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EbAV-Aufsichtsrechttagung der aba in Bonn:

Nachhaltigkeit, Informationsanforderungen, aktuelle anderthalb Stunden und mehr…

Parallel zur allgemein dichten Nachrichtenlage geht es heute auf LEITERbAV weiter mit der Berichterstattung zu den Herbsttagungen in der bAV. Heute: die EbAV-Aufsichtsrechttagung der aba, die im September in Bonn stattgefunden hat. Verena Menne und Cornelia Schmid waren dabei.

 

Die aufsichtsrechtliche Regulierung für EbAV erfährt momentan kontinuierlich Ergänzungen:

 

Die EbAV-II-Richtlinie ist noch nicht komplett umgesetzt, da sind die nächsten neuen Anforderungen durch das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und die EU-Offenlegungsverordnung schon absehbar. Der EIOPA-Stresstest für EbAV und die neuen EZB/EIOPA-Berichtspflichten sorgen ebenfalls dafür, dass es den EbAV nicht langweilig wird. Langweilig ist es daher auch am 9. September 2019 in Bonn nicht: Auf der aba-Tagung „Aufsichtsrecht für EbAV“ werden eben diese Themen diskutiert.

 

Deutschland: nicht führend

 

Andreas Hilka, Hoechster Pensionskasse.

Der erste Teil der Tagung, moderiert von Andreas Hilka, Kapitalanlagevorstand der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG und Leiter des aba-Fachausschusses Kapitalanlage und Regulatorik, steht ganz im Zeichen der Nachhaltigkeit.

 

Karsten Löffler von der Frankfurt School of Finance & Management und Vorsitzender des Sustainable Finance Beirats der Bundesregierung, erläutert zunächst Motivation und Strategie der Bundesregierung im Bereich Sustainable Finance:

 

Deutschland ist aktuell kein führender Nachhaltigkeitsstandort. Erklärter Vorsatz der Bundesregierung ist es, dies zu ändern, nicht zuletzt aus Wettbewerbsgründen. Mit dem Ziel, Empfehlungen für eine Sustainable Finance Strategie zu entwickeln, wurde daher der Sustainable Finance Beirat im Juni 2019 ins Leben gerufen (Arbeitsprogramm).

 

Unter Vorsitz von Löffler sollen die berufenen Stakeholder dazu sachgerechte und konkrete Vorschläge erarbeiten und die Diskussion auf europäischer Ebene, die in den letzten anderthalb Jahren an Fahrt aufgenommen hat, begleiten.

 

An das Publikum gewandt, das zu einem großen Teil aus EbAV-Vertretern besteht, betont Löffler, dass „non financial schnell zu financial“ wird. Als Beispiel führt er an, wie der niedrige Wasserstand des Rheins dazu führen kann, dass wegen Unpassierbarkeit angrenzende Konzerne niedrigere Gewinne erzielen. Die Berücksichtigung von ESG-Faktoren ist damit auch im Interesse der Anleger, da für sie alle materiellen Faktoren wichtig sind, so Löffler abschließend.

 

Aufsicht: nachhaltig

 

Nadine von Saldern von der BaFin greift die aufsichtsrechtlichen Aspekte des Themas Nachhaltigkeit auf:

 

Laut BaFin-Direktoriumsbeschluss ist „Sustainable Finance“ ein wichtiges strategisches Thema für die Aufsicht. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Berücksichtigung von materiellen Umwelt- und Klimarisiken im Risikomanagement durch beaufsichtigte Unternehmen.

 

BaFin-intern wurde daher auch das „BaFin Sustainable Finance Netzwerk“ eingerichtet, das BaFin-Mitarbeiter aus verschiedensten Bereichen zusammenbringt. Das Netzwerk ist u.a. an der geschäftsübergreifenden Abstimmung bei europäischen Legislativvorschlägen (unten dazu mehr) beteiligt.

 

Seit März 2019 arbeitet das Netzwerk mit der Deutschen Bundesbank zusammen an der Erstellung des BaFin-Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Der Adressatenkreis des Merkblatts umfasst alle von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen (d.h. auch EbAV) und ist damit geschäftsübergreifend.

