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25 Jahre ZVK im Osten:

„Never change a running System“

Die AKA, Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung, feierte Mitte Oktober das 25-jährige Bestehen kommunaler Zusatzversorgungskassen für den Öffentlichen Dienst in Ostdeutschland. Zum Jubiläum wurde nach Potsdam eingeladen, nach hinten und weit nach vorn geschaut. LbAV-Autor Detlef Pohl war vor Ort in der Stadt where East meets Schinkel.

 

Potsdam: Where East meets Schinkel. Foto: Bazzazi.

Die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) ist Deutschlands größte Fachorganisation im Bereich der kommunalen und kirchlichen Altersversorgung und koordiniert 43 Versorgungseinrichtungen, die mehr als 50.000 Arbeitgeber sowie rund 10 Mio. Versicherte, Rentner, Beamte und Pensionäre vertreten.

 

Die 22 Zusatzversorgungskassen (ZVK) in ganz Deutschland, davon fünf seit 1997 in Ostdeutschland, organisieren die Altersversorgung für zahlreiche Pflichtversicherte und beitragsfrei Versicherte des kommunalen und kirchlichen Dienstes. Jährlich zahlen die Kassen 10 Mrd. Euro Pensions- und Rentenleistungen aus.

 

Die ostdeutschen Versorgungseinrichtungen sind die Kommunalen Zusatzversorgungskassen Mecklenburg-Vorpommern (Sitz: Strasburg), Brandenburg (Gransee), Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Thüringen (Artern) und Sachsen (Dresden). Kirchliche Kassen wurden in Ostdeutschland nicht gegründet, die Mitarbeiter sind den kirchlichen ZVK in Darmstadt, Detmold, Dortmund oder Köln zugeordnet.

 

Übrigens sind die Ost-Kassen sogar ein Jahr älter als die AKA. Grund: Erst 1998 ging die AKA aus dem Zusammenschluss der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Zusatzversorgungskassen und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Versorgungskassen hervor. Die AKA selbst hatte ihr 20-jähriges Bestehen Ende 2018 gefeiert.

 

 

Müller: von guter Rüstung…

 

 

Die tarifvertraglich geregelte Betriebsrente im öffentlichen Dienst und der Kirchen ist nicht weniger als das größte Betriebsrentensystem Deutschlands.

 

Im öffentlichen und kirchlichen Dienst ist infolge der Versorgungstarifverträge bereits nahezu volle Durchdringung bei der Teilnahme erreicht. Über ihre Arbeitgeber sind fast sämtliche Beschäftigten versichert, unabhängig von Einkommensniveau und Größe des Arbeitgebers.

 

Diese große Verantwortung nehmen wir sehr ernst und bündeln daher die Kompetenz unserer Kassen in der AKA“, sagt Stefan Müller, Vorstandsvorsitzender derselben, zur Begrüßung der Feier im Potsdamer Hotel Sanssouci. So stehe den Sozialpartnern, der Politik und anderen Entscheidungsträgern auch ein zentraler Sachverständiger in Sachen Altersversorgung zur Seite.

 

Burkhard Exner, Bürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Müller, im Hauptberuf Vorstand der Bayerischen Versorgungskammer (BVK), welche die Geschäfte 12 kommunaler berufsständischer Versorgungswerke führt, verweist auf die Besonderheit der Zusatzversorgung im kommunalen und kirchlichen öffentlichen Dienst, wo mit einem tarifvertraglich geregelten und an Kapitaldeckung orientierten Punktemodell die Berechnung des Umlagesatzes auf 100 Jahre Deckungsabschnitt kalkuliert wird. „Ich bin der festen Überzeugung, dass hier in Ostdeutschland für den öffentlichen Dienst vor 25 Jahren die Weichen richtiggestellt worden sind und dies einen Grund zum Innehalten und auch zum Feiern darstellt“, so der AKA-Chef.

 

Die Zusatzversorgung sei ein echtes Erfolgsmodell, auf das gerade die Mitarbeiter im ÖD, die „ganz überwiegend nicht zu den Top-Verdienern gehören, sondern vielfach zu den mittleren und unteren Einkommensgruppe zu rechnen sind, im Alter fest vertrauen können“.

 

Stefan Müller, AKA.

