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In diesen Stunden in Berlin:

„Leinen los, Sozialpartnermodelle!“

Wie angekündigt, findet in diesen Stunden der kleine Kongress des Eberbacher Kreises statt. Auf dem Podium das zuständige Ministerium, Tarifparteien, Fachleute sowie Kernbotschaften aus drei reifen Pensions-Ländern. LEITERbAV dokumentiert nur einige der Aussagen.

 

Berlin, Potsdamer Platz, Meistersaal: In diesen Stunden läuft der kleine, aber feine Kongress des Eberbacher Kreises, der mit dem Tagungstitel „Leinen los, Sozialpartnermodelle!“ unmissverständlich klar macht, worum es geht.

 

Kongress “Leinen los” des Eberbacher Kreises im Juni 2022 in Berlin.


Vor dem
versammelten Who’s Who der deutschen Pensions Legal-Szene zuerst auf dem Podium erneut Staatssekretär Rolf Schmachtenberg, der für seinen ursprünglich eingeplanten, aber kurzfristig verhinderten Chef Hubertus Heil einspringt. Der Mathematiker bekräftigt in seiner Eröffnungsrede wie stets die Notwendigkeit eines Zusammenspiels der verschiedenen Säulen der Alterssicherung:

 

Ziel 80 Prozent: „Kann und muss und immer wichtiger“

 

Rolf Schmachtenberg, BMAS.

Erster Satz: „Wir haben ein gemeinsames Ziel: Wir wollen die bAV voranbringen, besonders die Sozialpartnermodelle“. Aber: Das nur im Kontext der Säulen: „Die gesetzliche Rente ist die zentrale und stärkste Säule der Alterssicherung. Für eine auskömmliche Lebensstandardsicherung im Alter wird aber auch die zweite Säule, die bAV, ein immer wichtigerer Baustein. Die Bundesregierung ist sich mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner einig, dass die bedeutende Rolle der Tarifparteien in der Alterssicherung weiter ausgebaut werden kann und muss. Das mit dem BRSG eingeführte SPM bieten dafür ein ideales, innovatives Instrument.“ Immer aber sei die Gesamtarchitektur der deutschen Altersvorsorge im Auge zu behalten, jede Kannibalisierung müsse vermieden werden.

 

Patenkind Sozialpartnermodell – und viele teure Fragen

 

Der Spitzenbeamte betont die sektoral erreichten Erfolge in der deutschen bAV – Metallrente, ZVK im öffentlichen Dienst, SOKA, Chemie … – „die Pate stehen mögen“ für die Sozialpartnermodelle. Sein Ziel: die bAV-Durchdringung von 50 auf 80% zu steigern.

 

 

 

Die Bundesregierung steht deshalb zu diesem Modell.“

 

 

 

Das tarifliche Sozialpartnermodell eröffne, so Schmachtenberg weiter, Möglichkeiten für einfache, attraktive, sehr kostengünstig organisierte Betriebsrenten bei gleichzeitig hoher Sicherheit. „Die Bundesregierung steht deshalb zu diesem Modell und dankt den Kolleginnen und Kollegen, die bei den Sozialpartnern derzeit an der Umsetzung des Modells arbeiten“, sagt Schmachtenberg – und versäumt es nicht, die Tarifvertragsparteien zur Widerstandsfähigkeit aufzurufen, wenn wie er nicht ohne Spott sagt, dass „viele teuere Berater viele komplexe und teure Fragen“ zum Sozialpartner aufwerfen. Diese würden beantwortet, verspricht er, doch dafür brauche die Politik die Praxis, und mit dieser werden man sich zusammensetzen – und er erneuert die neuliche Ankündigung seines Referatsleiters Peter Görgen, dass es im Herbst zu einem intensiven Austauschprozess kommen werde.


Freie SPM für Freie Berufe

 

Peter Klotzki, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Freien Berufe, legt bei den Sozialpartnermodellen Wert auf einen ganz bestimmten Aspekt:

 

Der Fachkräftemangel schlägt sich immer stärker auch bei den Freien Berufen nieder. Das gefährdet nicht nur die wichtigen Aufgaben in der Daseinsvorsorge, sondern auch die Zukunftsaufgabe Transformation, für die die Freien Berufe Schlüsselfunktionen haben. Eine Studie der Bundestagsfraktion der Grünen sieht die Ziele der Energiewende bis 2030 dadurch gefährdet, dass 400.000 Fachkräfte fehlen, darunter zahlreiche der Freien Berufe.

