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Aon-Whitepaper:

Mehr Eigenbeteiligung …

… mehr Wertschätzung der bAV. Und weniger Hürden … mehr bAV: Ein Consultant empfiehlt, Eigenbeteiligung zur Mitarbeitermotivation nutzen. Sein Whitepaper bestätigt im Wesentlichen Erkenntnisse aus Studien vergangener Jahre. Und auch die tendentiell pessimistischen Schlussfolgerungen, zumindest die, welche LEITERbAV aus der Lage ableitet, bleiben konstant.

 

 

Es sind offenbar nicht finanzielle Gründe, die Mitarbeiter davon abschrecken, sich an ihrer bAV zu beteiligen. Im Gegenteil: Eigene Beiträge erhöhen die Wertschätzung der bAV. Dies ist ein Ergebnis eines Whitepapers, das Aon jüngst zum Thema „bAV im Spagat zwischen frei gestaltbar und paternalistisch“ veröffentlicht hat.

 

Aus Sicht des Consultants darf die Komplexität, welche die Flexibilität der deutschen bAV mit sich bringt, die Entscheidung für eine Eigenbeteiligung nicht behindern.

 

Bleibt die Frage: Warum beteiligen sich Arbeitnehmer nicht stärker an der bAV?

 

 

Viele fühlen sich überfordert, zwischen den Optionen richtig zu entscheiden, vor allem, wenn man die positiven Wirkungen erst in ferner Zukunft spürt. Da sticht selbst das attraktivste Angebot nicht.“

 

 

Laut Aon-Studien würde eine große Mehrheit (69 Prozent) der Arbeitnehmer bAV-Angebote nutzen, wenn der Arbeitgeber sich beteiligt bzw. ein gutes Angebot macht. 83,7 Prozent würden heute auf Konsum verzichten, um fürs Alter vorzusorgen. Sagen sie.

 

Denn tatsächlich waren es 2018 nur etwas mehr als 56,4 Prozent der Arbeitnehmer, die bereits eigene Beiträge in die bAV investierten. Carsten Hölscher, Partner bei Aon Retirement Solutions und Autor des Whitepapers, erläutert: „Für Arbeitnehmer ist das Thema bAV nach wie vor zu kompliziert. Viele fühlen sich überfordert, zwischen den verschiedenen Optionen richtig zu entscheiden, vor allem, wenn man die positiven Auswirkungen erst in ferner Zukunft spürt. Da sticht selbst das attraktivste Angebot nicht.“ Aon-Studien zufolge empfinden 61 Prozent der Arbeitnehmer das Thema bAV zufolge als „komplex“ bzw. „sehr komplex“.

 

Carsten Hoelscher, Aon.

Bereits bestehende Ansätze, Arbeitnehmer an der bAV zum Beispiel über finanzielle Anreize zu beteiligen, greifen offenbar nicht genug. Hölscher: „Wir brauchen einfache, flexiblere bAV-Lösungen, die zweierlei schaffen: den Arbeitnehmern die Entscheidung zur Eigenbeteiligung abnehmen und gleichzeitig Raum für persönliche Gestaltung lassen. Zum Beispiel mit vorkonfigurierten Standards, die auch individuelle Lebens- und Karriereverläufe berücksichtigen. Dies würde die Beteiligungsquoten erhöhen.“

 

In diesem Sinn können flexiblere und einfache Angebote des Arbeitgebers dazu beitragen, Mitarbeiter zu motivieren, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. „Dies wird bewirken,“ so Hölscher, „dass die Attraktivität der bAV steigt – und im selben Zug auch die des Arbeitgebers.“

 

Quelle: Aon. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

 

Die Kontinuität der Lage

 

Die jüngsten Erkenntnisse des Whitepapers fügen sich ein in eine ganze Reihe von Studien aus den Jahren 2018 und 2019, die sich dem typischen bAV-Komplex AG-AN-EU-Matching widmeten (übrigens konnte der GDV bezüglich des Förderbeitrages bei Matching jüngst eine BMF-Klarstellung erreichen, berichtet hier die Versicherungswirtschaft-heute).

 

Vor gut zwei Jahren untersuchte Willis Towers Watson unter anderem die Bereitschaft der Arbeitgeber, Matching-Strukturen gestalten.

 

Ebenfalls im Frühjahr 2018 ermittelte Aon, dass Arbeitgeber auch in kleinsten Firmen generell bereit sind, die bAV ihrer Mitarbeiter anlässlich verbesserter Rahmenbedingungen durch das BRSG zu unterstützen. Nur bei den Kleinstbetrieben bis zu zehn Mitarbeitern konnte seinerzeit mehr als ein Viertel (26,1 %) „Totalverweigerer” festgestellt werden. Deren Anteil schrumpfte bei den Firmen zwischen 51 und 250 Mitarbeitern auf gerade noch 4,3 Prozent.