 

Müller ruft in Erinnerung: Zum 1. Januar 1997 trat der Tarifvertrag zur Einführung der Zusatzversorgung in den neuen Bundesländern in Kraft. Folge: Auch in den neuen Ländern mussten neben den zum Teil bereits begründeten Beamtenversorgungskassen auch neue kommunale ZVK gegründet werden, wie es sie seit vielen Jahrzehnten in den alten Ländern schon gab. Zum soliden Start „trugen Kooperationen zwischen bestehenden Kassen der AKA in den alten Ländern und den neuen Kassen bei“, sagt Müller.

 

 

und größten Gefahren

 

 

25 Jahre später sei die Zusatzversorgung im ÖD in Ost und West eine fest etablierte Größe und ein Wert an sich: „Unsere Kassen sind solide und stabile Behörden auf der einen und moderne und flexible Dienstleistungsunternehmen auf der anderen Seite, die zu allererst den Interessen unserer Versicherten und Mitglieder verpflichtet sind.“

 

Niklas Benrath, VKA, Frank Reimold AKA und Kommunaler Versorgungsverband Baden Württemberg, Norbert Flach, ehem. ver.di Bayern und Volker Geyer, dbb (v.l.n.r.).

 

Zahlreiche Krisen bringen immer wieder Herausforderungen, die es den ZVK zugegeben nicht immer leicht machten, erinnert Müller. „Aber angesichts unseres langen Anlagehorizonts und unserer individuellen Finanzierungssysteme sind wird gut gerüstet.“ Die größte Gefahr sei es, „wenn uns unsere Freiheiten der Finanzierung oder eine immer stärkere Reglementierung aus Europa die Luft zum Atmen abschnürt“. Gemeint ist offensichtlich die Regulierung nach Brüsseler Einheitsmuster, die für die ZVK nicht passen würde. So erfolge die Finanzierung bei der BVK zu 58% durch Kapitaldeckung und 42% durch Umlage. Solche Mischsysteme seien bewusst nicht ausfinanziert, was immer wieder zu Misstrauen führe, insbesondere auch bei EIOPA.

 

 

Schmachtenberg: Flächendeckende bAV im ÖD bereits Alltag

 

 

Rolf Schmachtenberg, StS im BMAS, bekennt sich (erneut) zum SPM. Gleichzeitig bekräftigt er in seiner Videobotschaft, dass die bAV vielen Beschäftigten den Lebensstandard im Alter sichert und dabei passgenau, kostengünstig und sehr effizient zu organisieren ist. Kollektive Lösungen seien der Schlüssel für eine zukunftsfeste Altersversorgung. Dabei hätten die kommunalen und kirchlichen ZVK schon seit vielen Jahren Akzente für eine flächendeckende Verbreitung guter bAV auf Basis von Tarifverträgen im ÖD gesetzt. Was aktuell in der privatwirtschaftlichen bAV bei der reinen Beitragszusage über Tarifverträge umgesetzt werden soll, sei im ÖD schon längst Alltag.

 

 

 

 

 

Die Rentenpolitische To-do-Liste ist proppenvoll“

 

 

 

 

 

Zugleich sei die Gründung von fünf ZVK in den neuen Ländern seinerzeit auch ein Meilenstein im Prozess der Wiedervereinigung gewesen, mit einer starken solidarischen Klammer über die AKA. Jetzt stehe neben dem SPM in der bAV auch der Einstieg in die Kapitaldeckung in der GRV bevor. „Die Rentenpolitische To-do-Liste ist proppenvoll“, so Schmachtenberg. Nach 25 Jahren ZVK in den neuen Ländern dürfe aber auch das Feiern nicht vergessen werden.

 

 

Bofinger: Krieg, EZB und Inflation

 

 

Ein wenig Wasser in den Wein der Feierstimmung mischt anschließend Peter Bofinger, Senior-Professor für VWL, Geld und internationale Wirtschaftsbeziehungen an der Universität Würzburg und ehemaliges Mitglied der fünf Wirtschaftsweisen. Sein Vortrag „Krieg in der Ukraine: Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft“ berührt derzeit eben kein Gute-Laune-Thema. Aber das gehöre zur Ehrlichkeit in der Politik, dass man Rahmenbedingen für die Wirtschaft nachschärft, was letztlich ja auch auf die Finanzkraft der Unternehmen für die bAV abfärbt. Klar sei: Der russische Gashahn ist abgedreht, so Bofinger. Das führe zu einem Angebotsschock, eine „garstige Konstellation“. Laut Ifo-Institut dürfte das Wirtschaftswachstum dadurch sinken (2023: -0,4% und die Inflation steigen (2023: +0,4% auf 8,8%) – man darf diese Schätzungen wohl als moderat bezeichnen.

 

Peter Bofinger, Uni Würzburg.

