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BaFin-Merkblatt:

Selbst nicht nachhaltig?

Wie können beaufsichtigte Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken managen? Die Aufsicht hat jüngst eine Orientierungshilfe gegeben und geht dort prinzipienorientiert vor. Doch muss das im Aufsichtsalltag nicht so bleiben. Darüber hinaus stellen sich weitere Fragen. Andreas Kopfmüller unterzieht das Dokument einer kritisch-konstruktiven Würdigung.

 

 

 

Andreas Kopfmüller, Mercer.

Am 20. Dezember 2019 hat die BaFin das Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken für die von ihr beaufsichtigten Unternehmen veröffentlicht.

 

Das Merkblatt soll eine Orientierungshilfe im Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema „Nachhaltigkeitsrisiken“ geben. Das bedeutet, die Inhalte des Merkblatts können als rechtlich unverbindliche Empfehlungen verstanden werden.

 

Das Merkblatt umfasst eine allgemeine Beschreibung, was die BaFin unter ESG-Kriterien (ESG: Environmental, Social, Governance) bzw. Nachhaltigkeitsrisiken versteht. Darüber hinaus geht es im Wesentlichen um die Empfehlung der Integration des Themas Nachhaltigkeit in Geschäftsstrategie und unternehmerische Prozesse, dabei insbesondere in das Risikomanagement.

 

Während die grundsätzlichen Ausführungen der BaFin die wesentlichen Fragestellungen sinnvoll ansprechen, bleiben die inhaltlichen Empfehlungen und Botschaften doch recht vage. Das Hauptziel der BaFin scheint es zu sein, die Unternehmen dazu zu bewegen, sich zeitnah mit dem Thema zu beschäftigen und individuelle Antworten auf die Fragestellungen zu finden („Methodenfreiheit“).

 

Positiv zu werten ist die Tatsache, dass Nachhaltigkeitsrisiken nicht als neue, eigenständige Risikokategorie definiert werden, sondern dass der Einfluss auf bekannte Risikoarten (u.a. Markt-, Kredit-, operationelles Risiko) zu untersuchen ist.

 

Da die Beantwortung der vielen im Merkblatt aufgeworfenen Fragen im Wesentlichen den Unternehmen überlassen wird, ist davon auszugehen, dass insbesondere mittlere und kleinere Unternehmen mit diesem Arbeitsauftrag aufgrund fehlender Ressourcen bzw. Knowhow überfordert sein dürften. Insbesondere der Abschnitt zu Stresstest und Szenario-Analyse bietet kaum praxisnahe Hinweise.

 

Größere Unternehmen haben das Thema Nachhaltigkeit bereits auf der Agenda

 

Insgesamt wirkt das Merkblatt unfertig und somit selbst nicht nachhaltig. Die Veröffentlichung noch im Jahr 2019 scheint ein internes Ziel gewesen zu sein, um die Unternehmen zeitnah zu einer Beschäftigung mit dem Thema zu bewegen. Unsere Einschätzung ist jedoch, dass die größeren Unternehmen das Thema bereits auf ihrer Agenda haben und die mittleren und kleineren Unternehmen durch das Merkblatt eher verunsichert werden.

 

Die BaFin in Frankfurt am Main. Foto: Kai Hartmann.

 

Die BaFin wendet im Merkblatt eine prinzipienorientierte Aufsicht an, sie macht keine Detailvorgaben. Das ist auch ihr erklärtes Ziel. Allerdings ist das nicht durchgängige Aufsichtspraxis. Es ist deshalb zu befürchten, dass die BaFin die Maßnahmen der Unternehmen in der Praxis in den nächsten Jahren analysiert und erst dann anhand einer eigenen Selektion eine „Best Practice“-Vorgabe macht, der sich die beaufsichtigten Unternehmen nur schwer entziehen können. Dies wäre dann aber ein Systembruch gegenüber dem aktuell vorliegenden Dokument.

 

Raum für Überarbeitungen und Ergänzungen

 

Insbesondere bei den folgenden Themen wäre eine Überarbeitung bzw. Ergänzung hilfreich und aus unserer Sicht erforderlich:

 

  • Fokus auf „E“: Das Merkblatt liefert hauptsächlich Beispiele im Hinblick auf den Klimawandel bzw. ökologische Themen. Die Themen „S – Soziales“ und „G – Unternehmensführung“ aus dem Begriff ESG bleiben eher im Hintergrund. Wünschenswert wäre eine gleichwertige Behandlung der verschiedenen Aspekte von Nachhaltigkeit.

