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Zwei Mal Köln:

Kürzungen im Past Service

+++ Kölner Pensionskasse und Caritas Pensionskasse betroffen +++ Größenordnungen noch unklar +++ Nachschüsse nicht möglich +++ Technischen Geschäftsplan fehlerhaft umgesetzt +++ Heinrich geht +++ Keese übernimmt beide Vorstandvorsitze +++ Sander behält Ämter +++ Neugeschäft eingestellt +++ Temporäre Solvenzunterschreitung schon 2016 +++ BaFin im Boot +++

 

Die Kölner Pensionskasse VVaG und Pensionskasse der Caritas VVaG – beide unabhängig, beide überbetrieblich – haben gestern Nachmittag einen Wechsel im Vorstand vermeldet. Christof Heinrich, Sprecher des Vorstandes der Kölner Pensionskasse und Vorsitzender des Vorstandes der Pensionskasse der Caritas, hat zum 30. November 2018 beide Ämter niedergelegt.

 

Sein Nachfolger in beiden Ämtern ist seit 1. Dezember Olaf Keese. Bei der Caritas Pensionskasse hat Kesse das Amt derzeit allerdings in Form eines Generalbevollmächtigten inne und wird wird erst zum 1. Januar 2019 formell dasjenige des Vorsitzenden des Vorstandes übernehmen. Der für die Kapitalanlage beider Kassen zuständige Vorstand Stephan Sander führt beide Mandate weiter fort.

 

Christof Heinrich, ehem. Koelner PK und Caritas PP.

Heinrich gehörte dem Vorstand des Kölner Pensionskasse seit dessen Gründung am 1. Februar 2002, dem der Caritas Pensionskasse bereits seit dem 1. Juli 1995 an. In einer gestrigen Mitteilung betonten beide Kassen in identischer Form, dass Heinrich sein Amt nach Vollendung seines 60. Lebensjahres im Einvernehmen mit dem jeweiligen Aufsichtsrat niedergelegt habe.

 

 

Herabsetzung der Leistungen bereits eingeleitet

 

Wie beide Kassen gestern weiter mitteilten, haben beide in den letzten Monaten ihre Mitgliedervertreter-Versammlungen bereits darüber informiert, dass infolge der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage der jeweiligen Kasse eine Herabsetzung der Leistungen im Raum stehe. Die hierzu notwendigen Schritte seien bereits eingeleitet worden und würden durch den Vorstand fortgesetzt. Sämtliche Maßnahmen erfolgten unter enger Begleitung und Beaufsichtigung durch die BaFin. Beide Kassen zeichnen inzwischen kein Neugeschäft mehr. Am heutigen 4. Dezember teilt die BaFin mit, dass sie dies der Caritas-Pensionskasse schon im Mai untersagt habe. Zu der Frage, ob für die Kölner Pensionskasse Analoges gelte, verweigert die BaFin jedoch gegenüber LEITERbAV unter Verweis auf eine „Verschwiegenheitspflicht“ die Aussage. Grund ist offenbar, dass hier der betreffende Verwaltungsakt noch nicht bestandskräftig ist.

 

Gegenüber LEITERbAV bestätigten beide Kassen, dass es sich um Herabsetzungen im Past Service handeln wird. Die Eingriffe in das Beitrags-Leistungsgefüge erfolgten auf Grundlage der Satzungen der beiden Kassen, sobald die Vertreterversammlungen die erforderlichen Kürzungsbeschlüsse fassen, so Keese. Die Ultima Ratio des Paragraphen 314 VAG kommt also offenbar nicht zum Tragen.

 

Bemerkenswert: Bei beiden Vereinen schließt die Satzung Beitragsnachschüsse aus. Betroffene Arbeitnehmer werden sich dann wohl zu Rentenbeginn an ihre Arbeitgeber wenden müssen. Allerdings prüfen die Kassen derzeit die Option der Arbeitgeber zur Nachversicherung.

 

 

Das Formelwerk falsch umgesetzt

 

Olaf Keese, Koelner PK und Caritas PP.

