Aon (18.5.22.): Gehaltsumwandlung in der bAV: Arbeitnehmer bereit für automatische Modelle. Aon-Umfrage: Stay-in-Modelle kommen bei Arbeitnehmern gut an…
MFS (17.5.22): Strategie aktuell – Lieber den Spatz in der Hand…
Union Investment (15.5.22): Vereinfachung bei Riester-Zulagen greift erstmalig…
Kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber, der auch der Versicherungsnehmer...
So langsam wird er altgedient: Der Deutsche bAV-Preis geht in...
Die Regulierung trifft alle. Nicht nur EbAV, Aktuare und Consultants...
Ende September hat die erste aba-Aufsichtsrechtstagung stattgefunden. Das Programm...
Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV
LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen, finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".