 

 

 

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, können wir alle Berufsgattungen der Freien Berufe in einem einzigen SPM zusammenfassen.“

 

 

 

Es gehe darum, angestellte Tätigkeiten bei den Freien Berufen noch attraktiver zu machen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stärker zu binden, so Klotzki weiter. Eine attraktive Altersversorgung trage dazu maßgeblich bei, vor allem weil es selbstständigen Kleinunternehmern ermöglicht, bei Sozialleistungen mit den Großunternehmen Schritt zu halten.“

 

Und zum Einschlägigkeitserfordernis sagt der Verbandschef: „Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, können wir alle Berufsgattungen der Freien Berufe in einer einzigen Kasse bzw. einem einzigen Sozialpartnermodell zusammenfassen. Wir erwarten hierdurch enorme Kostenvorteile im Interesse der Beschäftigten.“ Jüngst hatte erst Görgen auf der oben schon verlinkten GVNW-Jahrestagung in seinem Vortrag die Freien Berufe als Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt einer Anpassung des Einschlägigkeitserfordernisses ausdrücklich erwähnt.

 

Es geht voran

 

Weiter tiefenentspannt in Sachen Sozialpartnermodell ist man nach wie vor offenbar bei der Chemie.

 

Lutz Muehl, BAVC.

Lutz Mühl, BAVC-Geschäftsführer, sagt zu dem in der Chemiebranche vor dem Start stehenden SPM: „Auf Arbeitgeberseite sind wir in der chemischen Industrie sehr erfreut darüber, dass wir mit dem gemeinsam entwickelten SPM den Unternehmen und Beschäftigten der Branche eine zusätzliche, attraktive und leistungsfähige Option für die Altersversorgung zur Verfügung stellen können.“

 

Und, so Mühl weiter, „es ist ein Beweis für das gute Funktionieren der Sozialpartnerschaft in unserer Branche, wenn trotz der Vielzahl schwieriger Detailfragen und der wahrlich auf beiden Seiten nicht einfachen Aufgabe, komplexe Zusammenhänge kommunizieren zu müssen, jetzt eine solche Lösung an den Start gebracht werden kann.“ Mühl betonte ausdrücklich, dass das SPM für die Arbeitgeber und Berechtigten als Option neben den bestehenden Versorgungswerken der bAV in der Chemie stehen werde – für Arbeitgeberbeiträge wie für die Entgeltumwandlung.

 

 

 

Für die Arbeitnehmerseite war der Schritt hin zu einem Sozialpartnermodell nicht einfach.“ 

 

 

 

Michael Mostert, bei der IG BCE verantwortlich für Tarifrecht und -gestaltung, pflichtet seinem Counterpart grundsätzlich bei, verweist aber auch auf die Hürden, die überwunden werden mussten: „Für die Arbeitnehmerseite war der Schritt hin zu einem SPM nicht einfach.“ Und er präzisiert: „Die Abwesenheit von Garantien bezüglich der späteren Versorgungsleistung ist gerade bei der Entgeltumwandlung nicht ganz leicht einzusehen. Es wird viel Aufklärungsarbeit erfordern, um deutlich zu machen, dass gerade der Verzicht auf Garantien im SPM erst ermöglicht, durch günstigere biometrische Berechnungsgrundlagen – marktnäherer Zins, realistischere Lebenserwartung – höhere Versorgungsleistungen vor allem bei Leistungsbeginn zu gestalten.“

 

Michael Mostert, IG BCE.

Mostert wiederholt, dass die Absenkung des HRZ auf 0,25% mit all seinen Folgen für die garantiebasierten Modelle und deren Ertragskraft der letzte Baustein war, die Entscheidung für ein SPM zu zu treffen.


