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Das Konzept der Aktienrente – eine Bewertung:

Teurer, länger, schwieriger

Die FDP hat ihren Plan von der Aktienrente per Studie bewerten lassen. Reinhard Dehlinger unterzieht deren Kernaussagen einer kritischen Prüfung – und kommt zu anderen als den dort errechneten Ergebnissen. Das betrifft vor allem die Höhe der nötigen Bundeszuschüsse, die angenommene Performance der Anlagen sowie die Komplexität und den Aufwand für Aufbau, Verwaltung und Asset Management.

 

Die Bundesregierung will die umlagefinanzierte gesetzliche Rente durch eine kapitalgedeckte Aktienrente ergänzen. Der Plan der FDP für die Aktienrente sieht vor, dass die gesetzliche Rentenversicherung laufend 2 Prozent der beitragspflichtigen Bruttoentgelte ihrer Pflichtversicherten in das Vorsorgevermögen der Aktienrente einzahlt. Die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung vermindern sich entsprechend.

 

Für die Aktienrente werden individuelle Vorsorgekonten der Versicherten geführt, die bei Renteneintritt verrentet werden. Während der Einzahlungsphase wird das Vorsorgevermögen von einem staatlichen Fonds in breit diversifizierte Indexfonds auf internationalen Aktienmärkten angelegt und in den Jahren vor Renteneintritt in sichere Anlagen umgeschichtet.

 

Die Einführung der Aktienrente soll das Niveau der gesetzlichen Rente stabilisieren und steigern, den Beitragssatz der Rentenversicherung langfristig begrenzen, die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung auf Dauer reduzieren und somit den Bundeshaushalt entlasten.

 

 

 

 

Die Studie vermischt die Entlastung der Rentenfinanzen durch die weiteren Reformen mit den erforderlichen, zusätzlichen Bundeszuschüssen für die Aktienrente, sodass die finanzielle Belastung, die durch die Aktienrente entsteht, nicht transparent wird.“

 

 

 

 


Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat einen Auftrag für eine Studie zur
„Gesetzlichen Aktienrente“vergeben1), deren Ergebnisse hier kommentiert werden.


Einführung eines flexibles Renteneintrittsalters


Mit der Aktienrente sollen gleichzeitig weitere Reformen verabschiedet werden. Nach schwedischem Vorbild wird ein flexibles Renteneintrittsalter eingeführt, wodurch sich das durchschnittliche Renteneintrittsalter erhöht. Die Rente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte wird abgeschafft, die dämpfende Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors für künftige Rentenanpassungen verstärkt. Die Effekte eines steigenden Rentnerquotienten sollen in Zukunft hälftig zwischen Rentnern und Beitragszahlern aufgeteilt werden.


Die Studie vermischt die Entlastung der Rentenfinanzen durch die weiteren Reformen mit den erforderlichen, zusätzlichen Bundeszuschüssen für die Aktienrente, sodass die finanzielle Belastung, die durch die Aktienrente entsteht, nicht transparent wird.


Er ist auch nicht sicher, ob der Gesetzgeber die weiteren Reformen zusammen mit der Aktienrente beschließt.


Lebenserwartung zu niedrig angesetzt


In der Studie wird als Annahme für die Modellrechnungen die aktuelle Lebenserwartung in der Bevölkerung von Männern und Frauen bei Geburt ausgewiesen, mit einer Prognose bis 2060. Maßgeblich ist jedoch die fernere Lebenserwartung eines Versicherten bei Renteneintritt und danach, die um vier bis fünf Jahre höher liegt als die Lebenserwartung bei Geburt.


Wenn die Lebenserwartung bei Geburt für die Dauer der Rentenzahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde gelegt wird, sind die Rentenausgaben der Rentenversicherung in den Modellrechnungen bei weitem zu niedrig angesetzt, und die Aussagekraft der Studie ist erheblich gemindert.


Zusätzliche Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung


Nach Einführung der Aktienrente muss der Bund zusätzliche Haushaltsmittel einsetzen und den Bundeszuschuss für die Rentenversicherung erhöhen. Ohne Berücksichtigung der Aktienrente sieht der Entwurf des Bundeshaushalts 2022 bereits 107,7 Mrd. Euro als Bundeszuschuss für die Rentenversicherung vor.


