Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

bAV-Prax Advertorial:

Nachhaltiges Investieren in festverzinsliche Wertpapiere

Einfluss auf nachhaltige Investitionen war bisher im Wesentlichen Eigenkapitalanlegern vorbehalten. Aber die zunehmende Relevanz von ESG-Risiken und der Einfluss von Anleiheinvestoren auf Emittenten sind inzwischen allgemein anerkannt – und das nicht nur aus Reputationsgründen für die Kreditgeber. Olaf John berichtet.

 

 

Olaf John, Insight Investment.

Fixed-Income-Anleger haben Zugang zu Impact Bonds, die das geliehene Geld explizit für ökologische oder soziale Themen einsetzen. Diese Bonds sind für europäische Investoren von wachsendem Interesse, da der EU-Standard für grüne Anleihen weiterentwickelt wird. Erst kürzlich wurde die Konsultation zu den Empfehlungen der Technical Expert Group für den neuen Green Bond Standard abgeschlossen.

 

Impact Bonds können gezielt Möglichkeiten bieten, Nachhaltigkeit zu fördern, und gleichzeitig helfen, finanzielle Ziele zu erreichen. Wie bei jeder Anlage in festverzinsliche Wertpapiere, erfordert die Investition in Impact Bonds eine sorgfältige und umfassende Kreditanalyse. Fachkenntnisse können den Anlegern helfen, die sich daraus ergebenden Chancen bestmöglich zu nutzen.

 

Was ist ein Impact Bond?

 

Impact Bonds finanzieren ökologische oder soziale Themen, wie z.B. Windparks. Das Marktwachstum ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. 2018 verlangsamte sich das Wachstum jedoch, wobei die Emission aller USD Impact Bonds im Jahresverlauf 166,3 Mrd. USD betrug, was nur leicht über dem Niveau von 166,1 Mrd. USD im Jahr 2017 lag (siehe Abbildung). Dieser Aufwärtstrend scheint aktuell jedoch zu stagnieren.

 

 

Quelle: Bloomberg und Insight. Status 31. Dezember 2018 Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Aus Insights Sicht gibt es mehrere mögliche Gründe für die Verlangsamung dieses Wachstums. Die allgemeine Marktschwäche und die vorsichtigere Stimmung der Anleger zum Jahresende 2018 dürften die Emission von Impact Bonds – wie bei konventionellen Anleihen – begrenzt haben. Unsicherheit über die Auswirkungen der „Grünen Taxonomie“ der Europäischen Kommission (Teil der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Verordnung zur Schaffung eines nachhaltigeren Finanzmarktes) führen aktuell möglicherweise zu einem begrenzten Angebot an Impact Bonds. Viele Unternehmen mit führenden Nachhaltigkeitsprogrammen haben bereits Impact Bonds emittiert und setzen nun das aufgenommene Fremdkapital in entsprechende Projekte um, so dass der Pool potenzieller Emittenten geschrumpft ist.

 

Sind Impact-Bond-Portfolios zukunftsfähig?

 

Die Größe des Impact-Bond-Marktes ist beträchtlich. Aber für Investoren, die ein spezielles Portfolio aufbauen wollen, ist er kleiner, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Um in breite Benchmarks für festverzinsliche Wertpapiere aufgenommen zu werden, muss eine Anleihe ein Volumen von mindestens 300 Mio. USD (oder den Gegenwert in anderer Währung) aufweisen.

 

Im Jahr 2018 wurden 97 Impact Bonds dieser Größenordnung ausgegeben, von denen 89 von Emittenten aus dem Staats-, dem Finanz- oder dem Versorgersektor stammten und die sich auf ein Gesamtemissionsvolumen von 90 Mrd. USD summierten. Die meisten davon waren sogenannte „grüne Anleihen“. Die relativ geringe Anzahl von Benchmark-Emissionen bedeutet, dass für festverzinsliche Investoren die Möglichkeiten, gezielt in Impact-Strategien zu investieren, begrenzt blieben und sich nur auf einige wenige Sektoren konzentrierten.

 

Angesichts der relativ geringen Anzahl von Impact Bonds sollten Anleger, die ein Portfolio von Impact Bonds aufbauen wollen, klare Vorgaben und qualifizierte Analysen nutzen, um sicherzustellen, dass sie wirklich in geeignete Vermögenswerte investieren.

