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BVV im Gespräch (I):

Mehr als Flut und Boote

Das Jahr 2021 war für den BVV als eine der großen Kapitalsammelstellen Deutschlands ein Gutes. Doch was waren die Gründe dafür? Und wie geht es angesichts der derzeit auf allen Ebenen hochvolatilen Lage weiter? Nicht nur an den Märkten, sondern auf allen Feldern der bAV? Im Gespräch mit LEITERbAV teilen zwei Vorstände des BVV ihren Blick auf die Dinge. Teil I eines zweiteiligen Interviews.

 

Marco Herrmann, Frank Egermann, den Zahlen nach war 2021 ein gutes Jahr für den BVV, auch anlageseitig. Das Gesamtergebnis der Kapitalanlage hat zum Vorjahr um knapp 950 Mio. Euro zugelegt. Welches waren die wesentlichen Treiber der guten Entwicklung im Jahre Zwei nach Corona?

 

Frank Egermann, BVV.

Egermann: Zwei Faktoren waren maßgeblich: Zum einen haben die Rahmenbedingungen, allen voran die expansive Politik der Notenbanken, Rückenwind für nahezu alle Asset-Klassen geliefert. Hier galt das alte Motto „Die Flut hebt alle Boote“.

Zum anderen – und für uns weitaus wichtiger – haben wir die Früchte unserer Portfolioausrichtung ernten können. Vor allem illiquide Asset-Klassen, die inzwischen etwa ein Drittel des Portfolios ausmachen, haben einen hohen Ergebnisbeitrag erzielt.

 

Sie konnten sogar die Deckungsrückstellung außerordentlich in Höhe von etwa 800 Mio. Euro stärken bzw. den Rechnungszins im Alttarif und im Neutarif der Tarifgeneration 1998 von 3,50 auf 3,25% senken. Wo liegt nun der Rechnungszins der BVV PK insgesamt, und wollen Sie künftig noch weiter runterkommen?

 

Herrmann: Ohne Berücksichtigung von Biometrie- und Kostenergebnissen liegt der Rechnungszins über alle Tarife bei rund 3%. Vor dem Hintergrund des Niedrigzinsumfeldes der vergangenen Jahre – und wir sprechen seit 2007 über rund 15 Jahre, also praktisch japanische Verhältnisse, die bis dato undenkbar erschienen – sowie der aktuellen welt- und geopolitischen Ereignisse muss es auch weiterhin unser Ziel sein, die Finanzkraft und damit die Stabilität des BVV für alle Versorgungsberechtigten auf einem sehr hohen Niveau zu halten. Zu den Handlungsoptionen gehören daher zweifellos auch weitere Reservestärkungen, wenngleich Größenordnungen wie in 2021 nicht ohne Weiteres zu wiederholen sind.

 

Ganz allgemein: Wie ist es bisher im Jahre 2022 für den BVV gelaufen, und welchen kurzfristigen Ausblick haben Sie Stand heute?

 

Herrmann: Bezüglich des Einmalbeitragsgeschäfts in den BVV Pensionsfonds sind wir zufrieden. Bei den laufenden Beitragseinnahmen zeigen sich die Personalabbaumaßnahmen in der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche. Hiergegen müssen wir anarbeiten, beispielsweise mit neuen Produkten.

Bezüglich eines Sozialpartnermodells haben wir einen angebots- und umsetzungsfähigen Entwurf in der Schublade. Jetzt liegt es an den Tarifvertragsparteien.

Zudem haben wir den ersten Geburtstag unserer Beratungsgesellschaft betavo gefeiert. Mit der Gründung der betavo haben wir einen weiteren Schritt in Richtung Full-Service-Anbieter zurückgelegt. Und das war noch nicht der letzte Schritt.