Im Jahr der Einführung der Aktienrente muss der zusätzliche Bundeszuschuss den Teil der Beitragseinnahmen der Rentenversicherung ausgleichen, der an die Aktienrente überwiesen wird. Unter der Annahme, dass die Aktienrente 2022 eingeführt wird, weist die Studie für dieses Jahr einen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von 21,2 Mrd. Euro aus.


Nach dem Rentenversicherungsbericht 2021 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales muss man von einem höheren Wert ausgehen. Für 2022 prognostiziert der Bericht Beitragseinnahmen der Rentenversicherung in Höhe von 268,0 Mrd. Euro. Wenn 88,7% hiervon wie 2020 auf Pflichtbeiträge entfallen, ergeben sich Pflichtbeiträge der Rentenversicherung in 2
022 in Höhe von 237,7 Mrd. Euro. Bei einem Beitragssatz der Rentenversicherung von 18,6% entsprechen 2 Prozent der beitragspflichtigen Entgelte (bzw. 2 Prozentpunkte der 18,6%) circa 25,6 Mrd. Euro, die für den zusätzlichen Bundeszuschuss in 2022 aufgewendet werden müssen.

 

 

 

 

Die Anfangsbelastung liegt um 33% über dem Wert, den die Studie angibt.“

 

 

 

 


Im Jahr 2022 wurde die Aktienrente tatsächlich nicht eingeführt. Bisher
liegt jedenfalls kein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Aktienrente vor. Wenn die Aktienrente 2023 vom Bundestag verabschiedet würde und zwei weitere Jahre für den organisatorischen Aufbau der Aktienrente veranschlagt werden, kann die Aktienrente erst zum 1. Januar 2026 eingeführt werden. Aus der Prognose der Rentenversicherung lässt sich in diesem Fall ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 28,3 Mrd. Euro ableiten. Diese Anfangsbelastung liegt um 33% über dem Wert, den die Studie angibt.


Die zusätzlichen Bundeszuschüsse in den Folgejahren werden entsprechend höher ausfallen als in der Studie ausgewiesen.


Weitere Anfangsbelastungen


Die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung werden altersunabhängig verrentet. Bezogen auf die zu erwartenden Rentenzahlungen sind die Beiträge, die vor dem Renteneintritt gezahlt werden, am rentierlichsten.


Aus diesen Grund ist es für Versicherte, die bei Einführung der Aktienrente einige Jahre vor dem Renteneintritt stehen, vorteilhafter, keine Beiträge in die Aktienrente einzuzahlen, da ihre gesetzliche Rente nach geltendem Recht höher ausfällt als die Rente unter Einschluss der Aktienrente.


Bei Einführung der Aktienrente müsste der Bund den älteren aktiven Versicherten die gesetzliche Rente nach geltendem Recht garantieren, oder er nimmt nur Personen in die Aktienrente auf, die bei Einführung der Aktienrente etwa zehn oder mehr Jahre vor dem Renteneintritt stehen. Beide Alternativen erfordern weitere, beträchtliche zusätzliche Bundeszuschüsse, die in den Modellrechnungen der Studie nicht berücksichtigt sind.


Aus den beschriebenen Gründen wird der in der Studie genannte Gesamtbetrag der zusätzlichen Bundeszuschüsse von 105 Mrd. Euro bis 2036 deutlich überschritten. Zusätzliche Bundeszuschüsse werden mindestens bis 2040 anfallen, wenn die Aktienrente erst 2026 eingeführt werden kann.


Höhe der Aktienrente


Für die Standardvariante der Studie wird angenommen, dass der staatliche Fonds, der in breit diversifizierte Aktien-Indexfonds investiert, mit einer durchschnittlichen Rendite von 6,5% p.a. performt. Diese Annahme wird aus historischen Renditen abgeleitet und nicht durch die Prognose eines Kapitalmarktmodells belegt.


In den Modellrechnungen der Studie ist offensichtlich festgelegt, dass die Anlagerendite von 6,5 % jedes Jahr bis zum Renteneintritt der Versicherten erzielt wird.


