Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Frühjahrstagung des VVB-Fachkreises bAV:

Kölner Impressionen im Stakkato

Unmittelbar vor der aba-Jahrestagung fand eine ebenso kleine wie hochkarätig besetzte Tagung zur bAV statt. Am Start waren die klassischen Stakeholder: Ministerien, Politik, Verbände und Gewerkschaften.

 

Vergangenen Freitag in Köln am Rhein: Frühjahrstagung des Fachkreises „betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherungen“ der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte VVB. Für die Veranstaltung im Haus der Gothaer im Kölner Süden hat Fachkreisleiter Markus Klinger eine ganze Reihe derjenigen Akteure auf das Podium eingeladen, auf die es derzeit in der heißen Phase der anstehenden bAV-Reformen ankommt. Wegen der Dichte der Informationen dieser Tagung dokumentiert LEITERbAV Impressionen von der Tagung im Telegrammstil (sämtlich im Indikativ der nacheinander auftetenden Referenten):

 

 

Das BMAS: Mehr Gestaltungsfreiheit den Tarifparteien!

 

Ministerialdirektor Hans-Ludwig Flecken, Leiter der Abteilung IV „Sozialversicherung, Alterssicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

 

Hans-Ludwig Flecken auf der Fruehjahrstagung des VVB-Fachkreises bAV am 22. April 2016 in Koeln. Foto: Eberhardt Froitzheim.
Foto: Eberhardt Froitzheim.

+++ Ziele der Rentenpolitik müssen ein auskömmliches Alterseinkommen nach langjähriger Erwerbstätigkeit, die Schließung von Gerechtigkeitslücken nach den Reformen der vergangen Jahre sowie die nachhaltige Finanzierbarkeit der Maßnahmen sein +++ warnt vor interessengeleiteten Darstellungen auch in den Medien +++ 75 Prozent der Bezieher von Grundsicherung im Alter erhalten eine Altersrente, die auf die Grundsicherung angerechnet wird (2014) +++ Festschreibung des Sicherungsniveaus in der Gesetzlichen auf 50 Prozent bis 2030 würde den Beitragssatz auf mindestens 24 Prozent steigen lassen, nach geltendem Recht aber nur 22 Prozent zulässig +++ zur Deutschlandrente: nicht völlig undenkbar, jedoch müsste europäisches Wettbewerbs- und Beihilferecht berücksichtigt werden, wenn die DRV unternehmerisch tätig wird; sieht aber eine derartige Vereinbarkeit kritisch, DRV müsste mit organisatorischer Trennung wohl ein neues System unter ihrem Dach aufsetzen +++ sieht für KMU weiter zwei zentrale Hemmnisse gegenüber der bAV: Haftung und Komplexität +++ daher hält das BMAS an der Idee eines von den Tarifvertragsparteien getragenen, tarifoffenen und einfachen Modells mit reiner Beitragszusage (pay and forget) fest +++ bekräftigt, dass Tarifparteien keine eigenen Einrichtungen gründen müssen, sondern sich externer Dienstleistungen, auch Lebensversicherer, bedienen können, die dann die Nominalleistung garantieren +++ bei Nichtgelingen muss der PSV eintreten +++ Vorteile des Modells aus Sicht der Arbeitgeber Wegfall der Haftung, alle Pflichten gehen auf die Einrichtung über +++ Tarifvertragsparteien wissen am besten, was für ihre Branche gut und kostengünstig ist und wie man damit Arbeitnehmer erreichen kann +++ Modell lässt sich auf die jeweilige Branche passgenau zuschneiden +++ branchenweite Einrichtungen lösen auch die Frage der Portabilität +++ ist sich der Kritik der Sozialpartner bewusst: Gewerkschaften scheuen die reine Beitragszusage, Arbeitgeber befürchten verpflichtende Modelle mit Arbeitgeberfinanzierung, beide befürchten Beschädigung bestehender Systeme +++ diese Kritik nimmt man im BMAS ernst, deshalb hat man das Gutachten in Auftrag gegeben +++ begrüßt den Generalbefund der Gutachter: dass tarifvertragliche Lösungen Verbreitung in besonderer Weise fördern und Komplexität verringern können sowie dass die Sozialpartner mehr Gestaltungsfreiheit erhalten sollten +++ laut Gutachten soll die Mindestleistung tarifoffen auch niedriger als die Nominalgarantie sein können. Hierüber sollte man diskutieren, denn dies würde in der Niedrigzinsphase wohl durchaus chancenreichere Anlagestrategien erlauben +++ überlegenswert, ob eine Absicherung auch des Zielrentenkorridors ebenfalls über den PSV gewährleistet sein soll +++ PSV II sicher sehr anspruchsvolle Aufgabe, vermutlich die komplizierteste im ganzen Modell +++ Vorschlag des tarifvertraglichen Opting-outs ebenfalls sehr überlegenswert, wenn es die Tarifparteien in der Entgeltumwandlung festlegen +++ abseits des Modells müssen sich auch andere Rahmenbedingungen der bAV ändern +++ versichert, dass man in der Frage der Doppelverbeitragung nichts unversucht lassen werde, aber das BMG wird auf die zugehörigen drei Milliarden Euro pro Jahr nicht verzichten wollen, ganz wird man die Sache jedenfalls nicht wegkriegen +++ vielleicht kann man hier bei Geringverdiener Ausnahmen machen, beispielsweise über Zulagen +++ Freibeträge in der Grundsicherung im Alter sind eine komplizierte, verästelte Frage, man denke beispielsweise nur an Schonvermögen und Sterbergeldversicherungen +++ daher ist die Lebensleistungsrente als Alternative möglicherweise passender zur Problemlösung +++ BMAS hätte nichts gegen eine Ausweitung des Dotierungsrahmens des Paragrafen 3.36 EStG einzuwenden +++