An sich hätten beide Kassen, wie Keese erläutert, bereits vor einigen Jahren die Notwendigkeit erkannt, aufgrund des ungebrochenen Trends zur Verlängerung der Lebenserwartung die biometrischen Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Deckungsrückstellung anzupassen und die Deckungsrückstellung entsprechend zu verstärken.

 

Jedoch: Durch eine fehlerhafte Umsetzung des im Technischen Geschäftsplan beschriebenen Formelwerks im Bestandsführungssystem der Kassen sei die Verstärkung der Deckungsrückstellung der Höhe nach bislang nicht im geschäftsplanmäßig erforderlichen Umfang vorgenommen worden. Die fehlerhafte Umsetzung des technischen Formelwerks zur Berechnung der Deckungsrückstellung sei im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 aufgefallen. Hinzu trat das Erfordernis einer Sonderabschreibung bei einer Fonds-Anlage. Der BaFin sei die dadurch verursachte Nichtbedeckung der Mindestkapital- bzw. Solvenzkapitalanforderungen entsprechend angezeigt worden.

 

Wie hoch nun am Ende der tatsächliche Finanzbedarfs insgesamt und der daraus resultierende, durch individuelle Leistungsherabsetzungen auszugleichende bilanzielle Fehlbetrag je Kasse ausfallen werden, sei auf Grundlage des noch aufzustellenden Jahresabschlusses für 2017 kollektiv zu ermitteln, so Keese weiter zu LEITERbAV.

 

 

Überblick verschaffen

 

Überhaupt scheint bei beiden Vereinen derzeit vieles noch unklar, und auch Keese muss sich offenbar erst ein umfassendes Bild machen. Die Jahresabschlüsse für 2017 sollen zum Jahresanfang 2019 aufgestellt sein. „Hierzu findet eine intensive Abstimmung mit Wirtschaftsprüfer, Verantwortlichem Aktuar, Treuhänder und BaFin statt“, erläutert Kesse. Nach anschließender Feststellung der Jahresabschlüsse durch die Vertreterversammlungen sowie deren Beschlüssen zur Deckung von Fehlbeträgen könne dann eine zeitnahe Veröffentlichung erfolgen. Dies sei für das Frühjahr 2019 vorgesehen.

 

Übrigens ist auch die Höhe des derzeitigen internen Rechnungszinses unklar. „Hierzu gibt es einen ersten Ansatz, der auf Grundlage der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs noch zu prüfen ist“, so der neue Doppel-Vorstandschef.

 

Entsprechend sieht auch Keeses kurzfristige Agenda aus, um in den beiden Vereinen wieder an Stabilität zu gewinnen: „Zunächst wird es für den Vorstand darum gehen, die Jahresabschlüsse für 2017 aufzustellen und auf deren Grundlage Klarheit hinsichtlich des kollektiven und individuellen Umfangs der Unterdeckung respektive des Finanzierungsbedarfs zu erhalten. Dann sind die entsprechenden Beschlussfassungen der Vertreterversammlung zur Feststellung der Jahresabschlüsse und zu Leistungskürzungen zur Deckung des Finanzierungsbedarfs vorzubereiten.“ Nach den Beschlussfassungen werde eine detaillierte, umfassende Information von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Vermittlern erfolgen. Dieser Prozess solle im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein.

 

 

Solvenzschwierigkeiten schon 2016?

 

Bei den beiden Kassen handelt es sich um EbAV mittlerer Größenordnung:

  • die zum Jahresende 2016 gut 329 Mio. Euro schwere Kölner Pensionskasse VVaG mit 28.138 Anwärtern und 2.451 Rentnern und

  • die zum Jahresende 2016 gut 546 Mio. Euro schwere Caritas Pensionskasse VVaG mit 14.720 Anwärtern und 10.160 Rentnern.