 

Das Merkblatt gibt Anregungen und Empfehlungen, lässt jedoch hinsichtlich des „Wie“ zunächst Methodenfreiheit. Die BaFin erwartet, dass die Unternehmen eine Auseinandersetzung mit den entsprechenden Risiken sicherstellen und dies in angemessener Weise dokumentieren.

 

Abschließend stellt von Saldern den Aufbau und Inhalt des Merkblatts kurz vor und verweist auf die Konsultation (die noch bis zum 3. November läuft). Das Merkblatt soll Ende diesen Jahres veröffentlicht werden.

 

Ferner finden sich für EbAV infolge der EbAV-II-Umsetzung neue Transparenzpflichten im VAG (§§ 234i, 239 Abs. 2 VAG). EIOPA hat in einer Stellungnahme konkrete Erwartungen hinsichtlich Fertigung, Prüfung und Veröffentlichung der Erklärung über die Grundsätze der Anlagepolitik (sog. SIPP) formuliert. Basierend darauf wird die BaFin – unter Einbeziehung der EbAV, der aba und des GDV – in den nächsten Monaten ergänzende Hinweise erstellen, erläutert von Saldern.

 

Offenlegung: europäisch

 

Mit einer detaillierten Beschreibung und Kommentierung der EU-Offenlegungsverordnung nimmt Sven Simonis von der DWS Deutsche Asset & Wealth Management sich eines ESG-Themas der europäischen Ebene an:

 

Sinn und Zweck der EU-Verordnung ist es, Transparenz hinsichtlich der Strategien von Finanzmarktteilnehmern (wozu in dieser Verordnung auch EbAV zählen) und Finanzberatern zu fördern, inwiefern sie Nachhaltigkeitsrisiken und/oder nachhaltige Investitionsziele in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen.

 

Der Verordnungstext wird momentan noch von den Rechts- und Sprachsachverständigen der EU Kommission überarbeitet, größere Änderungen werden nicht mehr erwartet, bevor der Text im Herbst 2019 vom EP abschließend verabschiedet wird. EBA, EIOPA und ESMA sollen über den Gemeinsamen Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden technische Regulierungsstandards erarbeiten.

 

Nachhaltigkeit: umsetzen

 

Wie können die neuen gesetzlichen Anforderungen – und gegebenenfalls zusätzliche Nachhaltigkeitsziele, die eine Altersversorgungseinrichtung sich selbst setzt – praktisch umgesetzt werden?

 

Matthias Kopp vom WWF stellt den Teilnehmern eine Reihe von Tools und Möglichkeiten vor, die Investoren nutzen können, um Nachhaltigkeitsthemen in ihre Arbeit zu integrieren.

 

Kopp zeigt zunächst noch einmal die Dringlichkeit auf, die Erderwärmung zu begrenzen – selbst wenn diese auf 1,5 Grad begrenzt werden kann, werden wir grundlegende irreversible Veränderungen und Schäden erleben.

 

Nach dieser allgemeinen Einführung wird der Vortrag sehr praktisch: Kopp zeigt, welche Tools es derzeit gibt und welche sich für die neue Aufgabe (d.h. eine zukunftsorientierte Einschätzung erlauben) eignen. Erforderliche Tools sind zunehmend verfügbar, teilweise auch kostenlos. Kopp geht näher auf ESG / Carbon Ratings, Carbon Portfolio-Analysen sowie auf Carbon-Footprint-Analysen ein und gibt einen Überblick über verschiedene Service-Anbieter in diesem Bereich.

 

Zentral vorgegebene Taxonomie: ungeeignet

 

Stefan Nellshen, Bayer AG.

Stefan Nellshen beschäftigt sich in seinem Vortrag mit den Fragen, ob und unter welchen Bedingungen bzw. in welchen Konstellationen die Berücksichtigung von ESG-Kriterien bei der Kapitalanlage etwas kostet, d.h. auf risikoadjustierter Basis den zu erwartenden Investmentreturn vermindert (s. auch aba-Zeitschrift BetrAV 02/2019).

 

Der Chef der Bayer Pensionskasse VVaG geht dabei eingangs kurz auf empirische Studien ein. Der Hauptteil seiner Analyse basiert allerdings auf reiner (mathematischer) Kapitalmarkttheorie, da die Empirie der Vergangenheit nicht unbedingt etwas über die Zukunft oder allgemeine Wirkungszusammenhänge aussagt.