 

Ist die EZB für die Inflation verantwortlich? Nein, glaubt bemerkenswerterweise zumindest Bofinger. „Kriege gehen meist mit hoher Inflation einher“. Hohe Kerninflationsraten zeigten zudem, dass die Inflation systemisch geworden sei. Es bestehe die Gefahr einer Lohn-Preisspirale. Angesichts drohender Rezession seien maßvolle Tarifabschlüsse angeraten. Als Lohnformel für eine Inflationsrate von 2% gelte 2023 eine Tariflohnerhöhung von knapp 2% (Produktivitätsfortschritt –0,5% + Zielinflationsrate der EZB: 2%). Bei höheren Abschlüssen drohe ein gewaltiger Produktivitätsrückgang. Doch maßvolles Verhalten sei für die Gewerkschaften ein Problem bei aktuell 10% Inflationsrate.

 

Moderatorin Anke Plättner mit Niklas Benrath, VKA Hauptgeschäftsführer, Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, Norbert Flach ehem. stv. Landesvorsitzender ver.di Bayern und derzeit Gremienmitglied der Zusatzversorgung der BVK, Bernd Jünemann, Finanzdirektor Erzbistum Berlin, Arne Kupke Vizepräsident Landeskirchenamt Evangelische Kirche Westfalen (v.l.n.r.).


Der Peak bei den Energiepreisen scheint inzwischen überschritten, so Bofinger kühn. „Bisher haben wir alle Krisen gut bewältigt“, so sein Fazit. Ausdrücklich bezieht er dabei die „Migrationskrise“ 2015 ein. Angesichts der gegenwärtigen Multiproblemlage Deutschlands und Europas wohl alles in allem ein sehr optimistischer Blick des Professors auf Gegenwart und Zukunft – findet zumindest die Redaktion von LEITERbAV.

 

 

Podiumsgespräch: Sozialpartner für lange Zukunft der ZVK

 

 

Im anschließenden Podiumsgespräch ziehen die Sozialpartner der Zusatzversorgung im kommunalen und kirchlichen ÖD Bilanz. Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), sieht mit etwas Sorge auf die bevorstehenden Tarifverhandlungen im kommunalen ÖD: Die Gewerkschaften fordern eine Entgelterhöhung von 10,5%, mindestens aber monatlich 500 Euro für einen Zeitraum von 12 Monaten (Stand: 11. Oktober). Die VKA repräsentiert mehr als 2,4 Mio. Beschäftigte bei fast 10.000 kommunalen Arbeitgebern, davon 59% in der Verwaltung. Der Verband beziffert die Mehrkosten auf rund 15,4 Mrd. Euro bei einem Abschluss in dieser Höhe, und lehnt die Forderung ab, da dies „nicht nur das Gehaltsgefüge des kommunalen öffentlichen Dienstes insgesamt ins Wanken bringen, sondern zudem die bestehende hohe Inflation in Form einer Lohn-Preis-Spirale noch zusätzlich verstärken würde“, so Benrath wörtlich. Die angespannte Finanzlage der Kommunen und kommunalen Arbeitgeber erlaube nur einen geringen Spielraum beim Tarifabschluss – siehe Bofinger.

 

Niklas Benrath (re.), VKA Hauptgeschäftsführer.

 

Das sehen die Gewerkschaften naturgemäß anders. In der Podiumsdiskussion zum Thema „Sozialpartner“ wolle man jedoch keine Tarifverhandlungen vorziehen, so Norbert Flach, ver.di-Tarifexperte in Bayern und amtierender Verwaltungsratschef der Bayerischen ZVK. Stattdessen gehe es darum, den hohen Stellenwert der Zusatzversorgung unangetastet zu lassen, betont Volker Geyer, stv. Bundesvorsitzender des „dbb Beamtenbund und Tarifunion“ sowie Fachvorstand Tarifpolitik. „Wir spüren das vor allem, wenn Arbeitgeber privatisieren“, berichtet Geyer. Eine der ersten Fragen der Betroffenen sei immer: „Was passiert mit meiner Zusatzversorgung, wird sie beim neuen Arbeitgeber fortgeführt?“

 

Norbert Flach, bis 30. Juni stv. Landesvorsitzender ver.di Bayern und derzeit Gremienmitglied der Zusatzversorgung der BVK.

