Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

bAV-Prax Advertorial:

„Kölner Tage Betriebsrente“

Governance und Merger & Acquisitions, Anpassungsprüfung und Massenverfahren, Informationspflichten und De-Risking, Schuldbeitritte und Datenschutz – die Herausforderungen in der deutschen bAV werden auch im kommenden Jahr nicht weniger. Im Januar wird sich eine Fachkonferenz der Dinge annehmen. Der Eberbacher Kreis nennt Einzelheiten.

 

Zahlreiche gesetzliche Neuerungen, Verwaltungsregelungen und Gerichtsurteile halten die Experten in der bAV auf Trab. Es fällt oft schwer, dabei noch den Überblick zu behalten.

 

Eine gute Gelegenheit, sich über alle wichtigen Themen auf den neuesten Stand zu bringen, bietet sich am 24. Januar in Köln bei den vom „Eberbacher Kreis“ zusammen mit dem Verlag Dr. Otto Schmidt ausgerichteten Kölner Tagen Betriebsrente“ (Anmeldung hier).

 

 

Namhafte Experten aus den großen Wirtschaftskanzleien referieren über die aktuellen Themen. Hier eine Auswahl:

 

Governance

 

Akzeptanz und Erfolg eines betrieblichen Versorgungswerks hängen entscheidend von seinen Governancestrukturen ab. Dies umfasst die Struktur und die Besetzung der Organe, Investmentgrundsätze, Verwaltungseffizienz, Kommunikation und das Management von Interessenkonflikten.

 

Die einzelnen Länder beschreiten hier unterschiedliche und zum Teil neue Wege, wie z.B. die „Reversed Mixed Board Structure“ in den Niederlanden, die neuartige Investmentstrategie beim „National Employment SavingsTrust“ (NEST) in Großbritannien oder die „Sustainable Finance Grundsätze“ im Rahmen des Klimaschutzes. Im Fokus des Vortrages stehen die aktuellen Entwicklungen.

 

bAV bei M&A

 

Die Behandlung der bAV bei M&A-Transaktionen wird immer herausfordernder. Schwierigkeiten bereitet nicht nur die richtige Berücksichtigung der langfristigen finanziellen Verpflichtungen und Risiken, sondern auch der Umgang mit den vertraglichen Representations & Warranties einschließlich ihrer Versicherung.

 

Heikel ist oftmals der Umgang mit externen Trägern und CTAs. Ähnliches gilt für Harmonisierungsbemühungen bei komplexen Planstrukturen im Rahmen der Post Merger Integration. Ziel der Präsentation ist eine Zusammenfassung der wichtigsten neuen Tendenzen.

 

Anpassungsprüfungspflicht

 

Für laufende Renten gilt meist die Anpassungsprüfungspflicht des § 16 BetrAVG. Allerdings kann der Teuerungsausgleich unterbleiben, wenn die Entwicklung der Nettovergütungen der Aktiven keinen Inflationsausgleich schafft.

 

In der Praxis begegnet diese Vorschrift erheblichen Anwendungsproblemen, z.B. wegen des Prüfungszeitraums oder der Bestimmung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen. Im Vortrag wird dargestellt, weshalb angesichts der Rechtsprechung des Ruhegehaltsenats des BAG die Anwendung der sog. „reallohnbezogenen Obergrenze“ mit großer Sorgfalt erfolgen muss.

 

Gerichtliche Massenverfahren

 

Gerichtliche Massenverfahren haben in der bAV stark zugenommen. Sie bringen die Beteiligten, deren Anwälte und die Gerichte mitunter an die Grenze ihrer Belastbarkeit.

 

Die neuen zivilprozessualen Regeln zu Massen- und Musterverfahren gelten im Arbeitsrecht nicht. Der Referent zeigt auf, welche nur selten genutzten rechtlichen und praktischen Möglichkeiten der Bewältigung dieser Schwierigkeiten existieren.

 

Informationspflichten

 

Die Anfang 2019 in Kraft getretene EbAV-II-Richtlinie schuf neue Informationspflichten für EbAV gegenüber ihren Versorgungsberechtigten. Diese Vorschriften wurden für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen in das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) übernommen. Weitere Einzelheiten regelt die VAG-InfoV vom Juni 2019.

 

Die Referentin präsentiert die zahlreichen neuen Vorschriften gerade auch im Hinblick auf die erstmals ab 2020 zu erteilende Renteninformation.

 

De-Risking und Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen

 

In letzter Zeit gewinnen externe De-Risking Konzepte zunehmend an Bedeutung. Dabei werden die Verbindlichkeiten an kommerzielle Dienstleister mit dem Ziel der vollständigen Enthaftung übertragen.

 

Die Referenten berichten ihre Erfahrungen sowie Chancen und Risiken der diversen Gestaltungsalternativen, u.a. auch über die reine Beitragszusage.

 

Schuldbeitritte

 

Schuldbeitritte in der bAV helfen nicht nur bei der Bündelung von Pensionsverbindlichkeiten, sondern stellen vor allem in Kombination mit den Gestaltungsmöglichkeiten des Umwandlungsrechts attraktive Lösungen bei Unternehmenstransaktionen bereit. Im internationalen Kontext können sie zudem vorteilhafte steuerliche Gestaltungen eröffnen, was im Vortrag überblickhaft vorgestellt wird.

 

bAV und Datenschutz

 

Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) widmen Unternehmen dem Datenschutz hohe Aufmerksamkeit, auch wegen der hohen Geldbußen bei Verstößen gegen diese Schutzvorschriften.

 

In der bAV werden vielfach sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Häufig sind zudem mehrere Dienstleister involviert, etwa bei der Durchführung über einen externen Versorgungsträger. Hier entstehen zahlreiche Fragen zu den datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten und den damit einhergehenden Risiken für die Beteiligten. Im Mittelpunkt steht dabei die Vorbereitung geeigneter Incident Response Procedures.

 

Verpassen Sie die Tagung zu diesen spannenden Themen nicht, und sichern Sie sich gleich Ihre Teilnahme! Die folgenden Punkte sind noch wichtig für Sie:

 

Teilnehmerkreis: Leiter und Führungskräfte der Abteilungen Personal, Recht, Steuern und betriebliche Altersversorgung in Unternehmen; Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht; Vertreter von Verbänden

 

Termin: Freitag, 24. Januar 2020

 

Ort: Marriott Hotel Köln

 

Anmeldung direkt hier!

 

Der 2016 gegründete Eberbacher Kreis ist eine Gruppe von beratend und forensisch tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nationaler und internationaler wirtschaftsberatender Anwaltssozietäten, die schwerpunktmäßig in der betrieblichen Altersversorgung tätig sind. Der Kreis ist gemeinnützig und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Einzelheiten unter www.eberbacher-kreis.de.

 

 

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

 

 

 

 

Kontakt:

Anke Kochs

Seminarorganisation

Verlag Dr. Otto Schmidt KG

Gustav-Heinemann-Ufer 58

50968 Köln

 

Tel.: +49 221 – 937 38 665

Fax: + 49 221 – 937 38-969

E-Mail: kochs@otto-schmidt.de

Website: www.otto-schmidt.de

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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