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RT 2018 G (III):

Richttafeln 2.0

Im Juli hatte Heubeck die Richttafeln aus dem Jahr 2005 aktualisiert, um die biometrischen Rechnungsgrundlagen für alle Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen auf den neuesten Stand zu bringen. Erstmals wurden dabei auch sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit berücksichtigt. Doch jetzt wird infolge von Inkonsistenzen schon ein Update der neuen Tafeln nötig.

 

Richard Herrmann. Heubeck AG und Heubeck-Richttafeln GmbH.

Wie die Heubeck Richttafeln GmbH heute morgen mitteilte, hat sie im Rahmen interner Auswertungen Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen der neuen RT 2018 G festgestellt. Diese führen dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt wird. Dadurch fallen die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt höher aus als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends.

 

Aus Sicht der handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegung könnte zwar ein höherer Trend mit Hinweis auf sozioökonomische Aspekte durchaus begründet werden, heißt es bei den Kölnern. Dennoch hat die Geschäftsführung beschlossen, die Richttafeln anzupassen und eine überarbeitete Version vorzulegen. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sieht man damit weiterhin gegeben.

 

 

Werbung um Vertrauen – schnelles Handeln

 

Es ist äußerst bedauerlich, dass die Inkonsistenz bislang nicht aufgefallen war“, erklärt Geschäftsführer Richard Herrmann. „Wir hoffen, dass mit dieser schnellen Anpassung das Vertrauen in die Richttafeln auch weiterhin gewährt wird.“

 

Einige Tage werde die Anpassung der Tafeln in Anspruch nehmen. „Wir setzen alles daran, die angepassten Tafeln schnellstmöglich bereit zu stellen, auch um den steuerlichen Anerkennungsprozess nicht zu verzögern“,so Herrmann weiter, „zwei Wochen werden wir realistischer Weise benötigen, um sicherzustellen, dass die Anpassungen akkurat umgesetzt werden“.

 

Die immer wieder aktualisierten Richttafeln sind die allgemein anerkannten Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland. 

 

Die neueste Ausgabe basiert auf aktuellen Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes und spiegelt die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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