 

ver.di-Mann Flach würde den Anteil der bAV an der Gesamtversorgung im ÖD am liebsten „noch erhöhen“. Arbeitgeber-Chef Benrath ist ebenfalls für eine zukunftsfähige Zusatzversorgung, doch die müsse bezahlbar bleiben und habe aus heutiger Sicht noch „keine klare Perspektive“. Womöglich müssten nach Auslaufen der aktuellen Tarifverträge der Zusatzversorgung 2026 die Arbeitnehmer sich stärker als bisher beteiligen. Dennoch sei die ZVK ein Erfolgsmodell, dass man zu Recht gemeinsam feiern könne.

 

 

Kirchen setzen auf Kapitaldeckung, Gewerkschaft lehnt reine Beitragszusage ab

 

 

Bernd Jünemann, Finanzdirektor des Erzbistums Berlin, sieht die kirchlichen Kassen von ihrer Struktur mit weitgehender Kapitaldeckung gut für die Zukunft aufgestellt. Angriffsflächen könnten sich allenfalls ergeben, wenn caritative Einrichtungen mit ihren Geschäftsmodellen an die Grenzen stoßen und in ihrer Existenz bedroht würden.

 

Bernd Jünemann, Finanzdirektor Erzbistum Berlin.

 

Jünemann wendet sich ebenfalls gegen weitere Regulatorik, insb. bei der Kapitalanlage. Staatsfonds seien zudem ein falsches Leitbild für die Zusatzversorgung. Sein Credo: „Never change a running System“.

 

 

 

 

 

 

 

Das läuft aber nicht so nebenbei.“

 

 

 

 

 

 

Dem stimmt Arne Kupke, juristischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes der evangelischen Kirche von Westfalen (EKVW), vorbehaltlos zu. Auch in der EKVW gebe es keine Umlage, „im Gegensatz zur VBL“, was deren Zukunftsfähigkeit auf die Probe stelle. Das bisherige System der Zusatzversorgung könne weitgehend so belassen werden, müsse aber je nach Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Politik punktuell von den Sozialpartnern angepasst werden. Die Vorteile starker Kollektive als Non-Profitbereich sollten unbedingt gesichert werden.

 

Arne Kupke (re.), Vizepräsident Landeskirchenamt Evangelische Kirche Westfalen.

 

Das Tarifvertrags-Modell möge als Best-Practice-Beispiel für erfolgreiche Zusatzversorgung dienen, wünscht sich auch dbb-Tarifvorstand Geyer. „Das läuft aber nicht so nebenbei, wie manch junge Leute glauben“, sondern sei harter Kampf in jeder Tarifverhandlung. Kein gutes Modell für die Zukunft sei jedoch die reine Beitragszusage. „Die mag eventuell für einige Wirtschaftsbereiche gut sein, passt jedoch nicht zum ÖD“, so Geyer wörtlich.

 

Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik.

 

„Eine Garantie ist immer nötig“, pflichtet ihm Verdi-Tarifexperte Flach bei. Die Bayerische ZVK sei mit ihrem Hybridmodell sehr erfolgreich. Da brauche es kein „pay and forget“ und auch keine „Kapitalanlage rein in Aktien“, so Flach mit Blick auf den geplanten Aktien-Kapitalstock in der GRV.

 

 

Systemwechsel 2001: Schritt zur Zukunftsfähigkeit der Zusatzversorgung im ÖD

 

 

Was beim Jubiläum naturgemäß keine Rolle spielte, aber zur Weichenstellung für die Zukunft gehört: Es bleibt eine Herausforderung, dass die Kassen aufgrund eines BGH-Urteils und anschließender Änderung der Tarifverträge den Großteil der 2001 in einem Systemwechsel übergeleiteten „rentenfernen Startgutschriften“ neu berechnen müssen. An die Stelle der Gesamtversorgung trat seinerzeit ein neues Betriebsrentensystem, das mit einem Punktemodell arbeitet. Dies betrifft potenziell etwa vier Mio. Berechtigte. Und der Streit ist in Einzelfällen bis heute nicht beigelegt. Kein Wunder: Das Leistungsniveau der Punkterente liegt rund ein Fünftel unter dem der früheren Zusatzrente nach Gesamtversorgungsystem, hatte die staatsnahe Stiftung Warentest mehrfach ausgerechnet.

 

Klaus Stürmer, AKA, Potsdams Bürgermeister Burkhard Exner sowie Stefan Müller, AKA und BVK (v.l.nr.), im Gespräch mit (verdeckt) Judith Pirscher, StS im BMBF, Peter Bofinger, Uni Würzburg, und Natalie Brall, BMAS (jeweils v.l.n.r.).

