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Das Parkett in Bewegung (LX):

Nachfolge in Erfurt

Zur Jahresmitte war derjenige unter Deutschlands höchsten Arbeitsrichtern in den Ruhestand getreten, der für die deutsche bAV in den vergangen Jahren maßgebliche Weichen gestellt hatte: Bertram Zwanziger. Sein Amt wurde bis dato kommissarisch geführt, doch nun ist seineNachfolgerin im Dritten Senat ernannt.

 

Binnen kürzester Zeit nach der jüngsten HR-Berichterstattung auf LEITERbAV gibt es neuerlich Bewegung auf dem Parkett.

 

Kurzer Rückblick: Am 1. Juli war der Vorsitzende Richter des Dritten Senats am Bundesarbeitsgericht, Bertram Zwanziger, in den Ruhestand getreten. Seitdem führte den Vorsitz des Dritten Senats wie üblich der Vorsitzende des Zehnten kommissarisch.

 

Stephanie Rachor, BAG. Foto: BAG.

Nun haben Erfurt und Berlin die Nachfolge geregelt: Der Bundespräsident hat die Richterin am BAG,Stephanie Rachor, am Freitag zur Vorsitzenden Richterin am BAG ernannt.

 

Rachor, geboren 1966 in Minden, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 1993 in Berlin ab und trat danach in den Dienst der dortigen Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Von 1997 bis 1999 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Jahr 2000 wechselte sie in den Justizdienst des Landes Hessen und war dort zunächst am ArbG Frankfurt am Main tätig. Von 2006 bis 2008 war Rachor als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das BAG abgeordnet. Ab März 2009 war sie Vorsitzende Richterin am LAG Hessen.

 

Am 1. August 2010 wurde Rachor dann zur Richterin am BAG ernannt. Sie gehörte seitdem, zuletzt als stellv. Vorsitzende, dem Zweiten Senat an, der v.a. für das Kündigungsschutzrecht zuständig ist. Außerdem übt sie das Amt der Pressesprecherin des BAG aus.

 

Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts. Foto: BAG.

 

Die Ernennungsurkunde hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner bereits in Erfurt ausgehändigt.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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