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Kleine Anfrage der AfD (III):

Rettung der Altersversorgung: Würden Sie?

Die AfD-Fraktion nutzte binnen kurzer Zeit erneut das Instrument der Kleinen Anfrage, um die Bundesregierung in Sachen bAV zu befragen. Diesmal ging es um die Rettung privater und betrieblicher Altersversorgung bei dauerhafter Nullzinspolitik. Auch die Antwort liegt schon vor. Detlef Pohl berichtet.

 

Die Zahl der Kleinen Anfragen im Deutschen Bundestag, die sich mit der bAV befassen, nimmt zu – sei es durch die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, durch die der FDP oder durch die der AfD.

 

Anfang Oktober hat nun die AfD eine Kleine Anfrage zur Altersversorgung mit insgesamt vier Fragen (BT-Drucksache 19/4780) nachgeschoben.

 

 

Dem Zerfall der bAV tatenlos zusehen?

 

Das Paul-Loebe-Haus in Berlin. Foto: Deutscher Bundestag/Reiss.

Die Abgeordneten wollten vor allem wissen, wie die Bundesregierung das aktuelle Zinsumfeld besonders mit Blick auf die Sparer und auf die Auswirkungen für Versicherungen und Sozialkassen bewertet. Die Regierung sollte zum Zerfall der privaten und betrieblichen Altersvorsorge Stellung nehmen. Kernpunkt:

 

Würde die Bundesregierung die betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge im Worst-Case-Szenario retten und stabilisieren oder unter Inkaufnahme von Massenaltersarmut den Euro der Nullzinspolitik retten?“

 

 

Zerfall? Welcher Zerfall?

 

Die Bundesregierung sieht „keinen Zerfall der privaten und betrieblichen Altersvorsorge“. Die entsprechenden Verbreitungszahlen befänden sich seit einigen Jahren auf einem konstanten Niveau. Das schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Drucksache 19/5243)

 

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung bleibe die kapitalgedeckte zusätzliche Altersvorsorge als zweite und dritte Säule der Alterssicherung unverzichtbar, so die Bundesregierung weiter. Das gelte auch in der derzeitigen Niedrigzinsphase. Altersvorsorge sei „ein sehr langfristiger Prozess“. Das Niedrigzinsumfeld stelle aber alle Finanzmarktteilnehmer vor Herausforderungen.

 

 

Stabilisierungsmaßnahmen überwiegend bewährt

 

Auf die Frage, ob man konkrete Notfallpläne habe, sollte sich das Zinsumfeld weiter negativ entwickeln oder auf diesem Niveau verharren, antwortete die Bundesregierung nur indirekt. Die Einführung der Zinszusatzreserve 2011 und eine Lebensversicherungsreform 2014 hätten sich „überwiegend bewährt, um das System der Lebensversicherung langfristig auf eine stabile Grundlage zu stellen“. Gerade weil die systembedingten Vor- und Nachteile von umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Vorsorge im Zeitverlauf jeweils unterschiedlich stark ausgeprägt sein können, sei vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ein ausgewogener Mix die beste Strategie, meint die Bundesregierung.

 

 

Erwerb von 2 Kassen nach Run-off noch nicht vollzogen

 

Wie der Antwort weiter zu entnehmen ist, wurden seit 2014 acht Versicherer von „Run-Off-Plattformen" übernommen, die kein Neugeschäft betreiben, sondern nur bestehende Verträge weiterführen. Die Bilanzsumme dieser acht Unternehmen betrage zusammen rund 25,7 Milliarden Euro. Betroffen waren davon auch die Pro bAV Pensionskasse (3,222 Mrd. Euro Bilanzsumme) und die Prudentia Pensionskasse (1,639 Mrd. Euro).

 

In beiden Fällen „sind die Inhaberkontrollverfahren abgeschlossen, der Erwerb ist aber noch nicht vollzogen“. Zu den näheren Anforderungen an solche Transaktionen verwies die Bundesregierung auf ein entsprechendes Merkblatt der BaFin.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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