 

 

 

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Inflationsrate von über 7% gerät die gesamte bAV unter Druck.“

 

 

 

 

 

Mit Blick auf die erfolgte Absenkung des HRZ auf 0,25%, der im Prinzip ja auch für regulierte Pensionskassen gilt: Welche Arten von Geschäft zeichnen Sie in Pensionskasse, Pensionsfonds und U-Kasse verstärkt, welche sind im Abnehmen begriffen?

 

Herrmann: In der Tat, wenngleich die Deckungsrückstellungsverordnung nicht für regulierte Pensionskassen wie den BVV gilt, so genehmigt die BaFin keine neuen Tarife oberhalb des gesetzlichen Höchstrechnungszinses. Vor dem Hintergrund der aktuellen Inflationsrate von über 7% gerät die gesamte bAV unter Druck.

Natürlich reagieren die EbAV darauf mit der Modifizierung ihres Produktangebotes, doch der Produktgestaltung in der klassischen bAV sind eben nun mal durch die Garantiekomponenten und der Einstandspflicht des Arbeitgebers Grenzen gesetzt.

Aus der BZML ziehen sich die Anbieter verstärkt zurück. Nicht zuletzt auch aufgrund weiterhin bestehender Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Frage, wie hoch die Mindestleistung sein muss, bleiben also die beitragsorientierte Leistungszusage oder aber die reine Beitragszusage – letztere aus meiner Sicht mit echtem Potenzial, bAV attraktiv zu halten.

Im Einmalbeitragsgeschäft sehen wir verstärkt Nachfragen nach nicht rückgedeckten Ausfinanzierungslösungen, das heißt, dass vermehrt kapitalmarktorientierte Konzepte zum Einsatz kommen. Auch dies ist sicher ein Trend aufgrund des geringen Höchstrechnungszinses. Die Nachfrage zur Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen und zur Verwaltung von Versorgungseinrichtungen ist weiterhin groß. Und hier stellen wir fest, dass die Verwaltungs- und Dienstleistungsexpertise des BVV auch über die Grenze der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche hinaus wahrgenommen wird.

 

Sie haben auch Nachrangdarlehen zurückgenommen. In welcher Größenordnung, und warum?

 

Egermann: Wir haben jeweils günstige Marktkonstellationen 2005 und 2014 ausgenutzt, um Nachrangdarlehen zur Stärkung unserer Eigenkapitalbasis und damit unserer Risikotragfähigkeit zu platzieren. Dies ist natürlich nur „geliehenes“ Eigenkapital, das beizeiten durch „hartes“ Eigenkapital zu ersetzten ist. 2021 haben wir aufgrund der positiven Ergebnisse eine Tranche von 50 Mio. Euro gekündigt und getilgt und durch eine entsprechende Zuweisung zur Verlustrücklage als Eigenkapital ersetzt. Damit stehen nur noch 140 Mio. Euro Nachrangdarlehen in den Büchern.

 

Es hat jüngst in Deutschland vereinzelt Pensionsfondsübernahmen gegeben. Kann das auch ein Thema für den BVV werden, auch außerhalb des Bankwesens?

 

Herrmann: Absolut. Insbesondere Unternehmen, die ihre bAV nicht nur intern finanziert über Direktzusagen umsetzen, sondern beispielsweise Pensionsfonds oder CTAs gegründet haben, kommunizieren uns gegenüber entsprechenden Bedarf, sich auf das eigene Kerngeschäft zu konzentrieren und die bAV von Spezialisten verwalten zu lassen. Diesbezüglich haben unsere Mitglieder eine Satzungsänderung beschlossen, wonach wir derartiges Geschäft der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen künftig auch für Unternehmen außerhalb der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche anbieten und umsetzen dürfen. Auf den ersten Blick ein kleiner Schritt im Sinne einer Satzungsklarstellung, auf den zweiten ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Erfüllung unseres Full Service-Versprechens.