 

Für Mitarbeiter in Großunternehmen mit mehr als 10.000 Beschäftigten stellte Aon seinerzeit fest, dass in erster Linie zu geringes Einkommen (19% der Befragten) und erst dann zu viel Komplexität (14%) die Arbeitnehmer abhalten, eigene Beiträge in bAV zu investieren. Immerhin: Weit über die Hälfte der Arbeitnehmer leistet Eigenbeiträge für ihre bAV, ergab die damalige Umfrage. Und auch damals: 84 Prozent der Arbeitnehmer sind bereit, zugunsten einer Altersversorgung auf Konsum zu verzichten.

 

Fast zeitgleich analysierten WTW und Fidelity die Versorgungslücken der deutschen Arbeitnehmer, und die Ergebnisse waren eher desillusionierend. Positiv gesehen könnte man von Luft nach oben sprechen. Beispielsweise kam die WTW-Untersuchung damals zu dem Ergebnis, dass das Versorgungsniveau der arbeitgeberfinanzierten bAV im Median sagenhafte 4,4 bis 4,8% des letzten Grundgehalts beträgt – damit kann die arbeitgeberfinanzierte bAV allein nicht einmal den bloßen Rückgang der gesetzlichen Rente kompensieren.

 

Das harmoniert mit einer Lurse-Studie vom Mai 2019. Diese brachte nicht nur an den Tag, dass die beitragsorientierte- die Leistungszusage – bei sinkender zugesagter Verzinsung und stärkerer Kapitalmarktorientierung – praktisch durchgängig abgelöst hat, sondern auch, dass eine Startrente, die sich ausschließlich aus den arbeitgeberfinanzierten Beiträgen ergibt, heute zwischen vier und sechs Prozent des letzten Bruttoeinkommens erreicht. Noch um die Jahrtausendwende, so rief Lurse seinerzeit in Erinnerung, waren in manchen Branchen Versorgungswerke verbreitet, in denen Mitarbeiter eine Betriebsrente von bis zu 40 Prozent ihres letzten Einkommens erreichen konnten.

 

Entsprechend stellt auch Lurse fest, dass die Eigenbeteiligung der Mitarbeiter immer wichtiger wird und derartige Versorgungen ihre Attraktivität daraus gewinnen, dass sie eine Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer vorsehen, die automatisch einen Zuschuss des Arbeitgebers nach sich zieht.

 

Fidelity stellte außerdem fest, dass die Deutschen mehrheitlich ein Opting-Out-Modell in der bAV befürworten. Zwei Drittel der Berufstätigen, genau genommen 64 Prozent, fanden Mitte 2018 diesen Vorschlag gut.

 

Ende 2019 ermittelte Fidelity dann 57 Prozent der 20- bis 34-Jährigen, die sich wünschen, ihr Arbeitgeber möge automatisch einen Teil ihres Gehalts in eine bAV investieren. 58% gaben darüber hinaus an, die Altersvorsorge sei zu kompliziert, um sie allein zu erledigen, 38% meinten, der Arbeitgeber solle alle Informationen zur Ruhestandsplanung leicht zugänglich machen.

 

Tröstlich zur Komplexität: Die bAV ist hier nicht allein. Es ist die Gesetzliche, die unter dem Gesichtspunkt der Komplexität bei den Menschen am schlechtesten wegkommt: Sie war für die meisten Teilnehmer (66,7%) einer Aon-Studie von Ende 2019 am wenigsten zu durchblicken. Es folgte – wenn auch mit kleinem Abstand – die private Vorsorge, dann erst die bAV.

 

Aber auch damals das gleiche Bild: Vor allem jüngere Arbeitnehmer wünschen von ihrem Arbeitgeber mehr Unterstützung bei ihrer finanziellen Absicherung. Über zwei Drittel (71,8%) im Alter zwischen 18 und 29 gaben diese Erwartung an, zwischen 29 und 39 waren es immer noch 65,4%. Und mit steigendem Einkommen nimmt dieser Wunsch offenbar eher noch zu.

 

Passend dazu fand WTW Ende 2019 heraus, dass zwar in 88 Prozent der Unternehmen Regelungen für die Entgeltumwandlung etabliert sind und weitere acht Prozent entsprechende Vorschläge ihrer Mitarbeiter übernehmen. Doch lediglich in einem Drittel der Unternehmen nehmen mehr als die Hälfte der Beschäftigten dieses Angebot wahr. Ermittelte Gründe: Mitarbeiter kennen ihren Versorgungsbedarf nicht; dann nicht genügend freies Einkommen und schließlich verstünden sie die Angebote nicht oder seien grundsätzlich skeptisch gegenüber Versicherungsangeboten.

