai 2018

BMF-Schreiben vom 30. November 2017:
Auf BFH folgt AIFM folgt BMF
von Dr. Günter Hainz, 7. Dezember 2017

aba-Tagung Fachvereinigung Pensionskassen:
Kein Strom aus der Steckdose
von Dr. Günter Hainz, 17. Oktober 2017

Neues BMF-Schreiben:
Zwischen praktikabel und kompliziert
von Dr. Günter Hainz, 28. September 2017

BGH zum Versorgungsausgleich:
Externe Teilung fondsgebundener Zusagen
von Dr. Günter Hainz, 7. September 2017

 

Anm. der Redaktion: Die Berichterstattung zu Veranstaltungen erfolgt auf LEITERbAV regelmäßig im Indikativ der Referentinnen und Referenten, nicht im Konjunktiv.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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