Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:

Time is on my Zeit

Weiter im herbstlichen Tagungsmarathon auf LEITERbAV: Am 9. November hat die Jahrestagung der AG ZWK stattgefunden – pandemiebedingt bereits zum zweiten Mal nicht in der traditionellen Location, der Wolkenburg in Köln, sondern im digitalen Format. Es ging um Modelle aus Mannheim, sozialversicherungsrechtliche Lüfte, Wege zur #Auszeit und mehr … Judith May und Thomas Haßlöcher waren dabei.

Prof. Dietmar Wellisch, Universität Hamburg.

Nach Begrüßung durch den Vorsitzenden des Vorstands, Prof. Dietmar Wellisch vom Institut für betriebliche Altersversorgung und Steuern der Universität Hamburg führt AG-Vorstandsmitglied Markus Bechtoldt, Geschäftsführer der H2B Aktuare GmbH, durch das Programm (alle Aussagen im Indikativ der Referenten):

Das Mannheimer Modell – Genese, Funktionsweise, Finanzverwaltung

Den Auftakt macht der Autor – für den Fachkreis Arbeits- und Sozialversicherungsrecht mit einer Einordnung der Nutzung von Wertguthaben im sogenannten Mannheimer-Modell, welches sich zum Zwecke des gleitenden Übergangs in den Ruhestand einen Namen gemacht hat.

Das Modell wurde durch die Sozialpartner in der Chemieindustrie ins Leben gerufen als Alternative zu meist teuren und mittlerweile nur noch in Einzelfällen praktizierten Vorruhestandslösungen sowie als Weiterentwicklung einer ebenfalls mit hohen Aufwänden belasteten und sehr inflexiblen Vereinbarung von Altersteilzeit.

Das Mannheimer Modell ist zweigeteilt:

Thomas Haßlöcher, PensLegal.

Der erste Baustein dient dazu, Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der gesetzlichen Rentenversicherung zu vermeiden. Hier wird ähnlich dem Kauf von Rentenpunkten die im Sechsten Sozialgesetzbuch schon länger existierende Regelung des § 187a SGB VI nutzbar gemacht. So erteilt die gesetzliche Rentenversicherung seit dem sog. Flexirentengesetz ihren Versicherten bereits ab dem 50. Lebensjahr Auskünfte zu den individuell erwartbaren Abschlägen und zur Höhe der für einen Ausgleich der Rentenminderung notwendigen Zahlungen. Diese können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer geleistet werden, mit jeweils unterschiedlichen steuerlichen Förderungen.

Ein Zwang zum früheren Renteneintritt besteht indes nicht; sofern Versicherte planwidrig eine Altersrente nicht vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen, wirken die Beiträge schlicht rentenerhöhend.

Der zweite Baustein des Modells nutzt Wertguthaben und deren seit dem sog. Flexi II-Gesetz mögliche Übertragung auf die DRV Bund zum Zwecke der dortigen späteren Freistellung. Dabei ist insb. eine Kombination mit einem zwischengeschalteten ALG I für viele Beschäftigte sinnvoll, denn oftmals, gerade bei älteren Arbeitnehmern bzw. erst jüngst im Unternehmen eingeführten Zeitwertkontenmodellen, konnten Wertguthaben hier noch nicht ausreichend angespart werden.

Arbeits- und sozialversicherungsrechtlich ist hier auch eine unmittelbar vor Ausscheiden erfolgte Einbringung, insb. zum Zwecke der sofortigen Übertragung auf die DRV Bund, vorstellbar.

Die Verwendung von Sozialplanmitteln ist für beide der oben beschriebenen Bausteine möglich. Lediglich der Einsatz von im Sozialplan möglicherweise enthaltenen Abfindungszahlungen für den Verlust des Arbeitsplatzes stellt kein Arbeitsentgelt im Sinne des SGB IV dar und kann dementsprechend nicht für die Einbringung in Zeitwertkonten verwendet werden. Alle auf einen anderen Zweck ausgerichteten Zahlungen, insb. Boni oder auch Zahlungen, die aufgrund der besonderen Lebensleistung eines Mitarbeiters ausgelobt werden, sind dagegen einbringbar. Eine sorgfältige und präzise Gestaltung und Formulierung ist hier allerdings unerlässlich.

