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aba-Fachforum Steuerrecht (II):

Steuern in der bAV-Praxis

Die aba-Jahrestagung und andere Nachrichten hatten sich auf LEITERbAV etwas vorgedrängelt, doch nun folgt auch die Berichterstattung zu dem aba-Forum Steuerrecht, die wie das Arbeitsrechtsforum Ende April in Mannheim stattgefunden hat. Im Fokus vor allem Fragen der Umsetzung von Gesetzen, Urteilen und BMF-Schreiben im bAV-Alltag. Thomas Hagemann berichtet.

 

Thomas Hagemann. Mercer.

Am 24. und 25. April 2018 fanden in Mannheim die beiden Fachforen der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung statt: am 24. das aba-Forum Steuerrecht, am 25. das aba-Forum Arbeitsrecht. In diesem Beitrag werden die Inhalte der Steuerrechtstagung zusammengefasst. Die Berichterstattung zum Forum Arbeitsrecht ist auf LbAV bereits erfolgt.

 

Wie schon im letzten Jahr gab es neben dem BRSG eine Reihe weiterer Themen mit entsprechend interessanten Vorträgen. Georg Geberth von der Siemens AG und Leiter des aba-Fachausschusses Steuerrecht, führte durch das Programm und leitete die Podiumsdiskussion.

 

 

Anpassungsbedarf im 6a

 

Nach der Begrüßung wies Geberth auf ein Papier der aba zu § 6a EStG hin. Der steuerliche Abzinsungssatz von 6% sei angesichts des Niedrigzinsumfeldes deutlich zu hoch. Damit würden die Unternehmen in Deutschland gezwungen, dem Staat ein zinsloses Darlehen zu gewähren. Zudem sei das Bewertungsverfahren in Bezug auf moderne, effiziente und flexible Zusageformen nicht sachgerecht. Das Nachholverbot sei angesichts der Passivierungspflicht überflüssig, und das Schriftformerfordernis sollte im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung durch ein Textformerfordernis ersetzt werden.

 

Der gesamte Bericht zum aba-Forum Steuerrecht findet sich zwecks besserer Les- und Druckbarkeit hier:

 

 

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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