 

Die Geschäftsberichte für das Jahr 2017 liegen von beiden Kassen bezeichnenderweise noch nicht vor. Doch könnte für mit den Kassen Vertraute die Entwicklung möglicherweise nicht völlig überraschend kommen, denn nicht unähnliche Probleme gab es bereits im Vorjahr. So hieß es im Geschäftsbericht 2016 der Kölner Pensionskasse:

 

Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit beträgt € -381.508,55 und wird satzungsgemäß mit der Verlustrücklage verrechnet. Die Abschreibung auf einen in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds, deren Höhe erst im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses genau beziffert werden konnte, führte zu diesem Ergebnis und einer damit verbundenen kurzfristigen Unterschreitung der Solvenzkapitalanforderung durch die in der Bilanz ausgewiesenen Eigenmittel (95,69 %), die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses behoben wurde.“

 

Behoben werden konnte das erst später:

 

Aufgrund der bei der Erstellung des Jahresabschlusses im Juni 2017 bestimmten außerplanmäßigen Abschreibung ergab sich zum 31.12.2016 eine Unterdeckung der Solvenzkapitalanforderung, die am 12.06.2017 der BaFin ordnungsgemäß und fristgerecht angezeigt wurde. Durch Ausschüttung von Erträgen über € 1.500.000,00 aus einem Wertpapier-Spezialfonds mit Ausschüttungsbeschluss vom 16.06.2017 wurde die Solvenzkapitalanforderung auch hochgerechnet auf den 31.05.2017 erfüllt.“

 

Das soll auch mit der Regulierung zu tun haben, so heißt es weiter in dem Geschäftsbericht:

 

Insgesamt wurden seit 2013 bereits 2,7 Mio. € Zinszusatzreserven gebildet. Hätte man diese Mittel stattdessen dem Eigenkapital zuführen können, läge die Eigenkapitalausstattung um 15% über den gesetzlichen Eigenmittelanforderungen.“

 

Nicht grundsätzlich anders die Aussagen im Geschäftsbericht 2016 der Caritas Pensionskasse, bei der die Lage auch schon damals nicht minder prekär erschien, im Gegenteil. Auch hier ist wieder die Rede von einem in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds:

 

Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit beträgt € -5.505.599,57 und wird mit der Verlustrücklage verrechnet. Die Abschreibung auf einen in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds, deren Höhe erst im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses genau beziffert werden konnte, führte zu diesem Ergebnis und einer damit verbundenen kurzfristigen Unterschreitung der Solvenzkapitalanforderung durch die in der Bilanz ausgewiesenen Eigenmittel (84,31%), die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses behoben wurde.“

 

Auch hier gibt es mehr Details im Geschäftsbericht:

 

Aufgrund der bei der Erstellung des Jahresabschlusses im Juni 2017 bestimmten außerplanmäßigen Abschreibung ergab sich rückwirkend zum 31.12.2016 eine Unterdeckung der Solvenzkapitalanforderung, die am 12.06.2017 der BaFin ordnungsgemäß und fristgerecht angezeigt wurde. Durch Übertragung von Grundbesitz über € 8.350.000,00 mit notarieller Beurkundung vom 24.07.2017 wurde die Solvenzkapitalanforderung auch hochgerechnet auf den 30.06.2017 wieder erfüllt.“

 

Keese erklärte allerdings gegenüber LEITERbAV, dass im Jahr 2016 bei beiden Kassen am Ende keine bilanziellen Fehlbeträge mehr vorgelegen hätten. Die bei beiden Kassen notwendigen Abschreibungen zum 31. Dezember 2016 hätten zu der Solvabilitätsunterdeckung geführt, die singulär betrachtet temporärer Natur gewesen und 2017 durch die genannte Realisierung stiller Reserven ausgeglichen worden sei – allerdings sei dies offenbar geschehen, bevor man Kenntnis von den nun aufgetretenen Fehlentwicklungen hatte, so Keese weiter.

 

 

Kapital und Kosten

 

Zur Kapitalanlage heißt es im Geschäftsbericht 2016 der Kölner PK:

 

Das Ergebnis der Kapitalanlagetätigkeit beträgt nach Abzug der Aufwendungen € 8.645.779,82. Dies entspricht einer Nettoverzinsung von 2,83 %. Ohne die außerplanmäßigen Abschreibungen beträgt die Nettoverzinsung 3,46 %.“

 

Zu den Kosten heißt es:

 

Die im Berichtsjahr auf die Verwaltung der Versicherungsverträge der Anwärter und Rentner entfallenden Verwaltungskosten von € 818.703,62 liegen bei 2,67 % der Summe aus Beiträgen und Leistungen.“