 

 

 

 

 

 

Nicht immer nur Wünsche vortragen, sondern auch das umsetzen, was da ist.“

 

 

 

 

 

 

Zum eben schon von Ihnen erwähnten Sozialpartnermodell: Wie ist der Stand? Wo läuft’s, wo hängt’s? Wie gehts weiter? Vorschläge an den Gesetzgeber, wo noch etwas passieren muss?

 

Herrmann: Wir stehen bereit. Ein Tarifvertragsentwurf nebst Durchführungsbestimmungen liegt vor. Jetzt sind die Tarifvertragsparteien am Zug. Betonen möchte ich den jederzeit sehr guten und zielorientierten Austausch mit der BaFin sowie den Vertretern des BMAS. Und zum Thema Verbesserungen … ich glaube, man sollte dem Gesetzgeber erst dann weitere Vorschläge unterbreiten, wenn das erste Sozialpartnermodell das Licht der Welt erblickt hat. Mein Motto lautet: Nicht immer nur Wünsche vortragen, sondern auch das umsetzen, was da ist. Die Erfahrungen aus der Praxis sollten dann Optimierungen am Sozialpartnermodell – die es zweifelsohne geben wird – gut begründen können.

 

 

 

 

 

 

Es muss nichts Neues erfunden werden, was es in der praktischen Ausgestaltung bereits seit über 100 Jahren gibt.“

 

 

 

 

 

 

Bleiben wir bei der Politik. Auch wenn ich es mir denken kann: Wie bewerten Sie die Gedankenspiele rund um das Thema Staatsfonds in erster und dritter Säule?

 

Herrmann: Davon halte ich nichts. Der BVV mit seinen effizienten Prozessen, den niedrigen Verwaltungskosten und der Mitbestimmung durch die Vertreter der Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer ist doch bereits Idealbild der politischen Gedankenspiele. Es muss nichts Neues erfunden werden, was es in der praktischen Ausgestaltung bereits seit über 100 Jahren gibt. Zumal der Kapitalbedarf für einen Staatsfonds enorm ist, damit er überhaupt einen spürbaren Effekt auf die Beitragssätze der Arbeitnehmenden hat. Experten gehen von 500 bis 600 Mrd. Euro aus.

Davon mal abgesehen erscheint mir der Fokus des Gesetzgebers auf die erste Säule, also die gesetzliche Rentenversicherung, sehr eindimensional. Die Kosten für das Rentenpaket II und das Festschreiben des Rentenniveaus auf 48% werden gigantisch sein, und der Aspekt der Generationengerechtigkeit wird weiter strapaziert. Die bAV bleibt die effizienteste Form der Altersversorgung im Kapitaldeckungsverfahren.

 

Egermann: Dem kann ich nur zustimmen. Ein Staatsfonds wäre nur sinnvoll, wenn er nachweislich sicherer, effizienter, performanter, kostengünstiger oder flexibler wäre als langjährig bewährte und etablierte Formate. Das kann ich nicht erkennen. Warum also viel Energie in vermeintlich Neues investieren anstatt die vorhandenen Lösungen, gerade im Wege der bAV, zu stärken?

 

 

 

 

 

 

Warum soll Sterbegeld keine Leistung der bAV sein, wenn das BAG in der Vergangenheit doch Bier- und Stromdeputate sowie Ermäßigungen auf Bahnfahrten als bAV deklariert hat?“

 

 

 

 

 

 

Nach dem jüngsten Spruch des Dritten Senats: Ist das leidige Thema rund um die Rückwirkung der 16er-Escape-Klausel für regulierte Pensionskassen jetzt abschließend erledigt?

 

Marco Herrmann, BVV.

Herrmann: Die Frage der Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Abs. 1 BetrAVG und die der Escape-Klause des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG beschäftigen mich mein gesamtes berufliches Wirken in der bAV. Mit seiner Entscheidung vom 3. Mai hat der Dritte Senat die wesentlichen noch offenen Fragen aus meiner Sicht final beantwortet, insbesondere die der Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität.

