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IORPs und Cross-Border im europäischen Binnenmarkt (III):

Much Ado About Little

 

Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat Anfang Juli wie im Vorjahr einen Bericht zur Entwicklung der grenzüberschreitenden bAV im Europäischen Wirtschaftsraum veröffentlicht. Grundlegende Details hat Leiter-bAV.de bereits berichtet. Doch schlussendlich beschäftigt sich der Bericht auch mit seinem namensgebenden Thema: Cross-Border.

 

Fast vergessen: Neben grundlegenden Größenordnungen der europäischen bAV und aufschlussreichen Daten und Fakten zum Artikel-4-Geschäft der europäischen Versicherer versucht der EIOPA-Bericht, auch der Entwicklung der europäischen Cross-Border-bAV auf den Fersen zu bleiben. Kein allzu ambitioniertes Unterfangen, ist doch die Dynamik der Veränderungen nach wie vor marginal und die Fakten schnell erzählt:

 

Anders als bisher unterscheidet EIOPA nun zwischen aktiven Cross-Border-IORPs und solchen, die bisher nur zugelassen sind. Ergebnis:

 

Statt neun nur noch acht Home States, da Zypern als Sitzstaat weggefallen ist. 86 statt wie bisher 82 zugelassene Cross-Border-IORPs (acht Zu- und vier Abgänge), davon 75 aktiv. Diese operieren unter den Regularien von 17 Host States. Keine Einheit nach Artikel 4 operiert grenzüberschreitend.

 

Deutschland ist Home State von drei IORPs (deren Host States sind Luxemburg und Österreich) und Host State von achten; diese sitzen in Österreich (1), Liechtenstein (3), Luxemburg (1) und Großbritannien (3), also in vier Mitgliedsstaaten.

 

Großbritannien ist Home State für 29 und Host für 27 IORPs. Bei Irland sind es deren 25 (Home) respektive 22 (Host). Die Thematik bleibt also weiter vornehmlich auf diese beiden Staaten beschränkt.

 

Home und Host States von IORPs im EWR 2014. Grafik: Eiopa
Home und Host States von IORPs im EWR 2014.
Grafik: Eiopa

 

 

Die Förderung eines grenzüberschreitenden betrieblichen Pensionswesens war bekanntlich eines der erklärten Ziele der Europäischen Kommission im Zuge der Entwicklung der neuen Pensionsfondsrichtlinie. Doch die Antwort auf die Henne-Ei-Frage, ob etwaige Binnenmarktbeschränkungen für die geringe Anzahl grenzüberschreitender IORPs verantwortlich sind oder aber eben die geringe Anzahl darauf hindeutet, dass schlicht kaum Bedarf hierfür existiert, bleibt weiter völlig unklar. Im europäischen Lebens-, Geschäfts- und Berufsalltag scheint es aber keinerlei Anzeichen für einen virulenten Mangel an Cross-Border-IORPs zu geben.

 

Der Bericht „2014 Report on Cross Border IORP Market Developments“ der EIOPA findet sich hier.

 

Die Berichterstattung auf Leiter-bAV.de zu dem Cross-Border-Bericht der EIOPA vom Sommer 2013 findet sich hier.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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