 

Nicht viel anders die Kapitalanlage der Caritas PK 2016:

 

Das Ergebnis der Kapitalanlagetätigkeit beträgt nach Abzug der Aufwendungen € 12.126.277,37, was – bezogen auf die mittlere Deckungsrückstellung – einer Nettoverzinsung von 2,34 % entspricht. Bezogen auf den mittleren Kapitalanlagebestand betrug die Nettoverzinsung 2,31 %. Hierbei wurden wiederum außerplanmäßige Abschreibungen auf zwei Immobilien-Sondervermögen und ein Wertpapier-Sondervermögen berücksichtigt.“

 

Die Kosten liegen etwas höher:

 

Die im Berichtsjahr auf die Verwaltung der Versicherungsverträge der Anwärter und Rentner entfallenden Verwaltungskosten (inklusive Aufwendungen für Versicherungsfälle) von € 1.508.112,15 liegen bei 3,56 % der Summe aus Beiträgen und Leistungen.“

 

Allerdings lässt sich aus diesen Zahlen solange nicht allzu viel ableiten, bevor nicht der besagte interne Rechnungszins ermittelt ist.

 

 

Unsinnige Maßnahmen erzwungen?

 

Im Geschäftsbericht der Kölner PK 2016 äußert der damalige Vorstand unverblümte Kritik an der Aufsichtsrealität, welche aber durchaus auch als Ankündigung des nun Eingetretenen verstanden werden kann:

 

Schwierigkeiten erwachsen indes aus aufsichtsrechtlichen Vorschriften, die in Zeiten schwacher Kapitalerträge Vorsorgemaßnahmen erfordern, die aus den schwachen Erträgen dauerhaft nicht zusätzlich erwirtschaftet werden können. Dies kann künftig kaufmännisch unsinnige Maßnahmen erzwingen:

  • Verkauf gut verzinslicher Wertpapiere aus dem Bestand, um mit den Erträgen aus den stillen Reserven die sogenannten Zinszusatzreserven bilden zu können; dies schafft ein Wiederanlagerisiko.

  • Niedrige Renditen und ein beschränktes Angebot an festverzinslichen Emissionen mit einer Laufzeit von zehn Jahren führen dazu, dass immer längere Laufzeiten eingegangen werden müssen.

  • Auflösung von Eigenkapital, um Zinszusatzreserven bilden zu können – mit der Folge, dass bei Unterschreiten der gesetzlichen Mindestanforderung an die Eigenkapitalausstattung voraussichtlich kein Neugeschäft mehr gezeichnet werden dürfte.

  • Nach Verbrauch des Eigenkapitals würden satzungsgemäß Eingriffe in die Leistungen erforderlich.

 

Damit würde das Vorsorgeinstrument der Zinszusatzreserve das bewirken, was verhindert werden soll. Wenn auch nicht beabsichtigt, so wird damit doch billigend in Kauf genommen, dass die Pensionskasse mittelfristig mehr Geld ausgeben muss, als sie bei unveränderter Kapitalmarktlage einnehmen kann.

 

Um die Auswirkungen dieser aufsichtsrechtlichen Fehlsteuerung zu begrenzen, wird derzeit versucht, politisch Einfluss auf den Verordnungsgeber auszuüben. Die dringend erforderlichen Anpassungen des Gesetzes- und Verordnungsrahmens werden voraussichtlich nicht mehr vor der Bundestagswahl 2017 erfolgen.“

 

Kritik an dem Instrument der ZZR hat Heinrich schon Mitte 2016 in einem Kommentar auf LEITERbAV geäußert.

 

 

Der Neue altgedient

 

Der neue Doppel-Vorstandschef Olaf Keese (57) ist auf dem Parkett – insbesondere in dem Durchführungsweg der Pensionskasse – das, was mal wohl als altgedient bezeichnen kann. Von 2005 bis 2017 war er bekannt als Vorstand sowohl der Sparkassen Pensionskasse als auch des Sparkassen Pensionsfonds und schließlich auch Mitglied des Aufsichtsrats der Heubeck AG, hat dann als unabhängiger Consultant und Gründer der EbAV-Consulting GmbH im November 2017 ein Vorstandsmandat bei der in Saarbrücken angesiedelten Pensionskasse Peugeot Deutschland VVaG übernommen und dort als Chief Risk Officer fungiert. Dieses Mandat legt er nun mit der Übernahme der beiden Vorstandsposten nieder (dass er das Mandat bei der Peugeot PK erst zum Jahreswechsel niederlegt, ist übrigens der Grund für die vorübergehende Funktion des Generalbevollmächtigten bei der Caritas PK. Sonst hätte Keese drei Vorstandsmandate gleichzeitig inne gehabt).