 

Nellshens Fazit aus den Analyseergebnissen: „Nachhaltige Investmentansätze sind nicht notwendigerweise auf risikoadjustierter Basis unschädlich – daher: In jedem Fall ist vorab eine genaue Analyse des Investmentansatzes erforderlich! Eine One-Size-Fits-All-Philosophie durch eine zentral vorgegebene Taxonomie wäre daher unter diesen Gesichtspunkten als ungeeignet anzusehen.“

 

Zum Abschluss des „Nachhaltigkeits-Blocks“ stellen sich die Referenten noch einmal den Fragen des Publikums und diskutieren die Ergebnisse der Vorab-Umfrage unter den Teilnehmern der Tagung. 80% der Teilnehmer der Umfrage stimmen der Aussage „Die Entwicklungen im Bereich ESG / Nachhaltigkeit werden in den nächsten Jahren die Kapitalanlage und das Risikomanagement auch in den EbAV grundlegend verändern“ voll und ganz (10%) und eher (70%) zu. Nellshen kommentiert, dass es nicht darum geht, ob sich etwas verändert, sondern dass das „Wie“ für EbAV entscheidend ist.

 

Begünstigte: informieren

 

Aber nicht nur ESG ist momentan ein wichtiges Thema. Der weitere Nachmittag der aba-Tagung – moderiert von Dirk Jargstorff, Chef des Bosch Pensionsfonds und Leiter der aba-Fachvereinigung Pensionsfonds, zeigt, wo es noch Neuerung für EbAV gibt.

 

Peter Gramke (SOKA-Bau) widmet sich den neuen Informationsanforderungen aus der VAG-Informationspflichtenverordnung (VAG InfoV), die im Rahmen der Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie Ende Juni 2019 verkündet wurde. Auch vor dem Hintergrund der SOKA-BAU betont er, dass die Verordnung den Altersversorgungseinrichtungen Raum dazu lässt, die für sie beste Umsetzung zu wählen. Ein BaFin-Rundschreiben zu den neuen Informationsanforderungen wird nicht erwartet.

 

Nachdem Gramke die wesentlichen Inhalte der Verordnung vorgestellt hat, zeigt er, wie die SOKA-BAU die einzelnen Punkte aufgreift und umsetzt. Auch wenn jede Einrichtung ihren eigenen Weg finden muss, so dürften die vorgestellten Ideen für viele Altersversorgungseinrichtungen hilfreich sein, so z.B. die Information von Rentnern über die Zeile „Verwendungszweck“ in der Überweisung.

 

Ebenfalls praxisnah und hilfreich für Altersversorgungseinrichtungen ist Gramkes „Arbeitspaket“, in dem er darstellt, wie sein Haus die Arbeit strukturieren wird, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.

 

Gramkes Fazit: Bezogen auf die deutsche Situation interpretiert die VAG InfoV (inkl. veröffentlichter Begründung) die Informationspflichten der EbAV-II-Richtlinie in sinnvoller Art und Weise; sie bietet erhebliches Kostensparpotenzial, das allerdings häufig erst noch gehoben werden muss; sie ist „altersversorgungssystemindividuell“ anpassbar; die Informationskosten scheinen den langfristigen Informationsbedürfnissen angemessen. Die Verständlichkeit der Renteninformation und das Management der Responsequote sind Themen, denen die Einrichtungen künftig noch mehr Aufmerksamkeit widmen müssen: Art und Form der Informationen haben wesentlichen Einfluss auf den Umfang der Rückfragen und sollten daher bei der Umsetzung der VAG InfoV bedacht werden.

 

Kapitalanlage: ohne Garantie

 

Sabine Mahnert.
Willis Towers Watson.

Sabine Mahnert, Senior Investment Consultant bei Willis Towers Watson, stellt ein neues aba-Papier zur Kapitalanlage in der reinen Beitragszusage vor.

