Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Mitglied in OPSG und IRSG der EIOPA:

Thomas Keller

Abseits der Aufregung um das Ausscheiden von Bosch-Pensionschef Bernhard Wiesner aus der OPSG und der Berufung von Michaela Koller (Generaldirektorin der Insurance Europe, des europäischen Assekuranzverbandes und Secretary der Global Federation of Insurance Associations GFIA) hat die Branche gerätselt, bei wem es sich um Thomas Keller handelt, der als Vertreter der KMU gleich in beide Stakeholder-Gruppen berufen worden ist.

 

Thomas Keller, Primerenewables GmbH
Thomas Keller, Primerenewables

Nun ist das Rätsel gelöst – Keller ist Geschäftsführer der Primerenewables GmbH in Frankfurt. Die Primerenewables ist ein Unternehmen aus dem Sektor der erneuerbaren Energien, 2012 gegründet, und beschäftigt heute 14 Mitarbeiter. Investoren der Primerenewables sind laut Keller Versicherer wie auch Einrichtungen der bAV. In der Funktion als Geschäftsführer eines kleinen mittelständischen Unternehmens sieht Keller sein Engagement in den beiden Interessengruppen der Eiopa, wie er gegenüber Leiter-bAV betont.

 

Außerdem ist Keller Chief Financial Officer der Prime Capital AG, eines unabhängigen Finanzdienstleisters und Asset Managers für institutionelle Anleger mit den Standorten Frankfurt und London. Die im Februar 2006 gegründete Gesellschaft beschäftigt circa 35 Mitarbeiter, und derzeit werden von dem Unternehmen Assets in Höhe von circa 3,3 Milliarden Euro verwaltet oder beraten. Keller selbst ist seit März 2010 CFO und Treasurer der Prime Capital und war zuvor 17 Jahre bei der L-Bank und der Landesbank Baden-Württemberg.

 

Gegenüber Leiter-bAV.de gab Keller Aufschluss über seine Motivation, sich bei EIOPA zu engagieren: „Banken werden in Zukunft vermutlich kaum mehr als Langfristfinanzierer für den Mittelstand zur Verfügung stehen wollen respektive können. Versicherer und EbAV dagegen haben ein natürliches Interesse an langfristigen Anlagemöglichkeiten. Diese können auch mit Blick auf aufsichtsrechtliche Anforderungen nicht immer in dem Maße wahrgenommen werden, wie es aus Sicht der mittelständischen Unternehmen erforderlich ist. Ich habe mich daher auf diese Positionen beworben, um meinen Teil dazu beizutragen, dass Versicherer und EbAV mittelständischen Unternehmen risikoadäquat und effizient langfristige Mittel zur Verfügung stellen können.“

 

Bezüglich des Verhältnisses von Versicherern und EbAV äußerte Keller: „Als Vertreter des Mittelstandes mit Interesse an Langfristfinanzierungen sehe ich Versicherer und EbAV als äquivalent an. Beide Unternehmensgruppen werden in absehbarer Zeit eine bedeutende Rolle für die mittelständische Kapitalversorgung spielen können.“

 

 

Hintergrund:

 

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hatte Anfang Oktober ihre beiden Stakeholder-Groups neu besetzt. Die Behörde verfügt über zwei Interessengruppen: eine für die betriebliche Altersversorgung (Occupational Pensions Stakeholder Group OPSG) und eine für das Versicherungs- und Rückversicherungswesen (Insurance and Reinsurance Stakeholder Group IRSG). Unmut hat erregt, dass mit Wiesner, Chef des Bosch Pensionsfonds, der einzige deutsche Vertreter eines großen Industrieunternehmens aus dem Gremium ausscheiden musste und mit Koller ausgerechnet die Generaldirektorin der Insurance Europe, des europäischen Versicherer- und Rückversichererverbandes (und in Personalunion außerdem Secretary der Global Federation of Insurance Associations GFIA) in die OPSG berufen worden ist. Erst vorgestern hatte Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, in Leiter-bAV.de Forderungen nach einer Reform der EIOPA-Verordnung erhoben.

 

Rechtsgrundlage für die Interessengruppen ist Artikel 37 der Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung der EIOPA. In dessen dritten Absatz heißt es über die OPSG:

 

Die Interessengruppe bAV setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen, die in ausgewogenem Verhältnis in der Union tätige EbAV, Beschäftigtenvertreter, Vertreter der Begünstigten, Vertreter von KMU sowie Vertreter einschlägiger Berufsverbände vertreten. Mindestens fünf ihrer Mitglieder sind renommierte unabhängige Wissenschaftler. Zehn ihrer Mitglieder vertreten EbAV.“

 

Weitere Einzelheiten zu der Berufung der beiden Stakeholder-Gruppen finden sich hier.

 

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.