Auf die Zwischenfrage Schmachtenbergs, wie der genaue Zeitplan des SPM-Chemie aussieht, gibt sich Mostert zurückhaltend und verweist nur darauf, dass zur Zulassung eines SPM mehr notwendig ist als nur die Zustimmung der Tarifparteien – und meinte damit offensichtlich die Aufsicht. In der Tat scheinen mögliche Kollisionen von Aufsichtsrecht und manch anderen Aspekten, Wünschen und Vorgaben im SPM derzeit noch ein gewisser, aber wohl lösbarer Hemmschuh zu sein.


T
arifvertragsrecht mit neuem Stellenwert

 

Christian v. Buddenbrock, Advant Beiten..

Aufsicht? Gute Gelegenheit, für Moderator Artega zur Überleitung zu einem weiteren Experten: Christian v. Buddenbrock, als Rechtsanwalt bei Advant Beiten aktiv bei der Entwicklung von Sozialpartnermodellen dabei, erläutert: „Das BRSG hat mit der Schaffung der Modelle den Tarifvertragsparteien und damit auch dem Tarifvertragsrecht in der bAV noch einmal einen ganz anderen Stellenwert zugewiesen. Das Aufsichtsrecht und die Ausübung der BaFin darf daher die Tarifautonomie der Sozialpartner nach Art. 9 Abs. 3 GG nicht einschränken.“ Und der Anwalt stellt klar: Die Reichweite der Aufsichtskompetenz ist hierbei ein Konfliktthema.“


Ein von den Tarifparteien organisiertes und verantwortetes Altersversorgungsmodell, welches im arbeitsrechtlich zulässigen Rahmen geändert werden kann, dürfe sich nicht wegen aufsichtsrechtlicher Vorschriften als unveränderlich erweisen. Buddenbrock: „Alles andere wäre ein unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie.“


Wenig Spielraum?


Die – im Vergleich zur Chemie offenbar etwas zurückhaltendere – Position der IG Metall erläutert Jochen Homburg, dort Gewerkschaftssekretär und in der Vorstandsverwaltung zuständig für Tarifpolitik: „Wir wünschen uns in erster Linie ein höheres Rentenniveau in der gesetzlichen Rente. Möglicherweise könnte ein SPM einen Beitrag zu einem angemessen Versorgungsniveau im Alter leisten. Hierzu loten derzeit die Tarifvertragsparteien in Baden-Württemberg die Möglichkeiten aus.“

 

 

 

 

Der langsame Start der Modelle besagt noch nichts.“

 

 

 

 

Und zu den Chancen für den Erfolg der Sozialpartnermodelle: „Der langsame Start der Modelle besagt noch nichts. Wir erinnern uns, wie in unserer Branche die Elektroautos anfänglich belächelt wurden. Heute lächelt darüber niemand mehr.“ Aber: Homburg machte auch unmissverständlich deutlich, wie eng in seiner Branche die Spielräume derzeit abseits von Lohn- und Gehalt seien.


Pensions Assets bringen Arbeitnehmer-Power


Der Blick ins bAV-reife Ausland:
Prof. David Webber von der Boston University, Verfasser des Buchs „The Rise of the Working-Class Shareholder – Labor’s Last Best Weapon“, betonte die Bedeutung der Sozialpartner, vor allem der Gewerkschaften, bei der kapitalgedeckten bAV:

 

In den USA haben die Arbeitnehmerorganisationen damit begonnen, ihren Einfluss über den Kapitalmarkt auszuüben, indem sie die Stimmen ihrer Mitglieder durch die jeweiligen Pensionsfonds bündeln.“ Was denn, auf Real Assets gestützte, also aktienbasierte Versorgungswerke dienen den Interessen der Arbeitnehmer nicht nur vorsorgeseitig, sondern auch politisch, sagt der US-Professor? Ja, eine Tatsache, die man auf der politischen Linken Deutschlands, die mit Masse (Ausnahmen sind bspw. die beiden BRSG-Mütter Nahles und Fahimi) viel zu oft stumpf auf Arbeitgeberhaftung fokussiert ist, endlich mal zur grundsätzlichen Kenntnis nehmen sollte – wie auch die auf diesem Portal lange gepflegte Wahrheit, dass die positiven industriepolitischen Wirkungen, die eine aktienbasierte bAV-Landschaft hervorbringt, ebenfalls den Arbeitnehmern zugute kommen.

