Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Die Epizentren der europäischen bAV:

Segars erneut Vorsitzende der PensionsEurope

 

Joanne Segars, Vorsitzende der National Association of Pension Funds (NAPF, dem britischen Pendant zur deutschen aba), ist als Vorsitzende des europäischen Pensionsverbandes PensionsEurope bestätigt worden.

 

Bereits am 4. November 2014 hatte der Verband in Brüssel Segars für ein weiteres Jahr wiedergewählt. Sie hat dieses Amt seit November 2012 inne. Damals folgte sie dem Iren Patrick Burke nach.

 

Der Franzose Pierre Bollon von der Association Française de la Gestion financière AFG und der Niederländer Benne van Popta von der MKB Nederland sind im November als stellvertretende Vorsitzenden bestätigt worden. Van Popta ist daneben auch Vorsitzender der EbAV-Interessengruppe Occupational Pensions Stakeholder Group (OPSG) bei der EIOPA.

 

Segars steht der PensionsEurope in bewegten Zeiten vor. Sie kommentierte ihre Wiederwahl:

 

Joanne Segars, Chief Executive NAPF und Chair PensionsEurope.
Joanne Segars, Chief Executive NAPF und Chair PensionsEurope.

These are challenging times for us with the new IORP Proposal, the Code of Good Practice and the newly elected European Commssion and European Parliament. We will continue our work as the leading voice for pensions in Europe to promote good pensions for the people of Europe.”

 

Die Britin Joanne Segars sitzt mit PensionsEurope einem Verband vor, der für sich in Anspruch nehmen kann, über seine 23 Mitgliedsverbände das betriebliche Pensionswesen von 80 Millionen Europäern mit Plan Assets von rund 3,5 Billionen Euro zu repräsentieren. Als Chefin der NAPF vertritt sie mit dem britischen Pensionswesen außerdem die vermutlich wichtigste bAV-Landschaft in Europa.

 

Doch die verbandsseitige Verantwortung ist nur das eine. Denn mit der Inauguration der amtierenden Europäischen Kommission erhielt Jonathan Hill als Finanzkommissar gemäß neuem Ressortzuschnitt die komplette Direktion H „Finanzinstitute“ von der GD Binnenmarkt. Dies umfasst auch das Referat H 5 „Versicherungen und Renten“, verantwortlich für das betriebliche Pensionswesen und ihre Regulierung. Außerdem ist Hills GD Finanzen für die europäischen Aufsichtsbehörden und damit auch für EIOPA zuständig. Damit ist die europäische Regulierung des Pensionswesens kommissionsseitig in weiten Teilen unter britischer Verantwortung.

 

Summa summarum ist es damit wohl nicht übertrieben, zu sagen, dass bis auf weiteres die Epizentren des europäischen betrieblichen Pensionswesens in London und Brüssel liegen werden.

 

IN EIGENER SACHE:

Im März geht das neue Feature SPEZIALISTEN auf Leiter-bAV.de online (siehe senkrechtes Menü links). Wenn auch Sie Dienstleistungen der bAV erbringen und Ihr Haus in dem Menü platzieren wollen (Stand heute gibt es bereits 28 Einträge), schreiben Sie an: Redaktion@LbAV.de

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.