 

Ziele des Papiers sind: die Ergänzung des IVS/aba-Ergebnisberichts „Die reine Beitragszusage gemäß dem Betriebsrentengesetz“ hinsichtlich Themen der Kapitalanlage; die Deckung eines Bedarfs der Tarifvertragsparteien an neutralen Informationen, um Angebote einordnen zu können; die Herausstellung der Besonderheiten der reinen Beitragszusage, um die Akzeptanz der neuen Zusageform zu erhöhen; die Beschreibung verschiedener Gestaltungsvarianten für die Kapitalanlage sowie möglicher Herausforderungen in der Anfangsphase.

 

Das Papier legt die Vor- und Nachteile von individuellen und kollektiven Gestaltungsarten dar, erläutert den Anlageprozess und analysiert die Wechselwirkungen zwischen Puffer und Kapitalanlage. Mahnert betont, dass die Kapitalanlage die Gesamtrendite (Renditeziel) bestimmt, Puffer lediglich das Ergebnis glätten. Aus Mahnerts Sicht ist es empfehlenswert, im ersten Schritt die grobe Anlagestrategie (Aufteilung zwischen risikobehafteten Anlagen und weniger risikobehafteten Anlagen) zu bestimmen und dann in einem zweiten Schritt das Puffersystem festzulegen. Dabei ergibt sich die Höhe der Puffer aus dem Risikoziel der erlaubten Schwankungen (inkl. Leistungskürzungen).

 

Sie schließt ihren Vortrag mit einem Blick auf die Herausforderungen für die reine Beitragszusage in der Anfangsphase ab. Unter anderem nennt sie hier potenzielle Markteinbrüche, die die Akzeptanz der reinen Beitragszusage beeinträchtigen können. Mahnert spricht sich daher dafür aus, die reine Beitragszusage mit einer intensiven Kommunikationsstrategie zu flankieren, um so bei allen Stakeholdern realistische Erwartungshaltungen zu fördern.

 

EbAV: gestresst

 

Dirk Jargstorff, Robert Bosch GmbH.

Dirk Jargstorff berichtet von den Erfahrungen des Bosch Pensionsfonds, der 2019 erstmals beim EIOPA-Stresstest für EbAV teilnahm. Besonders für die EbAV-Vertreter, die momentan „auf der Sonnenseite stehen“, d.h. nicht am EIOPA-Stresstest für EbAV teilnehmen mussten, stellt Jargstorff Hintergründe und Anforderungen des Stresstests dar.

 

EIOPA führte den Stresstest für EbAV im Sommer 2019 zum dritten Mal durch. Da 2019 eine Marktabdeckung von jeweils 60% in den Mitgliedstaaten erreicht werden sollte, wurde der Kreis der verpflichteten EbAV im Vergleich zur Vergangenheit deutlich erweitert. Ziel des EIOPA-Stresstests für EbAV ist es, zu zeigen, welche Auswirkungen ein bestimmtes Stress-Szenario auf die EbAV hat, und ob es ggf. weitere Auswirkungen z.B. für Trägerunternehmen gibt. Darüber hinaus erfragt ein qualitativer Fragebogen u.a. den Umgang mit ESG-Risiken.

 

Grundsätzlich passt laut Jargstorff die Kritik Nellshens, der auf der EbAV-Aufsichtsrechtstagung im September 2017 den vorherigen EIOPA Stresstest für EbAV analysiert hat (BetrAV 08/2017, S. 682ff), nach wie vor.

 

Aus Jargstorffs Sicht sind der Aufwand und die hohen Kosten, die die Teilnahme am Stresstest für EbAV darstellt, nicht gerechtfertigt: Der Stresstest führt zu keinen neuen Erkenntnissen; die jeweiligen Ergebnisse sind stark abhängig von den Annahmen; die Ergebnisse sind zur Steuerung der EbAV nicht verwendbar. Abschließend betonte Jargstorff, dass die Forderung der EIOPA, die Namen der teilnehmenden EbAV zu veröffentlichen, entschieden abgelehnt werde und die Ergebnisse des EIOPA-Stresstests auf keinen Fall die Basis für regulatorische Eingriffe sein sollten.

 

Datenanforderungen: BaFin als Vermittler

 

Als letzten, aber durchaus wichtigen Programmpunkt spricht Andrea Groß von der BaFin über neue Datenanforderungen der EIOPA und ihre Umsetzung.