Die Aktienrente sieht jedoch vor, dass das Guthaben eines Versicherten in den Jahren vor Renteneintritt in risikoärmere Anlagen mit einer niedrigen Verzinsung umgeschichtet wird. Die in der Studie angegebene Höhe der Aktienrente bei Renteneintritt für verschiedene Jahrgänge ist deshalb zu hoch, und somit auch die ausgewiesene Gesamtrente unter Einschluss der Aktienrente.


Hoher Zeitaufwand für den Aufbau der Aktienrente


Das Vorsorgevermögen der Aktienrente ist als Eigentum der Versicherten durch das Grundgesetz geschützt. Der Staat darf das Vermögen der Aktienrente nicht für andere Zwecke einsetzen. Zur Sicherung des Vorsorgevermögens ist die Gründung einer rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtung, getrennt von anderen staatlichen Einrichtungen, notwendig.


Mit Einführung der Aktienrente führt die Versorgungseinrichtung individuelle Vorsorgekonten für rund 32 Millionen Pflichtversicherte. Die Verwaltung von Vorsorgekonten unterscheidet sich grundlegend von den Verwaltungsprozessen der gesetzlichen Rentenversicherung:


Für jeden Versicherten werden mit seinen monatlich eingehenden Beiträgen Anteile eines staatlichen Fonds erworben. Wenn der Versicherte in Rente geht, wird sein Guthaben versicherungsmathematisch entsprechend seiner Lebenserwartung verrentet.


Die Versorgungseinrichtung erstellt jährlich eine Bilanz und betreibt Risikomanagement, da sie bei ihrer Geschäftstätigkeit Risiken eingeht. Sie arbeitet ähnlich wie ein Lebensversicherer für Fondsgebundene Rentenversicherungen ohne Vertrieb. Mit Aufnahme der Aktienrente müssen ausreichend viele Sachbearbeiter und hochqualifiziertes Personal vorhanden sein.

 

 

 

 

Auswahl und Programmierung der IT-Systeme dürfte mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen.“

 

 

 

 

 

Die Versorgungseinrichtung kann ein Verwaltungssystem für fondsgebundene Rentenversicherungen kaufen. Es muss jedoch an die Aktienrente angepasst und mit den IT-Systemen der gesetzlichen Rentenversicherung verbunden werden, da die Pflichtversicherten von Rentenversicherung und Aktienrente identisch sind, die Rentenversicherung monatlich Beiträge an die Versorgungseinrichtung weiterleitet und in beiden Versorgungssystemen Rentenzahlungen bei Erwerbsminderung, im Todesfall und bei Renteneintritt wegen Alters ausgelöst werden.


Die Auswahl und Programmierung der IT-Systeme für die Aktienrente dürfte mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen.


Aufbau einer Anlageplattform für den staatlichen Fonds


Nach der Studie wächst das Anlagevolumen der Versorgungseinrichtung nach 15 Jahren auf 500 Mrd. Euro und nach 24 Jahren auf 1 Billion Euro an. Ein Anlagevolumen in dieser Größenordnung kann nicht ausschließlich in kostengünstige Aktien-Indexfonds angelegt werden. Mit Direktanlagen und Spezialfonds kann auch eine höhere Rendite als mit Indexfonds erzielt werden.


Für die Aktienrente ist deshalb wie bei dem norwegischen Staatsfonds ein professionelles Kapitalanlagemanagement mit mehreren hundert externen Spezialfonds-Managern notwendig.


Für die Auswahl externer Fondsmanager ist das öffentliche Ausschreibungsverfahren ungeeignet, da die Manager nicht nach ihren Kosten, sondern hinsichtlich ihres wahrscheinlichen Anlageerfolgs nach Abzug von Kosten zu beurteilen sind.


Staatliche Einrichtungen einschließlich der Bundesbank verfügen nicht über das notwendige Know-how im Kapitalanlagemanagement für einen derartig großes Anlagevolumen. Das Gehaltsgefüge für Angestellte des öffentlichen Dienstes bietet keinen Anreiz für erfahrene Anlagemanager aus der Privatwirtschaft, in die Versorgungseinrichtung zu wechseln. Die Anlage der Versichertengelder unter der Aktienrente muss daher auf eine Kapitalanlagegesellschaft mit professionellem Know-how zu marktüblichen Kosten ausgelagert werden.


