Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Der PSV in der EbAV-QIS:

„Nie Spitzenrenditen“

 

Sie werden von uns nie hören, dass wir Spitzenrenditen erzielt haben.“ Dass er dick aufgetragen habe auf der aba-Jahrestagung am 16. Mai in Berlin, das kann man Hans H. Melchiors nicht vorwerfen.

Hans Melchiors, Vorstand PSV
Hans Melchiors, Vorstand PSV

Der Vorstand des Pensions-Sicherungs-Vereins hat aber auch allen Grund dafür, dass der PSV „in der Kapitalanlage ausgesprochen vorsichtig vorgeht.“ Der Verein würde zum Beispiel keine High-Yield-Anleihen in Deutschland kaufen, so Melchiors, denn diese würden im Geschäftsmodell des PSV prozyklisch wirken: „Ginge das emittierende Unternehmen in die Insolvenz, hätten wir negative Auswirkungen auf beiden Seiten der Bilanz. Auf der Aktivseite durch den Wertverlust der Bonds, auf der Passivseite durch den Schadensfall.“

Bezüglich der europäischen Perspektive verwies Melchiors auf Aussagen des deutschen Europa-Abgeordneten Thomas Mann, der jüngst in einem Interview mit www.Leiter bAV.de die deutsche Insolvenz-Sicherung als „Trendsetter und nationalen Fels in der europäischen Brandung“ bezeichnet hatte. Allerdings grenzte sich Melchiors sicherheitshalber ein wenig ab, nicht ohne Ironie: „Wir möchten diese Rolle aber nicht so verstehen, dass wir hier beim PSVaG nun Beitritte aus kritischen Ländern bekommen.“

 

Der PSV als PPS in der EbAV-QIS

Des Weiteren erläuterte Melchiors en detail die Rolle, die Pension Protection Schemes (PPS) wie der PSV im Holistic Balance Sheet (HBS) der Quantitativen Auswirkungsstudie zur geplanten Überarbeitung der EbAV-Richtlinie (EbAV-QIS) gespielt haben:

In der QIS wurden drei Optionen getestet, inwiefern der Wert eines PPS in die holistische Bilanz der EbAV einfließen kann. In der ersten Option wird der Wert des PPS separat als Vermögenswert bewertet. In der zweiten Option wird der Wert des PPS indirekt bestimmt, indem die Ausfallwahrscheinlichkeit des Arbeitgebers auf Null gesetzt wird. Die Veränderung der Höhe der Arbeitgeberunterstützung ergibt dann den Wert des PPS. Getestet wurde weiter Option 3, nämlich dass das PPS keine Berücksichtigung im HBS findet.

Der angesetzte Wert für den PSV in der holistischen Bilanz der Pensionsfonds – hochgerechnet auf alle Pensionsfonds in Deutschland – beträgt bei Verwendung der ersten Option rund 600 Millionen Euro. Das entspricht circa zwei Prozent der Verpflichtungen der Pensionsfonds. Aufgrund der Arbeitgeberhaftung und des PPS beträgt das SCR, also das Solvency Capital Requirement, Null. Es entsteht keine Deckungslücke.

Die Anwendung der zweiten Option hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Verpflichtungen und des Vermögens von Pensionsfonds. Allerdings beträgt der Anstieg der Arbeitgeberunterstützungung bei Senkung der Ausfallwahrscheinlichkeit des Arbeitgebers auf Null weniger als der Wert des PPS bei Verwendung der ersten Option. Das SCR steigt durch den Wegfall der Verlustausgleichsfähigkeit des PPS deutlich an. So beträgt bei der zweiten Option das SCR für Pensionsfonds rund 13 Prozent der Verpflichtungen, die Deckungslücke erreicht circa 14 Prozent. Die vorläufigen Ergebnisse der QIS haben nun erkennen lassen, dass die Verwendung der zweiten Option in einigen Fällen nicht das erwartete Ergebnis zeigt. So kann der Wert des PPS sinken, wenn der Wert der Arbeitgeberunterstützung etwa durch eine Verringerung des erwarteten zukünftigen Cashflows abnimmt.

Und schließlich drittens: Falls das PPS nicht in der holistischen Bilanz berücksichtigt wird, beträgt das SCR für Pensionsfonds rund 11 Prozent der Verpflichtungen. Die Deckungslücke beläuft sich auf circa 13 Prozent der Verpflichtungen.

Fazit Melchiors: „Die vorläufigen Ergebnisse der EbAV-QIS zeigen eine große Bandbreite von Ergebnissen für EbAV und sind daher nur bedingt aussagekräftig. Dass aber die Ausfallwahrscheinlichkeit des PPS in der EbAV-QIS mit Null angenommen wird, ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen sowie der soliden Finanzierung des PSVaG durch öffentlich-rechtliche Verpflichtung gerechtfertigt. Das Insolvenzsicherungssystem hat sich in der Vergangenheit und insbesondere auch im Krisenjahr 2009 bewährt.“

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.