Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Out now – Volume 1:

Tactical Advantage

Es ist soweit: Heute ist die erste reguläre, regelmäßige Printausgabe von LEITERbAV erschienen. Der gewählte Titel Tactical Advantage wirkt martialisch, und das soll und muss er auch …

 

Pascal Bazzazi, Chefredakteur von LbAV und TacAd.

und schon der Untertitel macht unmissverständlich klar, worum es hier geht: Das zeitgenössische Magazin für die imperativen Fragen des deutschen Pensionswesens. Klingt ambitioniert, und das ist es auch.

 

Die Ambition ist gewollt. Tactical Advantage wird die Themen angreifen, die im deutschen Pensionswesen angefasst werden müssen, die Themen, an denen kein betroffener Pensions-Stakeholder vorbeikommt. Tactical Advantage will jetzt und in Zukunft die dicken Bretter bohren; die Bretter, die gebohrt werden müssen. Oder besser: Tactical Advantage will sie bohren lassen – von denjenigen auf dem Parkett, die vielmehr davon verstehen als einfache Redakteure, wie wir es sind.

 

In der ersten Ausgabe gibt es zunächst nur zwei Rubriken: Praxis und Kommentar. Und beide haben es direkt in sich.

 

Marco Herrmann und Branko Kovac vom BVV gehen in wohl bisher einzigartiger technischer Tiefe einer Sache auf den Grund, welche Pensionskassen, aber darüber hinaus alle EbAV, Arbeitgeber und Berechtigten angeht und das Parkett noch lange beschäftigen wird: die Doppelverbeitragung und die Klassifizierung ihrer äußerst vielfältigen Erscheinungsformen, namentlich nach dem Urteil des BVerfG zur Beitragsfreiheit privat fortgeführter PK-Versorgungen. Ohne die Komplexität all dieser Erscheinungsformen korrekt zu erfassen, dürfte ein rechtssicherer Umgang damit unmöglich sein.

Cover, Editorial und Inhaltsverzeichnis der Erstausgabe von Tactical Advantage. Zur Volldarstellung anklicken.

 

Dem gleichen Thema aus politischer Sicht widmet sich Richard Nicka, Vice President Benefits der BASF SE und Chef der konzerneigenen Pensionskasse. In seinem Kommentar bewertet der Wirtschaftsmathematiker, der für einen der größten bAV-betreibenden Arbeitgeber Deutschlands steht, den Fall „Doppelverbeitragung“ und den teils widersprüchlichen Umgang damit aus politischer Sicht – und zeigt deutlicher denn je auf, dass der Gesetzgeber kaum eine Wahl hat, als die Causa endlich einer Lösung zuzuführen.

 

Praxis zum zweiten: Die Aktuarin Claudia Veh von der Schweizer Leben PensionsManagement analysiert ein nun veröffentlichtes Urteil des BFH in München, das Rechtssicherheit im Umgang mit der GGF-Versorgung schaffen will, dabei jedoch Fragen offen lässt, die nicht von Gerichten, sondern Bundesbehörden zu beantworten sind – weil sie sonst irgendwann doch wieder von Gerichten beantwortet werden müssen.

 

Und schließlich enthält die erste Ausgabe von Tactical Advantage einen weiteren Kommentar, dessen Gegenstand buchstäblich imperativ ist: die Umsetzung der EbAV-II-RL in deutsches Recht. Aons Chefaktuar Georg Thurnes und just für heute designierter Vorstandsvorsitzender der aba, legt die grundsätzlichen Defizite im Denkansatz des Gesetzgebers dar, mit denen dieser nicht nur die Möglichkeiten, welcher der europäische Regulierer eingeräumt hat, zu verspielen droht, sondern darüber hinaus schädlichen gegenläufigen Entwicklungen den Weg bahnen könnte.

 

Allen Leserinnen und Lesern sei versichert, dass das Heft zu lesen lohnt.

 

Tactical Advantage kann völlig kostenlos und unverbindlich hier abonniert werden.

 

Noch zwei Anmerkungen:

 

Erstens: Das Magazin hat die Ambition, sich ein eigenes Standing auf dem Parkett zu erarbeiten. Daher ist NICHT beabsichtigt, die Inhalte auf LEITERbAV online zur Verfügung zu stellen. Wer an den Inhalten interessiert ist, sollte das Heft also anfordern.

 

Zweitens: Um der üblen Unsitte zu begegnen, dass seit einigen Jahren zahlreiche Zeitschriften zum Versand in Plastikfolie eingeschweisst werden, hier der Hinweis, dass LEITERbAV Tactical Advantage nackt und ohne jede Verpackung zugesandt wird. Wahre Schönheit können auch Versandschäden nicht entstellen.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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