Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

HGB-Rechnungszins:

Keine Änderung 2015?! (I)

 

Die Zeit ist ohnehin knapp. Doch laut Medienberichten vom Wochenende ist nun klar, dass es in diesem Jahr keine Anpassung des Bilanzrechts mehr geben wird.

 

Montag ist nicht der Tag der Presseschau auf Leiter-bAV.de, doch heute muss eine Ausnahme gemacht werden. Am Freitag hat die Frankfurter Allgemeine zunächst eine Agenturmeldung gebracht:

 

FAZ (27. November): „Keine rasche Entlastung für Unternehmen bei Pensions-Rückstellungen.“

 

In der Meldung heißt es unter Bezug auf Stimmen aus der Unions-Fraktion im Bundestag, dass es die SPD sei, die eine Änderung vor Jahresfrist ablehne. Auch das BMF soll sich zurückhalten, vor allem, weil auch die Bundesbank gewarnt habe, die Unternehmen könnten eine Entlastung für zu hohe Ausschüttungen nutzen.

 

In ihrer Druckausgabe von letztem Samstag hat die FAZ dann nachgelegt (derzeit nicht online frei verfügbar). In einem Beitrag „Kurzfristige Entschärfung der Pensionslasten gescheitert“ erläutert sie, dass die Unions-Fraktion zumindest den Zeitraum zur Ermittlung des Durchschnittszinses noch dieses Jahr auf 12 Jahre verlängern und dies wegen der Bedenken der Bundesbank mit einer Ausschüttungssperre kombinieren wollte. Damit sei sie jedoch an den Vorbehalten der SPD gescheitert. Diese wolle erst die bAV-Konzepte aus BMAS und BMF im nächsten Jahr abwarten.

 

In einem korrespondieren Kommentar unter dem Titel „Zweierlei Maß“ prangert die FAZ ebenfalls in der Samstagsausgabe auch das Auseinanderfallen von Steuer- und Handelsbilanz an und kritisiert, dass der Bund seine „schwarze Null auf Kosten der Unternehmen“ verteidige.

 

Soweit zu den Medienberichten der FAZ vom vergangenen Wochenende.

 

 

Bundesbankbock und Gärtner?

 

Erst vor wenigen Tagen hatte die aba in einem aktuellen Thesenpapier, dass sie an den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss und den Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag geschickt hatte, die Problematik nochmal übersichtlich und unmissverständlich dargestellt und ein gewisses Unverständnis angesichts der Untätigkeit des BMF geäußert. Dies ist offenbar wie viele Alarmrufe in der Vergangenheit zumindest in der SPD ohne substantielle Wirkung geblieben.

 

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang nicht zuletzt, dass die Deutsche Bundesbank vor zu hohen Ausschüttungen der HGB-Bilanzierer im Falle einer Entlastung gewarnt haben soll. Möglicherweise traut das Staatsinstitut, als Notenbank vor allem mit der Bankenaufsicht betraut, mittelständischen Unternehmen, die sich vornehmlich nach HGB steuern, eine verantwortliche Unternehmensführung nicht in vollem Umfang zu.

 

Das entbehrt – so die Medienberichte zutreffen – nicht einer gewissen Ironie. Es sei daran erinnert, dass es gerade die Bundesbank ist, die als Teil des ESZB und Vertreterin im EZB-Direktorium (trotz ihres schüchternen Widerstandes) elementar für den der Gesamtproblematik originär zugrundeliegenden Treiber – den Niedrigzins – institutionell mitverantwortlich ist.

 

Fazit: Erst das Problem mitverursachen, und dann noch der Verweigerung einer bilanziellen Entlastung das Wort reden.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.