Nebenbei: Nicht im Scope des Fachkreises Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, aber dennoch für eine rechtssichere Gestaltung des Mannheimer Modells unabdingbar ist die professionelle lohnsteuerliche Flankierung. So ist nicht auszuschließen, dass einzelne Finanzämter hier Parallelen zu den für Befristungen bestehende Beschränkungen der Wertguthabenbesparung durch das BMF-Schreiben vom 17. Juni 2009 ziehen. Mittels Anrufungsauskunft und unter Heranziehung des mit der Portabilität von Wertguthaben verknüpften Rechtsgedankens kann hier eine Klärung angestrebt werden.

Erfreulich, dass der Referent auf Nachfrage von entsprechenden im Fachkreis gemachten positiven Erfahrungen mit den Finanzbehörden berichten kann.

Vier Modelle der SV-Luft – es könnte so einfach sein

Michael Prasse, Leiter Software-Entwicklung der adesso insurance solutions GmbH, als Vertreter des Fachkreises Administration und Digitalisierung, bringt in einem anschaulichen Vortrag die vier Modelle der SV-Luft den Zuhörern näher.

Das Mitführen der SV-Lüfte dient nach seinen Ausführungen ausschließlich zur Abwicklung von Störfällen, doch ist sie eben allgemein zu dokumentieren. Herausgebildet haben sich vier Arten der SV-Luft-Führung: das Summenfeldermodell als allgemeiner Ausgangspunkt sowie das Alternativmodell mit jährlicher bzw. monatlicher Abgrenzung und das von ihm benannte Beitragspflichtmodell, das nach seiner Einschätzung der Gesetzesformulierung am nächsten, doch in der Praxis kaum zur Anwendung kommt.

Im Rahmen eines Dialogs zwischen Sozialversicherung und Nutzer (Arbeitgeber/ Arbeitnehmer) beschreibt der Referent Fallkonstellationen und stellt Herausforderung beim Aufbau der SV-Luft dar. Auch bei diesem Vortrag wird deutlich, dass zwar jedes Problem schon jetzt einer Lösung zugeführt werden kann, doch könnte die SV-Luft-Führung an mancher Stelle durchaus noch vereinfacht werden, ohne dass Staat oder Gesamtsozialversicherung Nachteile erlitten. Am Ende ist die SV-Luft-Führung schließlich einfach nur dafür gedacht, die Sozialversicherung so zu stellen, als hätte es nie eine Wertguthabenvereinbarung gegeben. Und das sollte doch einfach möglich sein, so Prasse.

AusZeit in Wolfsburg

Thorsten Goede, Volkswagen.

Für den Fachkreis Personalwirtschaft stellt Thorsten Goede, Fachreferent Tarifpolitik und Konzern Personalgrundsätze der Volkswagen AG, das dort entwickelte Modell „Meine AusZeit“ vor:

Das neue Angebot ermöglicht eine selbstfinanzierte berufliche Auszeit zwischen drei bis sechs Monaten ohne vorheriges Ansparen. Die Inanspruchnahme ist nicht an bestimmte Zwecke gebunden und beruht auf dem Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Das in der Freistellung gezahlte Entgelt wird durch Vorleistung von Volkswagen über ein individuelles Wertguthabenkonto vorfinanziert. Die Rückzahlung erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Freistellung. Damit ist eine zeitnahe und bedarfsorientierte Inanspruchnahme möglich.