Daneben sieht die Escape-Klausel des § 16 weitere Voraussetzungen vor – wie die, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallende Überschussanteile leistungserhöhend verwendet werden und dies auf Grundlage eines verursachungsorientierten Verfahrens erfolgt. Beide Punkte hat der Senat bezüglich des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalts ebenfalls nun eindeutig und aus meiner Sicht rechtlich korrekt geklärt.

Bei einer Sache liegen wir jedoch auseinander. Wenngleich das Thema Sterbegeld für den hier in Rede stehenden Tarif nicht relevant war, so teile ich die hierzu bislang ergangene Rechtsprechung nicht. Warum soll Sterbegeld keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung sein, wenn das BAG in der Vergangenheit doch Bier- und Stromdeputate sowie Ermäßigungen auf Bahnfahrten als bAV deklariert hat? Sterbegelder haben Versorgungscharakter und sind daher als bAV im Sinne des BetrAVG zu qualifizieren. Denn was bAV ist, hat der Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG legaldefiniert: Die Leistung muss zum einen durch ein im Gesetz genanntes biologisches Ereignis – Alter, Invalidität, Tod – ausgelöst werden, und zweitens muss durch die Leistung eines dieser biometrischen Risiken zumindest teilweise übernommen werden. Weder Mindesthöhe noch Langfristigkeit sind erforderlich, Versorgungsbedarf und Art der Leistungsverwendung unerheblich.

 

Nochmal zu der Breite, die der BVV anstrebt: Wie entwickelt sich denn Ihr neuer Consultant betavo? Wie sieht sein genaues Spektrum aus, und welche Strategie verfolgen Sie damit? Wo steht er, und wo soll er hin?

 

Herrmann: In vielen guten und intensiven Gesprächen mit unseren Mitgliedsunternehmen und in enger Zusammenarbeit mit unserem Aufsichtsrat ist in den letzten Jahren immer deutlicher geworden, dass es einen Bedarf gibt, den BVV zum Full Service Dienstleister in der bAV weiterzuentwickeln. Es entspricht unserem Selbstverständnis als mitgliederorientierter Verein, die Herausforderungen unserer Mitglieder in Bezug auf ihre bAV ganzheitlich zu lösen. Dabei spielt die betavo GmbH für uns strategisch eine ganz entscheidende Rolle.

In vielen Banken gibt es historisch neben der BVV-Versorgung noch andere, teils hochkomplexe betriebliche Versorgungssysteme. Diese reichen von Direktzusagen über (pauschaldotierte) Unterstützungskassen bis hin zu kleineren regulierten Pensionskassen. Die Anforderungen der Banken an die bAV sind dabei beispielsweise mit Blick auf das Risikomanagement oder Reporting durchaus speziell. Für die Fragestellungen, die über die BVV-Versorgung hinausgehen, bieten wir deshalb mit der betavo einen auf die Bedürfnisse der Bank- und Finanzwirtschaft spezialisierten bAV-Berater. Das Leistungsangebot der betavo reicht von Plan-Analysen und Benchmarking über die Entwicklung von Handlungsoptionen beispielsweise zum De-Risking bis hin zum Umsetzungssupport.

Es war uns wichtig, die neue Gesellschaft personell und operativ eigenständig und unabhängig vom BVV aufzustellen. Dafür entwickeln die Experten und Expertinnen der betavo produkt- und anbieterunabhängige Lösungen. Ein Konzept, das bisher bei den Kunden sehr gut ankommt. Insofern sind wir und unsere Mitgliedsunternehmen mit der bisherigen Entwicklung sehr zufrieden.

 

 

Ende des ersten Teils des Interviews mit den BVV-Vorständen Frank Egermann und Marco Herrmann.

 

Teil II, der sich vornehmlich der Kapitalanlage widmet, findet sich zwischenzeitlich auf LEITERbAV hier.

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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