 

 

Das BMF: mit ganz eigenem Blick auf die Dinge!

 

Ministerialdirigent Rolf Möhlenbrock, Unterabteilungsleiter IV C „einzelne Steuern vom Einkommen und Ertrag“ des Bundesministeriums der Finanzen:

 

Rolf Moehlenbrock (BMF) auf der Fruehjahrstagung des VVB-Fachkreises bAV am 22. April 2016 in Koeln. Foto: Eberhardt Froitzheim.
Foto: Eberhardt Froitzheim.

+++ primäres Ziel ist ein arbeits-, steuer- und sozialrechtlicher Gleichlauf der Maßnahmen +++ wollen nichts isoliert-steuerrechtlich machen +++ bezeichnet den Vorschlag im BMF-Gutachten, den Arbeitgeber als Ausgleich der SV-Ersparnis einer Art Zuschusspflicht zu unterwerfen, als charmant („dass der Arbeitgeber das bitte schön in den Vertrag einzahlt“) +++ erläutert den vorgeschlagenen bAV-Abzugsbetrag für kleine Unternehmen, der kein Steuergeschenk ist, sondern nur ein Liquiditätsvorteil +++ gesteht nach Unruhe im Saal zu, das das Instrument kompliziert ist +++ sieht das Hindernis der Doppelverbeitragung bei der Riester-geförderten bAV +++ bekräftigt das nachhaltige Interesse des BMF, dies in den Griff zu bekommen +++ bAV-Förderbeitrag ist ebenfalls nicht unkompliziert, kann man sich im BMF in unkomplizierterer Form auf Fachebene aber durchaus vorstellen, zum Beispiel per Abzug von der Lohnsteuer +++ versichert, dass man Maßnahmen sucht, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiv finden +++ Ausweitung des Dotierungsrahmens des Paragrafen 3.63 EStG auf sechs oder sieben Prozent sind auf Facheben denkbar, wobei dann Alt- und Neuzusagen erfasst werden sollten +++ die Angelegenheit des Paragrafen 6a EStG ist eine grundsätzlich sehr teure, ein Prozent Änderung hätte Haushaltswirkungen von zweistelliger Milliardenhöhe, zehn oder elf Milliarden Euro +++ 6a gründet sich ursprünglich auf die ungefähre Eigenkapitalrendite von Unternehmen +++ wenn also die Zinsen zwar niedrig sind, die Unternehmensgewinne aber nicht, dann gibt es keine Veranlassung zu einer Korrektur +++

 

 

Der Gutachter: die Sache anpacken, jetzt!

 

Marco Arteaga, Partner bei DLA Piper und Gutachter im Auftrag des BMAS:

 

Marco Arteaga (DLA Piper) auf der Fruehjahrstagung des VVB-Fachkreises bAV am 22. April 2016 in Koeln. Foto: Eberhardt Froitzheim.
Foto: Eberhardt Froitzheim.