  • Sektorübergreifende Anwendung: Das Merkblatt richtet sich an alle Branchen, die von der BaFin beaufsichtigt werden. Eine stärkere Differenzierung der Inhalte des Merkblatts je nach Branche (Bank, Versicherung, EbAV, KVG) unter Einbezug der jeweiligen Stakeholder (z.B. für EbAV: Trägerunternehmen, Altersversorgungseinrichtungen und Leistungsempfänger) erscheint uns erforderlich, um sinnvolle Empfehlungen abzuleiten.

  • Proportionalität: Die BaFin nennt zwar das Thema Proportionalität explizit im Merkblatt und schlägt als Lösung schlankere Prozesse vor. Das Problem der häufig fehlenden internen Ressourcen bzw. des fehlenden internen Knowhows bei kleineren und mittleren Unternehmen (z.B. Pensionskassen mit weniger als 500 Mio. Euro Bilanzsumme) wird aber ebenso wenig angesprochen wie die möglichen Kosten für die Einbindung externer Berater oder Datenlieferanten.

  • Kapitel Risikomanagement: Die Übersetzung von Nachhaltigkeitsrisiken in bekannte Risikoarten wird als wesentliche inhaltliche Aufgabe definiert. Die BaFin gibt hier ein paar Beispiele, der kommentarlose Verweis auf externe Quellen wie z.B. die Risikoindikatoren des „Network for Greening the Financial System“ (NGFS) ist jedoch wenig hilfreich. Die bereits weitgehend bekannten Methoden zur Steuerung/Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken wie Negativ-/Positivlisten und „Best-in-Class“ werden vorgestellt, es bleibt aber bei einer oberflächlichen Betrachtung. Im Hinblick auf die Kapitalanlage, die für alle Adressaten des Rundschreibens ein wichtiges Exposure zu Nachhaltigkeitsrisiken ausmachen dürfte, fehlen Hinweise, wie bei der Auswahl, Steuerung und Kontrolle externer Vermögensverwalter vorgegangen werden kann.

  • Kapitel Stresstest & Szenario-Analyse: In diesem Kapitel wird auf externe Quellen für die Szenario-Analyse verwiesen, u.a. von der „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“ und des „Global Compact Netzwerk Deutschland“. Diese umfangreichen Dokumente beschreiben mögliche Herangehensweisen an die Konzeption von Klima-Szenarien und -Stresstests, bieten aber wenig Konkretes, speziell für den Bereich Kapitalanlage. Der Verweis auf diese Papiere dürfte vor allem kleinere und mittlere Einrichtungen überfordern. Eine umsetzbare Empfehlung ist wohl erst mit der Bekanntgabe der von NGFS, Europäischer Zentralbank und Deutscher Bundesbank erarbeiteten Stresstests zu erwarten, die die BaFin im Merkblatt erwähnt. Bis dahin dürften viele Einrichtungen abwarten.

  • Kapitel Ratings: Im letzten Kapitel beschreibt die BaFin die Möglichkeit der Nutzung spezieller ESG-Ratings, die jedoch aufgrund der signifikanten Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern und fehlender Standards eher kritisch beurteilt werden. Daher sollen Unternehmen ähnlich wie bei Kreditratings auch vor der Verwendung externer ESG-Ratings eine interne Plausibilisierung vornehmen. Da die Nutzung von ESG-Ratings freiwillig ist, dürften sowohl der zusätzliche Arbeitsaufwand für die Plausibilisierung als auch die Kosten für die externen Daten eher abschreckend auf die Unternehmen wirken. Dies könnte dazu führen, dass Unternehmen trotz sich verbessender Datenqualität hinsichtlich „ESG“ wenig Gebrauch von den Daten machen und insgesamt das Thema Nachhaltigkeit hauptsächlich qualitativ analysieren und dokumentieren werden.

 

Aus unserer Sicht sollten alle Einrichtungen durch die wirtschaftlichen und sozialen Interessen ihrer Begünstigten und Kunden motiviert sein, über ihre Mittel und ihren Einfluss einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der globalen Wirtschaft zu leisten, der sich langfristig auch positiv auf die Kapitalerträge auswirkt.

 

Ein qualifizierter Berater bietet hierbei Unterstützung bei der Integration von ESG-Kriterien in Investitionsentscheidungen, der gezielten Auswahl von lohnenswerten Themeninvestments im Bereich Nachhaltigkeit sowie bei der Konzeption und Durchführung von ESG-bezogenen Stresstests.

 

Der Autor ist Principal bei Mercer Deutschland GmbH.

 

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LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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