 

Eingangs stellt Groß noch einmal den Berichtsweg (Kleinstmelder melden an die Bundesbank, um die EZB-Berichtspflichten zu erfüllen; alle anderen berichtspflichtigen EbAV melden an die BaFin, die die Daten dann an die Bundesbank und EIOPA weiterleitet) und den Weg für Rückmeldungen der Behörden (Bundesbank, BaFin und EIOPA wenden sich bei Rückfragen direkt an die Unternehmen) dar. Dieser „single point of entry“ soll den berichtspflichtigen Unternehmen die Lieferung der Daten so einfach wie möglich machen. Groß erläutert ebenfalls, wer berichtspflichtig ist und wie die Vorlagefristen sind.

 

Groß weist die EbAV-Vertreter darauf hin, wo sie sich auf den Internetseiten der BaFin, der Bundesbank und der EIOPA regelmäßig über neue Entwicklungen informieren sollten, sowie auf die seinerzeitige Konsultation (4. bis 16. September 2019) der Allgemeinverfügung.

 

Im Anschluss an ihren Vortrag stellt sich Groß der Kritik der EbAV, die zwar begrüßen, dass es einen „single point of entry“ für die Datenlieferung gibt, es aber wenig hilfreich finden, dass EbAV drei verschiedene Websiten (BaFin, EIOPA, Bundesbank) im Blick haben sollten, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Dieser Teil schließt die „aktuelle Stunde“, die aufgrund der Fülle der Themen für anderthalb Stunden angesetzt war.

 

In Zukunft: viel zu tun

 

Insgesamt gesehen stehen EbAV aktuell vor einer Fülle von Aufgaben, die sie zusätzlich zu den Herausforderungen bewältigen müssen, die die anhaltende Niedrigzinsphase stellt. Und es spricht viel dafür, dass auch im nächsten Jahr die Themen auf unserer Tagung „Aufsichtsrecht für EbAV“ zahlreich sein werden.

 

 

 

Cornelia Schmid betreut bei der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung aba die Fachvereinigungen Pensionskasse und Pensionsfonds, den Fachausschuss Kapitalanlage und Regulatorik, die Europaarbeit sowie den Bereich Statistik.

 

 

 

 

Verena Menne betreut bei der aba ebenfalls die Europa-Arbeit sowie die OECD-Arbeit im Bereich Private Pensions.

 

 

Von Ihnen sind (in unterschiedlicher Mit-Autorenschaft) zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:

 

 

 

Umfangreiches EU-Meldewesen für EbAV:

Zu viel für die EIOPA-Verordnung!

von Dr. Cornelia Schmid und Dr. Roberto Cruccolini, Berlin; München, 24. Oktober 2017

 

EZB-Meldewesen für Altersvorsorgeeinrichtungen:

Verordnung veröffentlicht, Meldebeginn verschoben

von Dr. Roberto Cruccolini und Dr. Cornelia Schmid, München; Berlin, 6. März 2018

 

aba-Fachtagung „Aufsichtsrecht:

Was 2019 wichtig wird…

von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 30. Oktober 2018

 

Anforderungen der Offenlegungsverordnung für EbAV (I):

Q and some A“

von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 12. August 2019

 

Anforderungen der Offenlegungsverordnung für EbAV (II):

Some more Q and A“

von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 13. August 2019

 

EbAV-Aufsichtsrechttagung der aba in Bonn:

Nachhaltigkeit, Informationsanforderungen, aktuelle anderthalb Stunden und mehr…

von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Bonn; Berlin, 23. Oktober 2019

 

Sustainable Finance – Überblick über den aktuellen EU-Stand:

Löwenanteil geschafft?

von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 14. Januar 2020

 

aba-Aufsichtsrechtstagung (I):

Vom Sechsklang der Hoffnung …

von Dr. Cornelia Schmid und Verena Menne, Berlin, 9. Dezember 2020

 

aba-Aufsichtsrechtstagung (II):

Eine To-Do-Liste nicht nur für EbAV …

von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 11. Dezember 2020

 

ESG Offenlegung – proportional, wesentlich, rechtssicher und mit verfügbaren Daten:

Mehr Zeit für Wesentliches

von Verena Menne Dr. Cornelia Schmid und Dr. Roberto Cruccolini, Berlin; München, 15. Dezember 2020

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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