Die technischen Rahmenbedingungen, wie z.B. Ankündigungsfristen oder die Höhe des Freistellungsentgelts, sind dabei weitgehend normiert, der Beantragungs- und Genehmigungsprozess ist über den Mitarbeiter Self Service digitalisiert.

Dem Start des Modells in der Volkswagen AG im März 2021 ging eine Konzeptionsphase ab Mai 2019 sowie eine Pilotphase bei einer Tochtergesellschaft ab Januar 2020 voraus. Für die Kommunikation wurden alle bei Volkswagen verfügbaren Plattformen genutzt:

Neben klassischen Einträgen im Intranet wie ein Personal-Telegramm, Standardpräsentationen und einem Fragen- und Antwortkatalog gibt es auch einen Erklärfilm für die Beschäftigten. Seit dem Start des Modells im März 2021 wurden bereits über 500 Anträge gestellt, und zwar aus allen Bereichen der Belegschaft, d.h. sowohl von Beschäftigten im Schichtdienst bis hin zu Beschäftigten im Management. Fast alle Anträge konnten bisher genehmigt werden, bei einigen musste der beantragte Zeitraum verschoben werden.

Mit der erfolgreichen Einführung von „Meine AusZeit“ ist Volkswagen ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gelungen, welcher die Arbeitgeberattraktivität steigert und so die Wettbewerbsfähigkeit erhöht, bilanziert der Referent.

Die Garantie hemmt auch hier

Christian Remke, Metzler Pensions Management.

Der Vortrag des Fachkreises Kapitalanlage gliedert sich in zwei Abschnitte, wobei sich Christian Remke zunächst allgemein den Garantien und ihren Wechselwirkungen widmet.

Der Chef der Metzler PensionManagement macht deutlich, dass die Garantie eine gut gemeinte Idee, jedoch aufgrund der aktuellen Zinslandschaft keine sinnvolle Basis für ein mittel- bis langfristig angelegtes Zeitwertkonto ist. Die Aufrechterhaltung einer Garantie im Sinne einer Einstandspflicht kann nach Einschätzung des Referenten dazu führen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowie Produktanbieter wenig Motivation zur Umsetzung des bzw. Teilnahme an dem so wichtigen Modells in Betrieben haben. Daher sollten, so Remke, die Garantie sowie die restriktiven Anlagevorschriften aus dem Gesetz gestrichen oder zumindest modifiziert bzw. abdingbar gestellt werden.

Lebenszyklus gegen Auszeitnachschuss

Thomas Huth, DWS.

Im zweiten Teil des Vortrags stellt Thomas Huth heraus, dass sich aus den aktuellen niedrigen Zinses und der hohen Inflation eine negative Realverzinsung von derzeit mehr als 4% p.a. ergibt. Daher ist es nötig, die Aktie mehr in den Mittelpunkt der Anlage zu stellen, gerade bei längeren Laufzeiten, so der Head of Pension Management der DWS. Denn: Zeit ist ein entscheidender Faktor im Sinne einer Wertsicherung bzw. einer Risikominimierung.

Am Beispiel des Lebenszyklusmodells veranschaulicht der Referent die Möglichkeiten einer attraktiven Anlage, ohne ein Risiko im Sinne eines Auszeitnachschusses entscheidend zu erhöhen. Am Ende zeigte Huth, dass auch größere Kursverluste im Zeitverlauf kein Problem darstellen, sofern ausreichend Restlaufzeit besteht, um an einer nachfolgenden Erholung zu partizipieren. Im Übrigen kommt ein höheres Guthaben dank attraktiver Rendite auch der Sozialversicherung und damit letztlich auch der Gesellschaft zugute.

Fazit und Ausblick

Zusammenfassend lässt sich auch bei dieser Jahrestagung feststellen, dass Zeitwertkonten ihren Platz als attraktives Vorsorgeinstrument in der Praxis gefunden haben. Die Gestaltungsvielfalt und die Wirkung der Zeitwertkonten im Unternehmen, bspw. zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit, aber auch zur abgesicherten Auszeit am Anfang oder Inmitten des Berufslebens, machen dieses personalpolitische Instrument so einzigartig.

