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EIOPA: Vorsitzende der Stakeholder-Groups gewählt

OPSG mit holländisch-finnischem Führungsduo

 

Die im Oktober neu besetzten EIOPA-Interessengruppen für Einrichtungen der bAV und für Versicherer haben ihre Vorsitzenden gewählt. Außerdem äußerte sich die EIOPA zu der Frage, ob die Mitglieder der Interessengruppen rechtmäßig berufen werden.

 

Benne van Popta, OPSG-Chair
Benne van Popta, OPSG-Chair

Zum neuen Vorsitzenden der EbAV-Interessengruppe Occupational Pensions Stakeholder Group (OPSG) ist als Nachfolgerin der Flämin Chris Verhaegen der Niederländer Benne van Popta gewählt worden. van Popta sitzt in der OPSG als Vertreter der EbAV. Er besetzt bereits einige Ämter in Personalunion: van Popta ist unter anderem Vorsitzender zweier niederländischer Pensionsfonds (PMT und Detailhandel), Präsident des niederländischen Verbandes der industrieweiten Pensionsfonds sowie Vize-Vorsitzender des europäischen bAV-Verbandes Pensions Europe und sitzt im Board des niederländischen Pensionsfonds-Verbandes.

 

Matti Leppälä. PensionsEurope.
Matti Leppälä.
PensionsEurope.

Zu seinem Vize wurde der Finne Matti Leppälä gewählt. Leppälä ist Generalsekretär der Pensions Europe und war zuvor fast elf Jahre bei der Finnish Pension Alliance – vergleichbar mit der deutschen aba – tätig.

 

Der Interessengruppe der Versicherer, also der Insurance and Reinsurance Stakeholder Group (IRSG), sitzt künftig die Britin Kay Blair vor, im Zivilleben Vorsitzende der Scottish Housing Regulator. Frau Blair, Repräsentantin von Verbraucherinteressen, war in der bisherigen IRSG bereits Vize-Vorsitzende. Ihr Vize ist Olav Jones, ebenfalls aus Großbritannien und als stellvertretender Generaldirektor des europäischen Versichererverbandes Insurance Europe Vertreter der Versicherungswirtschaft.

 

Die Amtszeit der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter beträgt wie die aller Mitglieder der Interessengruppe 2,5 Jahre.

 

 

Verletzung der EIOPA-Rechtsverordnung?

 

Gegenüber Leiter-bAV.de kommentierte EIOPA die These, dass die Art und Weise der Bestellung der beiden Gruppen gegen die der Behörde zugrundeliegende Rechtsverordnung verstoßen könnte. En Detail:

 

In der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung der EIOPA heißt es im vierten Absatz S. 1 des Artikel 37 (Interessengruppe Versicherung und Rückversicherung und Interessengruppe bAV):

Die Mitglieder der Interessengruppen werden auf Vorschlag der jeweiligen Interessenvertreter vom Rat der Aufseher ernannt.“

 

oder in der englischen Version

 

The members of the Stakeholder Groups shall be appointed by the Board of Supervisors, following proposals from the relevant stakeholders.“

 

Man kann nun fragen, was hier mit „relevant stakeholders“ gemeint ist. EIOPA hat jedenfalls diese Vorschrift in ihrer sogenannten „Selection Procedure for Members of the EIOPA Stakeholder Groups (IRSG and OPSG)“ konkretisiert:

 

Demnach wird unter Bezug auf den Artikel 37 der Verordnung ein „Selection Panel“ eingerichtet, das aus dem EIOPA Executive Director (derzeit also der Spanier Carlos Montalvo Rebuelta), einem Vertreter des EIOPA Managements und dem EIOPA Policy/External Relations coordinator als stimmberechtigte Mitglieder besteht. Dieses Panel prüft die Zulassungsfähigkeit der Kandidaten, gibt für jeden eine Einschätzung ab und erstellt eine Liste für das Management Board der EIOPA. Das Board finalisiert diese Liste und legt sie dann dem EIOPA Board of Supervisors zur Entscheidung vor.

 

Auf die Frage, ob die EIOPA hier keinen Widerspruch zwischen dem besagten Artikel 37 (4) der europäischen Verordnung (Kandidaten müssen von Interessenvertretern vorgeschlagen werden) und der Tatsache, dass dies gemäß EIOPAs eigener Selection Procedure das geschilderte, quasi interne Selection Panel vornimmt, antwortet Montalvo gegenüber Leiter-bAV.de (um jegliche Missverständnisse zu vermeiden hier unübersetzt auf englisch):

 

Carlos Montalvo Rebuelta, EIOPA Executive Director
Carlos Montalvo Rebuelta, EIOPA Executive Director

The Selection Process for EIOPA Stakeholder Groups has been conducted in full compliance with EIOPA Regulation and we are happy to say, after their first meeting, that it has provided in terms of outcome with a balanced and motivated group of experts that will provide with quality views. The Selection Process is in full alignment with EIOPA Regulation as the decision is made by the Board of Supervisors considering the pool of candidates. Proposals from relevant stakeholders are submitted not only in a format of the individual call for interest, but in many cases such calls for interest are backed by letters issued by relevant stakeholders associations. The Selection Process is transparent, and has come with a good outcome that also respects geographic and gender balance throughout the Union. It is always difficult to find the right balance among categories, and it is challenging when the proposal implies that, in order to select a good candidate you are also not selecting another good one. But the good news of this is that with such a high professional level of candidates, you will always get it right. We are thankful to the persons that have decided to share with us their time and expertise to make a difference in the field of regulation and supervision for EU citizens”.

 

 

Hintergrund: Deutscher Unmut nach Besetzung der OPSG

 

Besonders die Besetzung der OPSG hatte jüngst für Unmut gesorgt, nicht zuletzt bei der deutschen Industrie und den Arbeitgebern. Vor allem hatte irritiert, dass mit Michaela Koller ausgerechnet die Generaldirektorin der Insurance Europe, des europäischen Versicherer- und Rückversichererverbandes (und in Personalunion außerdem Secretary der Global Federation of Insurance Associations GFIA) in der bAV-Interessengruppe Platz nimmt und mit Bernhard Wiesner, Chef des Bosch-Pensionsfonds, der einzige deutsche Industrievertreter, nicht wieder berufen worden ist. Mitte Oktober hatte Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, in Leiter-bAV.de entsprechende Forderungen nach einer Reform erhoben.

 

Weitere Hintergründe zu OPSG und IRSG finden sich hier.

 

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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