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Die Grünen wollen es wissen:

Kleine Anfrage ganz groß

Eine Oppositionspartei verlangt von der Bundesregierung umfassend Auskunft in Sachen Finanzaufsicht. Betroffen ist auch die bAV, genaugenommen die Pensionskassen.

 

Markus Kurth, MdB Buendnis 90/Die Gruenen.

Kurz vor Weihnachten hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen das parlamentarische Instrument der Kleinen Anfrage genutzt, um die nur noch geschäftsführende Bundesregierung umfassend zur Finanzaufsicht zu befragen. Wirklich klein ist die Anfrage nicht, vielmehr ein satter Rundumschlag von 61 Fragen (zzgl. zahlreicher Unterfragen). Es geht um Banken und deren Rettung, um CumCum und CumEx, um Lebensversicherer und ihre Kunden – und schließlich auch um Pensionskassen.

 

 

BVV und neue leben und…

 

Unmittelbar betroffen ist die bAV in dem Fragenkomplex Nummer 52 (wobei an der Stelle offenbar fehlerhaft eine lfd. Nummer ausgelassen wurde). Dort geht es um die Kürzungen bei Pensionskassen. Wissen wollen die Grünen folgendes:

 

Von wie vielen und welchen Pensionskassen wurde die Anpassung von Verrentungsfaktoren für künftige Beiträge wie bspw. bei der BVV Pensionskasse und der neue leben Pensionskasse (Bundestagsdrucksache 18/9942) von 2007 bis 2017 bei der BaFin beantragt, und wie viele und welche dieser Anträge wurden jeweils genehmigt (bitte jeweils Jahresangaben)?

 

a) Welchen geschätzten Umfang hatten diese Kürzungsanträge jeweils?

 

b) In wie vielen und welchen Fällen ist BaFin-Exekutivdirektor Frank Grund persönlich einbezogen gewesen?

 

c) Waren bei den entsprechenden Pensionskassen Nachrangdarlehen gegeben (wenn ja, in welcher Höhe jeweils)?

 

d) Welche Rolle spielten diese Darlehen im Zuge der Leistungskürzungen jeweils (bitte ggf. anhand von Zahlenmaterial darlegen)?

 

e) Wie hat die BaFin diese Rolle bewertet?

 

f) Hat die BaFin im Rahmen dieser Prozesse zur Bedingung gemacht, dass auch die Kapitalgeber zur Sanierung der Pensionskassen herangezogen werden?

 

g) Wurde juristisch geprüft, ob von den umfangreichen aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten gemäß § 298 VAG Gebrauch gemacht werden könnte, um sicherzustellen, dass die Kapitalgeber nicht mehr geschützt werden als die Versicherten?

 

h) Wenn nicht, was versteht die BaFin unter Wahrung der Belange der Versicherten gemäß § 298 VAG?

 

i) Wurde ggf. das BMF darüber informiert, dass Kapitalgeber im Zweifelsfall besser geschützt werden als die Versicherten, und ggf. eine Veränderung der Rechtslage angeraten?“

 

 

…nochmal BVV und neue leben

 

Um den gleichen Themenkomplex geht es auch in der Frage 59:

 

59. Welche Unterlagen, Hoch-, Prognoserechnungen oder sonstigen Dokumente sind vom BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. und der neue leben Pensionskasse AG im Rahmen der von ihnen beantragten Leistungskürzungen der BaFin vorgelegt worden, und mit welchem Ergebnis?

 

a) Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese eingereichten Hochrechnungen und/oder Prognoserechnungen?

 

b) Welche statistischen und finanzmathematischen Verfahren wurden zu ihrer Überprüfung angewandt, und mit welchem Ergebnis?

 

c) Welche tatsächlichen Maßnahmen wurden zur Überprüfung der den Rechnungen zugrundeliegenden Sachverhaltsangaben getroffen, und mit welchem Ergebnis?

 

d) Enthielten die Unterlagen, Hoch-, Prognoserechnungen oder sonstigen Dokumente Darstellungen der bilanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen, und falls ja, mit welchem Ergebnis?“

 

Die 12-seitige Anfrage der Grünen findet sich hier.

 

Ihre Beantwortung dürfte Bundesregierung, BMF und BaFin etwas Zeit kosten. LEITERbAV wird berichten.

 

UPDATE: LEITERbAV hat zwischenzeitlich zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage berichtet.

 

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