 

 

Bonn überlässt in Köln nichts mehr dem Zufall

 

Auch wenn die Bestellung Keeses formell durch die Aufsichtsräte erfolgt und laut Angaben der Kassen eine Neubesetzung infolge des Rücktritts von Heinrich nötig wurde, kann man wohl davon ausgehen, dass die Aufsicht hier maßgeblich gestalterisch mitgewirkt hat. Der doppelte Rücktritt Heinrichs als auch die doppelte Berufung Keeses dürfte unmittelbar mit der Lage der beiden Vereine zusammenhängen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die BaFin jetzt und in Zukunft bei den beiden Kölner Kassen irgendetwas dem Zufall überlassen könnte.

 

Dass es sich nicht um einen Vorstandwechsel aus Altersgründen handelt, zeigt sich auch auch daran, dass beide Kassen gegenüber LEITERbAV erklärten, sie prüften gegebenenfalls bestehende Verantwortlichkeiten und würden eventuell bestehende Ansprüche geltend machen.

 

 

Neue Dynamik für eine nicht ganz neue Diskussion

 

Apropos Aufsicht: Die nun bekannt gewordene Problematik passt in die Zeit. Bekanntlich hat Frank Grund, Exekutivdirektors der deutschen Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, im Mai auf der Pressekonferenz seines Hauses mit harschen Worten die Lage der deutschen Pensionskassen beschrieben und damit eine Diskussion angeschoben, die nun nach den beiden Kölner Fällen neue Dynamik entfalten dürfte

 

 

Die Lage der deutschen Pensionskassen wurde dann im weiteren Verlauf des Jahres Gegenstand zweier parlamentarischer Anfragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Deutschen Bundestag.

 

Und just in der dieser Tage in Kooperation mit LEITERbAV erscheinenden 6. dpn-Sonderausgabe Pensions hatte Frank Grund mit Pascal Bazzazi unter anderem ausführlich über die Lage bei deutschen Pensionskassen gesprochen. In dem Gespräch (derzeit nur als Print verfügbar) äußerte Grund gleich eingangs:

 

Wir wollten vermeiden, dass es bei einzelnen Kassen irgendwann zu Leistungskürzungen kommt, ohne dass wir vor möglichen Problemen gewarnt hätten.“

 

Frank Grund im Gespraech mit Pascal Bazzazi in Bonn im Herbst 2018.

 

Dieser Satz ist nun über Nacht nochmal aktueller geworden, als er es vorher schon war. Zu Lage und Entwicklung der Pensionskassen äußerte Grund:

 

Grundsätzlich erwarten wir, dass die Pensionskassen alle erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen ergreifen, um die dauerhafte Erfüllbarkeit der eingegangenen Verpflichtungen sicherzustellen.“

 

Hierzu zählten, so Grund, beispielsweise die Verstärkung der versicherungstechnischen Rückstellungen oder die Absenkung der Verrentungsfaktoren für künftige Beiträge. Dies sei bei fast allen Pensionskassen auch bereits erfolgt. „Wir erwarten aber auch, dass die Kassen im Bedarfsfall mit ihren Trägerunternehmen oder Anteilseignern über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel sprechen“, so Grund weiter.

 

Allerdings bestehe bei einigen Pensionskassen nach wie vor Handlungsbedarf, betonte der deutsche Chefaufseher, doch „wir gehen derzeit davon aus, dass der weit überwiegende Teil der Pensionskassen seine Verpflichtungen erfüllen kann.“

 

Die Kölner Pensionskasse und die Pensionskasse der Caritas dürfte er mit dieser Aussage nicht gemeint haben.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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