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BaFin-Stresstest 2018:

Mehr Durchfaller – aber weniger auf der Intensivstation

LEITERbAV hatte es schon per Sondermeldung berichtet: Nach derzeitigem Stand haben elf Pensionskassen den aktuellen Stresstest der BaFin zum Jahresende 2018 nicht in allen Szenarien bestanden. Dabei handelt es sich ausschließlich um kleinere Kassen. Im Vorjahr waren neun Kassen durchgefallen. Die Aufsicht scheint jedenfalls zufrieden.

 

Exekutivdirektor Frank Grund …

Vorgestern in Frankfurt, turnusgemäße Jahrespressekonferenz der BaFin: Die alarmierenden Worte des Vorjahres, die es bis in die Schlagzeilen der Bild-Zeitung geschafft haben, sind diesmal ausgeblieben. In der Pressemitteilung der BaFin mit den Statements von Exekutivdirektor Frank Grund kamen die Stresstests der Pensionskassen nicht mit einem einzigen Wort vor – und dementsprechend hat anders als vor einem Jahr keine relevante Berichterstattung in den Massenmedien zu dem Thema stattgefunden.

 

Nun, gegeben hat es diese Stresstests natürlich sehr wohl, und im Vergleich zum vergangenen annus horribilis sind sogar zwei Kassen mehr durchgefallen, nämlich deren elf statt wie neun zum Jahresende 2017.

 

Nichtsdestotrotz scheint sich die Lage etwas entspannt zu haben. Frank Grund, gestern Redner auf der 81. aba-Jahrestagung (erste ausführliche Berichterstattung auf LbAV zu der Tagung folgt morgen), bekräftigte zwar nochmals seine grundsätzliche Aufforderung an Aktionäre und Trägerunternehmen, bei Bedarf ihre Kassen zu stützen. Gleichzeitig konnte er aber mitteilen, dass die Zahl der Pensionskassen unter „intensivierter BaFin-Aufsicht“ im Vergleich zum Sommer 2018 von 45 auf 31 zurückgegangen ist.

 

Mit Blick auf diese positive Entwicklung verteidigte Grund erneut die Entscheidung, auf der Pressekonferenz 2018 die Problematik in dieser Intensität öffentlich gemacht zu haben. Schließlich kann die Aufsicht Träger zu Nachschüssen drängen, nicht aber zwingen.

 

Gegenüber LEITERbAV erklärte die Anstalt außerdem, „die Ergebnisse des BaFin-Stresstests zeigen, dass der weit überwiegende Teil der Pensionskassen unter Aufsicht der BaFin auch in Stresssituationen eine ausreichende Risikotragfähigkeit aufweist.“ Man sehe nicht die Gefahr, dass in absehbarer Zeit Pensionskassen in größerem Umfang die Zusagen nicht mehr erfüllen können und so verstärkt Arbeitgeber hierzu herangezogen werden könnten. Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen zu Leistungskürzungen kommen könnte. Solche Fälle haben sich ja bereits 2018 abgezeichnet.

 

Übrigens gibt es keinen Automatismus zwischen Durchfallen und Intensivstation. Denn wie die Anstalt auf Nachfrage erläuterte, stehen die elf Pensionskassen, die den aktuellen BaFin-Stresstest nicht bestanden haben, nicht sämtlich unter intensivierter Aufsicht. Gleichwohl berücksichtigte die BaFin selbstverständlich die Erkenntnisse aus dem Stresstest bei ihrer Aufsichtstätigkeit.

 

Die Kerndaten des Pensionskassen-Stresstests

 

Gegenüber LEITERbAV gab die Anstalt weitere Einzelheiten zu dem jüngsten Stresstest bekannt:

 

Der BaFin-Stresstest für Pensionskassen simulierte auch dieses Mal mit Hilfe von vier Stress-Szenarien eine kurzfristige, adverse Kapitalmarktveränderung. Er umfasst ein Marktänderungsrisiko für Aktien, Renten (des Umlaufvermögens) und Immobilien sowie ein Bonitätsrisiko für Fixed Income.

 

Insgesamt haben 121 von 136 Pensionskassen unter Aufsicht der BaFin einen Stresstest vorgelegt. Die übrigen 15 Pensionskassen wurden von der Pflicht zur Vorlage des Stresstests befreit. Befreiungen von der Pflicht zur Vorlage spricht die BaFin normalerweise bei Kassen aus, bei denen die Risikotragfähigkeit aufgrund risikoarmer Kapitalanlagen ohnehin gegeben ist.

 

Wie erwähnt haben nach derzeitigem Stand elf Pensionskassen den aktuellen Stresstest nicht in allen Szenarien bestanden. Dabei handelt es sich ausschließlich um kleinere Kassen, die nicht zu den 30 größten Unternehmen der Branche gehören.

… und das gesamte BaFin-Direktorium auf der Pressekonferenz am 7. Mai in Frankfurt. Beide Fotos: BaFin.

Wie üblich teilte die BaFin nicht mit, um welche Kassen es sich handelt, wie schwerwiegend die Unterdeckungen sind, wieviele der Durchfaller reguliert bzw. dereguliert sind, für den Neuzugang offen oder geschlossen sind, keinen Arbeitgeber mehr als Trägerunternehmen haben und welche Maßnahmen die Aufsicht nun konkret ergreift.

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