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bAV-Prax-Advertorial – Startschuss für die neue bAV …

… und neuer Schwung für die drei Akteure

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird sich nun zeigen, ob und wie die bAV-Reform Wirkung entfaltet. Trotz einiger offener Baustellen ist Michael Hennig optimistisch – und sieht Verantwortung ebenso wie Perspektiven.

 

 

Michael Hennig. Fidelity International.

Am 7. Juli hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zugestimmt. Damit wird das Gesetz im Januar 2018 in Kraft treten, und für die deutsche bAV ergeben sich völlig neue Horizonte. Die Reform ist ein großer Wurf – gleichwohl einige Baustellen offen bleiben.

 

Die Kommentare zur Verabschiedung der Reform zeigen, dass diese das Parkett durchaus polarisiert. Während manche nur „Stückwerk“ oder gar „Rohrkrepierer“ erkennen wollen, sehen andere eine „Revolution“ oder „seit langem das Beste, was die Politik zum Thema Rente vorgelegt hat“.

 

Der Autor, der die Reform für lange überfällig hält, sieht zweifelsohne mehr Licht als Schatten. Denn mit dem neuen Sozialpartnermodell werden erstmals in der modernen Geschichte der deutschen bAV Mindestleistungen explizit ausgeschlossen. Damit wird in Deutschland etwas möglich, das in vielen Industriestaaten der Welt den selbstverständlichen Standard stellt und das in Zeiten ständig schwieriger werdenden Kapitalmärkte unerlässlich ist, wenn betriebliche Rentensysteme nachhaltig aufgestellt werden sollen: die reine Beitragszusage, die einerseits den Arbeitgeber von jahrzehntelangen Garantien befreit und andererseits für die Arbeitnehmer über die Zielrente den kollektiven Charakter der bAV erhält. Das ist in der Tat mehr als nur eine Weiterentwicklung oder nur ein neuer Durchführungsweg. Das läutet einen echten, wichtigen Wandel in der bAV ein, eine Abkehr von einem altmodischen System.

 

Sicherheitsgefühl heißt nicht Sicherheit

 

Von der Reform profitieren vor allem die Arbeitnehmer – zum ersten, weil die eingesetzten Mittel künftig nicht mehr zum größten Teil in niedrigverzinsten Anleihen angelegt werden müssen, damit eine Mindestleistung erzielt werden kann. Vielmehr können die Beiträge deutlich stärker als bisher in chancenorientierte Anlagen, vor allem Aktien, fließen. Eine Beteiligung von Arbeitnehmern am (inter-)nationalen Produktivkapital ist schon aus grundsätzlichen sozialpolitischen und auch industriepolitischen Erwägungen heraus sinnvoll.

 

Garantierte Renditen über viele Jahrzehnte sind heute ökonomisch nicht mehr vertretbar. Denn was ist eine gefühlte Sicherheit wert, bei der langfristig vor allem eine Unterperformance sicher ist? Dabei treibt die Niedrigzinsphase mit ihrem teils negativen risikolosen Zins mittlerweile derart bizarre Blüten, dass man fragen muss, ob Garantien ein Asset Management erzwingen, das die Erfüllung eben dieser Garantien selbst kritisch werden lässt.

 

Die Bürde, die die Bereitschaft hemmt

 

Zum zweiten profitieren die Arbeitnehmer von der Reform, weil die Arbeitgeber mit dem Wegfall der Garantien grundsätzlich mehr Bereitschaft zeigen dürften, sich in der bAV überhaupt zu engagieren, und das gerade im Bereich KMU. Schließlich waren und sind für den Arbeitgeber jahrzehntelange Garantieversprechen völlig fremd und passen nicht in die moderne schnellebige Geschäftswelt. Brachenübergreifend dürfte man im Arbeitgeberlager festgestellt haben, dass langfristige Garantien – nicht zuletzt über ihre 6a-Bilanzwirkung – fatale Konsequenzen haben können. Auch insofern handelt die Politik richtig im Sinne von mehr bAV-Verbreitung, wenn sie nun den Arbeitgeber von dieser Bürde befreit.

 

Hinzu treten die mit der Reform eingeführten neuen Fördertatbestände, die teilweise auch den Arbeitgeber erreichen und so ebenfalls deren Bereitschaft zu mehr Engagement in der bAV unterstützen sollten; das gilt namentlich für den Förderbetrag des neuen Paragrafen 100 EStG.