+++ wenn wir jetzt diese Reform zerreden, dann wird es andere Entwicklungen geben, insofern ist schon der Vorschlag der Deutschland-Rente nicht überraschend +++ AVmG war bereits ein partielle Kündigung des Generationenvertrages +++ schon 2002 setzte die Reform auf Beitragszusage und Kollektiv, hieran knüpft das Sozialpartnermodell logisch an +++ Tarifvertrag als bedeutende Kraft noch nicht hinreichend genutzt +++ Tarifvertrag ist das etablierte Mittel des Arbeitsrechts schlechthin, Grundgesetz räumt den Tarifparteien Vorrang vor dem Gesetzgeber ein +++ Devise muss sein: Verhandeln, Vereinfachen, Verbreiten (durch AVE oder Betriebsnormen) +++ im Optionssystem sind die Tarifparteien erforderlich +++ Alternative 1: Leitplankenprinzip mit Mindeststandards +++ Alternative 2: Betriebsparteien handeln aus, Tarifparteien genehmigen +++ Alternative 3: partielle Verbindlichkeit, ggf. bei kollektiver Risikoabsicherung +++ wichtiger als Beschränkung der Haftung ist für Arbeitgeber oftmals absolute Kostensicherheit +++ den Tarifparteien die Wahl geben, den Klumpfuß BZML abzuschaffen +++ fordert Überwindung des Garantie- und Kapitalanlagedilemmas: harte Garantien ohne Arbeitgeberhaftung könnten hohe Eigenmittelanforderungen auslösen, außerdem dann hohe Unterlegungen bei volatilen Anlagen wie Aktien nötig, und das obwohl diese wegen der praktischen Storno-Unmöglichkeit und der jahrzehntelangen Anlagehorizonte in der bAV besonders sinnvoll sind +++ Verzicht auf Pseudo-Sicherheit würde daher neue Horizonte eröffnen, weniger könnte mehr sein +++ jetzt ist der Gesetzgeber am Zug +++

 

 

Der Oppositionelle: künstliche Beatmung statt Verschnaufpause!

 

Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke und Obmann im BT-Ausschuss für Arbeit und Soziales:

 

Matthias Birkwald (Die Linke MdB) auf der Fruehjahrstagung des VVB-Fachkreises bAV am 22. April 2016 in Koeln. Foto: Eberhardt Froitzheim.
Foto: Eberhardt Froitzheim.

+++ Reform der bAV steht unter keinem guten Stern und wird kein großer Wurf werden +++ alle Formen der kapitalgedeckten Altersvorsorge funktionieren nur bei guten Renditen, doch damit ist auf absehbare Zeit zumindest zinsseitig nicht zu rechnen +++ kritisiert, dass das BMAS-Gutachten auch sinkende laufende Renten in Erwägung ziehe und kritisiert in diese Zusammenhang den neuen 236 II a VAG als Lex Bosch +++ alle kapitalanlageseitigen Vorteile der Möglichkeit der Rentenkürzung sind Wetten auf die Zukunft +++ Betriebsrentner wollen sich auf das erarbeitetet Ruhestandsgehalt verlassen können +++ kritisiert auch Defined Ambition unter dem Gesichtspunkt der Unkalkulierbarkeit, die besonders bei kleinen Einkommen problematisch sei +++ die geplante Betriebsrentenreform sei nur der Wunsch nach einer Verschnaufpause, die über die Niedrigzinsphase hinweg retten soll, doch droht daraus eine künstliche Beatmung zu werden +++ meint damit alles, was auf Ausweitung des steuerlichen Förderrahmens und weniger Haftung der Arbeitgeber zielt +++ ist skeptisch, ob der PSV auch Kapitalmarktrisiken absichern soll +++ teilt die Kritik des DGB, dass Gefahr des Race to the Bottom größer ist als die Chancen der Reform +++ wohin die Reise geht, kann man derzeit bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst beobachten +++ ist nicht grundsätzlich gegen die bAV, aber die Sicherung des Lebensstandards muss über die erste Säule laufen, den Rest macht dann der Markt +++ die großen Milliardenbeträge, die in der gesetzlichen Renten fehlen, werden sichtlich überschaubarer, wenn man sie pro Kopf auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer umrechnet +++ Alternativen der Linken: mindestens 50 Prozent Arbeitgeberbeiträge in der bAV verpflichtend machen, die kalte Enteignung der Doppelverbeitragung in der GKV abschaffen, gesetzliche Rente stärken und ausbauen, auch weil die Beschäftigen wissen, dass die Entgeltumwandlung ihre gesetzliche Rente schmälert +++ erster Schritt wäre die Weitergabe der SV-Ersparnis verpflichtend zu machen +++ Bundesregierung versucht dagegen vergeblich, die Angebotsseite zu verbessern (weniger Rückstellungen, weniger Haftung) +++ ist skeptisch, ob Kapitaldeckung überhaupt geeignet sein kann, um den Lebensstandard von Beschäftigten im Alter zu sichern +++ fordert Rückkehr zu einem Rentenniveau von 53 Prozent, echter paritätischer Finanzierung, freiwilligen Zusatzbeiträge in der GRV, denn das ist pay and forget pur +++ jeder soll frei kapitalgedeckt vorsorgen können, aber ohne steuerliche Förderung +++ die schwachen Riester-Verträge beweisen, dass es Produkte ohne Förderung gibt, die rentierlicher sind als solche mit +++