 

Dennoch beruhigt Klaus Stürmer auf Nachfrage von LbAV: „Das Leistungsrecht der Zusatzversorgung ist durch die Tarifverträge zur Altersversorgung im öffentlichen Dienst geregelt.“ Die Leistungen werden von den Arbeitgebern als boLZ zugesagt und durch die ZVK erbracht, erklärt der AKA-Hauptgeschäftsführer. „Die Leistungen stellen bei längeren Versicherungszeiten regelmäßig rund 30% des gesamten Ruhestandseinkommens dar“, so Stürmer – „eine gewaltige sozialpolitische Errungenschaft“.

 

Stefan Müller, AKA und BVK, Diana Kreuter-Schmitt, AKA und Pfälzische Pensionsanstalt, Johannes Petek, AKA und Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck, und Ulrich Mitzlaff AKA und KZVK Köln (v.l.n.r.). Alle Fotos von der Veranstaltung: Sandra Wildemann, Berlin.

 

 

BVK Zusatzversorgung berichtet

 

 

Wo wir bei der Zusatzversorgung sind: Unabhängig von der AKA-Veranstaltung hat die BVK Zusatzversorgung, die EbAV für die Beschäftigten des öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienstes v.a. in Bayern und gut 27 Mrd. Euro schwer, just turnusgemäß über jüngste Beschlüsse und ihr Geschäftsjahr 2021 berichtet. In aller Kürze:

 

 

Finanzierung in den nächsten fünf Jahren

 

 

In den kommenden fünf Jahren wird sich die finanzielle Gesamtbelastung der Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden – BVK Zusatzversorgung – nicht verändern. Die diesbezüglichen Beschlüsse hat der Verwaltungsrat der BVK Zusatzversorgung in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 in Neustadt an der Weinstraße gefasst.

 

 

In den Jahren 2023 bis 2027 wird gemäß den Beschlüssen des Verwaltungsrats der gesamte Finanzierungsaufwand, den die Mitglieder der BVK Zusatzversorgung erbringen, gleichbleiben. Er wird im Abrechnungsverband I weiterhin insgesamt 7,75% der zusatzversorgungpflichtigen Entgelte der Versicherten betragen und im Abrechnungsverband II 4,8%. „Die Finanzierung der BVK Zusatzversorgung fußt damit in den nächsten fünf Jahren weiterhin auf einer soliden Basis“, so die Kasse.

 

 

Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2021

 

 

Im letzten Jahr erhöhte sich im Abrechnungsverband I der Kapitaldeckungsgrad (bei einem Rechnungszins von 3,25%) von 58,0% auf 59,1%. Im Abrechnungsverband II blieb der Kapitaldeckungsgrad konstant bei 94,1%.

 

 

Der Bestand an Kapitalanlagen der BVK Zusatzversorgung wuchs im Geschäftsjahr um knapp 1,8 Mrd. Euroauf insgesamt 27,3 Mrd. Euro an. „Dieses überzeugende Ergebnis wurde erzielt, obwohl die Finanzmärkte in 2021 – noch vor dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs – zum Teil extreme Volatilitäten aufwiesen. Die schon ab Mitte des Jahres 2021 stark ansteigende Inflationsrate erwies sich dabei als gravierendste Belastung für das Investitionsklima“, notiert man in München zufrieden. Im Gesamtbestand der Kapitalanlagen blieb mit 3,3% die Nettoverzinsung nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (3,4%).

 

 

Bestandsentwicklung

 

 

Die Zahl der Mitglieder wuchs um 37 auf 5.944. Die Einnahmen aus Umlagen und Beiträgen blieben in etwa auf dem Niveau des Vorjahrs und betrugen rund 1,9 Mrd. Euro. Die Zahl der Rentenbezieher stieg um 4,1% auf 328.499. „Dieser demographisch bedingte Anstieg der Rentnerzahlen wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen und ist in der Ausgabenplanung berücksichtigt“, so die ZVK. Der leichte Einnahmenzuwachs von rund 55 Mio. Euro resultierte vor allem aus dem Anstieg der Versicherungsverhältnisse in der Pflichtversicherung um rund 2,7% auf nun ca. 1.585.000. In der freiwilligen Versicherung (PlusPunktRente) wurden insgesamt 890 Vertragsneuabschlüsse erzielt. Dem stand jedoch eine deutlich höhere Zahl von Renteneintritten gegenüber, so dass der Bestand an Verträgen in der freiwilligen Versicherung (PlusPunktRente) um 1,2% von auf 44.047 sank.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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