 

Insights Impact-Bond-Analyse

 

Um die Erwartungen an eine Impact-Bond-Anlage zu prüfen, hat Insight eine spezielle Analyse für nachhaltige Bonds etabliert. Zusätzlich zu unseren Standardanlageprozessen, die Finanzkennzahlen und ESG-Risikoanalysen beinhalten, analysiert Insight Impact Bonds in Hinblick darauf, ob die angegebenen Ziele Insights Mindestanforderungen für nachhaltige Emissionen entsprechen. Ein Ampelsystem weist den Impact Bonds entsprechend ein grünes, ein gelbes oder ein rotes Ampellicht zu.

 

Im Jahr 2018 hat Insight 39 Anbieter von Impact Bonds analysiert. Nur 16 Anbieter erhielten ein grünes, 22 ein gelbes und ein einziger ein rotes Licht. Die Ergebnisse waren insofern überraschend, als dass weniger als die Hälfte der im Jahr 2018 emittierten Impact Bonds Insights Mindestanforderungen an Nachhaltigkeit entsprachen. Dies zeigt auch, wie wichtig es ist, einen anerkannten Standard zu entwickeln, der gewissen Mindestanforderungen genügt.

 

Eine wachsende Chance

 

Impact Bonds bieten Anlegern von Anleihen attraktive Möglichkeiten, nachhaltigen Einfluss auf die Gesellschaft oder die Umwelt zu nehmen. Insight ist der Meinung, dass Anleger Impact Bonds wie jedes andere festverzinsliche Instrument behandeln sollten, d.h. diese nach ihren finanziellen und nicht-finanziellen Risiken zu analysieren und zusätzlich gewissenhaft auf die Erfüllbarkeit der Nachhaltigkeitsziele zu achten.

 

Trotz des starken Wachstums bleibt der investierbare Markt in Impact Bonds im Vergleich zu den traditionellen Aktien- und Anleihemärkten sehr überschaubar. Aber mit steigender Nachfrage und besser etablierten Rahmenbedingungen können Impact-Bond-Strategien eine immer wichtigere Rolle an den Märkten spielen. Hierbei ist ein noch zu schaffender anerkannter Standard in Zukunft notwendig. Bis dahin ist es für institutionelle Anleger und ihre Vermögensverwalter umso wichtiger, Green und Impact Bonds umfassend dahingehend zu bewerten, wie gut diese ihre finanziellen und nicht finanziellen Ziele unterstützen können.

 

Olaf John ist Head of Business Development, Europe, der Insight Investment in Frankfurt.

 

Von ihm und anderen Autorinnen und Autoren der Insight Investment erschienen zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV:

 

Corporates zwischen DBO-Entlastung, Rekord-Ausfinanzierung und Liability Hedging:
Kopf oder Zahl?
von Wolfgang Murmann, 16. November 2023

Der Umgang mit der Polykrise:
Go global or stay home
von Frank Diesterhöft und Alexander Kleinkauf, 12. Juli 2023

Nutzt die Zeit:
Das Comeback liquider Fixed Income Investments
von Frank Diesterhöft und Alexander Kleinkauf, 21. September 2022

Zwischen sinkenden Asset-Preisen und Liability-Gewinnen:
Should I hedge or should I go?
von Wolfgang Murmann, 22. Juni 2022

Die asynchrone wirtschaftliche Erholung
und ihre Chancen
von Gareth Colesmith, 30. November 2021

Fallen Angels:
The better High Yield
von Frank Diesterhöft, 29. September 2021

Ein Plädoyer:
Für verantwortliches Investieren bei festverzinslichen Anlagen!
Von Gottfried Hörich, 1. Juni 2021

De-Risiking im Niedrigzinsumfeld:
Adaptive Liability Hedging
von Wolfgang Murmann, Frankfurt am Main, 27. Oktober 2020

Governance ist mehr als nur ein Wort
von Frank Diesterhöft, Frankfurt am Main, 26. August 2020

Pensionsrisiken aus der Stakeholder-Perspektive
von Wolfgang Murmann, Frankfurt am Main, 8. Juli 2020.

