Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Von Erfurt nach Luxemburg (I):

Vier Fragen und ein steiniger Weg

bAV über Pensionskasse, diese unterdeckt, Arbeitgeber pleite. Muss dann der PSV einstehen, obwohl doch Pensionskassen gar nicht der gesetzlichen Insolvenzsicherung unterliegen und weder Arbeitgeber noch Kasse je PSV-Beiträge entrichtet haben? Das BAG hat im Februar den EuGH um eine Vorabentscheidung zur Auslegung und unmittelbaren Geltung der betreffenden Richtlinie 2008/94/EG ersucht. Theodor B. Cisch und Philipp A. Lämpe analysieren die Lage.

 

 

Theodor B. Cisch, Förster & Cisch.

Mit seinem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 20. Februar 2018 wahrt das Bundesarbeitsgericht (BAG) – 3 AZR 142/16 (A) – die Interessen des Klägers.

 

Es darf jedoch bezweifelt werden, ob die Klage gegen den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) am Ende Erfolg haben wird. Dabei hält das BAG die Beantwortung von vier – hier sinngemäß wiedergegebenen – Vorfragen durch den EuGH für erforderlich:

 

Der gesamte Bericht von Theodor B. Cisch und Philipp A. Lämpe findet sich zwecks besserer Les- und Druckbarkeit hier:

 

 

Von ihnen bzw. anderen Autoren der Förster & Cisch erschienen zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV:

 

Wiesbadener Gespräche zur bAV 2018:

Was nicht auf der Kapitalanlagenseite verdient wird…

von Dr. Nils Börner, Wiesbaden, 19. Februar 2018

 

Von Erfurt nach Luxemburg (I):

Vier Fragen und ein steiniger Weg

von Theodor B. Cisch und Philipp A. Lämpe, Wiesbaden, 6. Juni 2018

 

Wiesbadener Gespräche zur betrieblichen Altersversorgung 2019:

Wenn einer eine Reise tut …

von Philipp A. Lämpe, Wiesbaden, 13. März 2019

 

Von Erfurt nach Luxemburg (III):

Anderer Fokus

von Theodor B. Cisch und Philipp A. Lämpe, Wiesbaden, 21. Mai 2019

 

Wiesbadener Gespräche zur bAV 2020:

Angebots-Obligatorium, Markttrends und …

von Dr. Nils Börner, Wiesbaden, 12. März 2020

 

Risiken für die bAV durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge:

Am seidenen Faden des Verbraucherschutzes

von Theodor B. Cisch und Dr. Nils Börner, 19. April 2021

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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