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Joint Letter to Frankfurt (II):

Nicht einen Millimeter

 

Vier europäische Verbände hatten gegenüber der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA ihre Sorge um die Besetzung der Interessengruppen zum Ausdruck gebracht. Leiter-bAV.de dokumentiert die Antwort der Aufsichtsbehörde. Und die ist gewohnt strikt.

 

Im Mai hatten sich vier namhafte europäische Verbände (die Verbände der privaten und öffentlichen Arbeitgeber BusinessEurope und CEEP, der europäische KMU- und Handwerksverband UEAPME sowie die European Trade Union Confederation ETUC) an Gabriel Bernardino, seines Zeichens Chef der European Insurance and Occupational Pensions Authority EIOPA in Frankfurt, gewandt. In einem Schreiben an den Portugiesen hatten sie ihre Besorgnis wegen der Art und Weise des Auswahlprozesses der Occupational Pensions Stakeholder Group OPSG zum Ausdruck gebracht.

 

 

Klage über Intransparenz und Unausgewogenheit

 

Vorab zur Erinnerung:

Die EIOPA hatte Anfang Oktober 2013 ihre beiden Stakeholder-Groups neu besetzt. Die Behörde verfügt über zwei solcher Interessengruppen: eine für die bAV – eben besagte OPSG – und eine für das Versicherungs- und Rückversicherungswesen (Insurance and Reinsurance Stakeholder Group IRSG). Unmut hat seinerzeit erregt, dass mit Bernhard Wiesner, Chef des Bosch Pensionsfonds, der einzige deutsche Vertreter eines Industrieunternehmens aus dem Gremium ausscheiden musste und mit Michaela Koller ausgerechnet die Generaldirektorin der Insurance Europe, des europäischen Versicherer- und Rückversichererverbandes (und in Personalunion außerdem Secretary der Global Federation of Insurance Associations GFIA) für die OPSG nominiert worden ist.

 

Anschließend hatte Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA, auf Leiter-bAV.de Forderungen nach einer Reform des Verfahrens erhoben und gefordert, dass sich eine solche Berufung „nie wiederholen darf.“

 

In dem gemeinsamen Brief vom Mai schrieben die genannten vier europäischen Verbände Bernardino in dieser Sache dann direkt an. Kritik übten sie im Wesentlichen an der Intransparenz darüber, ob OPSG-Mitglieder sich selbst oder eine Institution repräsentieren, an Unklarheiten bezüglich der Kategorien und an der mangelhaften Vertretung echter Arbeitgeber. Entsprechend forderten sie EIOPA wie auch die Europäische Kommission auf, den Berufungsprozess zu überarbeiten. Außerdem bemängelten sie eine fehlende geographische Balance (drei von fünf der in die OPSG zu berufenen Wissenschaftler sind Italiener, der vierte Spanier und der fünfte Slowake).

 

 

Die klare portugiesische Kante

 

In seiner Antwort, die schon im Juni erfolgte und Leiter-bAV.de vorliegt, zeigt sich EIOPA-Chef Bernardino von der Kritik unbeeindruckt. Punkt für Punkt hakt er ab, ohne den geringsten Anflug von Selbstzweifeln:

 

Transparenz? Herrscht kein Mangel dran, denn:

 

Is one of our core values and EIOPA is committed to implement the utmost transparency standard.“

 

Außerdem habe man doch die gesamte Prozedur immer online gestellt. Und die Frage, wen die einzelnen OPSG-Mitglieder denn nun vertreten, lässt sich auch leicht beantworten:

 

According to Article 3(1) of the OPSG Rules of Procedure, OPSG members serve in their personal capacity.“

 

Unklarheiten bei den Kategorien? Gute Gelegenheit, diese auszuräumen:

 

Your letter also gives me the opportunity to clarify the difference between the category of representatives of employees and that of beneciaries. In contrast to the first, the beneficiary category includes representatives of persons who already receive retirement benets.“

 

Mangelhafte Vertretung echter Arbeitgeber? Hier beruft sich Bernardino auf eine Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten Emily O'Reilly vom Februar 2014, in der es in Sachen EIOPA heißt:

 

Had the EU legislator wished that employers’ representatives should also be appointed to the OPSG, it would have made this explicit. In fact, employers appear to be already represented in the OPSG through the 10 members of the 'industry' category.“

 

Geographische Unausgewogenheit? Mitnichten, denn:

 

EIOPA has managed to increase the overall representation of nationalities across the OPSG, which now numbers 17 nationalities, compared to 15 nationalities in the previous OPSG formation. In addition, no nationality is present in the OPSG with more than 3 members.“

 

Übrigens ging das seinerzeitige Schreiben der vier Verbände auf die berechtigte Problematik, ob EIOPA den besagten Artikel 37 überhaupt rechtmäßig angewandt hat, nicht konkret ein. Entsprechend hat sich die EIOPA zu dieser Frage auch nicht geäußert.

 

 

Fazit von Gabriel Bernardino

 

I strongly believe that the revised Selection Procedure Rules ensure clarity and transparency in the selection of members of both EIOPA's Stakeholder Groups. Equally, the role of OPSG members and whom they represent are properly defined in the Selection Procedure Rules and the Call for Expression of Interest.“

 

 

Fazit von Leiter-bAV.de

 

Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsame politische Vorstöße unternehmen, dann zeigt das regelmäßig sichtbare Wirkung – allerdings vornehmlich auf gewählte Politiker. Doch hatte der Chronist schon im Mai betont, dass hier nicht Politiker die Adressaten sind, sondern eine weitestgehend autonome europäische Aufsichtsbehörde, deren Vorsitzender aus seinem von ständig steigendem Selbstbewusstsein getragenen Gestaltungswillen keinen Hehl macht. Und nun hat sich bestätigt: Bernardino kommt den mächtigen, vereint auftretenden Verbänden nicht entgegen. Nicht einen Millimeter.

 

Bleibt dem Chronisten noch, zum wiederholten Male zu betonen, dass Institutionen wie EIOPA nicht vom Himmel fallen, sondern unter tatkräftiger Mitwirkung auch deutscher Gremien (in dem Fall Bundesregierung und BaFin) erst in einer Art „Konsens“ geschaffen werden.

Also muss man sich jetzt auch nicht wirklich wundern. Denn die fundamentalen Gesetze, die wir aus der Tragödie zweiter Teil kennen, die gelten eben immer:

 

Am Ende hängen wir doch ab von Kreaturen, die wir machten.“

 

 

 

 

 

 

EIOPA Letter 16.06.2014UPDATE: Hier nun die Antwort der EIOPA im Original. Zum Download anklicken.

 

 

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