Nach den Entscheidungen des Gesetzgebers über Zweck und Ausgestaltung der Aktienrente ist ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren für den Aufbau der Versorgungseinrichtung und Kapitalanlagegesellschaft sowie für die Personalbeschaffung realistisch. Da die Verabschiedung eines Gesetzes für die Aktienrente und die weiteren Reformen nicht vor 2023 zu erwarten ist, kann die Aktienrente frühestens zum 1. Januar 2026 eingeführt werden.


Fazit


Die Aktienrente ergänzt die umlagefinanzierte gesetzliche Rente durch eine kapitalgedeckte Komponente. Sie kann die Versicherten und den Bund langfristig finanziell entlasten und das Gesamtrentenniveau steigern.


Vor einer Entscheidung über die Einführung der Aktienrente muss die Belastung der Steuerzahler durch zusätzliche Bundeszuschüsse transparent dargestellt werden. Die finanziellen Entlastungen durch weitere Reformen sind vom Aufwand für die Aktienrente zu trennen.


Wenn die beschriebenen Defizite der Modellrechnungen beseitigt werden, fällt der Gesamtbetrag der zusätzlichen Bundeszuschüsse wesentlich höher aus als in der Studie angegeben. Die zusätzlichen Bundeszuschüsse sind mindestens bis 2040 zu zahlen, da die Aktienrente frühestens 2026 eingeführt werden kann.

 

 

 

 

Die damalige Situation in Schweden unterscheidet sich von der aktuellen deutschen Lage.“

 

 

 

 

Die Befürworter der Aktienrente haben nicht bedacht, dass der Aufbau des Geschäftsbetriebs einer Versorgungseinrichtung für rund 32 Millionen Pflichtversicherte mindestens zwei Jahre beansprucht. Große staatliche Projekte in den letzten Jahrzehnten überschritten stets den Zeitplan. Der Start der Aktienrente kann sich deshalb bis in die späten 2020er Jahre verzögern.

 

Vorbild für die Aktienrente ist die Prämienrente in Schweden, die im Jahr 2000 eingeführt wurde. Die damalige Situation in Schweden unterscheidet sich von der aktuellen deutschen Lage. In Schweden gab es damals keine finanzielle Belastung wegen der Alterung der Bevölkerung. Demgegenüber gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Deutschland bereits seit einigen Jahren in Rente, und die Belastung des Bundeshaushalts allein durch den bisherigen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung wächst kontinuierlich und hat 100 Mrd. Euro bereits überschritten.


Alternative ist eine Reform der Riester-Rente


Als Alternative bietet sich eine Reform der kapitalgedeckten Riester-Rente an, die in eine „Aktienrente“ umgewandelt werden kann.
Die „Wachstums-Rente” ist ein Reformvorschlag zweier ehemaliger Geschäftsleiter der Bayerischen Versorgungskammer2).


In diesem Konzept werden ausschließlich Fondsparpläne und Fondsgebundene Rentenversicherungen staatlich gefördert. Investment- und Lebensversicherungsunternehmen bieten Produkte ohne und mit Garantien an. Die Versicherten bestimmen selbst, welche Garantien sie einschließen möchten.

 

Die Wachstums-Rente sieht eine weltweit diversifizierte Aktienanlage vor, mit Opt out-Regelung über die Arbeitgeber und kostensparender Abbuchung der Beiträge über die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers. Sie fällt doppelt bis dreimal so hoch aus wie die bisherige Riester-Rente. Mit den Zulagen und dem Sonderausgabenabzug als Anreiz ist eine Beteiligung von mehr als 90% aller Arbeitnehmer möglich. Die Lücke durch das rückläufige Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung kann durch die Wachstums-Rente langfristig ausgeglichen werden.


Der Autor ist Aktuar (DAV) und war bis 2018 Vorstandsmitglied der Bayerischen Versorgungskammer und Bereichsleiter der Bayerischen Ärzteversorgung in München.

 

 

Fußnoten:


1) Martin Werding und Benjamin Läpple (Ruhr-Universität Bochum), Gesetzliche Aktienrente: Übergänge zu einer flächendeckenden Altersvorsorge mit Teilkapitaldeckung, Kurzstudie im Auftrag der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Februar 2021.

2) Reinhard Dehlinger und Hellmut Baader, Wachstums-Rente, Vorschlag zur Reform der Riester-Rente, 20.10.2021.

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