 

Angesichts all dessen ist es auch kein Wunder, dass eine Untersuchung der Lurse in diesem Frühjahr sich der Frage annahm, inwiefern Arbeitnehmer auf kreative Zusatzleistungen ansprechen und Arbeitgeber künftig zur Mitarbeiterbindung andere Formen der Wertschätzung anwenden könnten als die bAV. Der Consultant fand einen bunten Blumenstrauß an kreativen Benefits, mit denen Unternehmen Mitarbeiter gewinnen und halten – ganz ohne die zugehörige Risiken und Regulierung, die man von der bAV kennt.

 

Fazit von LEITERbAV

 

teils gerafft wiederholt und synthetisiert aus den seinerzeitigen, aber weiterhin gültigen Schlussfolgerungen angesichts der angeführten Studien, teils mit Neuem ergänzt:

 

Zunächst einmal sind Umfragen Umfragen; Studien sind Studien; und grau, treuer Freund, ist alle Theorie, mag man einwerfen. Doch so viel anders grün dürfte des Lebens goldner Baum hier nun auch wieder nicht sein. Die im Wesentlichen kontinuierlich übereinstimmenden Resultate sprechen jedenfalls eine klare Sprache.

 

Das Aon-Whitepaper ist auch nicht das erste, das zu den hier ermittelten Quintessenzen kommt, und es wird nicht das letzte sein.

 

 

Auch Arbeitnehmer sind erwachsene, souveräne Bürger, denen man ein gewisses Engagement für ihre eigene Altersversorgung zumuten können sollte.“

 

 

Wenn dem aber so ist, dass die Arbeitnehmer eigentlich sparbereit sind, aber vor der Komplexität kapitulieren und außerdem automatisch enrolled werden wollen: Vielleicht sollten Politik, Gewerkschaften, Arbeitgeber und Verbände künftig (noch) pragmatischer an die Sache bAV rangehen. Das heißt: Nicht lange reden, auch nicht zu lange mit denen, die es angeht, die sich aber eigentlich gar nicht so recht dafür interessieren. Sondern einfach machen!

 

Man darf aber auch betonen, dass ein Arbeitgeber in erster Linie ein Arbeitgeber ist (mit seinen ganz eigenen Nöten, Zwängen und Herausforderungen) und – mit Verlaub – kein Kindermädchen. Und auch Arbeitnehmer sind erwachsene, souveräne Bürger, denen man ein gewisses Engagement für ihre eigene Altersversorgung zumuten können sollte. Auch hier gilt der Karl-Schillersche Satz von den Pferden und den Tränken.

 

Die Umfragen zeigen doch im Gleichschritt, dass auch im 21. Jahrhundert viele Arbeitgeber in Deutschland völlig abseits ihres (meist nicht einfachen) Kerngeschäftes und trotz wirklich nicht unkomplexer bAV-Gemengelage weiterhin bereit sind, sich mit Versorgungsordnungen, Beratungs- und Vertriebsaufwand, VM-Gutachten, Aktuaren, unklarer Rechtssprechung, 6a, 253, IAS 19, Bilanzberührung, Doppelverbeitragung, Planvermögen, unsteten Kapitalmärkten, Performance-Risiken, Niedrigzins, Anpassungsprüfungs- und Nachschusspflichten, Versorgungsausgleich, 15%-Zuschuss, PSV, ESG-Regulierung, BaFin, EIOPA, Erfurt, EuGH etc. pp auseinanderzusetzen, um ihren Arbeitnehmern eine Zusatzversorgung zu ermöglichen. Und dafür auch noch bezahlen.

 

Und dem Parkett – namentlich EbAV, Versicherern, Beratern, Administratoren und Digitalisierern muss man wohl anerkennend zugute halten, dass sie erhebliches leisten, die Komplexität von Arbeitnehmern und auch -gebern bestmöglich fernzuhalten, ohne dabei die Flexibilität einzuschränken. Von der Politik kann man das leider nicht sagen (s.u.).

 

Andererseits muss man die Arbeitnehmer, die sich mit der Vorsorge zurückhalten, auch verstehen – zumindest diejenigen, die sich über die Sache überhaupt Gedanken gemacht haben. Es sei hier erneut wiederholt: Erstens sind die Fördertatbestände in der deutschen bAV überschaubar. Und zweitens gilt angesichts von anhaltender, Exit-loser Währungszerstörung durch die Politik und folgerichtig zunehmend taumelnder EbAV: Jeder Arbeitnehmer, der es bevorzugt, von seinem Gehalt im Heute zu leben als im Überüberübermorgen auf eine Rente in welcher Währung und von welcher Einrichtung auch immer zu hoffen und stattdessen angesichts der demographischen Zwänge und der gegenwärtigen politischen Trends eine ohnehin in einigen Jahrzehnten kommende Art einer „Deutschen Einheitsrente“ auf der Rechnung hat, verhält sich – und das ist einer der bitteren Teile der Wahrheit – nicht irrational.