 

 

Der Großkoalitionäre: erst erste, dann zweite Säule!

 

Ralf Kapschack, bAV-Spezialist der SPD und Mitglied im BT-Ausschuss für Arbeit und Soziales:

 

Ralf Kapschack (MdB SPD) auf der Fruehjahrstagung des VVB-Fachkreises bAV am 22. April 2016 in Koeln. Foto: Eberhardt Froitzheim.
Foto: Eberhardt Froitzheim.

+++ Altersarmut ist derzeit kein Massenphänomen, heute drei Prozent betroffen, aber mehr als jeder zweite hat Angst davor +++ demographischer Wandel ist nicht qua Naturgesetz eine Apokalypse +++ bAV kann wichtigen Beitrag leisten, aber kein Ersatz der der ersten Säule sein +++ mit höheren gesetzlichen Renten sinken auch die Zahlen der Grundsicherungsempfänger +++ die Debatte über die bAV ersetzt nicht diejenige über die gesetzliche Rente +++ Stärkung und mehr Verbreitung der bAV ist wünschenswerte Ergänzung der gesetzlichen Rente +++ Sozialpartnermodell kann hier ein erster Schritt sein +++ Branchenlösungen mindern Komplexität und Kosten, tarifvertragliche Lösungen sind überlegen und hier der entscheidende Hebel +++ tarifvertragliche Lösungen sollen immer Vorrang, aber wo es solche nicht gibt, muss es gesetzliche Regelungen geben +++ hält die Pflicht für Arbeitgeber, dass diese den Beschäftigten Angebote machen müssen, für nötig +++ fordert eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, sich an der bAV mit einem Beitrag zu beteiligen +++ lehnt Ausbau der Entgeltumwandlung ab, da diese immer auch die Sozialbeiträge schmälert +++ Sozialpartnermodell kann die Probleme der bAV nicht allein lösen, Akzeptanz muss besser werden +++ Geringverdiener sind eher über Zulagen zu erreichen als über steuerliche Förderung +++ wenn die Arbeitgeber sich bei den Beiträgen zur bAV nicht bewegen, werden wir eine Debatte über höhere Beiträge zur Gesetzlichen kriegen +++ mahnt deshalb, die Spielräume von heute zu nutzen +++

 

 

Der Arbeitgebervertreter: entspannt euch!

 

Florian Swyter, Referent für bAV und soziale Sicherung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:

 

Florian Swyter (BDA) auf der Fruehjahrstagung des VVB-Fachkreises bAV am 22. April 2016 in Koeln. Foto: Eberhardt Froitzheim.
Foto: Eberhardt Froitzheim.