 

Die drei von der bAV

 

Zwischenfazit: Eine nachhaltige bAV bezieht ihre Stärke grundsätzlich aus drei zusammenwirkenden Akteuren bzw. Elementen: dem Arbeitgeber, der die bAV technisch erst ermöglicht, kostengünstig organisiert und im besten Fall bezuschusst; dann dem Staat mit spürbaren Fördertatbeständen; und schließlich dem Kapitalmarkt über seine Anlageergebnisse.

 

Mit der reinen Beitragszusage im Zuge der bAV-Reform werden damit wie geschildert alle drei Akteure bzw. Elemente eine neue, stärkere Dynamik entfalten– im Sinne der stärkeren Verbreitung der bAV wie auch im Sinne nachhaltiger Rentenhöhen; auch in den Zeiten des Nullzinses.

 

Dass dies bitter nötig ist, lässt sich leicht veranschaulichen: Wer seinen Lebensstandard im Rentenalter halten will, benötigt hierzu 85 Prozent seines letzten Nettoeinkommens, wie eine Studie der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag von Fidelity ergeben hat. Auf das wahre Leben runtergebrochen heißt das: Wer heute in Frankfurt, Köln oder München zur Miete wohnt und nicht über eine ausreichende Rentenhöhe verfügt, dem droht, sein Heim im Alter verlassen zu müssen. Man kann es nicht oft genug betonen: Wer seinen aus dem Arbeitsleben gewohnten Lebensstandard auch im Alter genießen will, der muss sinnvoll, effektiv und effizient vorsorgen.

 

Kein Anlass für Polemik

 

Sinn und Zweck eines Garantieverzichtes, gar eines -verbotes, erklären sich vor allem Arbeitnehmern jedoch nicht von allein. Eine große Aufgabe im Zuge der Umsetzung der Reform wird es deshalb sein, Arbeitnehmern die neuen Möglichkeiten künftig klar, verständlich und transparent zu erläutern. Dass der Gesetzgeber hier Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände explizit in die Verantwortung nimmt, ist schließlich nicht zuletzt der Notwendigkeit geschuldet, bei den Arbeitnehmern das nötige Vertrauen in eine rBZ aufzubauen.

 

Die Polemik, die hier manch Teilnehmer in der politischen Diskussion an den Tag gelegt hat, kann nicht hilfreich sein, und sie ist auch nicht angebracht. Um eine „Poker-Rente“, wie einige Kritiker verkündet haben, handelt sich bei der rBZ, organisiert von den Tarifparteien und von der BaFin beaufsichtigt, jedenfalls nicht – im Gegenteil.

 

Alle Stakeholder – Politik, Arbeitgeber, Gewerkschaften – sollten bezüglich ihres eigenen Anspruchs an die Kommunikation der „neuen“ bAV-Welt gegenüber den Berechtigten nicht zu tief stapeln. Das Ziel darf angesichts der Lage kein geringeres sein, als bei den Arbeitnehmern das Problembewusstsein für die Frage der eigenen Altersversorgung deutlich zu schärfen. In Zeiten sich praktisch weltweit rapide verschärfender demografischer Herausforderungen und nicht einfacher werdenden Kapitalmärkten (vor allem bezüglich der Anleihemärkte) muss jedem klar werden, dass auch Deutschland hier keine Insel der Seligen ist. Mehr Selbstverantwortung lautet das Gebot der Stunde. Insofern sollte jeder Bürger die eigene Altersversorgung zu seinem eigenen Projekt machen; eine Notwendigkeit, für die wohl besonders in Deutschland von über viele Jahrzehnte liebgewonnenen Gewohnheiten – Renten sind sicher, Garantien sind sicher – Abschied genommen werden muss.

 

Soviel zur grundsätzlichen Bedeutung der Reform.

 

Kalkulierbarkeit statt Garantien

 

Bezüglich der operativen Umsetzung der rBZ stehen bewährte Strategien zur Verfügung, um auch ohne Garantien nicht nur zu nachhaltigen, sondern auch kalkulierbaren Rentenhöhen zu kommen. Hier sind in erster Linie Lebenszyklusfonds zu nennen, die das hohe Sicherheitsbedürfnis der Anleger (vor allem mit Blick auf den Kapitalerhalt zum Renteneintritt) mit der nötigen Renditeoptimierung als auch mit den Vorteilen der kollektiven Anlage in Einklang bringen.