 

Hemmend wirkt auch das Bewusstsein hierzulande, dass selbst in Zeiten des von Amts wegen vermutlich auf ewig manifestierten Nullzinses jede noch so „zusätzliche Zusatzrente“ mit Garantien versehen sein muss. Eine klare Einsicht, eine klare Akzeptanz, besser noch der klare Anspruch der Menschen – wo auch immer dies herkommen mag – dass im Mix zwischen gesetzlicher Umlage und kapitalgedeckter Zusatzrenten letztere in diesen Jahren optimalerweise zu 100% in Real Assets investiert sind und demzufolge nach oben und unten erheblichen Schwankungen unterliegen, würde sichtlich weiterhelfen – doch solange manch Politiker bei so etwas mit Unworten wie „Poker-Rente“ die Populismus-Keule schwingt, dürfte jeder Bewusstseinswandel schwierig werden.

 

Angesichts einer WTW-Studie – ebenfalls von Mitte 2018 – derzufolge Sicherheit, also eine risikofreie Anlage der bAV-Sparbeiträge, mit Abstand die wichtigste Anforderung an eine bAV darstellt (78 Prozent legten darauf damals den größten Wert), ist LEITERbAV nach wie vor zugleich erstaunt wie enttäuscht, dass nach einer Dekade praktischen Nullzinses, einhergehend mit sagenhaften Asset Inflations vor allem bei Aktien und Immobilien, für die Menschen in Deutschland bei ihrer Zusatzversorgung (und trotz der Basisversorgung durch die starke erste Säule) offenbar weiterhin Sicherheit vor Renditeorientierung geht. Volatilität – selbst in der Zusatzversorgung – ist für viele immer noch ein No-Go.

 

Dass die Kombination aus politisch manipuliertem Zins und hochvolatiler Asset Inflation einerseits und harten Garantien samt strengen Bedeckungsvorschriften andererseits die EbAV zu einer garantieorientierten Kapitalanlage zwingt, welche das Erreichen eben dieser Garantien zunehmend schwieriger macht, dürfte den allermeisten Betroffenen nach wie vor unklar sein.

 

 

…und schließlich eine Jugend, die von Tuten, Blasen und Vorsorge soviel Ahnung hat wie der HSV von der Champions League … da mache sich ein jeder sein eigenes Bild von der Zukunft.“

 

 

Und die Makro-Lage insgesamt? Ein Staat, der am Vorabend seines demographischen Zusammenbruchs sich in einer Währungsunion gemeinsam mit anderen (Pleite-)Staaten seit über einem Jahrzehnt hemmungslos aus der Notenpresse bedient (derzeit mit neuer, ungeahnter Dynamik), hierbei über keinerlei Exit-Strategie verfügt, dies damit vermutlich weitere Jahrzehnte tun muss und damit die Nachhaltigkeit und das Vertrauen in die Währung systematisch aushöhlt; eine alternde Industrienation mit überdehnten Sozialsystemen, die auch in wirtschaftlich guten Zeiten ihre grundlegenden Aufgaben bspw. in der Infrastruktur oder der Rentenpolitik kaum erfüllen kann; dann eine nationale und europäische Politik und Rechtssprechung, die entweder überambitioniert ist oder sich bei drängenden Fragen blutleer in Endlosschleifen dreht und die mittels falscher Regulierung auf dem besten Weg ist, jeden Arbeitgeber, der sich trotz Globalisierung und Kostendruck in der bAV für seine Mitarbeiter engagiert, nachhaltig abzuschrecken 1); und schließlich eine Jugend, die von Tuten, Blasen und Vorsorge soviel Ahnung hat wie der HSV von der Champions League … da mache sich ein jeder sein eigenes Bild von der Zukunft.

 

Mehr denn je gilt für die deutsche bAV im 21. Jahrhundert der alte, kassandrische Satz: Einfache Lösungen drängen sich nicht auf.

 

 

1) Als Beleg mag erneut folgendes kleines Gedankenexperiment genügen:

Man stelle sich vor, man habe eine Gruppe von fachfremden Arbeitgebern, die über den Ausbau oder die Ersteinführung einer bAV nachdenken, und man sei aus irgendwelchen Gründen in der Situation, sie hiervon abhalten zu wollen. Man gebe diesen Arbeitgebern einfach die insgesamt vier Beiträge von Cera bzw. Kovac / Herrmann zu lesen, die auf LEITERbAV zur technischen Umsetzung des 15-Prozent-AG-Zuschusses erschienen sind. Der Abschreckungs-Erfolg dürfte durchschlagend sein.

 

 

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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