Fünf gute Gründe für Emerging Markets Corporate Debt
von Sabrina Jacobs, Frankfurt am Main; London, 11. Dezember 2019

Wohin mit dem Geld?
von Frank Diesterhöft, Frankfurt am Main, 25. September 2019

Nachhaltiges Investieren in festverzinsliche Wertpapiere
von Olaf John, Frankfurt am Main, 16. Mai 2019

ESG-Momentum oder … wie nachhaltig sind eigentlich Staaten?
von Frank Diesterhöft und Olaf John, Frankfurt am Main, 7. November 2018

Aktienrenditen mit reduziertem Downside – Aber wie?
von Olaf John, London, 6. September 2018

Klimabezogene Risiken bei Anleihe-Emittenten
von Olaf John, London, 12. Juni 2018

Absolute Return mit Private Debt?!
von Olaf John, London, 4. April 2017

Investment Grade Private Debt:
Ein Muss für alle Pensionseinrichtungen?
von Wolfgang Murmann, London, 21. Dezember 2016

Effiziente Anleihenallokation im Negativzinsumfeld
von Olaf John, London, 24. August 2016

Mögliche Zinswende:
Das Ende von LDI?
von Wolfgang Murmann, London, 23. Februar 2016

Collateral Pool: Verschuldung, Verzerrung
– und Navigieren in den Kreditmärkten.
von Olaf John, London, 16. Dezember 2015

Bericht aus London: Pensions, Freedom und Lamborghinis.
von Olaf John, London, 15. Oktober 2015

LDI als Alternative zum Prinzip Hoffnung.
von Wolfgang Murmann, London, 20. Mai 2015

Globales Farmland als Anlageklasse.
von Olaf John, London, 14. September 2014

Ist der Longevity Swap die bessere Versicherung?
von Wolfgang Murmann, London, 4. Juni 2014

CRE-Darlehen als Anlageklasse:
Renditeaufschlag. Illiquiditätsprämie. Geringe Korrelation.
von Olaf John, London, 12. Februar 2014

Die drei Trugschlüsse über LDI-Strategien.
von Olaf John, London, 11. November 2013

 

 

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt:

Olaf John

Head of Business Development, Europe

Insight Investment

Email: Olaf.John@InsightInvestment.com

Switchboard: +49 69 12014-2650

MesseTurm

Friedrich-Ebert-Anlage 49

60327 Frankfurt am MainMesseTurm

www.insightinvestment.com/de/

 

Frank Diesterhöft

Head of Fixed Income Sales, Germany

Insight Investment

Email: frank.diesterhoeft@InsightInvestment.com

Switchboard: +49 69 12014-2650

MesseTurm

Friedrich-Ebert-Anlage 49

60327 Frankfurt am MainMesseTurm

www.insightinvestment.com/de/

 

 

WICHTIGE INFORMATIONEN:

Disclaimer:

Alle Inhalte auf LEITERbAV, und damit auch der vorliegende, einschließlich der über Links gelieferten Inhalte, richten sich an bAV-Verantwortliche in Industrie, Politik, Behörden und bei Verbänden sowie an bAV-Berater und bAV-Dienstleister und damit nur an institutionelle Marktteilnehmer. Die Inhalte und die Werbeinhalte einschließlich der von Gastautoren gelieferten Inhalte und einschließlich der über Links gelieferten Inhalte sind weder in Deutschland noch außerhalb Deutschlands als Kauf- oder Verkaufsangebot irgendeiner Art oder als Werbung für ein solches Angebot (bspw. von Fondsanteilen, Wertpapieren oder zur Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen) zu betrachten und stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung, oder ein Angebot hierzu dar. LEITERbAV (PB), Herausgeber und Redaktion sowie Gastautoren übernehmen keinerlei Garantie, Gewährleistung oder Haftung für Korrektheit, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte gleich welcher Art. Dasselbe gilt für die Verwendung dieses Artikels oder dessen Inhalt. Auch jegliche Haftung für etwaige IT-Schäden, Vermögensschäden oder sonstige Schäden, die aus der Nutzung dieser Inhalte, beispielsweise zu Anlageentscheidungen (handeln oder nicht handeln), resultieren könnten, ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn LEITERbAV (PB) oder Gastautoren in diesem Werk auf Werke oder Webseiten Dritter verweisen. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder und sind subjektiver Natur. Es handelt sich dabei nur um aktuelle Einschätzungen, die sich ohne vorherige Ankündigung ändern können. Die Texte sind damit vor allem für jegliche Form des Vertriebs, der Beratung oder der Finanzdienstleistung nicht vorgesehen. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Prognosen basieren auf Annahmen, Schätzungen, Ansichten und hypothetischen Modellen oder Analysen, die sich als nicht zutreffend oder nicht korrekt herausstellen können. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. LEITERbAV und seine gesamten Inhalte und Werbeinhalte und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlicht werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb von LEITERbAV in den USA sowie dessen Übermittlung an oder für Rechnung von US-Personen oder an in den USA ansässige Personen sind untersagt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.

© 2019 Pascal Bazzazi – LEITERbAV. Die hier veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch nicht auszugsweise, auch nicht in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Pascal Bazzazi.

 

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.