 

 

 

Im 21. Jahrhundert werden die folgenreichsten Entscheidungen häufig über die Kapitalmärkte gefällt.“

 

 

 

Weiter mit Webber: Wie wichtig es für die Gewerkschaften ist, ihren Einfluss über die Pensionsfonds auszuüben, erläutert der Amerikaner äußerst prägnant mit Blick auf die USA: „Im 21. Jahrhundert werden die folgenreichsten Entscheidungen häufig über die Kapitalmärkte gefällt. Wie aber soll man dann gehört werden, wenn man als Aktionär überhaupt keine Stimme bzw. überhaupt keine Bedeutung hat?“

 

Auch das kann man immer wieder nur unterstreichen. Viele der wichtigsten Weichen der westlichen Welt werden seit jeher auf den Kapitalmärkten gestellt (wegweisender ist wohl nur die Politik selbst), und man muss als Industrie- wie als Rentenpolitiker – gerade in einem Land wie Deutschland – schon auf den Kopf gefallen sein, dieses Potential nicht bis zum Anschlag zu nutzen.


Nicht frisch, fromm, fröhlich, frei


Webber sieht für die Beschäftigten in Deutschland jedenfalls große Chancen. „Meiner Ansicht nach haben die Sozialpartner in Deutschland die große Chance, die Branchen-Pensionsfonds vom Start weg richtig aufzustellen und damit von den Erfahrungen zu profitieren, die mit ähnlichen Gestaltungen in den USA, in Kanada, Australien, den Niederlanden und anderen Ländern gesammelt wurden.“


Nun, so richtig die Redaktion seinen Blick auf die Dinge in der politischen Frage der Real Assets hält, so wenig teilt sie seine Meinung, dass „Deutschland die große Chance habe, die Branchen-Pensionsfonds vom Start weg richtig aufzustellen“. Bekanntlich kennt die deutsche bAV fünf bzw. sechs Durchführungswege, ist in der Realität der zweiten Säule noch weitaus vielfältiger (berufst. Versorgungswerke, CTA, ZWK, ZVK etc…) und legislativ auf allen Rechtsfeldern (Arbeit, Steuer, Aufsicht, EU…) äußert komplex, teils unauflösbar verästelt. Eine minimales, einfach gedachtes Drehen an kleinen Stellschrauben führt meist sofort zu mannigfachen Folgewirkungen, die man vorher nicht auf dem Schirm hatte, nur ein Stichwort: 15%-Zuschuss!


SPM-EbAV neu aufzustellen ist also keine Aufgabe, die Deutschland frisch, fromm, fröhlich, frei angehen kann – sondern eine hochkomplexe Herausforderung innerhalb einer bereits hochkomplexen Landschaft. Eingeräumt sei, dass dies einen amerikanischen Wissenschaftler mit Fokus USA nicht wirklich interessieren muss, und seine wesentliche Kernbotschaft – siehe oben – ist nach Meinung der Redaktion ohnehin eine andere.


Es gibt noch zu tun

 

Prof. Martin Franzen von der Ludwig-Maximilians-Universität in München betont den gesetzlichen Korrekturbedarf für den erfolgreichen Start der Sozialpartnermodelle: „Die Modelle eröffnen den Tarifvertragsparteien im Bereich der bAV ein wesentlich erweitertes Betätigungsfeld. Notwendig ist aber noch eine klarere gesetzliche Abgrenzung zwischen ihren Verantwortlichkeiten und derjenigen der Versicherungsaufsicht“, greift der Wissenschaftler eine Thematik auf, die zuvor schon Buddenbrock ansprach.

 

 

 

Reine Beitragszusagen sind in erster Linie ein Mittel, um großvolumige, möglichst flächendeckende betriebliche Versorgungssysteme zu schaffen, die von den Sozialpartnern verantwortet werden.“

 

 

 

Und zur Einordnung der mit dem BRSG eingeführten Neuerungen sagt Franzen: „Bei den reinen Beitragszusagen geht es nicht vorrangig um eine Erweiterung des Katalogs der Zusagetypen im BetrAVG. Reine Beitragszusagen sind vielmehr in erster Linie Mittel zum Zweck, um großvolumige, ja möglichst flächendeckende betriebliche Versorgungssysteme zu schaffen, die von den Sozialpartnern verantwortet werden.“

 

Wer hat soviel Geld?