Ähnlich der bAV bestehen aber auch Herausforderungen, bspw. bei der Administration oder der Kapitalanlage, die jedoch keine unlösbaren Probleme darstellen. Am Ende, so das Fazit des Moderators Bechtoldt, verdient das Zeitwertkonto mehr Aufmerksamkeit, was sich der in der der Jahrestagung vorgelagerten Mitgliederversammlung neu gewählte Vorstand für die kommenden drei Jahre seiner Amtszeit auch auf die Fahne geschrieben hat. Man freut sich schon auf die Jahrestagung im kommenden Jahr, dann in Berlin und „offline“, so dass Ziel der Organisatoren.

Thomas Haßlöcher ist Geschäftsführer der der PensLegal GmbH sowie Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e.V., Frankfurt.

Judith May, Mercer.

Judith May ist Head of Legal & Tax Consulting, Mercer Deutschland GmbH, München und Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e.V., Frankfurt.

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.

Von Autorinnen und Autoren von Mercer sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:

17. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Von zweiten Währungen, Spagaten, einer Rückkehr und …
von Sebastian Walthierer und Dr. Thomas Haßlöcher, 22. Januar 2024

Zum Sommeranfang Großkampftag in Erfurt (III):
Cut bei den zehn letzten Jahren?
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 18. Dezember 2023

Neuer Vorstoß des IDW zum HGB-Rechnungszinssatz
Jetzt aber fix!
von Thomas Hageman, 26. September 2023

Framework für das De-Risking:
For those about to pay!
von Olaf John und Gregor Stephan, 12. September 2023

aba-Forum Steuerrecht (V):
Trendwende beim HGB-Zins
von Stefanie Beyer, Joachim H. Kaiser und Sebastian Walthierer, 14. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (IV):
Die Liebe und die DBO …
von Sebastian Walthierer und Stefanie Beyer, 2. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (II):
Geben und Nehmen …
von Gregor Hellkamp, 31. Juli 2023

aba-Forum Steuerrecht (I):
Eine neue Weltsteuerordnung und …
von Gregor Hellkamp, 24. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V) – Corona, Hitze, Diabetes:
Sind die aktuellen Sterbetafeln noch die bestmögliche Schätzung?
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 11. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V):
Live in drei Tagen!
von Dr. André Geilenkothen, 27. Juni 2023

Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen: Was nun?
From nine to five till ninetyfive
von Dr. Judith May, Dr. Katharina Meurs, Robin Leuprecht, 26. Juni 2023

Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen:
Time is on your side
von Olaf John und Dr. André Geilenkothen, 14. April 2023

Zwischen Regulierung, Admin und Asset Management:
Die vielfältigen Herausforderungen in der bAV und der Kapitalanlage erfordern …
Interview mit Martin Haep, 23. März 2023

#womeninpensions-Kommentar – mit Wirkung auf die bAV (II):
Von der Teilzeitfalle …
von Dr. Judith May, 2. März 2023

Pensions in their Markets: Was war da los in London?
Von Doom Loops zu Lessons learned
von Olaf John, 14. Oktober 2022

Pensionsrückstellungen nach HGB:
Frühzeitig und schnellstens“
Interview mit Thomas Hagemann, 13. Oktober 2022

Pensions in their Markets:
Tektonik in der Taktik
Interview mit Olaf John, 3. Juni 2022

IDW und DAV zu rückgedeckten Versorgungszusagen:
Es gibt viel zu tun!
von Stefanie Beyer und Thomas Hagemann, 25. Mai 2022

De-Risking-Strategien zahlen sich aus:
All's Well That Ends Well
von Olaf John, 28. April 2022

Die Inflation und der Pensionsinvestor:
Hedge me if you can
von Olaf John, 8. Februar 2022