+++ sieht die Gefahr falscher Weichenstellungen, auch im politischen Kurzschluss, da sich derzeit vielen Themen überlagern +++ bei der Altersarmut werden zum Teil unseriöse Zahlen in die Welt geworfen, dass einem angst und bange werden kann (Bezug auf WDR-Bericht) +++ es gibt keinen zwingenden Beleg, dass es ab 2030 zur weitverbreiteten Altersarmut kommen wird +++ weiterhin werden bis 2030 reale Rentensteigerungen prognostiziert +++ warnt vor diesbezüglichem Alarmismus +++ vor allem die derzeit bessere Beschäftigungslage (auch von Frauen) entlastet spürbar +++ bester Schutz gegen Altersarmut ist Beschäftigung, mahnt daher die Aufgabe der Qualifikation nicht aus den Augen verlieren +++ Riester-Rente ist nicht so schlecht, wie derzeit behauptet, nach 15 Jahren ist es allerdings an der Zeit, auch die Zulagen erstmalig anzupassen +++ betont die Rolle der Arbeitgeber in der bAV, die schon jetzt jährlich 87 Prozent der 35 Milliarden Euro stemmen, die pro Jahr in die bAV fließen +++ Begrenzung der reinen Beitragszusage auf gemeinsame Einrichtungen ist unbegründet, weil sonst bestehende bAV geschwächt werden könnte +++ sieht durch drohende AVE Benachteiligungen für diejenigen Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen +++ Sozialpartnermodell ersetzt Notwendigkeit besserer Rahmenbedingungen für die bAV nicht +++ sieht anlageseitig kein Niedrigertrags-, sondern ein Niedrigzinsproblem +++ fordert daher andere Anlagemöglichkeiten, gerade im Kollektiv +++ PSV müsste im Sozialpartnermodell mit eigenem Abrechnungsverband arbeiten, da völlig anderes Risiko +++ Ausdehnung auf Bestand ist eine interessante Überlegung, aber technisch noch völlig unklar, besonders unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzsicherung +++ warnt vor tarifpolitischem Druck mit AVE als letzter Konsequenz bei ausbleibendem Verbreitungserfolg +++ lehnt mit Blick auf das BMF-Gutachten neue Belastungen der Arbeitgeber ab +++ Abschaffung der doppelten Beitragspflicht bei Riester in der bAV ist überfällig +++ bAV-Förderbetrag könnte Impuls geben, warnt aber vor Bürokratie +++ findet bAV-Abzugsbetrag für kleine Arbeitgeber fragwürdig, da erhebliche zusätzliche Steuerbürokratie nur für einen Stundungseffekt bei Kleinunternehmen +++ warnt, dass Arbeitgeber in der 6a-Frage den Eindruck bekommen, ihnen werde nicht entgegengekommen; das Thema muss angegangen werden +++ fordert höheren Dotierungsrahmen für steuerfreie Einzahlungen und praxistaugliche Integration der Zulagenförderung in die bAV, um Attraktivität für Geringverdiener zu steigern +++ wichtig sind auch erleichterte Abfindungsmöglichkeiten, vereinfachte Regelungen zur Anpassung für laufende Betriebsrenten und die Sicherstellung eines Aufsichtsrechts, das den Besonderheiten der bAV Rechnung trägt +++

 

 

Die Gewerkschaftlerin: Opting-out mit Nachfragepflicht

 

Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di Bundesverwaltung mit Tätigkeitsschwerpunkt Alterssicherung:

 

Judith Kerschbaumer (ver.di) auf der Fruehjahrstagung des VVB-Fachkreises bAV am 22. April 2016 in Koeln. Foto: Eberhardt Froitzheim.
Foto: Eberhardt Froitzheim.

+++ Stärkung der bAV darf nicht als Kompensation der nötigen Umsteuerung der ersten Säule dienen +++ fordert deutliches Anheben des Rentenniveaus in der GRV und weiteren Kampf gegen Altersarmut +++ Gesetzliche muss perspektivisch wieder einen höheren Beitrag zur gesamten Altersversorgung leisten +++ um flächendeckende Verbreitung der bAV zu erreichen, muss der Grad der Tarifbindung deutlich erhöht werden +++ erst bAV-Rahmenbedingungen ändern, dann über das Sozialpartnermodell reden +++ fordert mehr AVE mit mehr Arbeitgeberbeiträgen +++ mahnt mit Blick auf die Anrechnung der Grundsicherung, dass wer freiwillig vorsorgt, davon auch profitieren muss +++ doch wenn freiwillige Vorsorge honoriert wird, muss gesetzliche Vorsorge erst recht honoriert werden +++ bringt zwei Freibeträge ins Spiel, einen für die gesetzliche Rente, einen für die zusätzliche +++ wenn die Frage der Grundsicherung ungelöst bleibt, können die Gewerkschaften schwerlich Tarifverträge zur bAV abschließen +++ fordert in der GKV die Rückkehr zur Regelung von vor 2004 +++ im 3.63 sollte eine Ausweitung über vier Prozent steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei sein +++ das Label „Riester“ kann man den Menschen mittlerweile schlecht vermitteln, das gilt auch für den Begriff „Förderbetrag“ +++ befürwortet Opting-out, sogar ergänzt um turnusgemäße Nachfragepflicht des Arbeitgebers +++ lehnt reine Beitragszusage ab +++ Zielrente à la „Du kriegst eine, aber keiner weiß wie viel“ dient nicht dem Aufbau von Vertrauen +++ Eingriffe in bestehende System ist ein No-go, fordert entsprechende gesetzliche Verankerung +++

 

Das Auditorium der Fruehjahrstagung des VVB-Fachkreises bAV am 22. April 2016 in Koeln. Foto: Eberhardt Froitzheim.
Foto: Eberhardt Froitzheim.

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.