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Senior Round Table der Pensions-Akademie:

„Richtiger Schritt in richtige Richtung“

Donnerstag vergangener Woche in Frankfurt; ein deutscher Steuer- und ein dänischer Fondsexperte auf dem Podium. Auf der Agenda das Betriebsrentenstärkungs- und das Investmentsteuerreform-Gesetz.

 

Senior Round Table der Pensions-Akademie, auf dem Podium Peter Maier, Leiter Steuern, Altersvorsorge und Statistik beim deutschen Fondsverband BVI, der zur laufenden bAV-Reform spricht und tendentiell positiv gestimmt ist: „Das BRSG ist der richtige Schritt in die richtige Richtung und wird zur Verbreitung der bAV in Deutschland beitragen.“

 

 

Ein sanfter Zwang namens Opting-out

 

Peter Maier, BVI.

Zu den „sinnvollen Maßnahmen“ des BRSG zur stärkeren Verbreitung der bAV gehören für Maier das Opting-out als „sanfter Zwang“, die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell sowie der bAV-Förderbetrag für Beschäftigte mit geringem Einkommen. Der Steuerfachmann betonte in seinem Vortrag, dass insbesondere durch die reine Beitragszusage mit Haftungsbefreiung die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöht werde, eine bAV anzubieten. Darüber hinaus plädierte Maier für eine Ausdehnung der neuen Regelungen auf bAV auch außerhalb des SPM.

 

 

Blick nach dem kleinen Norden

 

Beim Thema Opting-out lohne sich der Blick auf andere Länder, die hier bereits positive Erfahrungen gemacht haben, so Maier. Eines der Beispiele, der dänische Pensionsmarkt, wurde beim Senior Round Table ebenfalls beleuchtet. „Das dänische Pensionssystem ist gut reformiert und weiter als in Deutschland“, sagte Jan Andersen, Vice President Client Relations von der dänischen Fondsgesellschaft Jyske Capital auf der Tagung. In Dänemark gibt es zwar auch die Dreiteilung wie in Deutschland in staatliche Rente, Betriebsrente sowie private Vorsorge. Allerdings unterliegt die bAV in dem skandinavischen Land bereits seit etlichen Jahren dem Opting-out. Als Folge verfügen dort erheblich mehr Erwerbstätige über eine bAV. Während sich der Verbreitungsgrad in Dänemark auf rund 90 Prozent beläuft, ist er in Deutschland mit momentan ca. 60 Prozent deutlich niedriger.

 

Je nach Branche und Größe der Unternehmen liegt die Durchdringungsquote hierzulande sogar noch signifikant unter diesem Wert. Allerdings sei, so Andersen, das dänische Pensionssystem „noch lange nicht ideal“ und stelle lediglich eine Zwischenlösung für die dringendsten Probleme dar. Der Däne verwies dabei auf die Einführung einer steuerfreien Obergrenze für Einzahlungen in die private Altersvorsorge sowie auf die Anpassung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung, die in Dänemark künftig alle fünf Jahre vorgesehen ist. Bereits bis zum Jahr 2022 und damit sieben Jahre früher als in Deutschland steigt das reguläre Renteneintrittsalter bei den Dänen von 65 auf 67 Jahre. Berechnungsgrundlage für diese Anpassung ist eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 15 Jahren.

 

 

Investmentsteuerreformgesetz vor dem Inkrafttreten

 

Weiterer Themenschwerpunkt beim Senior Round Table war das Investmentsteuerreformgesetz, das zum Januar 2018 in Deutschland in Kraft tritt. So wurden auf der Veranstaltung der Pensions-Akademie auch die Auswirkungen auf die Fondsanlage für EbAV beleuchtet. Zum Hintergrund: In Deutschland aufgelegte Fonds müssen – wie bislang schon im Ausland aufgelegte Fonds – ab 2018 Steuern in Höhe von 15 Prozent aus dem Fondsvermögen auf deutsche Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien zahlen. Inländische Investmentfonds waren bislang steuerfrei, es mussten lediglich die Anleger die Erträge versteuern. Nun werden grundsätzlich sowohl Anlegerebene als auch die Fondsebene besteuert.

 

Laut Peter Maier komme es dennoch unter dem Strich nicht zu Steuererhöhungen. Insgesamt sei im Einzelfall die optimale Ausgestaltung zu prüfen, abhängig von der Art der Erträge sowie dem Typus des Anlegers. Höheren administrativen Aufwand der Vertragsanpassungen auf Seiten der Kapitalverwaltungsgesellschaften werde es aber geben.

 

Die Presseschau entfällt.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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