Aber: Was passiert, wenn in Deutschland beizeiten wirklich wirklich große Pensionsfonds entstehen sollten? Welche Aufgaben stellen sich dann? Peter Borgdorff, der frühere CEO des mit einem Vermögen von rd. 250 Mrd. Euro zweitgrößten niederländischen Pensionsfonds „Zorg en Welzijn (PFZW)“ erläutert auf der Tagung die Bandbreite der Herausforderungen eines so großen Pensionsfonds: „Wenn man ein Vermögensportfolio von 257 Mrd. Euro verwaltet, benötigt man viele Spezialisten. Ganz besonders natürlich im Asset Management, aber nicht nur dort.“ Gut, das dürfte auch für die nicht ganz so wenigen Schemes in Deutschland, deren AuM
durchauszehn- und elfstellig sind, nicht völlig ungewöhnlich sein.

 

 

 

Die neue Gesetzgebung enthält bereits viel von dem, was derzeit die Niederlande an Verbesserungen einführen.“

 

 

 

Auch Borgdorff spricht die vermeintlich günstige Ausgangslage für Deutschland an: „Die ganz neue Gesetzgebung in Deutschland enthält bereits viel von dem, was derzeit die Niederlande für die seit Jahrzehnten bestehenden Pensionsfonds an Verbesserungen einführen.“

 

It’s the Harmony, Stupid


Thomas R. Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der größten schweizerischen Pensionskasse
BVKmit einem Vermögen von rd. 41 Mrd. Schweizer Fränkli (in Kürze also möglicherweise mehr als 41 Mrd. Euro) geht auf die in der Schweiz gut funktionierende Sozialpartnerschaft bei der Steuerung der Altersversorgungskassen ein:

 

In der Schweiz tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Verantwortung für die Pensionskassen. Sie entscheiden deshalb zusammen und auf Augenhöhe. Das bringt auch langfristig die besten und nachhaltigsten Erfolge“.

 

 

 

Wir haben in der BVK die letzten 10 Jahre die Kosten halbiert.“

 

 

 

 

Zur Bedeutung der Größe einer Kasse sagt der Schönbächler: „Als grösste Schweizer Pensionskasse haben wir gute Möglichkeiten, Skaleneffekte sowie die Einkaufsmacht zu nutzen. So haben wir in der BVK die letzten 10 Jahre die Kosten halbiert – Geld das nun unseren Versicherten zu Gute kommt.“

 

An die KMU denken

Marco Arteaga, Luther.


Marco Arteaga, Rechtsanwalt bei Luther und Sprecher des Eberbacher Kreises, betont, dass die Sozialpartnermodelle vor allem auch ein Instrument seien, um mit Hilfe der Verbände ein Versorgungsmodell zu etablieren, auf das sich auch kleine und mittelständische Unternehmen ohne weiteres einlassen können: „Insbesondere KMU bürden sich mit der Teilnahme an Sozialpartnermodellen weder Haftungsrisiken noch Verwaltungsaufwand auf, können aber bei den Sozialleistungen mit den großen Arbeitgebern im Kampf um qualifizierte Fachkräfte mithalten.“


Für immer rund immer


Zum Schluss:
Das Kulturstück, das hier verlinkt ist, findet sich zwar nicht wie auf LEITERbAV sonst üblich in der Headline – das wäre wohl bei dem Titel des Stücks auch ein klein wenig übertrieben – doch soll es hier nicht unerwähnt bleiben: Denn wie Tagungs-Initiator Arteaga heute Morgen eingangs nicht versäumt zu erwähnen, ist das Stück in den 70er Jahren in der heutigen Location Berliner Meistersaal (der in der internationalen Geschichte des Rock’n’Roll eine nicht unbedeutende Rolle spielt) von dem Künstler geschrieben worden. Angesichts der Komplexität des Werkes sicher keine wesentlich einfachere Aufgabe, als in der deutschen bAV Sozialpartnermodelle aufzusetzen. Aber etwas schon.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.