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Pensions-Sicherungs-Verein:

Obacht bei der Umsetzung

Heute in Köln, Mitgliederversammlung des PSV. Es ging um Höchstrechnungszins und Beiträge, schwierige Märkte, Schadenaufkommen und die Wirkung des Krieges. Zu Alarmismus besteht kein Anlass. Eine Mahnung der Kölner an den Gesetzgeber gab es gleichwohl.

 

 

Benedikt Koester, Vorstand PSV.

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG hatte im Herbst den Beitragssatz für 2021 auf 0,6 Promille festgesetzt. Das ist der niedrigste Beitragssatz seit 2016 und – erst recht angesichts der Corona-Krise – ein bemerkenswert niedriger Wert.

 

Mitte April, also fast zwei Monate nach dem Kriegsausbruch im Osten, hatten die PSV-Vorstände anlässlich der Vorlage ihres Abschlusses einen ersten Ausblick für das laufende Jahr gewagt, sind dabei aber gewohnt vorsichtig geblieben:

 

Wir rechnen in 2022 mit einer sich normalisierenden Schadenentwicklung.“

 

Behutsam konkreter

 

Heute nun hat der PSVaG in Köln seine ordentliche Mitgliederversammlung erstmals seit drei Jahren wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt.

 

Neben dem Bericht über das Geschäftsjahr 2021 standen wenig spektakulär die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, in letzterem ein Wechsel und Vergütungsanpassungen, dann die Bestellung des Abschlussprüfers sowie Satzungsänderungen auf der Tagesordnung. Alle vorgeschlagenen Beschlüsse wurden mit den erforderlichen Mehrheiten gefasst.

 

Mit Blick auf das laufende Jahr wagt sich der Vorstand heute nun konkreter vor, das aber weiter behutsam.

 

Marko Brambach, Vorstand PSV.

Im ersten Halbjahr 2022 sei das Insolvenzgeschehen von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine weitestgehend verschont geblieben und liege unter den Werten des Vorjahres, so der Vorstand in einer Mitteilung. Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung im zweiten Halbjahr könnten aufgrund der Spätfolgen der Corona-Pandemie, gestörter Lieferketten sowie des Kriegs in der Ukraine keine verlässlichen Prognosen abgegeben werden.

 

Belastend wirke sich die Absenkung des Höchstrechnungszinses aus, da dies zu höheren Beiträge an das LVU-Konsortium und einer Erhöhung der Rückstellung für gesicherte Anwartschaften aus neuen Insolvenzen führe. Daneben bleibe das Marktumfeld für die Kapitalanlagen herausfordernd. Die seit Jahresbeginn steigenden Zinsen könnten zu Abschreibungen auf die Kapitalanlagen führen.

 

Aber: Nach aktuellem Kenntnisstand werde der im November festzusetzende Beitragssatz für 2022 voraussichtlich das langjährige Mittel von 2,7 Promille unterschreiten. Einen Vorschuss werde der PSV nicht erheben, kündigten die Kölner dabei an.

 

Obacht bei der Umsetzung

 

In der Mitgliederversammlung wurde auch die geplante Umsetzung der neuen Umwandlungsrichtlinie in nationales Recht angesprochen. Bei bestimmten Fällen von grenzüberschreitenden Umwandlungen sieht der PSV Gefahren für die betroffenen Berechtigten und die Durchführung der gesetzlichen Insolvenzsicherung:

 

Insbesondere wenn kein Rechtsträger mehr in Deutschland verbleibe, kommen die Haftungsregelungen, die bei vergleichbaren nationalen Umwandlungsvorgängen Anwendung finden würden, nicht zum Tragen. Dies könne zu Missbrauch und schwierigen Rechtsverfolgungen in einem anderen europäischen Staat zu Lasten der Versorgungsberechtigten oder des PSV führen und würde damit zu Lasten der Solidargemeinschaft seiner Mitglieder gehen, so der Vorstand abschließend.

 

Fazit: Die Mahnung kommt zur rechten Zeit, ist doch der Gesetzgeber schon in anderer Sache ohnehin angehalten, unbeabsichtigte Rückwirkungen auf die bAV zu vermeiden und damit nicht „aus einer Petitesse ohne Not ein Bürokratiemonster zu machen“.

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