Zusätzlicher Prüfungsaufwand für externe Versorgungsträger:
Geldwäsche, Transparenzregister und die bAV
von Dr. Bernhard Holwegler und Joachim H. Kaiser, 24. Januar 2022

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Time is on my Zeit
von Judith May und Thomas Haßlöcher, 14. Dezember 2021

Bilanzneutral, befristet, BOLZ:
Flexible Risikoabsicherung mit Mercer FlexProtect
von Stephan Hebel und René Jung, 3. November 2021

Forum „bAV“ der VVB:
My sweet fifteen
von Michael Ries, Dr. Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger, 16. August 2021

Erfurt, Teilzeit und die bAV:
Kein Taschenrechner in Eigenregie
von Dr. Judith May, 8. Juli 2021

aba-Forum Steuerrecht 2021:
Alles außer Schaumweinsteuer
von Thomas Hagemann, 26. April 2021

Übersterblichkeit und Covid-19 (II):
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 16. April 2021.

Mal wieder Handlungsbedarf bei Zusagen mit Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung:
Wenn alte Liebe rostet ...
von Nadine Wolters und Elisabeth Lapp, 22. März 2021.

Von Fiduciary Management, Outscourced Chief Investment Officer und Delegated Solutions:
Mit besserer Governance durch unsichere Zeiten
von Olaf John, 16. Dezember 2020

bAV in der Corona-Krise:
Neun Maßnahmen, die die Politik ergreifen muss
von Dr. Judith May, Stefan Oecking und Thomas Hagemann, 26. Juni 2020

Übersterblichkeit und Covid-19:
Man stirbt nur einmal!
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 5. Juni 2020

Prioritäten in der Krise:
So navigieren Sie sicher in turbulenten Zeiten

von Jeffrey Dissmann und Michael Sauler, 27. Mai 2020

Aufsicht:
Konstruktiv durch die Krise

von Dr. Bernhard Holwegler und Thomas Hagemann, 16. April 2020

bAV in den Zeiten des Virus‘:
Kurze Arbeit und lange bAV

von Dr. Judith May, München, 30. März 2020

BaFin-Merkblatt:
Selbst nicht nachhaltig?

von Andreas Kopfmüller, 30. Januar 2020

Flexible Lösungen und digitale Tools sind gefragt
von Klaus Bednarz und Stephan Hebel, Frankfurt, 28. Oktober 2019

Was heißt hier „lediglich“?
von Thomas Hagemann, Düsseldorf; Wiesbaden, 8. Mai 2019

Alles auf Reset beim Wertguthaben?
von Judith May, 23. April 2019

In beiden Fassungen?
von Thomas Hagemann, 31. Oktober 2018

Zulagenförderung ist besser als ihr Ruf! 
von Klaus Bednarz, Hamburg, 12. Dezember 2017

Zumutung und Kostenbelastung
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 5. Oktober 2017

Künftig alle zwei Jahre EIOPA-Stresstest“
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 4. Oktober 2017

Die EIOPA wächst mit ihren Aufgaben
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 10. August 2017

Nicht genug dazu gelernt
von Frank Zagermann, Wiesbaden, 29. Mai 2017

Spannung jenseits des BRSG
von Thomas Hagemann, Mannheim, 9. Mai 2017

bAV statt Resturlaub?
von Rita Reichenbach, Frankfurt am Main, 12. März 2014

Das hat dort nichts zu suchen!
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 25. Februar 2014

Das könnt Ihr doch nicht ernst meinen!
von Stefan Oecking, Dortmund, 17. Juli 2013

 

Von Autoren der PensExpert Gruppe sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:

17. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Von zweiten Währungen, Spagaten, einer Rückkehr und …
von Sebastian Walthierer und Dr. Thomas Haßlöcher, 22. Januar 2024

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Time is on my Zeit
Dr. Judith May und Dr. Thomas Haßlöcher, 14. Dezember 2021

 

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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