Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

PEPP-Experten gesucht (II):

… und gefunden

Anfang Mai hatte die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA eine Ausschreibung gestartet, um ihre PEPP-Experten-Gruppe zu besetzen. Dies ist nun gelungen. Unter den Mitgliedern sind auch nicht drei, sondern vier Deutsche. Wie weit der Gestaltungsspielraum des Gremiums reicht, bleibt abzuwarten.

 

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hatte im Mai eine Aufforderung zur Kandidatur für ein Expertengremium zur Paneuropäischen PEPP-Verordnung (PEPP) veröffentlicht.

 

Auf der Grundlage der bevorstehenden PEPP-Verordnung müsse die Behörde wesentliche politische und regulatorische Anforderungen für die wirksame Umsetzung der Verordnung ausarbeiten, hieß es seinerzeit. Die Verordnung verpflichte sie außerdem, bei der künftigen PEPP-Beaufsichtigung eine zentrale Rolle zu spielen – Befugnisse müssen definiert, technische Normen entwickelt, die Europäische Kommission betreffend delegierter Rechtsakte beraten werden; und das alles in Absprache mit EBA, ESMA und EZB. Für das Gremium suche man „highly knowledgeable professionals with extensive practical experience of designing personal pension products“.

 

Axel Kleinlein, BdV.

Nun sind die 21 Mitglieder des Gremiums namens Expert Practitioner Panel on the Pan-European Personal Pension Product gefunden. Darunter sind auch drei Deutsche aus unterschiedlichsten Bereichen. Es handelt sich um:

  • Axel Kleinlein, Vorstand des Bundes der Versicherten e. V. (BdV).

  • Sebastian Görgl, Produktmanager für Altersvorsorgeprodukte (pAV/bAV) bei Union Investment.

  • Tobias Rieck Allianz, Aktuar und Regulierungsexperte der Allianz Deutschland-AG.

 

 

Als Aufgaben des Gremiums nennt die EIOPA:

  • To inform EIOPA’s policy work.

  • To test policy proposals.

  • To act as sounding board supporting EIOPA delivering on its mandate.

 

Halbwegs gestalterisch wirkt davon nur die zweite.

 

Die gesamte Mitgliederliste des Gremiums findet sich hier.

 

UPDATE 15. Juli, 13:50 Uhr: In dem Gremium befinden sich nicht drei, sondern vier Deutsche, nämlich neben den genannten auch Til Klein, Gründer und CEO des Berliner InsurTech-Startups Vantik. Dies war von der Redaktion anfangs übersehen worden.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.