 

Die Anlagestrategie von Lebenszyklusmodellen, die jeweils mehrere Jahreskohorten zu einem „Sparkollektiv“ zusammenfassen, richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter der Anleger, aus welchem sich die restliche Anlagedauer ableitet (regelmäßig also der Zeitraum bis zum Rentenbeginn).

 

Je weiter der geplante Renteneintritt in der Zukunft liegt, desto stärker investiert der Fonds in renditeorientierte Anlagen, vor allem Aktien. Je näher der Renteneintritt rückt, desto stärker mischt der Fondsmanager sukzessive schwankungsarmeAnlagen bei – anfangs Anleihen, später dann Geldmarktpapiere. Lebenszyklusfonds zeigen ihre Funktionstüchtigkeit in der Praxis bereits seit langem. Jährliche Renditen von durchschnittlich rund fünf Prozent nach Kosten sind hier realistisch.

 

Ausblick: ausbaufähig

 

Insofern ein klares Ja zu der Reform. Doch neben teilweise anspruchsvollen technischen Fragen, die eine so große Reform wie die derzeitige unweigerlich mit sich bringt, lässt das BRSG trotz seiner vielen positiven Impulse für die deutsche bAV auch manch politische Baustelle offen.

 

Zu nennen ist hier vor allem die Fokussierung auf die Tarifbindung, die schon während der politischen Diskussion stets einer der Kritikpunkte war. Denn etwa 40 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland sind nicht auf tariflicher Basis beschäftigt. Die Politik hat hier insofern reagiert, dass sie die Tarifparteien auffordert, nicht-tarifgebundene Unternehmen den Zugang zu dem Sozialpartnermodell zu ermöglichen. Eine gesetzliche Pflicht hierzu gibt es aber nicht. Politisch war wohl nicht mehr möglich.

 

Bedauerlich ist allerdings, dass von dieser Fokussierung auf die Tarifbindung auch die Regelungen zum Opting-out betroffen sind (obwohl doch die Reform durchaus Elemente enthält, die für die gesamte bAV gelten, so zum Beispiel die Erweiterung des Paragrafen 3 Nr. 63 EStG). Ein Blick nach Großbritannien genügt, um zu sehen, dass ein flächendeckendes Opting-out durchaus die Verbreitung der bAV befördern kann. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, auch abseits der Tarifbindung und des Sozialpartnermodells rechtssicher Opting-out-Systeme in ihren Betrieben einzuführen, wäre eine Maßnahme, die die Politik bei den künftigen gesetzgeberischen Maßnahmen in der Altersvorsorge im Hinterkopf haben sollte. Dies gilt nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass eine solche Regelung politisch deutlich weniger kontrovers und brisant wäre als die nun eingeführte rBZ, bei der die enge Einbindung der Tarifvertragsparteien wohl in der Tat unerlässlich ist.

 

Der Autor ist stellvertretender Leiter Investment- und Pensionslösungen von Fidelity International.

 

 

Von ihm beziehungsweise Fidelity International sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:

 

 

„… und neuer Schwung für die drei Akteure“, 25. Juli 2017

 

Von Strahlkraft, Verantwortung Mitleid und mehr…“, 21. Oktober 2019

 

Der Weg zum Ruhestand, 4. November 2019

 

Von 0 auf 150? Sechs Regionen auf dem Prüfstand, 28. Juli 2020

 

Pandemie verstärkt ESG-Fokus – bei Unternehmen und Anlegern, 8. April 2021

 

An einer Rentenreform führt kein Weg vorbei, 28. Juli 2021

 

15. Villa Mumm Konferenz am 9. September online aus Kronberg, 26. August 2021

 

Nachbericht – 15. Villa Mumm Konferenz:

Von seltenen Tieren, goldenen 20ern, ökonomischem Long Covid …, 1. Oktober 2021

 

 

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Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Michael Hennig

Stellvertretender Leiter Investment- und Pensionslösungen

Fidelity International

Kastanienhöhe 1

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